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SO Mineralogie 1994

Studienordnung Mineralogie 1994


Studienordnung für den Diplom-Studiengang Mineralogie an der Universität Würzburg

Vom 08.08.1994
KWMBl II S. 720


Der Text dieser Studienordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl kann für die Richtigkeit keine Gewähr übernommen werden. Maßgeblich ist stets der Text der amtlichen Veröffentlichung; die Fundstellen sind in der Überschrift angegeben.


    Aufgrund des Art. 6 in Verbindung mit Art. 72 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes erläßt die Universität Würzburg die folgende Studienordnung:

Inhaltsübersicht

Präambel

Vorbemerkung zum Sprachgebrauch

§  1 Geltungsbereich
§  2 Studiendauer
§  3 Studienbeginn
§  4 Studienvoraussetzungen
§  5 Ziele des Studiums
§  6 Studienfächer, Gliederung und Inhalt des Studiums
§  7 Praxisbezug des Studiums
§  8 Prüfungen
§  9 Diplomarbeit
§ 10 Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
§ 11 Studienberatung
§ 12 Schlußbestimmungen
Studienplan

Präambel

    1Forschungs- und Lehrgegenstände des Faches Mineralogie sind Minerale, Kristalle und Gesteine. 2Minerale sind homogene, natürliche Festkörper, die wesentliche Teile der Erde und anderer Himmelskörper (Mond, Meteoriten, erdähnliche Planeten unseres und anderer Sonnensysteme) aufbauen. 3Von wenigen Ausnahmen abgesehen, sind Minerale anorganisch und kristallisiert.

    4in wichtiger fachlicher Schwerpunkt der Mineralogie ist daher das Kernfach A Kristallographie, das sich mit der Erforschung von natürlichen Kristallen (Minerale), aber auch von künstlichen, im Labormaßstab oder großtechnisch hergestellten Kristallen beschäftigt. Kristalle sind homogene, anisotrope Festkörper mit dreidimensional periodischer Anordnung ihrer atomaren Bausteine. 5Die Kristallographie erforscht den strukturellen Aufbau kristalliner Substanzen, die Beziehungen zwischen Kristallstruktur und chemischen und/oder physikalischen Eigenschaften sowie deren gezielte Ausnutzung in der technischen Anwendung („material design"). 6Somit ist die Kristallographie als Teilgebiet der Mineralogie eine Materialwissenschaft mit breiter Überlappung zur Festkörperphysik, zur Festkörperchemie und zu technischen Wissenschaften.

    7Minerale bilden Bestandteile von Gesteinen und Erzlagerstätten; zugleich sind Minerale wesentliche Träger der chemischen Elemente, die unsere Erde und andere Himmelskörper aufbauen. 8Das Kernfach B Petrologie-Geochemie-Lagerstättenkunde beschäftigt sich mit den geologischen und physikalisch-chemischen Prozessen, durch die im Laufe der Erdgeschichte Minerale, Gesteine und Erzlagerstätten gebildet wurden und noch heute gebildet werden, z.B. Vulkanismus oder Gesteinsmetamorphose. 9Somit ist die Mineralogie auch Geowissenschaft; es bestehen enge Berührungen, ja Überschneidungen mit dem Fach Geologie. 10Praktische Anwendungen des fachlichen Schwerpunkts Petrologie-Geochemie-Lagerstättenkunde liegen in der Auffindung und Erschließung von nutzbaren Mineral- und Erzlagerstätten sowie von technisch verwertbaren Fest- und Lockergesteinen, ihrer Gewinnung und ihrer Aufbereitung, aber auch in der sicheren Entsorgung von Problem- und Sondermüll, z.B. in ehemaligen Steinbrüchen und Bergwerken.

Vorbemerkung zum Sprachgebrauch

    1Die Bezeichnung weiblicher und männlicher Personen durch die jeweils maskuline Form in der nachstehenden Satzung bringt den Auftrag der Hochschule, im Rahmen ihrer Aufgaben die verfassungsrechtlich gebotene Gleichstellung von ;Mann und Frau zu verwirklichen, sprachlich nicht angemessen zum Ausdruck. 2Auf die Verwendung von Doppelformen oder andere Kennzeichnungen für weibliche und männliche Personen wird jedoch verzichtet, um die Lesbarkeit und Übersichtlichkeit zu wahren. 3Mit allen im Text verwendeten Personenbezeichnungen sind stets beide Geschlechter gemeint.

§ 1 Geltungsbereich

    1Die vorliegende Studienordnung beschreibt Ziele, Inhalte und Verlauf des Studiums der Mineralogie an der Universität Würzburg. 2Sie steht auf der Grundlage der Prüfungsordnung für den Diplom-Studiengang Mineralogie in der jeweils gültigen Fassung.

§ 2 Studiendauer

    1Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich der Diplomarbeit neun Semester. 2Der im Anhang beigefügte Studienplan ist so angelegt, daß Studenten die Diplom-Vorprüfung am Ende des 4., den mündlichen Teil der Diplom-Hauptprüfung am Ende des 8. Semesters ablegen können. 3Die Diplomarbeit erfordert ein halbes Jahr.

§ 3 Studienbeginn

    1Das Studium kann zum Wintersemester oder zum Sommersemester aufgenommen werden. 2Bei Studienbeginn im Sommersemester verzögert sich aus technischen Gründen die Ablegung der Diplom-Vorprüfung um 1 Semester; doch kann diese Verzögerung bis zur Diplom-Hauptprüfung ausgeglichen werden.

§ 4 Studienvoraussetzungen

    (1) Formale Voraussetzung für die Zulassung zum Hochschulstudium der Mineralogie sind die allgemeine Hochschulreife oder die einschlägige fachgebundene Hochschulreife.

    (2) Allgemeine intellektuelle Voraussetzungen für das Mineralogie-Studium sind gute Kenntnisse und Fähigkeiten in Mathematik und Naturwissenschaften sowie gute Kenntnisse in Englisch und möglichst einer weiteren lebenden Fremdsprache.

    (3) 1Spezielle Anforderungen für das Studium der Mineralogie sind gutes räumliches Vorstellungsvermögen und Farbtüchtigkeit (Farbenblindheit erschwert insbesondere die Arbeit mit dem Mikroskop). 2Für das Kernfach A Kristallographie ist überdurchschnittliche mathematische Begabung von großem Vorteil. 3Für das Kernfach B Petrologie-Geochemie-Lagerstättenkunde werden gute Beobachtungsgabe und körperliche Fitness für die Arbeiten im Gelände erwartet.

§ 5 Ziele des Studiums

    (1) 1Das Studium der Mineralogie soll die methodischen, theoretischen und experimentellen Grundlagen zum wissenschaftlichen Arbeiten im Fach Mineralogie und seinen fachlichen Schwerpunkten, darüberhinaus aber auch Grundwissen in den fachrelevanten Nachbarwissenschaften Physik, Chemie, Geologie und Mathematik vermitteln. 2Die Absolventen sollen befähigt werden, selbständig, kritisch und verantwortungsbewußt an Problemen zu arbeiten, die sich dem Mineralogen in unterschiedlichen Berufsfeldern stellen, z.B. in der materialwissenschaftlichen Forschung und Entwicklung, bei der Rohstoffsuche und -gewinnung, im Umweltschutz, als Hochschullehrer oder in der Museumsarbeit.

    (2) 1Zum Erreichen dieser Studienzeile soll der Student während des Grundstudiums ein breites Grundlagenwissen im Fach Mineralogie - und zwar in beiden Kernfächern - sowie in den naturwissenschaftlichen Fächern Chemie, Physik, Mathematik und Geologie erwerben. 2Ferner sollen erste methodische Fertigkeiten in mineralogischen Arbeitstechniken erlernt werden. 3Erst das Hauptstudium bringt eine Spezialisierung mit einer Vertiefung des Fachwissens und eine Verbreiterung des Methodenspektrums in den Kernfächern Kristallographie und Petrologie-Geochemie-Lagerstättenkunde. 4Diese fachlichen Schwerpunkte bestimmen zugleich die Wahl der beiden Nebenfächer, in denen ebenfalls ein vertieftes Studium durchzuführen ist.

    (3) 1Durch ihr Studium sollen die Studenten befähigt werden, wissenschaftliche Problemstellungen selbständig zu bearbeiten. 2Im Kernfach Kristallographie gehören dazu Planung, Durchführung und Kontrolle wissenschaftlicher Experimente und Meßreihen, im Kernfach Petrologie-Geochemie-Lagerstättenkunde Kartierung und Profilaufnahme im Gelände, mikroskopische Bearbeitung und chemische Analyse von Mineralen, Gesteinen und Erzen. 3In beiden Fällen müssen die Beobachtungs-, Versuchs- und Analysenergebnisse protokolliert, ausgewertet und interpretiert werden.

    (4) 1Entscheidend für die berufliche Zukunft der Absolventen ist das Erreichen einer hohen fachlichen Qualifikation in einem akzeptablen Zeitrahmen. 2Der hier vorgelegte Studienplan bietet die äußeren Voraussetzungen hierfür. 3Die Realisierung dieses Ziels erfordert allerdings von den Studenten ein hohes Maß an Leistungsbereitschaft, einen hohen Aufwand an Arbeitskraft und Arbeitszeit. 4Alle Versuche, eine Verkürzung der Studienzeit mit einer Qualitätsverschlechterung zu erkaufen, führen in die falsche Richtung. 5Nur Absolventen mit hohem Leistungsstand, breiter Methodenkenntnis, Innovationsfähigkeit, Flexibilität und Mobilität werden in der Lage sein, den sich ständig verschärfenden Wettbewerb mit Mineralogen von anderen deutschen Universitäten, mit Geowissenschaftlern und Materialwissenschaftlern aus anderen europäischen Hochschulen erfolgreich zu bestehen.

    (5) Nach bestandener Diplom-Hauptprüfung gemäß der Diplomprüfungsordnung für Studenten der Mineralogie verleiht die Fakultät für Geowissenschaften der Universität Würzburg den akademischen Grad eines „Diplom-Mineralogen Univ." bzw. einer „Diplom-Mineralogin Univ." (abgekürzt „Dipl.-Min. Univ.")

§ 6 Studienfächer, Gliederung und Inhalt des Studiums

    1Das Studium gliedert sich in das viersemestrige Grundstudium, das mit der Diplomvorprüfung abgeschlossen wird, und in das viersemestrige Hauptstudium, an dessen Ende die mündlichen Diplomprüfungen und schließlich die Diplomarbeit stehen. 2Im anliegenden Studienplan sind die einzelnen Lehrveranstaltungen mit ihrer Stundenzahl und in einer empfohlenen zeitlichen Reihenfolge aufgeführt. In der Diplomprüfungsordnung für Studenten der Mineralogie ist die Gesamtzahl der Semesterwochenstunden von Vorlesungen, Übungen und Praktika (Pflichtlehrveranstaltungen) mit höchstens 180 festgelegt. 3Über die erfolgreiche Teilnahme an Übungen, Praktika, Geländekursen und Exkursionen wird grundsätzlich eine Bescheinigung („Übungsschein") ausgestellt.

I. Grundstudium
Pflichtfächer für die Prüfung im Vordiplom sind Mineralogie, Experimentalphysik und Anorganische Chemie, Wahlpflichtfächer sind Geologie, Mathematik oder - auf Antrag - ein anderes naturwissenschaftliches Fach.
1. Mineralogie
Einführungsübung über den Gebrauch des Polarisationsmikroskops, Vorlesung und Übung über gesteinsbildende Minerale, Einführungsübung in Röntgen-Kristallographie, mindestens 3 mineralogische Geländekurse, mindestens 3 Industrie-Exkursionen (oder geologische Geländekurse, s.u.).
2. Geologie
Verbindlich für alle Studenten: Einführungsvorlesungen und dazugehörige Übungen in Geowissenschaften; für Studenten mit Wahlpflichtfach Geologie: Übung in geologischer Kartenkunde oder eine andere geologische Übung, mindestens 3 Geländekurse.
3. Chemie
Einführungsvorlesungen in Experimentalchemie, Anorganisch-Chemisches Praktikum für Naturwissenschaftler.
4. Physik
Einführungsvorlesungen in Experimentalphysik, Physikalisches Praktikum für Naturwissenschaftler.
5. Mathematik
Verbindlich für alle Studenten: Zwei Vorlesungen mit dazugehörenden Übungen in Mathematik für Naturwissenschaftler oder für Physiker; für Studenten mit Wahlpflichtfach Mathematik: eine weitere Vorlesung und Übung in Mathematik nach freier Wahl.
II. Hauptstudium
Für die mündliche Diplomprüfung ist für alle Studenten das Pflichtfach Allgemeine und Angewandte Mineralogie verbindlich; als zweites Pflichtfach kann zwischen dem Kernfach A Kristallographie und dem Kernfach B Petrologie-Geochemie-Lagerstättenkunde gewählt werden. Darüberhinaus zwei naturwissenschaftlichen Wahlfächer, insbesondere aus folgenden Bereichen:
- Anorganische oder Organische Chemie oder Silicatchemie oder Biochemie,
- Physikalische Chemie,
- Geologie,
- Experimentalphysik oder angewandte/Technische Physik,
- ein Teilgebiet der Theoretischen Physik oder Astronomie,
- ein Teilgebiet der Reinen oder der Angewandten Mathematik oder Informatik.
Folgende Lehrveranstaltungen sind - unabhängig vom jeweiligen Wahlpflichtfach - für alle Studenten obligatorisch:
Kernfach A: Kristallographie
1. Mineralogie
Fortgeschrittenen-Vorlesungen in Allgemeiner und Angewandter Mineralogie, Technischer Mineralogie, Kristallographie oder Petrologie nach freier Wahl, eine Übung in mineralogischen Methoden nach freier Wahl (z.B. Mikrosonde, Analytische Geochemie, Universal-Drehtisch-Methoden), zwei Übungen Mathematische Methoden in der Kristallographie, Röntgenkurs und II, eine Übung Kristallstrukturbestimmunge, Großes Kristallographisches Praktikum, mindestens eine große mineralogische Exkursion, mindestens 3 ein- bis zweitägige mineralogische Exkursionen oder Industrie-Exkursionen.
2. Physikalische Chemie
Vorlesungen in Physikalischer Chemie, Physikalisch-Chemisches Praktikum I und II
3. Silicatchemie
Vorlesungen in Silicatchemie oder Materialwissenschaft, Silicatkundliches Praktikum
4. Physik
Fortgeschrittenenvorlesungen in Experimentalphysik, Technischer Physik, Theoretischer Physik oder Astronomie, eine Übung Festkörperphysik, eine Übung aus dem Gebiet der Theoretischen Physik, Physikalisches Praktikum II
In den gewählten Nebenfächern sind - in Absprache mit den zuständigen Hochschullehrern sowie im Rahmen der maximalen Semesterwochenstundenzahl von 180 - ggf. weitere Vorlesungen, Übungen und Praktika zu absolvieren.
Kernfach B: Petrologie-Geochemie-Lagerstättenkunde
1. Mineralogie
Vorlesungen und Übungen in Petrologie I und II, eine Übung ausgewählte mineralogische Methoden nach freier Wahl (z.B. Mikrosonde, Röntgenkurs I, Quantitative Bestimmung von Mineralreaktionen), eine Übung Universal-Drehtisch-Methoden, eine Vorlesung und Übung in Lagerstättenkunde, eine Vorlesung Erzminerale, eine Übung Erzmikroskopie, eine Vorlesung und Übung Geochemie und Analytische Geochemie, eine Übung Röntgenographische Phasenanalyse, Fortgeschrittenen-Vorlesungen und -Seminare in Allgemeiner Mineralogie, Technischer Mineralogie, Kristallographie, Petrologie, Geochemie oder Lagerstättenkunde nach freier Wahl, Großes Mineralogisches Praktikum, mindestens vier Mineralogisch-Petrographisch-Lagerstättenkundliche Exkursionen (alternativ: Geologische Geländekurse) davon zwei mehrtägige.
2. Geologie
Ein geologisches oder geophysikalisches Praktikum nach Wahl, zwei Kartierkurse, Geologische Geländekurse (s.o.).
3. Physikalische Chemie
Vorlesungen in Physikalischer Chemie, Physikalisch-Chemisches Praktikum I
4. Silicatchemie
Vorlesungen in Silicatchemie oder Materialwissenschaft, Silicatkundliches Praktikum.
In den gewählten Nebenfächern sind - in Absprache mit den zuständigen Hochschullehrern sowie im Rahmen der maximalen Semesterwochenstundenzahl von 180 - ggf. weitere Vorlesungen, Übungen und Praktika zu absolvieren.

§ 7 Praxisbezug des Studiums

    1Es wird erwartet, daß Studenten der Mineralogie während der Semesterferien mindestens ein berufsbezogenes Praktikum in einschlägigen Industriebetrieben, anwendungsorientierten Forschungsinstituten, Geologischen Landesämtern oder Umweltschutz-Behörden absolvieren, um Erfahrungen in der beruflichen Praxis des Mineralogen zu gewinnen. 2Der günstigste Zeitpunkt dafür ist nach dem 3. Fachsemester, da dann bereits vorhandene theoretische und methodische Grundkenntnisse in Naturwissenschaften, insbesondere in Mineralogie und Kristallographie, eingebracht werden können. 3Das Mineralogische Institut ist in der Lage, Kontakte zu vermitteln; eine Vermittlungsgarantie kann jedoch nicht gegeben werden.

§ 8 Prüfungen

    1Für die Diplom-Vorprüfung und die Diplom-Hauptprüfung sind Zulassung und Durchführung geregelt durch die Diplomprüfungsordnung für Studenten der Mineralogie an der Universität Würzburg in der jeweils geltenden Fassung. 2Insbesondere sind geregelt die Prüfungsfristen, die Zulassungsvoraussetzungen, das Zulassungsverfahren, die Meldung zur Prüfung, die Prüfungsfächer, Umfang und Gliederung der Prüfungen, die Bewertung der Prüfungsleistungen und die Wiederholungsmöglichkeiten.

§ 9 Diplomarbeit

    (1) 1Die Diplomarbeit ist eine wissenschaftliche Arbeit, die unter Anleitung eines Hochschullehrers oder einer sonstigen prüfungsberechtigten Person angefertigt wird. 2Sie soll zeigen, daß der Kandidat in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus seinem Fach selbständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten. 3Die Diplomarbeit wird nach Bestehen der mündlichen Prüfung in einem der beiden Kernfächer angefertigt. 4Die Zeit von der Themenstellung bis zur Abgabe der fertigen Arbeit beträgt 6 Monate; sie kann auf begründeten Antrag des Kandidaten an den Vorsitzenden des Diplomprüfungsausschusses ausnahmsweise um weitere 3 Monate verlängert werden.

    (2) In begründeten Ausnahmefällen darf die Diplomarbeit in einer Einrichtung außerhalb der Universität Würzburg, insbesondere im Fraunhofer Institut für Silicatforschung Würzburg angefertigt werden, soweit die Betreuung durch einen Hochschullehrer gewährleistet ist.

§ 10 Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

    Hinsichtlich der Anerkennung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen wird auf § 7 der geltenden Diplomprüfungsordnung verwiesen.

§ 11 Studienberatung

    (1) 1Für die Beratung in allen Studien- und Prüfungsfragen im Diplomstudiengang Mineralogie steht im Mineralogischen Institut der Universität Würzburg ein Hochschullehrer zur Verfügung, dessen Namen und Sprechzeiten dem Vorlesungsverzeichnis entnommen werden können. 2Darüberhinaus geben alle Hochschullehrer und wissenschaftlichen Mitarbeiter des Instituts gern Auskünfte und Ratschläge für die Gestaltung des Studiums.

    (2) Die Studienberatung sollte besonders in folgenden Fällen in Anspruch genommen werden:

- zu Beginn des Studiums,
- nach nicht oder nur knapp bestandenen Prüfungen,
- bei einem beabsichtigten Wechsel des Studienganges, von Studienfächern oder der Hochschule sowie bei einem gewünschten Studium im Ausland.

    (3) In Prüfungsangelegenheiten berät der Vorsitzende des Diplomprüfungsausschusses.

§ 12 Schlußbestimmungen

    Diese Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Anlage zur Studienordnung für den Diplom-Studiengang Mineralogie an der Universität Würzburg vom 8. August 1994

Studienplan
für den Studiengang Mineralogie an der Universität Würzburg

    1Dieser Studienplan ist maßgebend für die Studenten, die im Wintersemester ihr Diplommineralogie-Studium beginnen. 2Alle Veranstaltungen sind Pflichtveranstaltungen. 3Im Hauptstudium muß zwischen verschiedenen gleichwertigen Veranstaltungen gewählt werden. 4Die erfolgreiche Teilnahme an allen Übungen, Praktika, Kursen und Exkursionen muß durch Bescheinigung nachgewiesen werden. 5Die mit * gekennzeichneten Veranstaltungen sind Blockkurse in den Semesterferien. 6Die mit # gekennzeichneten Wahlpflichtveranstaltungen sind bevorzugt für Studenten mit kristallographischer Ausrichtung vorgesehen.

A. Grundstudium

1. Semester

Einführung in die Mineralogie und Petrologie 4 V
Übungen Einführung in die Mineral.- und Petrologie 2 Ü
Einführung in die Geowissenschaften I 4 V
Übungen zu Geowissenschaften I 3 Ü
Einführung in die Physik I 4 V
Experimentalchemie I (Anorganische Chemie) 4 V
Mathematik für Naturwissenschaftler I 2 V 2 Ü
oder Mathematik für Physiker I # 4 V# 2 Ü #
  18 V 7 Ü; 20 V# 7 Ü#

2. Semester

Einführung in die Kristallographie 3 V
Übungen zur Kristallographie 2 Ü
Einführung in die Physik II 4 V
Ergänzungs- und Diskussionsstunde zur Einführ. in die Physik II 1 V
Anorganisch-chemisches Praktikum f. Mineralogen 8 Ü*
Erläuterungen zum anorg.-chem. Praktikum 2 V
Mathematik für Naturwissenschaftler II 2 V 1 Ü
oder Mathematik für Physiker II# 4 V# 2 Ü#
  12 V 11 Ü; 14 V# 12 Ü#

3. Semester

Einführung in den Gebrauch des Pol.-Mikroskops 2 Ü
Kristalloptik 1 V
Geologische Arbeitsmethoden (Kartenkunde), Regionale Geologie Deutschlands und Tektonik I 4 V 3 Ü
oder eine weitere Vorl. u. Übg. in Mathematik# 2 V# 2 Ü#
Physikalisches Praktikum für Mineralogen 4 Ü
Einführung in das Physikalische Praktikum 1 V
Mineralogisches Seminar 1 V
  7 V 9 Ü; 5 V# 8 Ü#

4. Semester

Mikroskopie der gesteinsbildenden Minerale 2 V 2 Ü
Einführung in die Röntgenkristallographie 1 V 1 Ü
Mineralogisches Seminar 1 V
3 Mineralogische Exkursionen oder Geländekurse *
3 Geologische Exkursionen oder Industrieexkursionen *
  4 V 3 Ü
Summe: 41 V 30 Ü; 43 V# 30 Ü#

B. Hauptstudium

A. Schwerpunkt Kristallographie

zwei Pflichtprüfungsfächer: a) Allgemeine und Angewandte Mineralogie
b) Kristallographie
zwei Wahlprüfungsfächer: a) Anorgan. Chemie oder Organ. Chemie oder
Silicatchemie oder Biochemie
b) Physikalische Chemie
c) ein Teilgebiet der Reinen Mathematik oder
ein Teilgebiet der Angewandten Mathematik oder Informatik
d) ein Teilgebiet der Theoret. Physik oder Astronomie
e) Experimentalphysik oder Angewandte/Technische Physik

 

Anforderungen für die Pflichtprüfungsfächer:
Ausgewählte mineralogische Methoden (z.B. Mikrosonde, Analytische Geochemie, Universaldrehtisch-Methoden) 1 V 3 Ü
Röntgenkurs I (Pulvermethoden) 2 V 1 Ü
Strukturanalyse 2 V
Röntgenkurs II (Einkristallmethoden) 2 V 1 Ü
zwei Übungen Mathemat. Methoden in der Kristallographie 2 Ü
Kristallstrukturbestimmung 4 Ü
Silicatkundliches Praktikum 2 V 8 Ü*
Angewandte Mineralogie 2 V
Anorganische Rohstoffe 2 V
Großes kristallographisches Praktikum 20 Ü
eine große Mineralogische Exkursion *
oder
drei ein- bis zweitägige Mineralogische Exkursionen *
oder
Industrie-Exkursionen *
eine Übung Festkörperphysik 2 Ü
eine Übung aus dem Gebiet der Theoretischen Physik 4 V 2 Ü
Physikalisches Praktikum II für Mineralogen 5 Ü*
Physikalisch-chemisches Praktikum für Mineralogen 5 Ü
Erläuterungen zum phys.-chem. Praktikum für Mineralogen 1 V
18 V 53 Ü

 

Anforderungen für die beiden Wahlprüfungsfächer:
je 6 St. Vorlesungen und 6-8 St. Übungen/Praktika 12 V 14 Ü
Summe: 30 V 67 Ü

B. Schwerpunkt Petrologie-Geochemie-Lagerstättenkunde

zwei Pflichtprüfungsfächer: a) Allgemeine und Angewandte Mineralogie
b) Petrologie-Geochemie-Lagerstättenkunde
zwei Wahlprüfungsfächer: a) Geologie
b) Anorgan. Chemie und Organ. Chemie oder Silicatchemie oder Biochemie
c) Physikalische Chemie
d) ein Teilgebiet der Reinen Mathematik oder ein Teilgebiet der Angewandten Mathematik
e) Experimentalphysik oder Angewandte/Technische Physik

 

Anforderungen für die Pflichtprüfungsfächer:
Petrologie I (Magmatische Gesteine) mit Übungen 2 V 2 Ü
Petrologie II (Metamorphe Gesteine) mit Übungen 2 V 2 Ü
Ausgewählte mineralogische Methoden (z.B. Mikrosonde, Röntgenkurs I, Quant. Bestimmung v. Mineralreaktionen) 1 V 3 Ü*
Universal-Drehtisch-Methoden 1 V 2 Ü*
Lagerstättenkunde mit Übungen 2 V 2 Ü
Erzminerale 2 V
Erzmikroskopie mit Übungen 2 Ü
Geochemie 2 V
Analytische Geochemie 1 V 3 Ü
Physikalisch-chemisches Praktikum f. Mineralogen 5 Ü
Erläuterungen zum phys.-chem. Prakt. f. Mineralogen 1 V
Angewandte Mineralogie 2 V
Anorganische Rohstoffe 2 V
Silicatkundliches Praktikum 2 V 8 Ü*
Röntgenographische Phasenanalyse 1 V 3 Ü
Großes mineralogisches Praktikum 20 Ü*
zwei Kartierkurse *
Geologisches oder Geophysikalisches Praktikum 2 Ü*
vier Mineralogisch-petrographisch-lagerstättenkundliche Exkursionen, davon zwei mehrtägige *
  21 V 54 Ü
Anforderungen für die beiden Wahlprüfungsfächer:
je 6 St. Vorlesungen und 6-8 St. Übungen/Praktika 12 V 14 Ü
Summe: 33 V 70 Ü