Deutsch Intern
Occupational Health and Safety, Animal Welfare and Environmental Protection

Unfallanzeige / Antrag auf Anerkennung eines Dienstunfalles

Meldung von Unfällen

Der Unternehmer hat einen Arbeits- oder Wegeunfall dem Unfallversicherungsträger zu melden, wenn:

  • der Mitarbeiter verletzt wurde, dass er mehr als 3 Kalendertage arbeitsunfähig ist oder
  • diese Person daran gestorben ist

Darüber hinaus wünscht die Universität Würzburg eine Meldung sobald ärztliche Kosten entstanden sind!

 

Verfahren für Arbeitnehmer/innen

Formular inkl. Beiblatt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Unfallanzeige)

Schicken Sie das ausgefüllte Formular inkl. dem Beiblatt an die Personalabteilung (diese fertigt der Stabsstelle Arbeitssicherheit -uns- eine Kopie,
holt die restlichen Unterschriften v. Personalrat, ggf. Sicherheitsbeauftragter ein und verschickt es  an die Bayerische Landesunfallkasse)
Falls beim Ausfüllen Fragen aufkommen oder Sie Hilfe benötigen:
Ihr Sicherheitsbeauftragter Vorort, die Personalabteilung, sowie wir stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung!

 

Verfahren für Studenten/innen

Formular für Studenten/innen mit Erläuterungsbogen

Zusatzformular bei Wegeunfälle

Die Studentenunfälle bearbeiten die Verwaltungsangestellten:
Heike Dünfelder und Julia Wichmann  Tel. (0931) 31-88757 bzw. per Mail   justiziariat@uni-wuerzburg.de
-> die Vordrucke können gerne als Scan übermittelt werden!

 

Verfahren für Beamte/innen

Formular für Beamte  (Antrag auf Anerkennung eines Dienstunfalles ehem. Dienstunfalluntersuchung)
Erläuterungen hierzu

 


Meldung von Beinaheunfällen

Der Unternehmer hat gemäß § 15 ArbSchG "Pflichten der Beschäftigten", nicht nur jeden Arbeits- und Wegeunfall, sondern jedes Ereignis, das beinahe zu einem Unfall (sog. Beinaheunfall) geführt hätte, der einen Beinaheunfall der Stabsstelle Arbeitssicherheit zu melden.

Formular für die Meldung von Beinaheunfällen