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Rechtsgrundlagen und Antragsverfahren

Rechtsgrundlagen

Für die Erteilung und Abwicklung von Lehraufträgen und Lehrvergütungen sind insbesondere folgende Regelungen maßgeblich:

Bitte beachten Sie bei der Beantragung den geltenden Vergütungskatalog Ihrer Fakultät oder zentralen Einrichtung. Er konkretisiert die Kriterien zur Bemessung der Vergütung und wird gemäß § 4 Abs. 7 Satz 4 der JMU-Richtlinien für die jeweils beschlossene Dauer als Anlage Bestandteil dieser Richtlinien. Für die Beschlussfassung wird die Verwendung der Mustervorlage für den Vergütungskatalog empfohlen.


Voraussetzungen

Qualifikation und pädagogische Eignung

Grundsätzlich sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium und pädagogische Eignung erforderlich. Bei besonderem dienstlichem Interesse kann ausnahmsweise auch eine Person ohne Hochschulabschluss bestellt werden, wenn sie hervorragende fachbezogene Leistungen in der Praxis und pädagogische Eignung nachweist. Die beantragende Person muss diese Voraussetzungen durch eine kurze gutachterliche Stellungnahme schriftlich bestätigen.

Berufspraxis

Lehrbeauftragte sollen eine mindestens dreijährige berufliche Praxis nachweisen. Liegt diese noch nicht vor, muss die beantragende Stelle das besondere dienstliche Interesse an der ausnahmsweisen Erteilung im entsprechenden Abschnitt des aktuellen Antragsformulars begründen.

Finanzierung und Vergütung

Die erforderlichen Haushaltsmittel müssen zur Verfügung stehen. Geben Sie Finanzierung, Stundenumfang und Vergütung vollständig im Antrag an. Berücksichtigen Sie den geltenden Vergütungskatalog Ihrer Fakultät oder zentralen Einrichtung. Erforderliche Begründungen für besondere Vergütungssätze sowie beantragte Fahrt- oder Übernachtungskostenzuschüsse sind auf dem Antrag einzutragen.

Besonderheiten bei Lehrvergütungen

Für bestimmte Gruppen von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern kommt anstelle eines Lehrauftrags eine Lehrvergütung in Betracht. Die Personengruppen und grundlegenden Voraussetzungen sind auf der Seite Lehraufträge und Lehrvergütungen erläutert.


Antragsverfahren

Unterlagen bei erstmaliger Beantragung

Für die erstmalige Beantragung benötigen Sie den aktuellen Antrag auf Erteilung eines Lehrauftrags beziehungsweise Gewährung einer Lehrvergütung und die nachfolgend aufgeführten, im jeweiligen Fall erforderlichen Anlagen. Beachten Sie zusätzlich die Checkliste im Antragsformular.

Qualifikationsnachweise und Lebenslauf

  • Nachweis des höchsten erreichten Hochschulabschlusses beziehungsweise gutachterliche Stellungnahme bei einer begründeten Ausnahme ohne Hochschulabschluss,
  • Promotions- oder Habilitationsurkunde, Facharztanerkennung und weitere Qualifikationsnachweise, soweit zutreffend,
  • Lebenslauf mit aktuellen Kontaktdaten und Angaben zum beruflichen Werdegang, insbesondere zur bisherigen Berufspraxis.

Erklärungen und Fragebögen

  • Erklärung zur Nebenberuflichkeit (Einhaltung der SWS-Höchstgrenze),
  • Erklärung zur wirtschaftlichen Unabhängigkeit,
  • Erfassungsbogen Statistikdaten,
  • Fragebogen zur Verfassungstreue,
  • Fragebogen zu Beziehungen zur Scientology-Organisation,
  • Mitteilung der Bankverbindung, Adressdaten und Steuer-ID,
  • Einverständniserklärung zur selbstständigen Tätigkeit.

Die Erklärungen und Fragebögen müssen die jeweils erforderlichen Unterschriften enthalten. Die Bankdaten können nach den Hinweisen im Antragsformular auch unmittelbar durch die Lehrbeauftragten beim Referat 2.2 nachgereicht werden.

Für Personen aus anderen EU-Mitgliedstaaten

Nach den Antragsvorgaben ist eine Kopie eines gültigen Identitätsdokuments einzureichen.

Für Personen aus Drittstaaten

Prüfen Sie, welche aufenthaltsrechtlichen Nachweise für die betreffende Person erforderlich sind. Soweit ein Aufenthaltstitel erforderlich ist, reichen Sie eine Kopie einschließlich eines vorhandenen Zusatzblatts ein. Die selbstständige Lehrtätigkeit muss aufenthaltsrechtlich zulässig sein. Eine Erlaubnis, die sich ausschließlich auf eine Beschäftigung bezieht, genügt hierfür nicht. Die Nachweise müssen den Zeitraum der vorgesehenen Lehrtätigkeit abdecken. Sofern keine Niederlassungserlaubnis vorliegt, ist nach den Antragsvorgaben jedes Semester erneut ein gültiger Nachweis einzureichen.

Steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-ID)

Für die Auszahlung ist die Steuer-ID erforderlich. Verwenden Sie eine bereits vorhandene Steuer-ID. Für nicht meldepflichtige Personen, denen noch keine Steuer-ID zugeteilt wurde, finden Sie unter Formulare und Abrechnung ein "Antrag auf Vergabe einer steuerlichen Identifikationsnummer" über das Finanzamt Würzburg bereit. Dieser Antrag ist nur im entsprechenden Einzelfall erforderlich.

Unterlagen bei erneuter Beantragung

Verwenden Sie auch bei einer erneuten Beantragung das aktuelle Antragsformular. Prüfen Sie, ob die bereits vorliegenden Unterlagen noch aktuell und vollständig sind.

Beachten Sie insbesondere:

  • Änderungen der Adresse oder Bankverbindung sind mitzuteilen.
  • Neue Qualifikationen und Änderungen des Beschäftigungsstatus sind anzugeben.
  • Die Erklärung zur Nebenberuflichkeit ist auch dann vorzulegen, wenn der letzte Lehrauftrag vor dem Wintersemester 2020/21 erteilt wurde.
  • Bei Personen aus Drittstaaten sind aufenthaltsrechtliche Nachweise nach den oben genannten Vorgaben erneut einzureichen, sofern keine Niederlassungserlaubnis vorliegt.
  • Die Einverständniserklärung zur selbstständigen Tätigkeit ist für die beantragten Lehrveranstaltungen beizufügen.

Die Erklärung zur wirtschaftlichen Unabhängigkeit ist grundsätzlich bei der erstmaligen Bestellung vorzulegen. Ist bei einer erneuten Beantragung unklar, ob sie bereits vorliegt, wenden Sie sich bitte an das Referat 2.2.

Lehraufträge an Beschäftigte

Geben Sie im Antrag an, wenn im betreffenden Semester ein Beschäftigungsverhältnis mit der Universität Würzburg besteht oder geplant ist. In diesen Fällen sind der „Zusatzfragebogen für Beschäftigte“ und die weiteren erforderlichen Nachweise beizufügen. Vor der Erteilung des Lehrauftrags ist das Einverständnis der zuständigen Stelle der Personalabteilung erforderlich. Beachten Sie die ausführlichen Hinweise auf der Seite Lehraufträge an Beschäftigte.


Antragseinreichung

Bitte leiten Sie Erst- und Wiederholungsanträge vollständig ausgefüllt und unterzeichnet mit allen erforderlichen Anlagen über das zuständige Dekanat beziehungsweise die Leitung der zentralen Einrichtung an die Lehrauftragsverwaltung im Referat 2.2 weiter.

Prüfen Sie vor der Weiterleitung, ob die erforderlichen Unterschriften, Zustimmungen und Begründungen vorliegen.


Änderungen eines bereits erteilten Lehrauftrags

Für Änderungen eines bereits erteilten Lehrauftrags verwenden Sie den Änderungsantrag unter „Formulare und Abrechnung“. Beachten Sie die Einschränkungen im Formular: Änderungen der Finanzierung sind danach nur möglich, solange noch keine Abrechnung erfolgt ist.


Lehrveranstaltungen mit weniger als fünf Teilnehmenden

Nehmen an einer Lehrveranstaltung, für die ein Lehrauftrag erteilt wurde, weniger als fünf Personen teil, müssen Lehrbeauftragte dies gemäß § 2 Abs. 3 der JMU-Richtlinien unverzüglich der Dekanin oder dem Dekan beziehungsweise der Leitung der zentralen Einrichtung anzeigen.

Die zuständige Leitung entscheidet, ob die Lehrveranstaltung fortgeführt oder eingestellt wird. Die Lehrbeauftragten können und sollen an der Entscheidungsfindung mitwirken.

Füllen Sie hierzu das Formular „Genehmigung zur Durchführung von Lehrveranstaltungen mit weniger als fünf Teilnehmenden“ aus, das Sie unter Formulare und Abrechnung finden. Reichen Sie es anschließend über die für die Lehrveranstaltung verantwortliche Stelle des Fachbereichs ein.

Die Entscheidung ist schriftlich zu dokumentieren und der Lehrauftragsverwaltung im Referat 2.2 zuzuleiten.