Qualitätskonferenz
Zur Schließung des Qualitätskreislaufes in Studium und Lehre auf Universitätsebene dient einmal im Jahr eine Sitzung unter Vorsitz der Vizepräsidentin bzw. des Vizepräsidenten für Studium und Lehre mit den Studiendekaninnen und Studiendekanen sowie der Qualitätsbeauftragten unter Beteiligung des studentischen Beirates des Zentrums für wissenschaftliche Bildung und Lehre (ZBL) und des QM-Teams des Referats A.3 als Qualitätskonferenz.
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| Verfahrens-beschreibung | Schritt 1: Vorbereitung Zur Vorbereitung der Qualitätskonferenz entwirft Referat A.3 den Qualitätsbericht und stimmt ihn mit der Vizepräsidentin bzw. dem Vizepräsidenten für Studium und Lehre sowie mit der Präsidialkommission für Qualität in Studium und Lehre (PfQ) ab. Schritt 2: Qualitätskonferenz Zur Qualitätskonferenz werden die Studiendekaninnen und Studiendekane sowie die Qualitätsbeauftragten der Fakultäten und die Mitglieder des studentischen Beirates des ZBL eingeladen. Ihnen wird eine Woche vor der Sitzung der Entwurf des Qualitätsberichts sowie ggf. ergänzende Unterlagen zur Verfügung gestellt. Schritt 3: Nachbereitung Die Ergebnisse der Qualitätskonferenz werden von Referat A.3 im Protokoll festgehalten. Relevante Ergebnisse der Qualitätskonferenz werden in den Qualitätsbericht aufgenommen. Schritt 4: Beschluss der Universitätsleitung Der fertige Entwurf des Qualitätsberichtes wird durch das Referat A.3 zur Beschlussfassung in eine Sitzung der Universitätsleitung eingereicht. Schritt 5: Veröffentlichung Der Qualitätsbericht wird nach Beschluss durch die Universitätsleitung universitätsintern auf den Websei-ten der Universität veröffentlicht. Schritt 6: Follow-up Das Referat A.3 kümmert sich um die Initiierung der beschlossenen Maßnahmen. Deren Ergebnisse werden in der folgenden Qualitätskonferenz dargestellt und im Qualitätsbericht festgehalten. |
