Intern
Studierendenvertretung

Rechtliche Grundlagen

Fachschaftenrat

Der Fachschaftenrat stellt die 'Zweite Kammer' der Studierendenvertretung dar.

Die Aufgaben stehen in § 32 Abs. 4, 5 Grundordnung:

"(4) Der Fachschaftenrat wählt die Mitglieder der zentralen Studienzuschusskommissionen sowie das studentische Mitglied und eine Ersatzvertreterin oder einen Ersatzvertreter in der Erweiterten Universitätsleitung (§ 8 Abs. 3).

(5) Neben der Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben soll der Fachschaftenrat auch die Interdisziplinarität und den Austausch zwischen den Fachschaften und Fachschaftsinitiativen der Fakultäten fördern."

Die Zusammensetzung des Fachschaftenrats wird in § 32 Abs. 1 der Grundordnung geregelt:

"Der Fachschaftenrat besteht aus den Vertreterinnen und Vertretern der Studierenden in den Fakultätsräten; aus den Fakultätsräten der Medizinischen Fakultät und der Fakultät für Humanwissenschaften gehören dem Fachschaftenrat nur die Vertreterinnen und Vertreter der Studierenden an, auf die bei der Wahl des Fakultätsrats die beiden ersten Stimmen entfallen."