Deutsch Intern
Quality Management

Rollen und Aufgaben im QM-System

Universitätsleitung

  • entscheidet über Grundsätze für die Evaluierung und Qualitätssicherung
  • ist zuständig für die Definition und Umsetzung der Ziele der Universität
  • berichtet jährlich über zentrale Entwicklungen in Studium und Lehre (Qualitätsbericht)
  • veranlasst Studienfachaudits
  • entscheidet über die Akkreditierung von Studiengängen sowie ggf. über Auflagen und Empfehlungen
  • hat die Aufsicht über die Einrichtung und Weiterentwicklung von QM-Strukturen und -prozessen

Präsidentin oder Präsident

  • steht gegegenüber der Dekanin oder dem Dekan eine Aufsichts- und Weisungspflicht zu

Universitätsrat

  • nimmt strategische Stellungnahme zu Einführungen, Änderungen und Aufhebung von Studiengängen vor

Senat

  • beschließt nach Stellungnahme des Universitätsrates über die Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen

Präsidialkommission für Qualität in Studium und Lehre

  • empfiehlt der Universitätsleitung den Einsatz von Instrumenten des Qualitätsmanagements
  • empfiehlt der Universitätsleitung Maßnahmen zur Weiterentwicklung von QM-Strukturen und -prozessen
  • empfiehlt der Universitätsleitung die Durchführung von Studienfachaudits
  • empfiehlt der Universitätsleitung die Akkreditierung von Studiengängen, ggf. mit Auflagen und Empfehlungen
  • weitere Informationen siehe unter PfQ

Kommission für Studium und Lehre

  • prüft alle vorgeschlagenen Einrichtungen, Änderungen und Aufhebungen von Studiengängen und empfiehlt diese dem Senat
  • berät alle Studien- und Prüfungsordnungen sowie deren Änderungen und gibt bezüglich der hierfür erforderlichen Satzungen dem Senat eine Empfehlung ab

Runder Tisch zur Studiengangentwicklung

  • empfiehlt der Universitätsleitung unter Stellungnahme der Kommission für Studium und Lehre (KSuL) den zeitlichen Ablauf aller geplanten Einrichtungen und Änderungen von Studiengängen (Zeit- und Arbeitsplan/ZAP)
  • berät über zentrale Fragen zu Prozessen aus dem Bereich der Studiengangentwicklung sowie deren Weiterentwicklung
  • Weitere Informationen finden Sie unter Runder Tisch

Fakultät

  • stellt das Lehrangebot sicher, das zur Einhaltung der Prüfungs- und Studienrodnungen erforderlich ist

Fakultätsrat

  • ist zuständig in allen Angelegenheiten der Fakultät, für die nicht die Zuständigkeit des Dekans oder der Dekanin oder eines anderen Organs der Fakultät bestimmt ist.
  • beschließt Vorschläge zur Einrichtung, Änderung oder Aufhebung von Studiengängen in Abstimmung mit Studienfachkommissionen

Dekanin und Dekan

  • stellt die Umsetzung aller Verpflichtungen innerhalb einer Fakultät (Lehre und Prüfungen) sicher
  • hat Aufsichts- und Weisungsrecht über Angehörige der Fakultät

Studiendekanin und Studiendekan

  • wirkt darauf hin, dass das Lehrangebot den Prüfungs- und Studienordnungen entspricht, das Studium innerhalb der Regelstudienzeit ordnungsgemäß durchgeführt werden kann und die Studierenden angemessen betreut werden
  • ist verantwortlich für die Evaluation der Lehre unter Einbeziehung studentischer Bewertungen
  • berichtet der Dekanin oder dem Dekan regelmäßig und dem Fakultätsrat sowie der Universitätsleitung mindestens einmal im Semester über seine oder ihre Arbeit
  • erstattet dem Fakultätsrat jährlich in nicht personenbezogener Form einen Bericht zur Lehre (Lehrbericht)
  • soll in Berufungsverfahren zur pädagogischen Eignung von Bewerbern und Bewerberinnen Stellung nehmen
  • ist verantwortlich für die Auswahl von Lehrveranstaltungs-, Modul- und Studienfachevaluationen (in Abstimmung mit Studiengangkoordinatorinnen und -koordinatoren und Studienfachkommissionen)
  • ist verantwortlich für die Berichterstellung zu Lehrveranstaltungs-, Modul- und Studienfachevaluationen
  • berichtet über wesentliche Ergebnisse von Evaluationen in Fakultätsratssitzungen
  • führt beratende Gespräche mit Kolleginnen und Kollegen durch und kann mit ihnen Fortbildungsmaßnahmen vereinbaren
  • zeichnet Stellungnahme des Faches im Studienfachaudit mit oder nimmt Stellung dazu
  • ist verantwortlich, dass Auflagen, die als Ergebnis aus Akkreditierungen hervorgehen, umgesetzt werden

Prüfungsausschuss

  • stellt sicher, dass die Prüfungen in den festgesetzten Zeiträumen erbracht werden können
  • arbeitet mit den einzelnen Modulverantwortlichen zusammen
  • gibt Anregungen zur Reform von Prüfungs- und Studienordnungen
  • unterstützt die Studiendekaninnen und Studiendekane bei der Erstellung von Lehrberichten
  • gibt Prüfungsarten und -termine bekannt
  • protokolliert seine Sitzungen

Prüfungsauschussvorsitzende und Prüfungsausschussvorsitzender

  • wirkt in Zusammenarbeit mit den Studiendekaninnen bzw. Studiendekanen darauf hin, dass das Lehrangebot der Studien- und Prüfungsordnung entspricht, dass das Studium innerhalb der Regelstudienzeit ordnungsgemäß durchgeführt werden kann und die Studierenden angemessen betreut werden

  • ist für die Koordinierung und Zusammenstellung der einzelnen Studienfachkombinationen mit anderen Studienfächern verantwortlich
  • trägt dafür Sorge, dass die für das jeweilige Studienfach aus anderen Fakultäten wählbaren Module von diesen auch tatsächlich angeboten werden
  • dokumentiert semesterweise die Änderungen der Modulbeschreibungen
  • ist verantwortlich für Anrechnungsverfahren
  • sorgt dafür, dass Lehrende Modulprüfungsnoten zeitnah verbuchen

Studienfachkommission

Mindestzusammensetzung der Studienfachkommission:

Studienfachverantwortliche oder Studienfachverantwortlicher
Fachvertreterin oder Fachvertreter
Qualitätsbeauftragte oder Qualitätsbeauftragter
Studiengangskoordinatorin oder Studiengangskoordinator
zwei studentische Vertreterinnen oder Vertreter

  • ist zuständig für Planung, Einrichtung und laufende Anpassungen der Studiengänge eines übergreifenden Faches
  • erarbeitet Vorschläge für den Aufbau eines Studiengangs, d. h. Zusammenstellung der Module mit Vergabe von ECTS-Punkten
  • formuliert Anforderungen bzgl. Gestaltung der Module und Fächer
  • macht Vorschläge zur Festlegung der Modulverantwortlichkeit
  • macht Vorschläge zur Anpassung der Curricula an aktuelle Bedürfnisse bzw. Entwicklungen und verfügbare Ressourcen
  • stimmt sich ab mit anderen Studienfachkommissionen und empfeihlt Zuordnung der Zuständigkeit einer Fakultät für Studiengänge eines Faches
  • stimmt sich ab mit anderen Studienfachkommissionen wg. Lehrimport/-export und wg. Optimierung der Lehr- und Lehreinheiten
  • erarbeitet Beschlussvorlagen für den Fakultätsrat bzgl. der Neugestaltung und Änderungen von PO, FSB, SFB, SVP etc.
  • berät die Studiendekanin oder den Studiendekan bei der Auswahl von Modulen für die Modulevaluation
  • analysiert und diskutiert Ergebnisse von Studienfachevaluationen
  • arbeitet zu bzgl. Analysen, Bewertung und Maßnahmenkatalog als Bericht bzw. Beschlussvorlage für den Fakultätsrat unter Federführung der Studiendekanin/des Studiendekans
  • berät über studiengangrelevante Fragen
  • erstellt Stellungnahme zum Gutachterinnen- und Gutachterbericht des Studienfachaudits
  • beschließt Studienfachberichte (Zuarbeit der Erstellung des Lehrberichts)

Studienfachverantwortliche und Studienfachverantwortlicher

  • ist verantwortlich für die Gesamtorganisation und Inhalte der Studiengänge des Faches
  • leitet Studienfachkommissionssitzungen und initiiert und führt Änderungen an Studiengängen durch
  • arbeitet mit der Studienfachkommission zusammen, um Änderungen an Studiengängen zu initiieren und durchzuführen
  • erstellt Entwürfe zu Grob- und Feinkonzepten des neuen Studiengangs und dessen Struktur
  • berichtet über wesentliche Ergebnisse von Evaluationen der Studiendekanin oder dem Studiendekan
  • erstellt Protokolle zur Diskussion von Ergebnissen aus Modulevaluationen in Zusammenarbeit mit der Studiendekanin oder dem Studiendekan
  • analysiert Ergebnisse von Studienfach- und Modulevaluationen (mit Studienfachkommission)
  • erstellt ggf. Stellungnahme zu Studienfachevaluationen
  • diskutiert Ergebnisse mit Studiendekanin oder studiendekan und Fachvertretung
  •  ist zuständig für die Erstellung von Studienfachberichten

Modulverantwortliche und Modulverantwortlicher

  • wird von der oder dem Studienfachverantwortlichen über die Studienfachkommission vorgeschlagen
  • koordiniert die Inhalte und die Qualität des Lehrangebotes eines Moduls
  • organisiert bzw. koordiniert die weiteren Modullehrenden bzgl. der Einhaltung der Prüfungsordnung
  • ist zuständig für die Beschreibungen von Inhalten und Kompetenzen in den Modulen in Zusammenarbeit mit der Studienfachkommission

Qualitätsbeauftragte und Qualitätsbeauftragter

  • ist Mitglied in den jeweiligen Studienfachkommissionen

  • ist verantwortlich für die Organisation von Evaluationen innerhalb der Fakultät, im Auftrag der Studiendekanin oder des Studiendekans
  • überprüft die Freitextfelder von Evaluationen
  • unterstützt bei der statistischen Auswertung und ggf. bei der Interpretation der Ergebnisse von Evaluationen
  • pflegt mit der Referat A.3 die Einarbeitung von fachspezifischen Fragen in Studienfachevaluationen
  • überprüft die sachgerechte Formulierung der Kompetenzorientierung von Modulinhalten
  • unterstützt die Vorbereitung Aufarbeitung der Informationen für den Lehrbericht
  • unterstützt Studienfachverantwortliche bei der Erstellung von Studienfachberichten
  • soll das Berichtswesen nutzen können
  • vertritt die Fakultät in uniweiten QM-Projekten