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Professional School of Education

Lehramt an Grundschulen

  • Abschluss: Staatsexamen
  • Studienbeginn: Wintersemester
  • Bewerbungsverfahren: lokal zulassungsbeschränkt
  • Regelstudienzeit: 7 Semester (210 ECTS)

Eine Studium für Lehramt an Grundschulen mit Abschluss Staatsexamen ermöglicht Ihnen die Tätigkeit als Lehrkraft an Grundschulen in Bayern. Der Wechsel in ein anderes Bundesland ist möglich. Ebenso eine Tätigkeit als Lehrkraft an einer privaten Schule.

Aktuelle Prognosen

Aufbau und Inhalte

Der Gesamtumfang im Studiengang für das Lehramt an Grundschulen beträgt 210 ECTS-Punkte. Bei 30 ECTS, die pro Semester erworben werden sollen, ergibt sich eine Regelstudienzeit von 7 Semestern.

  • Neben den erziehungswissenschaftlichen Studieninhalten (EWS) (35 ECTS-Punkte) sind gesellschaftswissenschaftliche Studieninhalte (GWS) (6 ECTS-Punkte) sowie Praktika (8 ECTS-Punkte) zu absolvieren.
  • Das Unterrichtsfach (66 ECTS) beinhaltet (abhängig vom gewählten fachspezifischen Schwerpunkt) die Fachwissenschaften im Umfang von 54 ECTS-Punkten sowie die zugehörige Fachdidaktik im Umfang von 12 ECTS-Punkten.
  • Das zweite Fach, die Didaktik der Grundschule, umfasst die Grundschulpädagogik und -didaktik (35 ECTS) sowie drei Didaktikfächer (jeweils 10 , 10 und 15 ECTS).
  • Im freien Bereich (lehramtsspezifischer Wahlpflichtbereich) müssen zusätzliche Inhalte im Umfang von 15 ECTS gewählt werden.
  • Die Schriftliche Hausarbeit (Zulassungsarbeit) umfasst 10 ECTS.

Fächerkombinationen und Studieninhalte

Wesentlicher Bestandteil eines jeden Lehramtstudiums sind die Erziehungswissenschaften (EWS). Dazu gehören die Allgemeine Pädagogik, die Psychologie und die Schulpädagogik. In den Studiengängen Grundschule, Mittelschule und Sonderpädagogik müssen auch die Gesellschaftswissenschaften (GWS) studiert werden.

Der sogenannte "Freie Bereich" ist ein Wahlpflichtbereich im Umfang von 15 ECTS-Punkten, den alle Lehramtsstudierenden gem. LPO I einbringen müssen. Informationen zum freien Bereich

Laut LPO I sind für das Grundschullehramt folgende Praktika vorgeschrieben

  • Betriebspraktikum (kann bereits vor dem Studium absolviert werden)
  • Orientierungspraktikum (kann bereits vor dem Studium absolviert werden)
  • Pädagogisch-Didaktisches Praktikum
  • Studienbegleitendes Praktikum
  • zusätzliches studienbegleitendes Praktikum

Das zuständige Praktikumsamt entscheidet über die Anerkennung von Praktika und bietet Ihnen hier vielfältige Informationen und Beratung zu den Praktika. Davon abgesehen weisen wir Sie auf den Nachweis Ihres Masernimunstatus hin. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig auf den Seiten Ihres Praktikumsamtes.

 

Prüfungen

Auch wenn Sie in Ihrem modularisierten Lehramtsstudium eine Vielzahl an Prüfungen, die Modulprüfungen, in jedem Semester abgelegt haben, müssen Sie noch Ihr Erstes Staatsexamen bestehen, um Ihr Studium abzuschließen und die Berechtigung für das Referendariat zu erwerben. Informationen zum Staatsexamen