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Studierendenvertretung

Weitere Pressemitteilungen und Stellungnahmen der Studierendenvertretung

Stellungnahme der Studierendenvertretung zur Reaktion des Präsidenten auf den Offenen Brief

Im dritten Gespräch am 23.07.2012 zum Offenen Brief der Studierendenvertretung vom 20.06.2012 stellte der Präsident den UnterzeichnerInnen sein Antwortschreiben vor. Wir bedanken uns für die ausführlichen Erläuterungen des Präsidenten und werden nachfolgend hierzu Stellung nehmen.

Leider konnte uns Präsident Prof. Dr. Forchel nicht zusichern, zukünftig Eingangsbestätigungen auf Briefe und E-Mails herauszugeben. Der Studierendenvertretung wurde nahegelegt, nach vier Wochen eine Mahnung zu senden, auf die dann reagiert werden würde. Bei Anliegen von Fachschaftsvertretungen, welche deckungsgleich mit Anfragen anderer Gruppierungen der Fakultät sind, wird zukünftig ein zentrales Schreiben an alle Beteiligten über die Dekanate versandt.

Wir begrüßen, dass der Präsident sich zukünftig regelmäßig gemäß der Forderungen der Studierendenvertretung mit dem Sprecher- und Sprecherinnenrat treffen möchte. Diese Treffen zwischen Hochschulleitung und SprecherInnenrat sollen während der Vorlesungszeit monatlich und während der vorlesungsfreien Zeit zweimonatlich stattfinden. Da diese Gespräche zukünftig protokolliert werden sollen, hoffen wir auf eine bessere Umsetzung der in den Gesprächen getroffenen Absprachen und Zusagen.

Wir hoffen, dass diese Zusage des Präsidenten nun eine endgültige Verbindlichkeit darstellt, da bereits gegebene Zusagen in Briefen an die Studierenden in der Vergangenheit nicht umgesetzt wurden (vgl. Offener Brief des Präsidenten Forchel vom 05.12.2009 an die Studierenden der Universität Würzburg).

Es erfreut uns, dass zukünftig ein besserer Austausch zu Beginn bzw. Ende einer Legislaturperiode zwischen den Gremienmitgliedern stattfinden soll, indem die neuen Mitglieder ein Gastrecht in dem jeweiligen Gremium erhalten. Wir hoffen, dass diese Regelung auf alle Gremien der Universität ausgeweitet wird. Leider ist unsere Forderung nach Verbindlichkeit des Punktes durch Aufnahme in die Grundordnung nicht erfüllt.

Wir nehmen das grundsätzliche Gastrecht für alle studentischen StellvertreterInnen in den jeweiligen Gremien wohlwollend zur Kenntnis. Durch dieses entsteht eine nachhaltige und konstruktive Zusammenarbeit aller Mitglieder in den Gremien. Gleichzeitig wird dadurch Kontinuität hergestellt. Die Zusammenarbeit wirkt sich vertrauensbildend und langfristig konfliktmindernd aus.

Die Studierendenvertretung hofft, dass durch die vom Landtag beschlossene Verdopplung der studentischen Mitglieder im Senat und Hochschulrat folgerichtig auch die studentischen Mitglieder in den Gremien und ständigen Kommissionen verdoppelt werden. Hiervon ausgenommen sehen wir selbstverständlich die Präsidialkommission, da diese bereits paritätisch besetzt ist.

Dahingehend bedauern wir, dass das Vorschlagsrecht des studentischen Konvents für die externen Mitglieder des Hochschulrates nicht ermöglicht werden soll. Bisher hat allein der Präsident im Senat Vorschlagsrecht für die externen Mitglieder des Hochschulrats. Dies könnte durch Anwendung der Experimentierklausel (§106 Abs. 2) des BayHSchG geändert werden. Wir sehen hierbei kein Problem, sondern vielmehr eine Bereicherung für unsere Universität, wenn alle Statusgruppen Mitglieder für den Hochschulrat vorschlagen können.

Da die Autonomie der Universität seit der Einführung des Hochschulrats 2007 beschnitten wird, erachten wir es als dringend notwendig, dass alle Statusgruppen Vorschläge zur Benennung dieses „Aufsichtsrats der Hochschulleitung“ tätigen können.

Eine Auswahl der externen Mitglieder des Hochschulrats durch den Präsidenten empfinden wir als Behinderung der gemeinsamen Zukunftsentwicklung der Universität.

Die Zukunftsentwicklung der Universität sollte nicht alleinige Aufgabe der Hochschulleitung, sondern aller universitären Angehörigen sein.

Beispielhaft dafür stehen Studiengangsplanungskommissionen. Diese stellen für uns das Gremium dar, in welchem zusammen mit allen am Studiengang Beteiligten auf Augenhöhe innovativ an Verbesserungen gearbeitet werden kann. Die Umsetzung der Bologna-Reform an den Hochschulen ist erst vor kurzer Zeit erfolgt und wir sehen weiterhin einen dringenden Nachbesserungsbedarf bei den Studiengängen. Die jüngsten Entwicklungen an der Universität machen es notwendig, dass die Einrichtung von Studiengangsplanungskommissionen obligat in die Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung (ASPO), sowie in die Lehramts-ASPO aufgenommen wird. Dadurch werden dringend benötigte Verbindlichkeiten erzeugt.

Des Weiteren bedauern wir es, dass von Seiten der Hochschulleitung und der Erweiterten Hochschulleitung keine Bereitschaft besteht, eine grundsätzliche Öffentlichkeit aller Gremiensitzungen herzustellen.

Die Universität als öffentliche Bildungseinrichtung, welche hauptsächlich aus Mitteln der öffentlichen Hand finanziert wird, sollte über Zukunftsplanungen und Beschlüsse der universitären Gremien gegenüber der Öffentlichkeit Rechenschaft ablegen. Das beste Mittel dazu ist die Öffentlichkeit von Sitzungen und eine Veröffentlichung von Protokollen. Die aktuelle Praxis, dass Protokolle des Senats und der EHL nur in zensierter Form an die Hochschulöffentlichkeit gereicht werden, lehnen wir ab. Stattdessen fordern wir die unzensierte Veröffentlichung der Protokolle im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten.

Als „Ausgleich“ für die Absage an die Studierenden, an den regelmäßigen Sitzungen der Erweiterten Hochschulleitung teilnehmen zu dürfen, soll nun das sogenannte „Würzburger Modell der Erweiterten Hochschulleitung“ dienen. Dieses sieht vor, dass einmal pro Semester die Mitglieder der Erweiterten Hochschulleitung und der Studierendenvertretung eine gemeinsame Sitzung abhalten, bei der die eingebrachten Themen beider Gruppen beraten werden. Die Studierendenvertretung sieht hierin keinen Ausgleich, sondern eine Auslagerung der Interessen der Studierenden auf einen gesonderten Termin. Somit ist kein Dialog auf Augenhöhe möglich, da den Studierenden die Möglichkeit genommen wird, die aktuellen Geschehnisse in der Bildungspolitik mit der Erweiterten Hochschulleitung zu besprechen und die Position der Studierendenvertretung zeitnah zu relevanten Punkten gegenüber der Erweiterten Hochschulleitung zu artikulieren. Wir sind empört darüber, dass die Anwesenheit der unterschiedlichen Statusgruppen in der Erweiterten Hochschulleitung als „Störung“ empfunden wird. Dieses „Würzburger Modell“ empfinden wir zudem als offen diskriminierend gegenüber allen anderen Statusgruppen.

Deshalb freuen wir uns über die Initiative der wissenschaftlichen Mitarbeiter, ebenfalls ein stimmberechtigtes Mitglied in der Erweiterten Hochschulleitung zu fordern. Zudem begrüßen wir die inzwischen geäußerte Bereitschaft der Dekane, in den zugehörigen Fakultätsräten über eine Reform der Zusammensetzung der Erweiterten Hochschulleitung mit allen Statusgruppen zu beschließen. Wir erwarten, dass dieses Votum der Fakultätsräte bindend für die Entscheidung in der Erweiterten Hochschulleitung ist. Nur diese bindende Wirkung stellt die größtmögliche demokratische Legitimation unter Einbezug aller Statusgruppen im Rahmen der Gremien an der Universität Würzburg sicher. Dies macht die exzellente Ludwig-Maximilians-Universität München erfolgreich vor.

Die Grundordnung der Universität ist das eigentliche Fundament, das die demokratische Mitbestimmung sichert. Eine Verankerung der Verhandlungsergebnisse der vergangenen Wochen in dieser sehen wir als die einzige dauerhaft verbindliche Garantie derselben und Wertschätzung unserer ehrenamtlichen Arbeit an. Nach den schriftlich festgehaltenen Zusagen kann deren Einbindung nur eine Formsache sein.

Der Studentische Konvent hat als Reaktion auf die Ergebnisse der letzten drei konstruktiven Gespräche sowie der Antwort des Präsidenten auf den Offenen Brief der Studierendenvertretung am 24. Juli 2012 einstimmig beschlossen, ab dem 01. August 2012 in den Streik zu treten, sofern folgende Forderungen nicht erfüllt werden.

Diese sind:

1. Die Hochschulleitung sichert schriftlich zu, dass die grundlegende Änderung der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung (ASPO) und Lehramts-ASPO, die u.A. die im Antwortschreiben des Präsidenten zugesagte Einführung von Studiengangsplanungskommission festlegt, spätestens bis zum 01. April 2013 (Datum des Beschlusses der Änderungsfassung in der Kommission für Studium und Lehre) durchgeführt wird. Diese Revision wurde bereits im Juli 2011 im Senat festgehalten. Die vage Aussage, dass die Revision nur „zeitnah“ (Zitat Antwortschreiben Prof. Forchel vom 23. Juli 2012) erfolgen soll, genügt uns nicht. Wir fordern damit die bisher fehlende Verbindlichkeit ein, die wir in unserem Offenen Brief vom 20. Juni 2012 unter anderem bemängelt haben. An der Ausarbeitung sind alle Interessengruppen der Universität von der ersten Sitzung an beteiligt. Ein erstes Treffen zur Erstellung eines detaillierten Zeitplans findet dazu mit allen Beteiligten spätestens in der ersten Vorlesungswoche des Wintersemesters 2012/2013 statt.

2. Die Erweiterte Hochschulleitung (EHL) beschließt, dass die Beschlüsse der Fakultäten zur Mitwirkung der Studierenden, der wissenschaftlichen und künstlerischen MitarbeiterInnen sowie der sonstigen MitarbeiterInnen in der EHL (Stimmberechtigtes Mitglied als auch ständiges Gastrecht) nicht wie in Teil III. des Schreibens des Präsidenten vom 23.Juli 2012 nur Empfehlungscharakter haben, sondern die EHL sich dem Votum der Fakultäten vorbehaltlos anschließen und eine mehrheitliche Entscheidung der Fakultäten nicht verändern wird. Dabei zählt alleine das Votum des Fakultätsrats der jeweiligen Fakultät, da dies die größtmögliche demokratische Legitimation unter Einbezug aller Statusgruppen darstellt.

Unbenommen davon lehnt der Konvent das so genannte Würzburger Modell als unzureichend ab und betont, dass das stimmberechtigte Mitglied in der EHL eine zentrale Forderung bleibt. Dies ist schnellstmöglich umzusetzen. Bis dahin hat die Studierendenvertretung das verbriefte Recht zur Teilnahme an allen Sitzungen der EHL zu allen Tagesordnungspunkten. Das weitere Vorgehen hierzu beschließt der studentische Konvent.

3. Die Hochschulleitung sichert schriftlich zu, dass in der ersten Sitzung des Hochschulrates im September 2012 ein Änderungsantrag zur Grundordnung der Universität eingebracht wird, durch den folgende Punkte in der Grundordnung festgeschrieben werden:

- Verdopplung der studentischen Mitglieder in den ständigen Kommissionen mit Ausnahme der Präsidialkommission (§ 11 Abs. 2 GO)

- Grundsätzliches Gastrecht für alle studentischen StellvertreterInnen in den jeweiligen Gremien (§ 9 Abs. 4, § 10 Abs. 5, § 11 Abs. 3 GO)

- Besserer Austausch am Ende einer Legislaturperiode durch Gastrecht zukünftiger Mitglieder in allen Gremien (§ 30 Abs. 4 GO)

- Vorschlagsrecht aller Statusgruppen für die externen Mitglieder des Hochschulrates (§ 10 Abs. 5 GO)

- Einrichtung von Studiengangsplanungskommissionen

- Befragung der KandidatInnen in Berufungsverfahren durch Studierende (§ 52 Abs. 2 GO)

- Grundsätzliche Veröffentlichung der Protokolle aller Kommissionen

Die Studierendenvertretung hatte in ihrem Offenen Brief vom 20. Juni 2012 ganz eindeutige Forderungen formuliert, die an anderen Hochschulen bereits erfolgreich praktiziert werden. Die wesentlichen Punkte zur Verbesserung der Mitgestaltung und Mitbestimmung sehen wir derzeit weder als umgesetzt noch als garantiert an. Wir nehmen zur Kenntnis, dass in naher Zukunft, wie oben erwähnt, zum Teil über unsere zentralen Anliegen entschieden wird. Um die Dringlichkeit, Notwendigkeit und Ernsthaftigkeit einer zügigen Umsetzung im Interesse aller Statusgruppen zu verdeutlichen, sieht der Studentische Konvent den Streik als ultima ratio. Wir sind uns unserer großen Verantwortung gemäß Bayerischen Hochschulgesetz gegenüber den Studierenden bewusst und sehen uns ausschließlich durch dieses Mittel in der Lage, im Sinne der Studierenden zu wirken. Aufgrund der dringend reformbedürftigen Situation und den bisher leider unzureichenden Zusagen sind uns andere Schritte verwehrt.

Bevor wir aber diesen Schritt unternehmen, möchten wir den angebotenen Dialog mit der EHL wahrnehmen und uns konstruktiv über das weitere Vorgehen beider Seiten austauschen. Dieser Austausch wird am 30. Juli 2012 stattfinden, weshalb wir die Einstellung der Zusammenarbeit auf gesamtuniversitärer Ebene von den Resultaten des Gesprächs hinsichtlich der oben formulierten Forderungen abhängig gemacht haben. Daher werden wir im Bedarfsfall zum 01. August 2012 streiken.

Stellungnahme der Studierendenvertretung zum zweiten Gespräch am 03.07.2012 über den Offenen Brief mit der Hochschulleitung

Am 3. Juli 2012 fand das zweite Gespräch mit den UnterzeichnerInnen des Offenen Briefes, dem Präsidenten Prof. Dr. Forchel, Vizepräsident Prof. Dr. Riedel, Kanzler Dr. Klug und dem Dekan der Medizinischen Fakultät, Prof. Dr. Frosch, als Vertreter aller Dekane statt. Die Moderation übernahm erneut und sehr souverän der KHG-Pfarrer Burkhard Hose.

Das fast zweistündige Gespräch knüpfte an die Punkte des Gesprächs am 25. Juni 2012 an und behandelte die Forderungen der Studierendenvertretung nach einer besseren Kommunikationskultur und einer echten Ermöglichung der Mitbestimmung.

Das Gespräch war für die StudierendenvertreterInnen sehr enttäuschend. Die Forderungen nach mehr Mitbestimmung werden von Seiten der Studierenden schon seit 2009 geäußert. Erste Reaktionen der Hochschulleitung gab es dazu in einem Offenen Brief des Präsidenten an die BesetzerInnen des Audimax 2009. Im Jahre 2011 gründete sich, nach einer Vollversammlung der Studierenden zum Thema Mitbestimmung, ein Ausschuss des studentischen Konvents, welcher viele Anträge zur Demokratisierung der Universität durch Änderung der Grundordnung erstellte. Anträge zur Grundordnung werden im Hochschulrat behandelt und dürfen dort nur vom Präsidenten eingebracht werden. Die vom studentischen Konvent beschlossenen Anträge wurden am 26. Juli 2011 vom damaligen studentischen Senator Maximilian Fries und der Vorsitzenden des Sprecher- und Sprecherinnenrats Hannah Klein mit dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten Prof. Dr. Riedel besprochen, um den Präsidenten zu bitten, die Anträge im Hochschulrat zur Diskussion zu stellen. Die Ergebnisse des Gesprächs lagen dem Offenen Brief der Studierendenvertretung an den Präsidenten vom 20. Juni 2012 bei. In diesem Protokoll wurden zu vielen Punkten von Seiten des Präsidenten und des Vizepräsidenten keine grundsätzlichen Bedenken geäußert, aber “man wolle die Punkte mit der gesamten Hochschulleitung absprechen“. Auf Nachfrage bei einem gemeinsamen Treffen der Hochschulleitung mit dem SprecherInnenrat am 29.03.2012 wurde der Studierendenvertretung mitgeteilt, dass über die Punkte noch immer kein Beschluss von Seiten der Hochschulleitung gefasst wurde. Am diesem Sachverhalt hat sich bis zum 03. Juli 2012 nichts geändert. Abermals wurden die StudierendenvertreterInnen vertröstet und eine Entscheidung aufgeschoben, da wieder einmal die Hochschulleitung und nun auch die Erweiterte Hochschulleitung über die Forderungen beschließen solle.

Der Präsident stellte fest, dass er, anders als in vielen politischen Gremien üblich, gegen die grundsätzliche Öffentlichkeit der Gremiensitzungen und Veröffentlichung von Protokollen sei. Dies zeugt von keinem transparenten parlamentarischen Verständnis der Universität. Das grundsätzliche Gastrecht der StellvertreterInnen gäbe es bereits im Senat und in den Gremien in denen der Präsident den Vorsitz habe. Die Beteiligten des Gesprächs erkannten allerdings, dass die Studierenden eine verbindliche Festlegung aller geforderten Punkte in der Grundordnung der Universität erwarten und nicht mehr auf den temporären guten Willen einzelner Dekane und Gremienvorsitzende vertrauen. Der Vertreter aller Dekane, Prof. Dr. Frosch, führte aus, dass die Erweiterte Hochschulleitung bereits den Punkt eins der Forderungen der Studierendenvertretung im Offenen Brief einstimmig abgelehnt habe. Ein verbrieftes Recht zur Teilnahme von Mitgliedern der Studierendenvertretung an allen Sitzungen der Erweiterten Hochschulleitung sei weder gewünscht noch vorgesehen.

Die Studierendenvertretung begrüßt, dass die Mitglieder des Gesprächs am 03. Juli 2012 die Zusagen des letzten Gesprächs bestätigt haben und Punkt drei der Forderungen der Studierendenvertretung damit erfüllt werden soll. So soll es ab sofort monatliche Treffen in der Vorlesungszeit sowie zweimonatliche Treffen in der vorlesungsfreien Zeit der Hochschulleitung mit dem SprecherInnenrat geben. Des Weiteren sollen Protokolle der Sitzungen erstellt und die Zusagen realisiert werden. Diese Sitzungstaktung versprach der Präsident bereits zu seinem Amtsantritt und griff die regelmäßigen Treffen mit der Studierendenvertretung auch in seinem Offenen Brief 2009 an die Studierenden auf. Wir hoffen, dass diese Zusagen nun verbindlich und nicht wieder nur Lippenbekenntnisse sind. Die Aussage des aktuellen Präsidenten Prof. Dr. Forchel, dass „der Austausch mit dem Sprecher- und Sprecherinnenrat, der erst im Rahmen der gegenwärtigen Hochschulleitung etabliert wurde“, muss korrigiert werden. Bereits unter dem ehemaligen Präsidenten Haase gab es regelmäßige Treffen des SprecherInnenrats mit Präsident Haase und zusätzlich mit den verschiedenen KanzlerInnen.

Als „Ausgleich“ für die Absage an die Studierenden, an den regelmäßigen Sitzungen der Erweiterten Hochschulleitung teilnehmen zu dürfen, soll nun das sogenannte „Würzburger Modell der Erweiterten Hochschulleitung“ dienen. Nach diesem sollen einmal pro Semester die Mitglieder der Erweiterten Hochschulleitung und der Studierendenvertretung eine gemeinsame Sitzung abhalten, bei der die eingebrachten Themen beider Gruppen beraten werden. Die Studierendenvertretung sieht hierin keinen Ausgleich, sondern eine Auslagerung der Interessen der Studierenden auf einen gesonderten Termin. Somit ist kein Dialog auf Augenhöhe möglich, da den Studierenden die Möglichkeit genommen wird, die aktuellen Geschehnisse in der Bildungspolitik mit der Erweiterten Hochschulleitung zu besprechen und die Position der Studierendenvertretung zeitnah zu relevanten Punkten gegenüber der Erweiterten Hochschulleitung zu artikulieren. Wir sind empört darüber, dass die Anwesenheit der unterschiedlichen Statusgruppe in der Erweiterten Hochschulleitung als „Störung“ empfunden wird. Den Alleinvertretungsanspruch der Dekane für die Fakultäten empfinden wir, insbesondere bei geringer Rücksprache mit dem gesamten Fakultätsrat, als nicht gerechtfertigt und anmaßend.

Bezug nehmend auf die erkannten Kommunikationsdefizite beim Gespräch am 25. Juni 2012 über den Offenen Brief betonte Präsident Prof. Dr. Forchel, dass die Kommunikationsdefizite auf die Mangelverwaltung zurückzuführen seien und er der Studierendenvertretung deshalb nicht zusichern könne, zukünftig wenigstens Eingangsbestätigungen für Briefe und E-Mails zu geben.

Im Gespräch wurden kaum neue Argumente ausgetauscht und erneut auf die kommende Gremiensitzung zur Beschlussfassung verwiesen, anstatt sich endlich auf verbindliche Zusagen einzulassen. 2009 versprach der Präsident bereits, dass er „in den nächsten Monaten und Jahren die Umsetzung weit möglichst vorantreiben und fördern“ werde. Die Studierendenvertretung erwartet Taten statt Worte!

Aus den bisherigen Ergebnissen der Gespräche leitet die Studierendenvertretung ab, dass eine Reflexion der Kommunikationsabläufe und -strukturen anscheinend nicht stattgefunden hat und die dringend benötigte Reform dieser nicht gewünscht ist. Weiterhin scheint es der Fall zu sein, dass ein modernes Demokratieverständnis nicht vorhanden ist. Wir erwarten, dass bis zum 23.07.2012 unsere Forderungen nach einer demokratischeren Universität erfüllt werden. Der studentische Konvent wird am 24.07.2012 tagen, um über die Aufhebung der Zusammenarbeit auf gesamtuniversitärer Ebene zu entscheiden.

Pressemitteilung der Studierendenvertretung zum ersten Gespräch über den Offenen Brief mit der Hochschulleitung

Am 20. Juni 2012 schrieb die Studierendenvertretung einen Offenen Brief an den Universitätspräsidenten Prof. Dr. Forchel, in der sie katastrophale Kommunikation und fehlende Mitbestimmung anprangerte und einige Forderungen an den Präsidenten stellte.

Am Montag, 25. Juni 2012 fand ein erstes Gespräch mit den UnterzeichnerInnen des offenen Briefes, dem Präsidenten Prof. Dr. Forchel, Vizepräsidenten Prof. Dr. Riedel, Kanzler Dr. Klug und dem Senatsvorsitzendem Prof. Dr. Lembeck unter Moderation des KHG-Pfarrers Burkhard Hose statt. Für die souveräne und ergebnisorientierte Moderation wollen wir uns ganz herzlich bei ihm bedanken und hoffen, dass er auch in nachfolgenden Gesprächen zu einer Moderation bereit ist. In diesem zweistündigen Gespräch wurde auf das Thema Kommunikationsdefizite eingegangen. Diese werden in den ersten drei Kritikpunkten des offenen Briefes der Studierendenvertretung an den Universitätspräsidenten ausgeführt. Auf den vierten Kritikpunkt zum Thema studentische Mitbestimmung und Partizipationskultur sowie auf die Forderungen der Studierendenvertretung wurde in diesem Gespräch noch nicht eingegangen. Das Gespräch soll laut Aussage des Präsidenten jedoch innerhalb der nächsten 14 Tage weitergeführt werden. „Wir hoffen, dass dieses Treffen sobald als möglich stattfinden wird, da das Gespräch für uns bisher nur unterbrochen und noch keinesfalls abgeschlossen ist.“, so Moritz Lund, Vorsitzender des Sprecher- und Sprecherinnenrates.

„Wir begrüßen, dass der Präsident die Kommunikationsprobleme endlich erkannt hat und jetzt verbessern will. Wir erwarten dabei, dass diese Kommunikationsdefizite schnellstmöglich beseitigt werden und eine Gesprächkultur auf Augenhöhe möglich ist“, führt Lund weiter aus.

Die Studierendenvertretung zieht das Beispiel zur VizepräsidentInnenwahl als ein Beispiel zu Punkt zwei zurück, da sich im Gespräch für die Studierenden neue Sachverhalte auftaten. „Es gab einige Missverständnisse, die von Missständen in der Kommunikation zwischen verschiedenen im Entscheidungsprozess beteiligten AkteurInnen herrührten. Diese konnten wir heute im gemeinsamen Gespräch klären.“ erklärt Hannah Klein, studentische Senatorin.

„Wir freuen uns, dass unsere Arbeit in den Gremien als konstruktiv anerkannt wird. Dies sieht man am Beispiel der Präsidialkommission. Obwohl Vizepräsident Riedel als Vorsitzender der Präsidialkommission bereits das Fehlen eines Protokolls bedauert hat und die Entschuldigung auch von Seiten der Studierenden im Hinblick auf eine konstruktive Sitzung angenommen wurde, dient dieser Sachverhalt als Beispiel für ein nicht eingehaltenes Versprechen. Das Protokoll zur Vergaberunde 2011 wurde nur als kurzes Ergebnisprotokoll erstellt und nicht, wie uns mehrfach im Vorfeld zugesichert, als Verlaufsprotokoll mit allen wichtigen Anmerkungen der Studierenden. Die Folge war, dass zu Beginn der Vergaberunde 2012 wichtige Punkte aus dem vergangenen Jahr nicht erledigt waren und dies zu Unmut auf Seiten der StudierendenvertreterInnen führte. Im weiteren Verlauf der Vergaberunde 2012 wurden die Punkte im Protokoll 2012 aufgenommen und werden in der Zukunft hoffentlich berücksichtigt.“ erläutert Moritz Lund das Beispiel zur Präsidialkommission unter Punkt drei konkretisierend. Weiterhin erklärt er: „Wir freuen uns, dass das Schreiben zum Fehlen in studiumsbedingten Veranstaltungen bei Arbeit in den Gremien der universitären Selbstverwaltung herausgeschickt wurde. Ebenfalls hat Prof. Dr. Riedel die Studiendekane, wie von den Studierenden gewünscht, zu mehr Transparenz bei der Dokumentation über die Verwendung von Studiengebühren angehalten.“ Die zukünftige Zusammenarbeit im Blick äußert Moritz Lund: „Wir fordern eine bessere Partizipation und einen Austausch auf Augenhöhe, auch außerhalb der universitären Gremien, wie es in anderen bayerischen Hochschulen schon lange gang und gäbe ist.“ „Wir bedauern zutiefst, dass Herr Präsident Prof. Dr. Forchel unsere Kritik und die Zuspitzungen als Kritik an seiner Person aufgenommen hat. Mit dem letzten Satz unseres Briefes meinten wir deutlich gemacht zu haben, dass die Kritik allein auf die Art der Ausübung des Amtes, auf keinen Fall aber auf die Person bezogen war. Falls dies als missverständlich empfunden wurde, möchten wir uns hiermit dafür entschuldigen. Der Präsident fordert als Bedingung für ein weiteres Treffen, das zur Fortsetzung unseres Gesprächs über den offenen Brief unerlässlich ist, eine Entschuldigung zum Satz „Ihr Verhalten ist der demokratischen Ordnung unserer Universität unwürdig“. Da uns die Kommunikation sehr am Herzen liegt und wir das Gespräch mit dem Präsidenten fortsetzen wollen, möchte ich mich hiermit dafür entschuldigen.“ so Hannah Klein abschließend.