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Occupational Health and Safety, Animal Welfare and Environmental Protection

Messungen

Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) an Arbeitsplätzen, an denen mit Gefahrstoffen umgegangen wird, eingehalten werden. Weiterhin sind die allgemeinen Vorgaben der die sich aus dem Arbeitsschutzgesetz, der Arbeitsstättenverordnung und der Lärm- und Vibrationsschutzverordnung ergeben einzuhalten.

Wir unterstützen Sie mit folgenden Leistungen

  • Vor-Ort-Beratung/Begehung
  • Durchführung von orientierenden Messungen wie
    - Lärm-,
    - Licht-,
    - Temperatur-,
    - Luftfeuchte-,
    - Abzugs-,
    - CO2-
     
  • Durchführung von verschiedenen Gefahrstoffmessungen
  • Bewertung und Einordnung der Messergebnisse
  • Maßnahmenvorschläge zur Verbesserung der Arbeitssituation

Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf -   Team Arbeitsschutz

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