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Office of Occupational Health and Safety, Animal Welfare and Environmental Protection

Fluorwasserstoff, Flusssäure und anorganische Fluoride

Schutzmaßnahmen

Die Schutzmaßnahmen sind in der Betriebsanweisung festzulegen. 

Das BG RCI Merkblatt M005 Fluorwasserstoff, Flusssäure und anorganische Fluoride ist zu beachten!

Es wird empfohlen die Merkblätterer BASF Merkblatt Erste Hilfe bei Flusssäure-Unfällen als Ausdruck vorzuhalten und die Inhalte in der jährlichen Unterweisung zu nutzen.

Nähere Informationen zum Bezug und Vorhalten der Notfallmedikamente erhalten Sie beim Betriebsärzlichen Dienst der Universität Würzburg / Uniklinikum Würzburg.

Gesundheitsgefahren

Allgemeines
Fluorwasserstoff, Flusssäure und saure Fluoride wirken lokal ätzend. Sie durchdringen rasch die Haut, zerstören tiefere Gewebeschichten und können auch resorptiv durch chemische Bindung an Calcium- und Magnesiumionen und Hemmung lebenswichtiger Enzyme zu akut bedrohlichen Stoffwechselstörungen oder Störungen der Leber- bzw. Nierenfunktion führen. Die chronische Aufnahme stark überhöhter Fluormengen kann Schäden im Sinne einer Fluorose verursachen. Hierbei kommt es zu Knochenverdichtungen (Osteosklerose) vor allem im Bereich von Becken, Wirbelsäule und Rippen mit Schmerzen im unteren Wirbelsäulen- bzw. Kreuzbeinbereich.

Wirkungen auf Haut und Schleimhäute
Die eingangs genannten Stoffe gefährden insbesondere Augen und Schleimhäute. Die Einwirkung dieser Stoffe in geringen Konzentrationen (bereits bei  Flusssäurekonzentrationen unter 5%) verursacht deutliche Rötung und Brennschmerz der Haut. Nicht selten stellen sich Schmerzen erst Stunden nach der Einwirkung ein, ohne dass zunächst auffällige Veränderungen der Hautoberfläche wahrnehmbar sind. Bei Einwirkung höherer Konzentrationen kommt es zu typischen Verätzungen mit starker Gewebszerstörung und unter Umständen resorptiver Giftwirkung. Massive Einwirkung auf die Haut führt zum Tod.

Wirkungen bei Einatmung
Gasförmiger Fluorwasserstoff, Flusssäureaerosole und Stäube saurer Fluoride wirken ätzend auf die Schleimhäute des Atemtraktes. In leichteren Fällen kommt es zu vermehrter Sekretion, Hustenreiz und Bronchialkatarrh. Bei Einatmung höherer Fluorwasserstoffkonzentrationen kommt es zu schweren Verätzungen der Lungen mit Lungenödem. Die massive Einatmung hoher Konzentrationen kann in kurzer Zeit den Tod herbeiführen.

Wirkung nach Verschlucken
Orale Aufnahme von Flusssäure oder sauren Fluoriden führt zu Verätzungen in Mund, Rachen und Magen-Darm-Trakt sowie zu spezifischen Vergiftungserscheinungen durch Resorption.

Berufskrankheiten
Erkrankungen durch Fluor oder seine Verbindungen sind meldepflichtige Berufskrankheiten nach Listen-Nr. 1308 der Anlage 1 zur Berufskrankheitenverordnung (BeKV).

Allgemeine Maßnahmen

  • Wer mit Flusssäure arbeitet und auf der Kleidung oder Haut Flüssigkeit bemerkt, soll sich so verhalten, als sei diese Flüssigkeit Flusssäure (Prüfung mit pH-Papier).
  • Auch bei scheinbar geringfügigen Benetzung durch Flusssäure ist immer eine ärztliche Untersuchung erforderlich.
  • Bei längerem Transport oder starker Einwirkung (starker Hustenreiz, mehr als handflächengroße Hautverätzungen, Verschlucken von löslichen Fluoriden oder flusssäurehaltigen Lösungen) noch vor dem Abtransport Calciumbrausetabletten zu trinken geben (z.B. Sandoz fortissimum 1–2 Tabletten in einem Glas Wasser).

  • Bei Unfällen mit Fluorwasserstoff oder Flusssäure muss immer sofort geprüft werden, ob auch eine Einatmung der Noxe erfolgt sein kann. Dies gilt insbesondere, wenn Körpervorderseite oder Gesicht von dem Unfall betroffen sind.

  • Treten verspätet, z. B. nach Arbeitsende oder nachts zu Hause, Beschwerden auf, die im Zusammenhang mit der vorangegangenen Arbeit mit Flusssäure stehen können, z. B. verstärkter Hustenreiz oder auf eine Verätzung hinweisende Schmerzen oder Hautveränderungen, so ist unverzüglich das nächstgelegene Krankenhaus aufzusuchen und auf das BG RCI Merkblatt M005 hinzuweisen.

Anmerkung:

Beschwerden können auch noch nach einem symptomfreien Intervall (Latenzzeit von 1–2 Tagen) auftreten!

Erste Hilfe

Alle Personen, die mit Fluorwasserstoff, Flusssäure und anorganischen Fluoriden umgehen, müssen über die Erste-Hilfe-Maßnahmen unterrichtet sein und über das Verhalten bei Arbeitsunfällen unterwiesen werden. Dabei ist insbesondere auf die Dringlichkeit sofortigen Handelns hinzuweisen. Bei Verdacht auf eine Gesundheitsschädigung durch Fluorwasserstoff, Flusssäure oder anorganische Fluoride muss der Betroffene den Gefahrenbereich verlassen bzw. aus dem Gefahrenbereich gebracht werden und die betroffene Umgebung zu warnen. Die Beseitigung des gefährlichen Zustandes darf nur unter geeigneten Schutzmaßnahmen erfolgen. Die Helfer haben sich dabei vor Kontakt mit Fluorwasserstoff, Flusssäure oder anorganischen Fluoriden zu schützen (Atemschutz, Schutzhandschuhe usw.). Ärztliche Hilfe ist unverzüglich in Anspruch zu nehmen. Dem Arzt sind die Schädigung durch Flusssäure und die bereits durchgeführten Erste-Hilfe-Maßnahmen anzugeben.

Erste-Hilfe Maßnahmen können im BASF Merkblatt Erste Hilfe bei Flusssäure-Unfällen eingesehen werden.

Sonstige Informationen

Ansprechpartner

Team Arbeitsschutz

Email: arbeitsschutz@uni-wuerzburg.de