Deutsch Intern
Quality Management

Qualitätskonferenz

Zur Schließung des Qualitätskreislaufes in Studium und Lehre auf Universitätsebene dient einmal im Jahr eine Sitzung unter Vorsitz der Vizepräsidentin bzw. des Vizepräsidenten für Studium und Lehre mit den Studiendekaninnen und Studiendekanen sowie der Qualitätsbeauftragten unter Beteiligung des studentischen Beirates des Zentrums für wissenschaftliche Bildung und Lehre (ZBL) und des QM-Teams des Referats A.3 als Qualitätskonferenz.

Ziele

  • Schließen des übergreifenden Qualitätskreislaufs auf Universitätsebene
  • Reflexion des QM-Systems
  • verbindliche Maßnahmenableitung und -umsetzung zur Weiterentwicklung der Qualität in Studium und Lehre
  • Entwurf des Qualitätsberichtes für das zurückliegende akademische Jahr (Wintersemester und Sommersemester) für den Beschluss durch die Universitätsleitung
  • Information der Universitätsöffentlichkeit und des Trägers der Universität durch den finalen Qualitätsbericht

Verfahrensbeschreibung

Zur Vorbereitung der Qualitätskonferenz entwirft Referat A.3 den Qualitätsbericht und stimmt ihn mit der Vizepräsidentin bzw. dem Vizepräsidenten für Studium und Lehre sowie mit der Präsidialkommission für Qualität in Studium und Lehre (PfQ) ab.
Der Entwurf des Qualitätsberichtes sowie ggf. ergänzende Unterlagen werden durch das Referat A.3 den Studiendekaninnen und Studiendekanen, den Qualitätsbeauftragten, zentralen Einrichtungen, ausgewählten Gremien (Kommission für Studium und Lehre [KSuL], PfQ, studentischer Sprecher*innenrat) und Projektleitungen sowie weiteren an seiner Entstehung Beteiligten mit der Möglichkeit zur Kommentierung zur Verfügung gestellt. Dafür werden drei Wochen Zeit eingeräumt. Die Rückmeldungen werden von Referat A.3 in Zusammenarbeit mit der zuständigen Vizepräsidentin bzw. dem zuständigen Vizepräsidenten eingearbeitet.

Zur Qualitätskonferenz werden die Studiendekaninnen und Studiendekane sowie die Qualitätsbeauftragten der Fakultäten und die Mitglieder des studentischen Beirates des ZBL eingeladen. Ihnen wird eine Woche vor der Sitzung der Entwurf des Qualitätsberichts sowie ggf. ergänzende Unterlagen zur Verfügung gestellt.
Anhand von aufbereiteten Informationen und Leitfragen reflektieren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Qualitätskonferenz über Aktivitäten und Entwicklungen des vergangenen Jahres. Sie unterbreiten Vorschläge für Weiterentwicklungen, schlagen entsprechende konkrete Maßnahmen unter Zuordnung der Zuständigkeiten vor und berücksichtigen dabei die Hinweise aus der Vorabkommentierung des Berichtsentwurfs.

Die Ergebnisse der Qualitätskonferenz werden von Referat A.3 im Protokoll festgehalten. Relevante Ergebnisse der Qualitätskonferenz werden in den Qualitätsbericht aufgenommen.

Der fertige Entwurf des Qualitätsberichtes wird durch das Referat A.3 zur Beschlussfassung in eine Sitzung der Universitätsleitung eingereicht.
Die Gremiengeschäftsstelle teilt Referat A.3 den Beschluss der Universitätsleitung schriftlich mit.

Der Qualitätsbericht wird nach Beschluss durch die Universitätsleitung universitätsintern auf den Websei-ten der Universität veröffentlicht.
Zusätzlich wird der Qualitätsbericht per E-Mail über die Dekaninnen und Dekane, die Studiendekaninnen und Studiendekane und die Qualitätsbeauftragten an die Fakultäten, zentralen Einrichtungen, ausge-wählte Gremien (KSuL, PfQ, studentischer Sprecher*innenrat) und Projektleitungen sowie weitere an seiner Erstellung Beteiligte übersandt. Dem Universitätsrat wird der Qualitätsbericht vorgestellt. Auch das zustän-dige Staatsministerium erhält den Qualitätsbericht.

Das Referat A.3 kümmert sich um die Initiierung der beschlossenen Maßnahmen. Deren Ergebnisse werden in der folgenden Qualitätskonferenz dargestellt und im Qualitätsbericht festgehalten.