Aufgaben
Der Kanzler leitet die Universitätsverwaltung, ist Beauftragter für den Haushalt und Dienstvorgesetzter des nichtwissenschaftlichen Personals der Universität.
Dr. Uwe Klug

Der Vertreter des Kanzlers nimmt gem. Art. 23 Abs. 4 Satz 4 BayHSchG im Falle der Verhinderung des Kanzlers auf oder dessen Weisung die Aufgaben und Funktionen des Kanzlers wahr.
Das Kanzlerbüro bearbeitet allgemeine Angelegenheiten des Kanzlers. Dem Kanzlerbüro ist das Alumnibüro der Universität Würzburg zugeordnet.
Weitere Aufgaben
- Geschäftsordnung für die Zentralverwaltung
- Geschäftsverteilungsplan
- Organigramm der Universität Würzburg
- VerwaltungsABC
- Studienzuschusssatzung
- Verteilung der Studienzuschüsse
Internationales Netzwerk für aktive und ehemalige Studierende, MitarbeiterInnen sowie ProfesorInnen der Universität Würzburg.