Unfallanzeige / Antrag auf Anerkennung eines Dienstunfalles
Meldung von Unfällen
Der Unternehmer hat einen Arbeits- oder Wegeunfall dem Unfallversicherungsträger zu melden, wenn:
- der Mitarbeiter verletzt wurde, dass er mehr als 3 Kalendertage arbeitsunfähig ist oder
- diese Person daran gestorben ist
Darüber hinaus wünscht die Universität Würzburg eine Meldung sobald ärztliche Kosten entstanden sind!
Verfahren für Arbeitnehmer/innen
Formular inkl. Beiblatt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Unfallanzeige)
Schicken Sie das ausgefüllte Formular inkl. dem Beiblatt an die Personalabteilung (diese fertigt der Stabsstelle Arbeitssicherheit -uns- eine Kopie,
holt die restlichen Unterschriften v. Personalrat, ggf. Sicherheitsbeauftragter ein und verschickt es an die Bayerische Landesunfallkasse)
Falls beim Ausfüllen Fragen aufkommen oder Sie Hilfe benötigen:
Ihr Sicherheitsbeauftragter Vorort, die Personalabteilung, sowie wir stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung!
Verfahren für Studenten/innen
Formular für Studenten/innen mit Erläuterungsbogen
Zusatzformular bei Wegeunfälle
Die Studentenunfälle bearbeiten die Verwaltungsangestellten:
Heike Dünfelder und Julia Wichmann Tel. (0931) 31-88757 bzw. per Mail justiziariat@uni-wuerzburg.de
-> die Vordrucke können gerne als Scan übermittelt werden!
Verfahren für Beamte/innen
Formular für Beamte (Antrag auf Anerkennung eines Dienstunfalles ehem. Dienstunfalluntersuchung)
Erläuterungen hierzu
Meldung von Beinaheunfällen
Der Unternehmer hat gemäß § 15 ArbSchG "Pflichten der Beschäftigten", nicht nur jeden Arbeits- und Wegeunfall, sondern jedes Ereignis, das beinahe zu einem Unfall (sog. Beinaheunfall) geführt hätte, der einen Beinaheunfall der Stabsstelle Arbeitssicherheit zu melden.