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SO Biologie November 2002

Studienordnung Biologie November 2002


SO Biologie November 2002Studienordnung für den Diplomstudiengang Biologie an der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität Würzburg

Vom 24. November 1999 (KWMBl II 2000 S. 308)
in der Fassung der Änderungssatzung vom 23. August 2000,
vom 20. Februar 2002
und vom 13. November 2002 (KWMBl II 2003 S. 1919)


Der Text dieser Studienordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl kann für die Richtigkeit keine Gewähr übernommen werden. Maßgeblich ist stets der Text der amtlichen Veröffentlichung; die Fundstellen sind in der Überschrift angegeben.


    Aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Art. 72 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erläßt die Universität Würzburg folgende Satzung:

Inhaltsübersicht:

Vorbemerkung zum Sprachgebrauch

§   1 Geltungsbereich
§   2 Umfang des Studiums und Studiendauer
§   3 Studienbeginn
§   4 Studienvoraussetzungen
§   5 Ziele des Studiums
§   6 Studieninhalte
§   7 Gliederung des Studiums
§   8 Durchführung des Studiums
§   9 Studienplan
§ 10 Prüfungen
§ 11 Anerkennung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen
§ 12 Studienberatung
§ 13 Übergangsregelungen
§ 14 Inkrafttreten
Anlage 1: Studienplan für den Diplomstudiengang Biologie
Anlage 2: Zulassungsvoraussetzungen für praktische Lehrveranstaltungen gemäß 7 Abs. 4

Vorbemerkung zum Sprachgebrauch

    1Die Bezeichnung weiblicher und männlicher Personen durch die jeweils maskuline Form in der nachstehenden Satzung bringt den Auftrag der Hochschule, im Rahmen ihrer Aufgaben die verfassungsrechtlich gebotene Gleichstellung von Mann und Frau zu verwirklichen, sprachlich nicht angemessen zum Ausdruck. 2Auf die Verwendung von Doppelformen oder andere Kennzeichnungen für weibliche und männliche Personen wird jedoch verzichtet, um die Lesbarkeit und Übersichtlichkeit zu wahren. 3Mit allen im Text verwendeten Personenbezeichnungen sind stets beide Geschlechter gemeint.

§ 1 Geltungsbereich

    Die vorliegende Studienordnung beschreibt unter Berücksichtigung der Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Biologie an der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität Würzburg in der jeweils geltenden Fassung (Abkürzung: DPO Biologie) Ziele, Inhalte und Verlauf des Studiums.

§ 2 Umfang des Studiums und Studiendauer

    1Der Höchstumfang der für das planmäßige Studium erforderlichen Lehrveranstaltungen beträgt im Pflicht- und Wahlpflichtbereich 210 Semesterwochenstunden. 2Die Regelstudienzeit (einschließlich der Zeit für die Prüfungen und die Diplomarbeit) beträgt neun Semester.

§ 3 Studienbeginn

    1Das Studium kann nur zum Wintersemester aufgenommen werden. 2Für Studienanfänger werden Einführungsveranstaltungen angeboten, die durch Anschlag bekanntgegeben werden.

§ 4 Studienvoraussetzungen

    (1) Voraussetzung für die Zulassung zum Diplomstudiengang Biologie ist die allgemeine oder eine einschlägige fachgebundene Hochschulreife unter Berücksichtigung der Qualifikationsverordnung - QualV - (BayRS 2210-1-1-3K/WK) in der jeweils geltenden Fassung.

    (2) 1Für die Aufnahme zum Studium sind keine zusätzlichen Qualifikationsnachweise (z. B. Praktika) erforderlich. 2Gute Grundkenntnisse in den mathematisch-naturwissenschaftlichen Fächern entsprechend den Lehrplänen der Gymnasien erleichtern am Anfang den Studienerfolg. 3Gute Kenntnisse der englischen Sprache sind Voraussetzung für ein erfolgreiches Studium. 4Grundkenntnisse in der Datenverarbeitung sind erwünscht; sie sollten spätestens während des Studiums erworben werden.

§ 5 Ziele des Studiums

    (1) 1Der Diplomstudiengang Biologie soll auf die Berufstätigkeit in der Grundlagenforschung und in der angewandten biologischen Forschung sowie in all denjenigen Berufsfeldern vorbereiten, in denen Ergebnisse der biologischen Forschung für die wissenschaftliche und technische Praxis genutzt werden. 2Die Studierenden sollen so ausgebildet werden, daß sie später in der Forschung, Entwicklung und Überwachung an Universitäten, Forschungsinstituten, im medizinischen oder industriell-technischen Bereich oder in Bereichen der Landesplanung und des Natur- und Umweltschutzes eine erfolgreiche Berufstätigkeit ausüben können.

    (2) 1Das Studium muß der Vielfalt der genannten Berufsmöglichkeiten Rechnung tragen. 2Absolventen des Studiengangs müssen in der Lage sein, Arbeiten auf dem Gebiet der Biologie nach wissenschaftlichen Methoden durchzuführen. 3Hierzu gehören sowohl experimentelles Können bei der Planung, Durchführung, Auswertung und Interpretation von Experimenten und Beobachtungen als auch ein fundiertes theoretisches Wissen. 4Wegen der engen Verzahnung biologischer Vorgänge mit den zugrundeliegenden physikalischen und chemischen Prozessen, die in den Lebewesen ablaufen, und der Bedeutung der Mathematik sowohl bei der Darstellung biologischer Vorgänge als auch bei der Theoriebildung sind entsprechende physikalische, chemische und mathematische Kenntnisse unerläßlich. 5Zur Erreichung dieser Studienziele sollen die Studierenden im Verlauf ihres Studiums biologische Grundkenntnisse und in ausgewählten Bereichen vertiefte Kenntnisse erwerben, so daß an Beispielen erlernte Arbeitsmethoden und Strategien auf andere wissenschaftliche Problemstellungen übertragen werden können und ein spezielles Arbeitsgebiet ohne größere Schwierigkeiten gewechselt werden kann.

    (3) Nach bestandener Diplomprüfung gemäß der DPO Biologie verleiht die Fakultät für Biologie der Universität Würzburg den akademischen Grad „Diplom-Biologin Univ." beziehungsweise „Diplom-Biologe Univ." (jeweils abgekürzt: „Dipl.-Biol. Univ.").

§ 6 Studieninhalte

    (1) 1Das Grundstudium soll die methodischen Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens in den Biowissenschaften und ein Verständnis der Lebensvorgänge und der Lebewesen vermitteln. 2Es soll die Absolventen befähigen, Probleme auf Gebieten der Forschung, Entwicklung, Anwendung, Bildung, Verwaltung usw. zu lösen.

    (2) Das Hauptstudium dient der Vertiefung und Spezialisierung in den jeweils gewählten Fächern.

    (3) Die Lehrveranstaltungen können als ergänzendes Angebot auch in englischer Sprache angeboten werden.

§ 7 Gliederung des Studiums

    (1) Das Studium gliedert sich in ein viersemestriges Grund- und in ein fünfsemestriges Hauptstudium. Das Grundstudium wird mit der Diplom-Vorprüfung, das Hauptstudium mit den Fachprüfungen der Diplomprüfung und der Diplomarbeit abgeschlossen.

    (2) 1Das Grundstudium ist für alle Studierenden gleich. 2Im Hauptstudium sind aus der nachfolgenden Liste ein Hauptfach und zwei Nebenfächer zu wählen:

- Biochemie,
- Bioinformatik,
- Biotechnologie,
- Genetik,
- Mikrobiologie,
- Neurobilogie,
- Molekulare Pflanzenphysiologie und Biophysik,
- Ökophysiologie der Pflanzen und Vegetationsökologie,
- Pharmazeutische Biologie,
- Tierökologie und Tropenbiologie,
- Verhaltensphysiologie und Soziobiologie,
- Zell- und Entwicklungsbiologie.

3Als eines der beiden Nebenfächer kann außerdem gewählt werden:

Virologie und Immunbiologie als Äquivalent für Mikrobiologie,
Physiologische Chemie als Äquivalent für Biochemie,
Humangenetik als Äquivalent für Genetik.

4Eine Kombination des Faches Neurobiologie sowohl mit dem Fach Genetik als auch mit dem Fach Verhaltensphysiologie und Soziobiologie ist nicht möglich, unabhängig davon, welches der Fächer als Hauptfach gewählt wird. 5Auf Antrag kann der Prüfungsauschuß ein Fach aus den Bereichen der Mathematik, der Informatik, der Naturwissenschaften oder der Medizin als zweites Nebenfach zulassen, wenn der Studierende darlegt, daß dieses Fach für sein wissenschaftliches Spezialgebiet oder seine spätere berufliche Tätigkeit von erheblicher Bedeutung ist, und wenn er eine Erklärung des als Prüfer vorgesehenen Fachvertreters vorlegt, daß dieser die Prüfung vornehmen wird und mit dem Studierenden einen Studienplan für das betreffende Fach vereinbart hat. 6Der Umfang dieses Studiums muß dem Umfang des Studiums in einem biologischen Nebenfach entsprechen. 7Die vorzulegenden Leistungsnachweise (Scheine) müssen vom Prüfungsausschuß bei der Zulassung festgelegt werden. 8Dabei ist eine Kombination des Faches Neurobiologie mit dem Fach Klinische Neurobiologie oder dem Fach Physiologie (Medizinische Fakultät) nicht möglich.

    (3) 1Die Studieninhalte im Pflicht- und Wahlpflichtbereich verteilen sich wie folgt auf das Grund- und Hauptstudium:

Vorlesungen und Seminare Praktika und Übungen

(Semesterwochenstunden)

I. Grundstudium: 1. - 4. Semester
Allgemeine Biologie

25

33

Chemie

14

22

Physik

8

4

Mathematik

2

2

Summe

49

61

II.

Hauptstudium: 5.-9. Semester

Biochemie

1

3

Lehrveranstaltungen des Hauptfachs

8

44

Lehrveranstaltungen des ersten Nebenfachs

6

16

Lehrveranstaltungen des zweiten Nebenfachs

6

16

Anfertigung der Diplomarbeit
Summe

21

79

2Die Übungen in Biochemie sollten unmittelbar nach der Diplom-Vorprüfung besucht werden.

    (4) 1An den praktischen Lehrveranstaltungen des Studiengangs kann nur teilnehmen, wer die auf sie jeweils hinführenden Lehrveranstaltungen besucht und sich die erforderlichen Kenntnisse angeeignet hat. 2Die praktischen Lehrveranstaltungen und die auf sie jeweils hinführenden Lehrveranstaltungen sind in Anlage 2 aufgeführt. 3Zeitpunkt und Form des Nachweises der erforderlichen Kenntnisse und die Zahl der Wiederholungsmöglichkeiten werden zu Beginn der hinführenden Lehrveranstaltung vom verantwortlichen Hochschullehrer festgelegt.

    (5) 1Die erfolgreiche Teilnahme an einer scheinpflichtigen Lehrveranstaltung wird bescheinigt, wenn der Studierende die erforderlichen praktischen und theoretischen Kenntnisse nachgewiesen hat. 2Zeitpunkt und Form des Nachweises sowie die Zahl der Wiederholungsmöglichkeiten werden zu Beginn der scheinpflichtigen Lehrveranstaltung vom verantwortlichen Hochschullehrer festgelegt. 3Der Versuch, die Nachweise zu erwerben, kann innerhalb der Frist nach § 4 der DPO Biologie jeweils höchstens zweimal wiederholt werden.

§ 8 Durchführung des Studiums

    (1) 1Die Lehrinhalte des Grundstudiums werden in Vorlesungen, Praktika und Übungen vermittelt. 2Zu den Praktika und Übungen müssen sich die Studierenden an den durch Aushang bekanntgegebenen Terminen anmelden oder in ausgelegte Listen eintragen. 3Im Rahmen der personellen, räumlichen und finanziellen Möglichkeiten wird eine insgesamt ausreichende Zahl von Plätzen angeboten. 4Es besteht kein Anspruch auf Zulassung zu einer bestimmten von mehreren äquivalenten Veranstaltungen.

    (2) 1Im Hauptstudium werden Übungen in Biochemie und in den jeweils gewählten Fächern Vorlesungen, Seminare, Fortgeschrittenenenpraktika, Spezialpraktika und Übungen angeboten. 2Die Fortgeschrittenenpraktika I vermitteln vertiefte Kenntnisse in dem jeweiligen Fach, in den Fortgeschrittenenpraktika II wird in aktuelle Fragestellungen biologischer Forschungsarbeit eingeführt. 3Weitere Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen werden in Anlage 2 zur DPO Biologie für jedes Fach getrennt angeführt. 4Das Nähere dazu regelt der Studienplan gemäß Anlage 1 zu dieser Studienordnung.

    (3) 1Die Verteilung der Plätze in den Fortgeschrittenenpraktika I und II erfolgt zentral durch die Fakultät für Biologie der Universität Würzburg an einem gemeinsamen Termin etwa vier Wochen vor Ende der Vorlesungszeit des vorhergehenden Semesters. 2Für die übrigen Praktika, Übungen und Seminare werden die Anmeldungsmodalitäten durch Aushang jeweils rechtzeitig bekanntgegeben. 3Im Rahmen der personellen, räumlichen und finanziellen Möglichkeiten wird eine insgesamt ausreichende Zahl von Plätzen angeboten. 4Es besteht kein Anspruch auf Zulassung zu einer bestimmten von mehreren äquivalenten Veranstaltungen.

    (4) 1Voraussetzungen für den Zugang zu den Fortgeschrittenenpraktika I sind das erfolgreiche Ablegen der Diplom-Vorprüfung und Grundkenntnisse im jeweiligen Fach, wie sie in den Lehrveranstaltungen des Grundstudiums und den speziellen Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums (hinführende Lehrveranstaltungen gem. Anlage 2 zu dieser Studienordnung) vermittelt werden. 2Der erfolgreiche Abschluß eines Fortgeschrittenenpraktikums I ist Voraussetzung für die Zulassung zu dem Fortgeschrittenenpraktikum II in demselben Fach. 3In Ausnahmefällen, zum Beispiel bei Studienortwechslern, Studiengangwechslern oder Rückkehrern von einem Auslandsstudium, kann der Kenntnisstand eines Bewerbers für ein Fortgeschrittenenpraktikum II auch auf eine andere geeignete Weise überprüft werden.

    (5) Für die in den Anlagen genannten Lehrveranstaltungen können Bewertungen nach dem European Credit Transfer System (ECTS) vorgenommen werden.

§ 9 Studienplan

    1Der Studienplan gibt Empfehlungen für den Verlauf des Studiums. 2Er ist dieser Studienordnung als Anlage 1 beigefügt.

§ 10 Prüfungen

    Prüfungen regelt die DPO Biologie in der jeweils geltenden Fassung.

§ 11 Anerkennung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen

    (1) Die Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen, die in anderen Studiengängen, an anderen Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland oder an Hochschulen des Auslands erbracht wurden, erfolgt nach der DPO Biologie in der jeweils geltenden Fassung.

    (2) Ist eine Unterbrechung des Studiums an der Universität Würzburg wegen eines Studienaufenthaltes an einer anderen Hochschule der Bundesrepublik Deutschland oder des Auslands geplant, so wird dem Studierenden dringend empfohlen, sich noch vor Beginn wegen der Anerkennung von Leistungen mit dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses in Verbindung zu setzen.

§ 12 Studienberatung

    (1) 1Neben einer allgemeinen Studienberatung, die als zentrale Beratung an der Universität Würzburg durchgeführt wird, finden eine Studienfachberatung für den Diplomstudiengang Biologie und, zu Beginn des Studiums, ein Einführungstutorium statt. 2Bei der Durchführung des Einführungstutoriums werden die Fachschaftsvertreter angemessen beteiligt. 3Die Studienfachberatung wird von den jeweils im Vorlesungsverzeichnis ausgewiesenen Studienberatern durchgeführt.

    (2) Eine Studienfachberatung ist insbesondere in folgenden Fällen in Anspruch zu nehmen:

a) zu Beginn des Studiums (Einführungstutorium);
b) nach einer nicht bestandenen Prüfung;
c) im Falle von Studienfach-, Studiengang- oder Hochschulwechsel sowie
d) bei einem beabsichtigten Auslandsaufenthalt.

    (3) In Prüfungsangelegenheiten berät der Vorsitzende des Prüfungsausschusses oder sein Stellvertreter.

§ 13 Übergangsregelungen

    Die Vorschriften dieser Studienordnung gelten erstmals für Studierende, die einen Studienabschnitt nach Inkrafttreten dieser Ordnung beginnen werden.

§ 14 Inkrafttreten

    1Diese Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Studienordnung für den Diplomstudiengang Biologie an der Universität Würzburg vom 29. November 1994 (KWMBl II 1995 S. 109) nach Maßgabe des § 13 außer Kraft.

 

Anlage 1

Studienplan für den Diplomstudiengang Biologie

A. Grundstudium (1. bis 4. Semester)

Semester Lehrveranstaltungen

Art

SWS

1. Allgemeine Biologie I

V

5

Einführung in die biologischen Grundpraktika I

V

2

Übungen zur Zytologie und Anatomie der Pflanzen und Tiere I

Ü

4

Übungen zur Zytologie und Anatomie der Pflanzen und Tiere II

Ü

3

Experimentalchemie I (Anorganische Chemie)

V

4

Einführung in die Physikalische Chemie

V

2

Mathematik für Biologen

V

2

Übungen zur Mathematik für Biologen

Ü

2

Einführung in die Physik I

V

4

2. Allgemeine Biologie II

V

5

Anorganisch-chemisches Praktikum für Biologen

P

6

Experimentalchemie II (Organische Chemie)

V

4

Physikalisch-chemisches Praktikum für Biologen

P

4

Einführung in die Physik II

V

4

Physikalisches Praktikum für Biologen

P

4

3. Allgemeine Biologie III

V

5

Einführung in die biologischen Grundpraktika II

V

1

Einführung in die biologischen Grundpraktika III

V

1

Übungen zur Physiologie der Pflanzen und Tiere I

Ü

4

Übungen zur Physiologie der Pflanzen und Tiere II

Ü

4

Einführung in die Biochemie

V

4

Organisch-chemisches Praktikum für Biologen

P

12

4. Allgemeine Biologie IV

V

5

Einführung in die biologischen Grundpraktika IV
Übungen zur Zell- und Entwicklungsbiologie und Genetik I
Übungen zur Mikrobiologie

Ü

4

Übungen zur Systematik und Ökologie der Pflanzen und Tiere I

Ü

4

Übungen zur Systematik und Ökologie der Pflanzen und Tiere II

Ü

4

Übungen zur Zell- und Entwicklungsbiologie und Genetik II

Ü

3

 

B. Hauptstudium (4. bis 9. Semester)

I. Für alle Studierenden zu Beginn des Hauptstudiums

Lehrveranstaltungen

Art

SWS

Einführung in die Übungen zur Biochemie

V

1

Übungen in Biochemie

Ü

3

II. Veranstaltungen in den gewählten biologischen Fächern

Lehrveranstaltungen

Art

SWS
Biochemie als Hauptfach
Spezielle Vorlesungen in Biochemie I

V

4

Spezielle Vorlesungen in Biochemie II

V

2

Praktikum für Fortgeschrittene I

P

12

Praktikum für Fortgeschrittene II

P

20

Übungen und Spezialpraktikum für Fortgeschrittene in Biochemie

Ü/P

10

Biochemisches Seminar

S

2

Biochemie als Nebenfach
Spezielle Vorlesungen in Biochemie I

V

4

Praktikum für Fortgeschrittene I

P

12

Übungen in Biochemie für Fortgeschrittene

Ü

2

Biochemisches Seminar

S

2

Bioinformatik als Hauptfach
Spezielle Vorlesungen in Bioinformatik I V 4
Spezielle Vorlesungen in Bioinformatik II V 2
Praktikum für Fortgeschrittene I P 12
Praktikum für Fortgeschrittene II P 20
Übungen und Spezialpraktikum für Fortgeschrittene in Bioinformatik Ü/P 10
Bioinformatik-Seminar S 2
Bioinformatik als Nebenfach
Spezielle Vorlesungen in Bioinformatik I V 4
Praktikum für Fortgeschrittene I P 12
Übungen in Bioinformatik für Fortgeschrittene Ü 2
Bioinformatik-Seminar S 2
Biotechnologie als Hauptfach
Spezielle Vorlesungen in Biotechnologie I

V

4

Spezielle Vorlesungen in Biotechnologie II

V

2

Praktikum für Fortgeschrittene I

P

12

Praktikum für Fortgeschrittene II

P

20

Übungen und Spezialpraktikum in Biotechnologie

Ü/P

10

Biotechnologisches Seminar

S

2

Biotechnologie als Nebenfach
Spezielle Vorlesungen in Biotechnologie I

V

4

Praktikum für Fortgeschrittene I

P

12

Übungen in Biotechnologie

Ü

2

Biotechnologisches Seminar

S

2

Genetik als Hauptfach
Spezielle Vorlesungen in Genetik I

V

4

Spezielle Vorlesungen in Genetik II

V

2

Praktikum für Fortgeschrittene I

P

12

Praktikum für Fortgeschrittene II

P

20

Übungen und Spezialpraktikum für Fortgeschrittene in Genetik

Ü/P

10

Seminar in Genetik

S

2

Genetik als Nebenfach
Spezielle Vorlesungen in Genetik I

V

4

Praktikum für Fortgeschrittene I

P

12

Übungen für Fortgeschrittene in Genetik

Ü

2

Seminar in Genetik

S

2

Mikrobiologie als Hauptfach
Spezielle Vorlesungen in Mikrobiologie I

V

4

Spezielle Vorlesungen in Mikrobiologie II

V

2

Praktikum für Fortgeschrittene I

P

12

Praktikum für Fortgeschrittene II

P

20

Übungen und Spezialpraktikum für Fortgeschrittene in Mikrobiologie

Ü/P

10

Mikrobiologisches Seminar

S

2

Mikrobiologie als Nebenfach
Spezielle Vorlesungen in Mikrobiologie I

V

4

Praktikum für Fortgeschrittene I

P

12

Mikrobiologische Übungen für Fortgeschrittene

Ü

2

Mikrobiologisches Seminar

S

2

Neurobiologie als Hauptfach
Spezielle Vorlesungen in Neurobiologie I V 4
Spezielle Vorlesungen in Neurobiologie II V 2
Praktikum für Fortgeschrittene I (unter Beteiligung der Medizinischen Fakultät) P 12
Praktikum für Fortgeschrittene II (unter Beteiligung der Medizinischen Fakultät) P 20
Übungen und Spezialpraktikum für Fortgeschrittene in Neurobiologie (unter Beteiligung der Medizinischen Fakultät) Ü/P 10
Neurobiologisches Seminar (unter Beteiligung der Medizinischen Fakultät) S 2
Neurobiologie als Nebenfach
Spezielle Vorlesungen in Neurobiologie I V 4
Praktikum für Fortgeschrittene I (unter Beteiligung der Medizinischen Fakultät) P 12
Neurobiologische Übungen für Fortgeschrittene (unter Beteiligung der Medizinischen Fakultät) Ü 2
Neurobiologisches Seminar (unter Beteiligung der Medizinischen Fakultät) S 2
Molekulare Pflanzenphysiologie und Biophysik als Hauptfach
Spezielle Vorlesungen in  Molekularer Pflanzenphysiologie und Biophysik I

V

4

Spezielle Vorlesungen in  Molekularer Pflanzenphysiologie und Biophysik II

V

2

Praktikum für Fortgeschrittene I

P

12

Praktikum für Fortgeschrittene II

P

20

Übungen und Spezialpraktikum für Fortgeschrittene in Molekularer Pflanzenphysiologie und Biophysik

Ü/P

10

Seminar zur Molekularen Pflanzenphysiologie und Biophysik

S

2

Molekulare Pflanzenphysiologie und Biophysik als Nebenfach
Spezielle Vorlesungen in  Molekularer Pflanzenphysiologie und Biophysik I

V

4

Praktikum für Fortgeschrittene I

P

12

Übungen für Fortgeschrittene in  Molekularer Pflanzenphysiologie und Biophysik

Ü

2

Seminar zur Molekularen Pflanzenphysiologie und Biophysik

S

2

Ökophysiologie der Pflanzen und Vegetationsökologie als Hauptfach
Spezielle Vorlesungen in Ökophysiologie der Pflanzen und Vegetationsökologie I

V

4

Spezielle Vorlesungen in Ökophysiologie der Pflanzen und Vegetationsökologie II

V

2

Praktikum für Fortgeschrittene I

P

12

Praktikum für Fortgeschrittene II

P

20

Übungen und Spezialpraktikum für Fortgeschrittene in Ökophysiologie und Vegetationsökologie

Ü/P

10

Seminar zur Ökophysiologie und Vegetationsökologie

S

2

Ökophysiologie der Pflanzen und Vegetationsökologie als Nebenfach
Spezielle Vorlesungen in Ökophysiologie der Pflanzen und Vegetationsökologie I

V

4

Praktikum für Fortgeschrittene I

P

12

Übungen für Fortgeschrittene in Ökophysiologie und Vegetationsökologie

Ü

2

Seminar zur Ökophysiologie und Vegetationsökologie

S

2

Pharmazeutische Biologie als Hauptfach
Spezielle Vorlesungen in Pharmazeutischer Biologie I

V

4

Spezielle Vorlesungen in Pharmazeutischer Biologie II

V

2

Praktikum für Fortgeschrittene I

P

12

Praktikum für Fortgeschrittene II

P

20

Übungen und Spezialpraktikum in Pharmazeutischer Biologie

Ü/P

10

Seminar in Pharmazeutischer Biologie

S

2

Pharmazeutische Biologie als Nebenfach
Spezielle Vorlesungen in Pharmazeutischer Biologie I

V

4

Praktikum für Fortgeschrittene I

P

12

Übungen in Pharmazeutischer Biologie

Ü

2

Seminar in Pharmazeutischer Biologie

S

2

Tierökologie und Tropenbiologie als Hauptfach
Spezielle Vorlesungen in Tierökologie und Tropenbiologie I

V

4

Spezielle Vorlesungen in Tierökologie und Tropenbiologie II

V

2

Praktikum für Fortgeschrittene I

P

12

Praktikum für Fortgeschrittene II

P

20

Übungen und Spezialpraktikum für Fortgeschrittene in Tierökologie und Tropenbiologie

Ü/P

10

Seminar in Tierökologie und Tropenbiologie

S

2

Tierökologie und Tropenbiologie als Nebenfach
Spezielle Vorlesungen in Tierökologie und Tropenbiologie I

V

4

Praktikum für Fortgeschrittene I

P

12

Übungen für Fortgeschrittene in Tierökologie und Tropenbiologie

Ü

2

Seminar in Tierökologie und Tropenbiologie

S

2

Verhaltensphysiologie und Soziobiologie als Hauptfach
Spezielle Vorlesungen in Verhaltensphysiologie und Soziobiologie I

V

4

Spezielle Vorlesungen in Verhaltensphysiologie und Soziobiologie II

V

2

Praktikum für Fortgeschrittene I

P

12

Praktikum für Fortgeschrittene II

P

20

Übungen und Spezialpraktikum für Fortgeschrittene in Verhaltensphysiologie und Soziobiologie

Ü/P

10

Seminar in Verhaltensphysiologie und Soziobiologie

S

2

Verhaltensphysiologie und Soziobiologie als Nebenfach
Spezielle Vorlesungen in Verhaltensphysiologie und Soziobiologie I

V

4

Praktikum für Fortgeschrittene I

P

12

Übungen für Fortgeschrittene in Verhaltensphysiologie und Soziobiologie

Ü

2

Seminar in Verhaltensphysiologie und Soziobiologie

S

2

Zell- und Entwicklungsbiologie als Hauptfach
Spezielle Vorlesungen in Zell- und Entwicklungsbiologie I

V

4

Spezielle Vorlesungen in Zell- und Entwicklungsbiologie II

V

2

Praktikum für Fortgeschrittene I

P

12

Praktikum für Fortgeschrittene II

P

20

Übungen und Spezialpraktikum für Fortgeschrittene in Zell- und Entwicklungsbiologie

Ü/P

10

Seminar in Zell- und Entwicklungsbiologie

S

2

Zell- und Entwicklungsbiologie als Nebenfach
Spezielle Vorlesungen in Zell- und Entwicklungsbiologie I

V

4

Praktikum für Fortgeschrittene I

P

12

Übungen für Fortgeschrittene in Zell- und Entwicklungsbiologie

Ü

2

Seminar in Zell- und Entwicklungsbiologie

S

2

Virologie und Immunbiologie als Nebenfach
Spezielle Vorlesungen in Virologie und Immunbiologie I

V

4

Praktikum für Fortgeschrittene

P

12

Übungen für Fortgeschrittene in Virologie und Immunbiologie

Ü

2

Seminar in Virologie und Immunbiologie

S

2

Physiologische Chemie als Nebenfach
Spezielle Vorlesungen in Physiologischer Chemie I

V

4

Praktikum für Fortgeschrittene

P

12

Übungen für Fortgeschrittene in Physiologischer Chemie

Ü

2

Seminar in Physiologischer Chemie

S

2

Humangenetik als Nebenfach
Spezielle Vorlesungen in Humangenetik I

V

4

Praktikum für Fortgeschrittene

P

12

Übungen für Fortgeschrittene in Humangenetik

Ü

2

Humangenetisches Seminar

S

2

 

Anlage 2

Zulassungsvoraussetzungen für praktische Lehrveranstaltungen
(gem. § 7 Abs. 4)

  Praktische Lehrveranstaltung Hinführende Lehrveranstaltungen
1. Übungen zur Zytologie und Anatomie der Pflanzen und Tiere I Allgemeine Biologie I; Einführung in die biologischen Grundpraktika I
2. Übungen zur Zytologie und Anatomie der Pflanzen und Tiere II Allgemeine Biologie I; Einführung in die biologischen Grundpraktika I
3. Übungen zur Physiologie der Pflanzen und Tiere II Allgemeine Biologie I und II; Einführung in die biologischen Grundpraktika I und II
4. Übungen zur Zell- und Entwicklungsbiologie und Genetik I Allgemeine Biologie I und II; Einführung in die biologischen Grundpraktika I und II
5. Übungen zur Physiologie der Pflanzen und Tiere I Allgemeine Biologie I, II und III; Einführung in die biologischen Grundpraktika I, II und III
6. Übungen zur Mikrobiologie Allgemeine Biologie I, II, III und IV; Einführung in die biologischen Grundpraktika I, II, III und IV; Einführung in die Biochemie
7. Übungen zur Systematik und Ökologie der Pflanzen und Tiere I Allgemeine Biologie I, II, III und IV; Einführung in die biologischen Grundpraktika I, II, III und IV
8. Übungen zur Systematik und Ökologie der Pflanzen und Tiere II Allgemeine Biologie I, II, III und IV; Einführung in die biologischen Grundpraktika I, II, III und IV
9. Übungen zur Zell- und Entwicklungsbiologie und Genetik II Allgemeine Biologie I, II, III und IV; Einführung in die biologischen Grundpraktika I, II, III und IV; Einführung in die Biochemie
10. Anorganisch-chemisches Praktikum für Biologen Experimentalchemie I (Anorganische Chemie)
11. Organisch-chemisches Praktikum für Biologen Experimentalchemie II (Organische Chemie)
12. Physikalisch-chemisches Praktikum für Biologen Einführung in die Physikalische Chemie
13. Physikalisches Praktikum für Biologen Einführung in die Physik I und II
14. Übungen zur Mathematik für Biologen Mathematik für Biologen
15. Übungen in Biochemie Einführung in die Biochemie
16. Fortgeschrittenenpraktikum I im Hauptfach Spezielle Vorlesungen I im Hauptfach
17. Fortgeschrittenenpraktikum I im ersten Nebenfach Spezielle Vorlesungen I im ersten Nebenfach
18. Fortgeschrittenenpraktikum I im zweiten Nebenfach Spezielle Vorlesungen I im zweiten Nebenfach
19. Fortgeschrittenenpraktikum II im Hauptfach Spezielle Vorlesungen II im Hauptfach

 


Die Studienordnung tritt in der letztgenannten Änderungsfassung am 22. Februar 2002 in Kraft.

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