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Häufige Fragen zum Praktikum allgemein

Praktika sind inzwischen unverzichtbare Stationen im Lebenslauf. Sie können in verschiedener Hinsicht Orientierung bieten:

  • Sie können helfen, die Potentiale der eigenen akademischen Qualifikation in der Arbeitswelt zu erkennen und auszuloten.
  • Sie erlauben, das Arbeitsleben für einen begrenzten Zeitraum kennenzulernen und Erfahrungen rund um den Arbeitsmarkt, Unternehmen und Tätigkeitsfelder zu sammeln. Die Praxiserfahrung kann die eigene Selbständigkeit fördern und eventuell vorhandene Ängste – z.B. im um Umgang mit Kollegen – abbauen helfen.
  • Durch die konkrete Mitarbeit tragen Praktika dazu bei, sich über die eigenen beruflichen Fähigkeiten und Neigungen klarer zu werden.
  • Sie bieten die Gelegenheit, sich praktisch zu erproben in Bereichen, die später vielleicht als Beruf in Frage kommen.
  • Die Praxiserfahrung kann die bereits im Studium erworbenen Kompetenzen erweitern und ergänzen.
  • Die Praxiserfahrung kann dazu beitragen, im Anschluss mit mehr Motivation und vielleicht auch neuen Schwerpunktsetzungen zu studieren.
  • Ein Praktikum bietet die Möglichkeit, sich gut zu präsentieren und sich Vorgesetzten und Kollegen für künftige Stellenbesetzungen zu empfehlen.

Um ein passendes Praktikum zu finden, sollte man sich vorab klar werden, welche Ziele man mit diesem verfolgen möchte. Dieses Wissen trägt nicht nur dazu bei, die passende Stelle zu finden. Es hilft auch, während des Praktikums auf diese Ziele hinzuarbeiten und die Praxiszeit vor diesem Hintergrund zu bewerten. Folgende Fragen können bei der Klärung helfen:

  • Welche meiner Kompetenzen, die ich aus dem Studium mitbringe, möchte ich im Praktikum erweitern?
  • Welche Kompetenzen möchte ich zusätzlich oder ergänzend zum Studium erwerben?
  • Möchte ich während des Praktikums ganz spezielle Aufgaben ausüben?
  • Möchte ich eine bestimmte oder eine für mich neue Branche kennenlernen?
  • Wie kann mich das Praktikum meinem Berufswunsch näher bringen?
  • Möchte ich mein Praktikum unbedingt bei einem großen Unternehmen mit bekanntem Namen und vielen Mitbewerbern absolvieren oder kann es auch eine kleinere Firma sein, die mir wahrscheinlich einen breiteren Tätigkeitsbereich bieten kann?

Zu bedenken ist aber auch, dass ein Praktikum nie punktgenau auf die eigenen Ziele zugeschnitten sein kann. In jedem Arbeitsbereich gibt es z.B. auch einen größeren Anteil an täglicher Routine – aber auch diese gilt es während eines Praktikums kennenzulernen.

Ein gutes Praktikum macht aus, wenn ich mehrere Ziele, die ich damit verbinde, verwirklichen bzw. offene Fragen klären kann.

Voraussetzung dafür ist auch, das passende Unternehmen auszuwählen. Informationen über Firmen finden sich in der Regel auf den Internetseiten der Unternehmen, aber auch bei Netzwerken wie XING oder LinkedIn.

Generell ist wünschenswert, dass das Praktikum ein breiteres Spektrum an Tätigkeiten eröffnet – gerne auch mit einem eigenen kleinen Projekt – und nicht nur aus einer leicht erlernbaren Aufgabe besteht, die dann durchgängig verrichtet wird. Während des Praktikums selbst sollte möglichst frühzeitig festgelegt werden, welche Aufgaben übernommen werden sollen, in welchem Team man arbeitet und wer Ansprechpartner und Vorgesetzte sind.

Die meisten deutschen Firmen bieten Praktika an. Daher ist es sinnvoll, sich nicht nur auf ausgeschriebene Stellen zu bewerben sondern auch initiativ. Dabei benötigen größere Firmen in der Regel mehr Zeit als kleinere, um die Bewerbung zu prüfen.

Häufiger gibt es kurz vor den Semesterferien auch noch kurzfristige Praktikumsangebote, für die sich eine Bewerbung lohnt. Weitere Infos zur Gestaltung des Anschreibens und des Lebenslaufs finden Sie hier: https://www.uni-wuerzburg.de/career/links-materialien/bewerbungstipps/

Ob und wie viel Gehalt für ein Praktikum bezahlt wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem vom Mindestlohngesetz (MiLoG). Dieses enthält in §22 spezielle Regelungen, wann ein Praktikum mit dem Mindestlohn vergütet werden muss und wann nicht.

Nach Mindestlohn zu vergüten sind:

  • freiwillige studienbegleitende Praktika, die mehr als drei Monate dauern;

Nicht nach Mindestlohn zu vergüten sind:

  • freiwillige studienbegleitende Praktika von weniger als drei Monaten Dauer;
  • Pflichtpraktika im Rahmen der Studienordnung;

Ob und in welcher Höhe im Fall des kürzeren freiwilligen Praktikums und des Pflichtpraktikums ein Praktikumsgehalt bezahlt wird, hängt vom Arbeitgeber und eventuell auch vom eigenen Verhandlungsgeschick ab.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bietet eine Mindestlohn-Hotline und weitergehende Informationen zu Fragen des Mindestlohns im Praktikum unter: https://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsrecht/Mindestlohn/mindestlohn-praktikum.html

 

Ein schriftlicher Praktikumsvertrag ist vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben, ist aber wünschenswert, da er Sicherheit für beide Vertragsparteien schafft. Folgende Punkte sollten u.a. in den Vertrag aufgenommen werden:

  • Name und Anschrift der Vertragsparteien
  • Art des Praktikums (freiwillig oder Pflicht)
  • Beginn und Dauer des Praktikums
  • Ort des Praktikums
  • Beschreibung des Praktikums mit möglichst konkreten Angaben zu Aufgaben und Tätigkeiten der Praktikantin/des Praktikanten.
  • Festlegung der Arbeitszeiten (täglich und wöchentlich; laut Arbeitszeitgesetz maximal 5 Tage in der Woche und maximal 10 Stunden pro Tag – bei 30 Minuten Pause pro Tag)
  • Gegebenenfalls Höhe der Vergütung (Mindestlohn oder ggf. separate Vereinbarung)
  • Urlaubsanspruch (In der Regel 2 Urlaubstage pro Monat bei freiwilligem Praktikum; kein rechtlicher Anspruch bei Pflichtpraktika)
  • Angaben zu Kündigungsfristen
  • Angaben zu Pflichten des Unternehmens (Aufgaben, Haftungsfragen, Vertraulichkeit, Erstellung eines Praktikumszeugnisses)
  • Angaben zu Pflichten der Praktikantin/des Praktikanten (Einhalten von Vorschriften, Stillschweigen, Verhalten bei Krankheit/Verhinderung)

Kurzfristige Veränderungen im Unternehmen können dazu führen, dass es zu Abweichungen vom Praktikumsvertrag und den dort festgelegten Aufgaben und Tätigkeiten kommt. In aller Regel erscheint es sinnvoll, flexibel auf den Veränderungsbedarf zu reagieren und auch in dieser Situation möglichst viel für sich selbst zu lernen. Dies gilt allerdings nicht, wenn sich abzeichnet, dass die Praktikantin/der Praktikant vorsätzlich als billige Arbeitskraft für nicht vereinbarte unqualifizierte Tätigkeiten eingesetzt werden soll.

Je nachdem, ob es sich um ein Pflicht- oder freiwilliges Praktikum handelt, gelten unterschiedliche Regelungen:

  • Bei einem Pflichtpraktikum, das von der Studienordnung vorgeschrieben ist, sind keine Sozialabgaben zu entrichten – selbst wenn ein Praktikumsgehalt gezahlt wird.
  • Für ein freiwilliges Praktikum müssen Beiträge für die Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung entrichtet werden wie bei anderen studentischen Beschäftigungen auch. Davon ausgenommen sind Praktika, die nur in den Semesterferien ausgeübt werden und auf maximal drei Monate im Jahr begrenzt sind und auch Praktika, für die während des Semesters nicht mehr als 20 Stunden in der Woche gearbeitet wird. Zu beachten ist jedoch: Wer mehr als in diesem Rahmen angegeben arbeitet, verliert die vergünstigte Einstufung als Studierender bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Bei einem sogenannten Minijob mit einem Gehalt bis zu 450 Euro pro Monat übernimmt der Arbeitgeber die Abgaben ganz – in Form von  Pauschalen.

Praktikanten sind grundsätzlich über die gesetzliche Unfallversicherung versichert – bei Unfällen am Arbeitsplatz und auf dem Weg zur und von der Arbeit. Für den Versicherungsschutz macht es keinen Unterschied, ob es sich um ein Pflicht- oder freiwilliges Praktikum handelt, eines mit oder ohne Bezahlung.  

Sowohl Unterforderung durch unqualifizierte Tätigkeiten als auch Überforderung durch Aufgaben, auf die man nicht vorbereitet ist, können sich während des Praktikums als Problem erweisen – ebenso wie eine unzureichende Einarbeitung, Mobbing, Überschreitung der Arbeitszeiten oder Ähnliches.

Sollte es zu solchen Problemen kommen, sollte man – nach einer gewissen Zeit des Beobachtens –  das Gespräch mit dem Ansprechpartner oder Vorgesetzten suchen und dabei am besten auch schon Verbesserungsmöglichkeiten vorschlagen können.

Praktikumszeugnisse belegen berufspraktische Erfahrungen und sind daher wichtige Bestandteile für spätere Bewerbungen. Generell ist zu unterscheiden zwischen einer einfachen Praktikumsbe­schei­ni­gung und einem qualifizierten Praktikumszeugnis.

Die einfache Bescheinigung muss für Pflichtpraktika erstellt werden und bestätigt meist in knapper Form – z.B. als Nachweis für die Hochschule – dass das Praktikum wie vereinbart absolviert wurde. Ein qualifiziertes Praktikumszeugnis beschreibt darüber hinaus, welche Aufgaben die Praktikantin/der Praktikant übernommen hat, und bewertet die erbrachte Leistung.

Generell aber haben nach §109, Abs. 1 der Gewerbeordnung alle Arbeitnehmer – also auch Praktikanten – nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis mit Angaben zu mindestens Art und Dauer der Tätigkeit. Des Weiteren kann der Arbeitnehmer „verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken“. Im Hinblick auf die Bedeutung des Zeugnisses für die weitere berufliche Entwicklung sollte man sich zumindest bei längeren Praktika mit dem Arbeitgeber auf ein qualifiziertes schriftliches Zeugnis verständigen und dies möglichst bereits im Vertrag festhalten.

Folgende Angaben sind in der Regel Bestandteil eines qualifizierten Praktikumszeugnisses:

  • Namen der Praktikantin/des Praktikanten
  • Praktikumszeitraum
  • Beschreibung der ausgeübten Tätigkeit
  • Beschreibung der Leistung
  • Bewertung der Leistung
  • Beschreibung und Bewertung des Verhaltens
  • Schlussformulierung – ggf. mit Dank an den Arbeitnehmer und Empfehlung für künftige Arbeitgeber
  • Unterschrift des Zeugnis-Ausstellers

Das Zeugnis sollte insgesamt einen guten Einblick in das Praktikum mit Stellenbeschreibung und Übersicht über die Aufgabenbereiche geben. Besondere Kenntnisse oder auch Soft-Skills sollten aufgeführt werden. Wenn das Praktikum den Vereinbarungen entsprechend absolviert wurde, sollte das Zeugnis günstig ausfallen und darf dem beruflichen Fortkommen nicht schaden. Auf versteckte Negativ-Formulierungen ist zu achten. Siehe dazu z.B.: https://www.jobware.de/Ratgeber/Der-Geheimcode-im-Arbeitszeugnis.html

Generell kann es hilfreich sein, dem Arbeitgeber einen eigenen Formulierungsvorschlag für das Zeugnis anzubieten. Dieser eröffnet zum einen die Möglichkeit, auf solche Aspekte näher einzugehen, die für die eigene berufliche Entwicklung wichtig sind. Zum anderen entlastet der eigene Vorschlag den Arbeitgeber.

Praktische Erfahrungen während des Studiums sind auch im Ausland möglich. Wer im Studium Auslandserfahrung in Form eines Praktikumsaufenthaltes sammelt, kann damit bei potenziellen Arbeitgebern punkten.

Denn: Personaler schätzen, dass man sich in einer fremden Umgebung zurechtfinden kann, verschiedene Perspektiven kennen gelernt hat und mit unterschiedlichen Kulturen umgehen kann.

Die wichtigsten Informationen zu Fördermöglichkeiten sowie eine Praktikumsbörse für internationale Praktika bietet das Servicezentrum International Affairs der Universität Würzburg. Hier finden Sie auch Informationen über Fördermöglichkeiten mit Erasmus+: https://www.uni-wuerzburg.de/international/studieren-im-ausland/praktika/