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SO Chemie 2005

Studienordnung Chemie 2005


Studienordnung für den Diplom-Studiengang Chemie
an der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität Würzburg

Vom 29. März 1994
(KWMBl II S. 370)

in der Fassung der Änderungssatzung vom 17. Dezember 1996
(KWMBL II 1997 S. 285)

in der Fassung der Änderungssatzung vom 5. Juli 2000
(KWMBl II S. 1124)

in der Fassung der Änderungssatzung vom 21. September 2005
(Fundstelle: <link amtl_veroeffentlichungen external-link-new-window>https://www.uni-wuerzburg.de/amtl_veroeffentlichungen /2005-40)


Der Text dieser Studienordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl kann für die Richtigkeit keine Gewähr übernommen werden. Maßgeblich ist stets der Text der amtlichen Veröffentlichung; die Fundstellen sind in der Überschrift angegeben.


    Auf Grund des Art. 6 in Verbindung mit Art. 72 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes vom 8. Dezember 1988 erläßt die Universität Würzburg folgende Studienordnung für den Diplom-Studiengang Chemie:

Inhaltsübersicht:

Vorbemerkung zum Sprachgebrauch

§   1  Geltungsbereich
§   2  Studiendauer
§   3  Studienbeginn
§   4  Studienvoraussetzungen
§   5  Ziele des Studiums
§   6  Studieninhalte
§   7  Gliederung des Studiums
§   8  Prüfungen
§   9  Studienplan
§  10  Anerkennung von Studienzeiten,
          Studienleistungen und Prüfungsleistungen
§  11  Studienberatung
§  12  Übergangsregelungen
§  13  Inkrafttreten

Vorbemerkungen zum Sprachgebrauch

    1Die Bezeichnung weiblicher und männlicher Personen durch die jeweils maskuline Form in der nachstehenden Satzung bringt den Auftrag der Hochschule, im Rahmen ihrer Aufgaben die verfassungsrechtlich gebotene Gleichstellung von Mann und Frau zu verwirklichen, sprachlich nicht angemessen zum Ausdruck. 2Auf die Verwendung von Doppelformen oder andere Kennzeichnungen für weibliche und männliche Personen wird jedoch verzichtet, um die Lesbarkeit und Übersichtlichkeit zu wahren. 3Mit allen im Text verwendeten Personenbezeichnungen sind stets beide Geschlechter gemeint.

§ 1 Geltungsbereich

    Die vorliegende Studienordnung beschreibt unter Berücksichtigung der Prüfungsordnung für den Diplom-Studiengang Chemie an der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität Würzburg in der jeweils geltenden Fassung Ziele, Inhalte und Verlauf des Studiums der Chemie an der Universität Würzburg.

§ 2 Studiendauer

    1Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich der Zeit für die Prüfungen und die Diplomarbeit zehn Semester. 2Der Höchstumfang der für das planmäßige Studium erforderlichen Lehrveranstaltungen beträgt 257 Semesterwochenstunden.

§ 3 Studienbeginn

    1Das Studium kann im Winter- oder Sommersemester aufgenommen werden. 2Für Studienanfänger werden Einführungsveranstaltungen angeboten, die durch Anschlag bekanntgegeben werden.

§ 4 Studienvoraussetzungen

    1Voraussetzung für die Zulassung zum Hochschulstudium der Chemie ist die allgemeine oder die einschlägige fachgebundene Hochschulreife unter Berücksichtigung der Qualifikationsverordnung - QualV - (BayRS 2210-1-1-3K/WK) in der jeweils geltenden Fassung. 2Für die Aufnahme des Studiums sind keine zusätzlichen speziellen Qualifikationen (z.B. Praktika) erforderlich. 3Gute Grundkenntnisse in den Fächern Chemie, Physik und Mathematik begünstigen am Anfang den Studienerfolg. 4Gute Kenntnisse der englischen Sprache sind dringend zu empfehlen. 5Für Studenten der Chemie, die an dem Austauschprogramm zwischen der Universität Würzburg und der École Supérieure de Chimie Physique Électronique de Lyon teilnehmen wollen, gelten die besonderen Zulassungsvoraussetzungen des § 35 der Prüfungsordnung für den Diplom-Studiengang Chemie an der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität Würzburg vom 7. Juni 1995 in der jeweils geltenden Fassung. 6Ausreichende Kenntnisse der französischen Sprache kann der Kandidat insbesondere nachweisen durch ein besonderes Zeugnis des von ihm besuchten Gymnasiums, in dem die Teilnahme am Leistungskurs Französisch mit mindestens der Note "ausreichend" bestätigt wird, durch die erfolgreiche Teilnahme an einer französischen Sprachprüfung an einer französischen Universität oder an einem französischen Kulturinstitut in Deutschland oder durch ein Zeugnis eines Französisch unterrichtenden Dozenten einer deutschen Universität, das ausreichende Kenntnisse der französischen Sprache bestätigt.

§ 5 Ziele des Studiums

    (1) Das Studium der Chemie bereitet auf die Tätigkeit des Diplomchemikers in Forschung, Entwicklung und Anwendung vor.

    (2) Ziel des Studiums ist die Ausbildung zum kritischen und verantwortungsbewußten Chemiker, der selbständig an der Weiterentwicklung der Chemie mitwirken kann.

    (3) Der Fachbereich Chemie und Pharmazie der Universität Würzburg verleiht nach bestandener Abschlußprüfung gemäß der Prüfungsordnung für den Diplom-Studiengang Chemie den akademischen Grad „Diplom-Chemiker Univ." bzw. „Diplom-Chemikerin Univ." (abgekürzt „Dipl-Chem. Univ.").

§ 6 Studieninhalte

    (1) Das Studium der Chemie (Diplom) umfaßt die Fächer Anorganische, Organische und Physikalische Chemie sowie Physik, Mathematik und Materialwissenschaften.

    (2) 1Im zweiten Studienabschnitt sind ein Schwerpunktfach und ein Wahlfach mit Praktika vorgesehen. 2Schwerpunktfächer sind Anorganische Chemie, Organische Chemie, Physikalische Chemie, Biochemie und Silicatchemie/Materialwissenschaft. 3Das Wahlfach kann aus dem Gesamtgebiet der Naturwissenschaften gewählt werden, soweit es nicht als Schwerpunktfach gewählt wurde und sofern die einzelnen Fächer entsprechende Veranstaltungen anbieten und diese vom Prüfungsausschuß genehmigt worden sind. 4Das Fach Biochemie kann als Schwerpunktfach und als Wahlfach gewählt werden.

    (3) Für Studenten der Chemie, die an dem Austauschprogramm zwischen der Universität Würzburg und der École Supérieure de Chimie Physique Électronique de Lyon teilnehmen, gelten die besonderen Bestimmungen des Abschnitts IV der Prüfungsordnung für den Diplom-Studiengang Chemie an der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität Würzburg vom 7. Juni 1995 in der jeweils geltenden Fassung.

§ 7 Gliederung des Studiums

    (1) 1Das Studium gliedert sich in ein viersemestriges Grund- und in ein viersemestriges Hauptstudium, an das sich die Prüfungszeit von zwei Semestern anschließt (s. Absatz 2). 2Im Hauptstudium hat sich der Student für ein Wahlfach und ein Schwerpunktfach zu entscheiden. 3Das Grundstudium wird mit der Diplomvorprüfung, das Hauptstudium mit der Diplomprüfung abgeschlossen.

    (2) Die Studieninhalte verteilen sich wie folgt auf das Grund- und Hauptstudium:

I. Grundstudium: 1. - 4. Semester Vorlesungen und Seminare Praktika und Übungen
(Semesterwochenstunden)
Allgemeine Chemie  8 16
Anorganische Chemie  7 20
Organische Chemie 11 24
Physikalische Chemie 13 14
Experimentalphysik  8  4
Mathematik für Naturwissenschaftler 4 2
Exkursionen (2-3tägig)
Summe 51 80
II. Hauptstudium: 5.-8. Semester
Anorganische Chemie 11 22
Organische Chemie 13 24
Physikalische Chemie  9 14
Toxikologie und Rechtskunde  2
Silicatchemie/Materialwissenschaft  2  1
Schwerpunkt  2 12
Wahlfach  2 12
Exkursionen (2-3tägig)
Summe 41 85
III. Prüfungszeit: 9.-10. Semester
Mündliche Prüfung und Anfertigung der Diplomarbeit

    (3) 1Für die Teilnahme an den Praktika ist der Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung erforderlich. 2Die Zulassung zur Teilnahme an dem Anorganisch-chemischen Praktikum I, dem Physikalisch-chemischen Praktikum I sowie dem Organisch-chemischen Praktikum I setzt insbesondere auch im Hinblick auf das Erfordernis des Umgangs mit gefährlichen Substanzen jeweils die erfolgreiche Teilnahme an Eingangsklausuren voraus, wobei für die Zulassung zur Teilnahme am Physikalisch-chemischen Praktikum I sowie am Organisch-chemischen Praktikum I zusätzlich der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme am Praktikum Allgemeine Chemie erforderlich ist. 3Diese Eingangsklausuren finden vor Beginn der einzelnen Praktika statt und haben für das jeweilige Praktikum insbesondere den Stoff folgender Vorlesungen zum Inhalt:

a) Anorganisch-chemisches Praktikum I: Vorlesungen "Experimentalchemie I", "Allgemeine und Analytische Chemie I",
b) Physikalisch-chemisches Praktikum I: Vorlesungen "Physikalische Chemie I und II,
c) Organisch-chemisches Praktikum I: Vorlesungen "Experimentalchemie II" und "Organische Chemie I".

4Die Eingangsklausuren sind bestanden, wenn sie jeweils mit mindestens "ausreichend" (4,0) bewertet werden. 5Nicht bestandene Eingangsklausuren können innerhalb der für die Meldung zur Diplom-Vorprüfung gemäß § 3 Abs. 3 der Prüfungsordnung für den Diplom-Studiengang Chemie festgelegten Frist im Rahmen der angebotenen Klausurtermine einmal pro Semester wiederholt werden.

    (4) 1Die erfolgreiche Teilnahme an den scheinpflichtigen Lehrveranstaltungen des Grund- und Hauptstudiums wird bescheinigt, wenn der Student die erforderlichen praktischen und theoretischen Kenntnisse nachgewiesen hat. 2Der Nachweis wird auf Grund mindestens als "ausreichend" (4,0) bewerteter Leistungsnachweise in Referaten, Klausuren oder Kolloquien festgestellt und durch einen Schein bestätigt. 3Bestehen diese Leistungsnachweis aus mehreren Teilleistungen, so muss für eine erfolgreiche Teilnahme die Gesamtnote, welche gemäß § 18 der Prüfungsordnung für den Diplom-Studiengang Chemie berechnet wird, mindestens "ausreichend" (4,0) betragen. 4Daneben kann eine höchst zulässige Zahl von nicht bestandenen Teilleistungen festgelegt werden, so dass ein Überschreiten dieser Zahl zur Ablehnung einer erfolgreichen Teilnahme und zum sofortigen Ausschluss vom jeweiligen Praktikum führt. 5Ebenso erfolgt ein Ausschluss vom Praktikum, wenn gegen die weitere Teilnahme des Studenten Sicherheitsbedenken bestehen, insbesondere die nach der Gefahrstoffverordnung in der jeweils geltenden Fassung vorausgesetzte Sachkunde vom Studenten nicht nachgewiesen wird. 6Die Einzelheiten werden zu Beginn der Lehrveranstaltung durch den jeweiligen Dozenten bekannt gegeben. 7Für den krankheitsbedingten Rücktritt von Prüfungen zum Erwerb dieser Leistungsnachweise gilt § 9 der Prüfungsordnung für den Diplom-Studiengang Chemie entsprechend. 8Bereits bestandene Teilleistungen werden in diesem Fall angerechnet.

    (5) 1Wurde der Leistungsnachweis für eine erfolgreiche Teilnahme an den Lehrveranstaltungen nicht erworben, so können die hierfür erforderlichen Leistungen innerhalb der für die Meldung zur Diplom-Vorprüfung bzw. Diplomprüfung gemäß § 3 Abs. 3 bzw. Abs. 4 der Prüfungsordnung für den Diplom-Studiengang Chemie festgelegten Frist jeweils maximal zweimal wiederholt werden. 2Die Wiederholungsprüfungen finden dabei im Rahmen der angebotenen Klausurtermine einmal pro Semester statt. 3Besteht der Leistungsnachweis aus mehreren Teilleistungen, so sind die bereits bestandenen Teilleistungen anzurechnen und nur die nicht bestandenen Teilleistungen zu wiederholen, soweit nicht der jeweilige Dozent zu Beginn der Lehrveranstaltung etwas anderes festlegt und bekannt gibt.

    (6) Für die Zulassung zu den Praktika des Hauptstudiums ist der Nachweis der bestandenen Diplom-Vorprüfung oder einer äquivalenten Qualifikation erforderlich.

    (7) Die Lehrveranstaltungen können in englischer Sprache abgehalten werden.

    (8) Für Studenten der Chemie, die an dem Austauschprogramm zwischen der Universität Würzburg und der École Supérieure de Chimie Physique Électronique de Lyon teilnehmen, gelten die besonderen Bestimmungen des Abschnitts IV der Prüfungsordnung für den Diplom-Studiengang Chemie an der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität Würzburg vom 7. Juni 1995 in der jeweils geltenden Fassung.

§ 8 Prüfungen

    Prüfungen regelt die Prüfungsordnung für den Diplom-Studiengang Chemie in der jeweils geltenden Fassung.

§ 9 Studienplan

    1Der Studienplan gibt Empfehlungen für den Verlauf des Studiums. 2Er ist dieser Studienordnung als Anlage 1 beigefügt. 3Für das Austauschprogramm zwischen der Universität Würzburg und der École Supérieure de Chimie Physique Électronique de Lyon gilt ein besonderer Studienplan, der dieser Studienordnung als Anlage 2 beigefügt ist.

§ 10 Anerkennung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen

    (1) Die Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen, die in anderen Studiengängen, an anderen Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland oder an Hochschulen des Auslands erbracht wurden, erfolgt nach der Prüfungsordnung für den Diplom-Studiengang Chemie an der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität Würzburg in der jeweils geltenden Fassung.

    (2) Ist eine Unterbrechung des Chemiestudiums an der Universität Würzburg wegen eines Studienaufenthaltes an einer anderen Hochschule der Bundesrepublik Deutschland oder des Auslands geplant, so wird dem Studenten dringend empfohlen, sich noch vor Beginn wegen der Anerkennung von Leistungen mit dem Prüfungsausschußvorsitzenden in Verbindung zu setzen.

§ 11 Studienberatung

    Neben einer allgemeinen Studienberatung, die von der Zentralverwaltung der Universität durchgeführt wird, findet eine Studienfachberatung durch einen Hochschullehrer statt (s. Vorlesungsverzeichnis).

§ 12 Übergangsregelungen

    Die Vorschriften dieser Studienordnung gelten erstmals für Studenten, die einen Studienabschnitt nach Inkrafttreten dieser Ordnung beginnen werden.

§ 13 Inkrafttreten

    1Diese Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Studienordnung für den Diplom-Studiengang Chemie der Universität Würzburg vom 16. Februar 1979 (KMBl II S. 123) außer Kraft.

 

Anlage 1

Studienplan für Studenten der Chemie (Diplom)

Semester Vorlesungen, Seminare, Praktika Vorlesungen und Seminare
SWSt.
Praktika und Übungen
SWSt.
1. Einführung in die Chemie I 4
Experimentalphysik I 4
Physikalische Chemie I 2
Allgemeine und Analytische Chemie I 2
Mathematik für Naturwissenschaftler 2
Übungen zur Mathematik  2
Praktikum Allgemeine Chemie 16
Erläuterungen zum Praktikum Allgemeine Chemie 4
2. Einführung in die Chemie II 4
Experimentalphysik II 4
Physikalische Chemie II 3
Analytische Chemie II 2
Anorganisch-chemisches Praktikum I 20
Erläuterungen zum Anorganisch-chemischen
Praktikum I
1
Physikalisches Praktikum  4
Mathematik für Naturwissenschaftler 2
Vordiplom in Physik
3. Organische Chemie I 3
Physikalische Chemie III 5
Physikalisch-chemisches Praktikum 14
Erläuterung zum Physikalisch-chemischen
Praktikum I
3
4. Anorganische Chemie I 2
Organisch-chemisches Praktikum I 24
Seminar zum Organisch-chemischen Praktikum I 4
Vordiplomprüfung in Anorganischer, Organischer und Physikalischer Chemie
5. Anorganische Chemie II 2
Organische Chemie II 2
Anorganisch-chemisches Praktikum II 22
Erläuterungen zum Anorganisch-chemischen Praktikum II 2
6. Anorganische Chemie III 3
Organische Chemie III 3
Physikalische Chemie IV 2
Physikalisch-chemisches Praktikum II 14
Erläuterungen zum Physikalisch-chemischen Praktikum II 3
7. Anorganische Chemie IV 2
Organische Chemie IV 2
Physikalische Chemie V 2
Organisch-chemisches Praktikum II 24
Seminar zum Organisch-chemischen Praktikum II 4
8. Anorganische Chemie V 2
Organische Chemie V 2
Physikalische Chemie VI 2
Praktikum im Schwerpunktfach 1) 12
Praktikum im Wahlfach 2) 12
5.-8. Studienvertiefende Vorlesungen 4
Toxikologie 1
Hauptdiplomprüfung in Anorganischer, Organischer und Physikalischer Chemie
9.-10. Diplomarbeit

 

Erläuterungen:
1) Schwerpunktfächer sind Anorganische Chemie, Organische Chemie, Physikalische Chemie, Biochemie und Silicatchemie/Materialwissenschaft.
2) 1Das Wahlfach kann aus dem Gesamtgebiet der Naturwissenschaften gewählt werden, soweit es nicht als Schwerpunktfach gewählt wurde und sofern die einzelnen Fächer entsprechende Veranstaltungen anbieten und diese vom Prüfungsausschuß genehmigt worden sind. 2Das Fach Biochemie kann als Schwerpunktfach und als Wahlfach gewählt werden.

Studienfach Biochemie:

    1Die Biochemie kann an der Universität Würzburg wie auch anderen meisten anderen deutschen Hochschulen nicht als s e l b s t ä n d i g e s Fach bis zum ersten Hochschulabschluß (Diplom) studiert werden. 2Das Studium der Biochemie wird üblicherweise über das Studium der Chemie (Diplom) absolviert. 3Im Grundstudium bis zur Diplomvorprüfung unterscheidet sich die Ausbildung nicht von derjenigen der Chemiestudenten. 4Eine Entscheidung, ob der Student sich dem Fach Biochemie widmen will, wird erst nach dem Grundstudium getroffen. 5Studenten, die sich auf das Studium der Biochemie spezialisieren wollen, wählen im Hauptstudium die Praktika der Biochemie als Schwerpunkt-und Wahlfach und fertigen ihre Diplomarbeit im Rahmen der Arbeiten des Instituts für Biochemie an. 6Der Fachbereich Chemie und Pharmazie der Universität Würzburg verleiht nach bestandener Abschlußprüfung gemäß der Prüfungsordnung für den Diplom-Studiengang Chemie den akademischen Grad „Diplom-Chemiker Univ." bzw. „Diplom-Chemikerin Univ." (abgekürzt „Dipl.-Chem. Univ.").

Anlage 2

Studienplan für Studenten der École Supérieure de Chimie Physique Électronique de Lyon an der Universität Würzburg

 Alle Studenten müssen die deutsche Sprache beherrschen, was sie in der DSH-Prüfung nachweisen. Diese findet Ende Oktober des ersten Semesters statt, gegebenenfalls im Anschluss an einen Intensivkurs "Deutsch als Fremdsprache". Als Alternative dazu können die Studenten vor Beginn des wissenschaftlichen Programms in Würzburg eine Prüfung in Frankreich ablegen, die ihre Deutschkenntnisse demonstriert.

Das Programm an Vorlesungen und Praktika muss auf das Fach hin ausgerichtet sein, in dem die Diplomarbeit absolviert werden soll. Änderungen in der Auswahl des Vorlesungsprogramms bedürfen der Zustimmung des Diplomprüfungsausschusses in Würzburg.

1. Diplomarbeit in Anorganischer Chemie

Semesterwochen
stunden

Vorlesungen

1. Semester:

Anorganische Chemie IV

2

   

Physikalische Chemie V

2

   

Toxikologie und Rechtskunde

2

       
 

2. Semester:

Anorganische Chemie V

2

   

Physikalische Chemie IV

2

       

Praktika

1. Semester:

Anorganisch-Chemisches Praktikum II

24

 

 

Praktikum im Schwerpunktfach Anorganische Chemie
(Voraussetzung ist die erfolgreiche Teilnahme am "Anorganisch-Chemischen Praktikum II")

12

       
 

2. Semester:

Physikalisch-Chemisches Praktikum II

17

       
       

2. Diplomarbeit in Organischer Chemie

 

Vorlesungen

1. Semester:

Organische Chemie IV

2

   

Physikalische Chemie V oder

2

    Vom Molekül zum Material: Synthese, Aufbau und Eigenschaften von Funktionswerkstoffen

2

   

Toxikologie und Rechtskunde

2

 

2. Semester:

Organische Chemie III

3

   

Physikalische Chemie IV

2

       

Praktika

1. Semester:

Organisch-chemisches Praktikum II

28

 

 

Praktikum im Schwerpunktfach Organische Chemie (Voraussetzung ist die erfolgreiche Teilnahme am "Organisch-Chemischen Praktikum II")

12

       
 

2. Semester:

Physikalisch-Chemisches Praktikum II

17

       
       

3. Diplomarbeit in Physikalischer Chemie

 
       

Vorlesungen

 

wie unter 1. oder 2.

 
       

Praktika

  wie unter 1. oder 2. mit der Alternative Silicatchemie/Materialwissenschaft als Schwerpunktfach

12

       
       

4. Diplomarbeit in Silicatchemie/Materialwissenschaft

 
       

Vorlesungen

1. Semester:

Vom Molekül zum Material: Synthese, Aufbau und Eigenschaften von Funktionswerkstoffen

2

   

Anorganische Chemie IV

2

   

Toxikologie und Rechtskunde

2

       
 

2. Semester:

Physikalische Chemie IV

2

    Nichtmetallische-Anorganische Werkstoffe oder eine andere zweistündige Spezialvorlesung im Fach Silicatchemie/Materialwissenschaft

2

       

Praktika

1. Semester:

Anorganisch-Chemisches Praktikum II

24

       
 

 

Praktikum im Schwerpunktfach Silicatchemie/Materialwissenschaft (Voraussetzung ist der bestandene Leistungsnachweis zur Vorlesung "Vom Molekül zum Material: Synthese, Aufbau und Eigenschaften von Funktionswerkstoffen")

12

       
 

2. Semester:

Physikalisch-Chemisches Praktikum II

17

       
       
5. Diplomarbeit in Biochemie

Vorlesungen

1. Semester:

Einführung in die Biochemie

4

   

Toxikologie und Rechtskunde

2

       
 

2. Semester:

Organische Chemie V

2

   

Physikalische Chemie IV

2

   

 

 

Praktika

1. Semester:

Organisch-Chemisches Praktikum II

28

 

 

Biochemisches Praktikum für Fortgeschrittene I (Voraussetzung ist der bestandene Leistungsnachweis zur Vorlesung "Einführung in die Biochemie")

16

       
 

2. Semester:

Physikalisch-Chemisches Praktikum II

17

    Biochemisches Praktikum für Fortgeschrittene II (Vorbereitung der Diplomarbeit)

16

<big> </big>

Beginn und Ausführung der Diplomarbeit

Bis jeweils spätestens zum 15. Juni eines Jahres muss der Kandidat mit einem Hochschullehrer des betreffenden Fachgebietes eine Vereinbarung über die Ausführung und das Thema der Diplomarbeit getroffen haben. Bereits zu diesem Zeitpunkt nimmt er die Literaturarbeit (Stand der Kenntnis, Problemstellung) dazu auf.

 

Erläuterung:  

"1. Semester" bedeutet 1. Semester des Würzburger Abschnitts des Hauptstudiums, "2. Semester" bedeutet 2. Semester des Würzburger Abschnitts des Hauptstudiums.

 

 


Die Studienordnung tritt in der vorstehenden Änderungsfassung am 7. Juli 2000 in Kraft.