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Hochschulwahlen

Im Rahmen der Hochschulwahlen werden die Vertreterinnen und Vertreter im Senat, in den 10 Fakultätsräten und im Studentischen Konvent der Julius-Maximilians-Universität gewählt. Sie bilden die Grundlage der akademischen Selbstverwaltung. Während die Wahl der Vertreterinnen und Vertreter der Gruppe der Hochschullehrerinnen und -lehrer, der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Gruppe der sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter alle zwei Jahre stattfindet (nächster Termin Juni 2023), wählen die Studierenden ihre Gruppenvertreterinnen und -vertreter jährlich aufs Neue.

Detaillierte und weitere Informationen finden Sie nachfolgend auf dieser Seite.

Die Formulare zur Hochschulwahl finden Sie hier.

Neben der Wahlleitung (Kanzler/Kanzlerin bzw. übertragene Stellvertretung, § 5 Abs. 2 Wahlsatzung, ist der Wahlausschuss das zweite im Rahmen der Hochschulwahl einzurichtende Organ (§ 5 Abs. 1 Wahlsatzung). Als solches nimmt er verschiedene organisatorische und lenkende Aufgaben wahr, insbesondere:

  • Prüfung und Zulassung der Wahlvorschläge (§ 9 Abs. 1 Wahlsatzung)
  • Gestaltung der Wahlunterlagen im Benehmen mit der Wahlleitung (§ 10 Abs. 4 Wahlsatzung)
  • Prüfung der Gültigkeit von Stimmabgaben in Zweifelsfällen (§ 15 Abs. 3 Wahlsatzung)
  • Entscheidung über das Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Ablehnung der Wahl durch die/den Gewählte(n) (§ 18 Abs. 1 S. 3 Wahlsatzung)
  • Entscheidung über Wahlanfechtungen (§ 19 Abs. 4 Wahlsatzung)

Zusammensetzung des Wahlausschusses 2024 

Für die Hochschulwahlen sind vor allem folgende gesetzlichen Grundlagen von Bedeutung:

Bitte beachten Sie:

Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die jeweils zuletzt im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBI) veröffentliche Fassung.

Dem Senat gehören sechs Vertreterinnen oder Vertreter der hauptberuflichen Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, eine Vertreterin oder ein Vertreter der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Promovierenden, eine Vertreterin oder ein Vertreter der wissenschaftsstützenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie zwei Studierende und die oder der Frauenbeauftragte der Universität an. Als beratende Mitglieder kommen die Mitglieder des Präsidiums und der Ärztliche Direktor oder die Ärztliche Direktorin des Universitätsklinikums hinzu. Zu den Aufgaben des Senats gehören Beschlussfassungen über die Satzungen der Universität (insbesondere Studien- und Prüfungsordnungen) und Stellungnahmen zu Vorschlägen für die Berufung von Professorinnen und Professoren. Außerdem gehören die gewählten Mitglieder des Senats kraft Amtes dem Universitätsrat an, der unter anderem die Mitglieder der Universitätsleitung wählt und über Änderungen der Grundordnung sowie die Einrichtung von neuen Studiengängen beschließt.

Dem Studierendenparlament (ehemals Studentischer Konvent) gehören Studierende aller Fakultäten an und umfasst 42 Mitglieder. Die Fachschaftsvertretungen jeder Fakultät bestimmen je zwei Mitglieder (insgesamt also 20), 20 weitere werden von den Studierenden in der Hochschulwahl direkt gewählt. Außerdem gehören die beiden studentischen Senatoren dem Gremium an. Die Mitglieder des Studentischen Konvents kümmern sich um fachliche, wirtschaftliche und soziale Belange ihrer Kommilitoninnen und Kommilitonen an der Universität Würzburg. Außerdem wählt der Konvent die Mitglieder des Sprecherinnen- und Sprecherrats, der den Studierenden Gewicht und Stimme nach außen verleiht.

Den Fakultätsräten gehören neben den Mitgliedern von Amts wegen (Dekanin oder Dekan, Prodekanin oder Prodekan, Studiendekanin oder Studiendekan und die oder der Fakultätsfrauenbeauftragte) die direkt in der Hochschulwahl gewählten Vertreterinnen und Vertreter ihrer Gruppen an. Dies sind sechs Vertreterinnen oder Vertreter der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, zwei Vertreterinnen oder Vertreter der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, eine Vertreterin oder ein Vertreter der sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie zwei Studierende. Die Fakultätsräte treffen Entscheidungen in allen Angelegenheiten, die die jeweilige Fakultät betreffen. Sie wirken z.B. bei der Einrichtung von Studiengängen, Verabschiedung von Prüfungsordnungen und Besetzung von Professuren mit. Außerdem wählt der Fakultätsrat die Mitglieder des Fakultätsvorstands (Dekaninnen und Dekane, Prodekaninnen und Prodekane, Studiendekaninnen und Studiendekane).

Die Fachschaftsvertretungen (FSVen) stellen die Interessenvertretung der Studierenden auf Fakultätsebene dar. Sie werden aus den Studierenden mit den meisten Stimmen aus der Wahl zum Fakultätsrat gebildet, das heißt den zwei Vertreterinnen und Vertretern aus dem Fakultätsrat und den nachfolgenden Kandidatinnen bzw. Kandidaten. Deren Zahl ist abhängig von der Zahl der Studierenden der jeweiligen Fakultät. Die FSVen unterstützen ihre Kommilitoninnen und Kommilitonen bei der Organisation des Studiums und beraten in fachbezogenen Belangen die Studierenden.

Auf Antrag stellt das Wahlamt Studierenden gerne eine Bestätigung über Gremienmitgliedschaften aus. Verwenden Sie für den Antrag bitte dieses Formular.

Wahlergebnisse

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