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SO Space Science and Technology 2006

Studienordnung Space Science and Technology 2006 (SpaceMaster)

Studienordnung für den internationalen Aufbaustudiengang "Space Science and Technology" mit dem Abschluss "Master of Science (MSc)" an der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität Würzburg

Vom 26. September 2006
(Fundstelle: <link amtl_veroeffentlichungen>https://www.uni-wuerzburg.de/amtl_veroeffentlichungen/2006-20)

zur Fassung der Änderungssatzung vom 21. Juli 2010


Der Text dieser Studienordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl kann für die Richtigkeit keine Gewähr übernommen werden. Maßgeblich ist stets der Text der amtlichen Veröffentlichung; die Fundstellen sind in der Überschrift angegeben.


    Aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Art. 71 Abs. 9, Art. 72 Abs. 1 Satz 1, Art. 86a des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) und § 57 der Qualifikationsverordnung (QualV) erlässt die Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg folgende Satzung:

Inhaltsübersicht

Vorbemerkung zum Sprachgebrauch
§  1 Geltungsbereich
§  2 Ziel des Aufbaustudiengangs
§  3 Studienvoraussetzungen
§  4 Eignungsfeststellung und Auswahl
§  5 Beginn des Aufbaustudiengangs, Einscheibung
§  6 Regelstudienzeit, Dauer und Umfang des Aufbaustudiengangs
§  7 Studienberatung
§  8 ECTS-Punkte
§  9 Studieninhalte
§ 10 Prüfungen
§ 11 Doppelabschluß
§ 12 Inkrafttreten

 

Vorbemerkung zum Sprachgebrauch

    1Die Bezeichnung weiblicher und männlicher Personen durch die jeweils maskuline Form in der nachstehenden Satzung bringt den Auftrag der Hochschule, im Rahmen ihrer Aufgaben die verfassungsrechtlich gebotene Gleichstellung von Mann und Frau zu verwirklichen, sprachlich nicht angemessen zum Ausdruck. 2Auf die Verwendung von Doppelformen oder andere Kennzeichnungen für weibliche und männliche Personen wird jedoch verzichtet, um die Lesbarkeit und Übersichtlichkeit zu wahren. 3Mit allen im Text verwendeten Personenbezeichnungen sind stets beide Geschlechter gemeint.
 

§ 1 Geltungsbereich

    Die vorliegende Studienordnung beschreibt unter Berücksichtigung der Prüfungsordnung für den internationalen Aufbaustudiengang "Space Science and Technology" mit dem Abschluss "Master of Science (MSc)" in der jeweils geltenden Fassung Inhalte, Ziel und Verlauf eines gemeinsam von der Bayerischen Julius-Maximilians Universität Würzburg und den Partneruniversitäten

  • Luleå University of Technology, Kiruna, Schweden
  • Cranfield University, Cranfield, United Kingdom
  • Czech Technical University, Prag, Tschechische Republik
  • Helsinki University of Technology, Helsinki, Finnland
  • Paul Sabatier University, Toulouse III, Frankreich

durchgeführten Studienprogramms zum Erwerb des akademischen Grades eines "Master of Science".
 

§ 2 Ziel des Aufbaustudiengangs

    Der internationale Aufbaustudiengang "Space Science and Technology" mit dem Abschluss "Master of Science" soll die besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, die notwendig sind, um interdisziplinäre Inhalte aus Physik, Informatik, Elektronik, Mathematik, Natur- und Ingenieurwissenschaften in dem Fachgebiet Weltraumwissenschaften und Raumfahrttechnik zur Lösung anspruchsvoller Aufgabestellungen anwenden zu können.
 

§ 3 Studienvoraussetzungen

    (1) Voraussetzungen für die Qualifikation für den Aufbaustudiengang "Space Science and Technology" sind

1.

die allgemeine Hochschulreife

oder

die einschlägige fachgebundene Hochschulreife unter Berücksichtigung der Verordnung über die Qualifikation für ein Studium an den Hochschulen des Freistaates Bayern und den staatlich anerkannten nichtstaatlichen Hochschulen – Qualifikationsverordnung (QualV) – (BayRS 2210-1-1-3UK/WFK) in der jeweils geltenden Fassung

oder

eine in dem jeweiligen Heimatland geltende Zugangsberechtigung zu einer Universitätsausbildung,

2.

ein Bachelor-Abschluss nach einem mindestens sechssemestrigen Studium an einer deutschen oder ausländischen Hochschule im Bereich der Naturwissenschaften oder Ingenieurwissenschaften

sowie

3.

das Bestehen eines Eignungsfeststellungs- und Auswahlverfahrens nach § 4.

    (2) 1Gute Englisch-Kenntnisse sind bei diesem vollständig in englischer Sprache angebotenen Aufbaustudiengang für ein erfolgreiches Studium unabdingbar und sind im Regelfall durch einen TOEFL-Test nachzuweisen. 2Die Lehrveranstaltungen werden ausschließlich in englischer Sprache abgehalten.
 

§ 4 Eignungsfeststellung und Auswahl

    (1) 1Die Qualifikation für den Aufbaustudiengang "Space Science and Technology" mit dem Abschluss "Master of Science" setzt neben den Voraussetzungen nach § 3 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 den Nachweis der Eignung nach Maßgabe der folgenden Regelungen voraus. 2Das Eignungsfeststellungsverfahren soll darüber Aufschluss geben, ob der Bewerber den im Studiengang zu erwartenden Anforderungen gerecht werden wird.

    (2) Das Eignungsfeststellungsverfahren wird einmal jährlich in den Monaten Februar bis Mai für das jeweils folgende Wintersemester durch Vertreter der sechs beteiligten Hochschulen auf Antrag des jeweiligen Bewerbers nach Maßgabe der folgenden Regelungen durchgeführt:

1.

1Die Anträge auf Zulassung zum Eignungsfeststellungsverfahren für das jeweils folgende Wintersemester sind an Hand der von der Eignungsfeststellungskommission (Nr. 3) herausgegebenen Formulare jeweils bis zum 15. April eines Jahres an den Vorsitzenden dieser Kommission zu stellen (Ausschlussfrist).

2.

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen (gegebenenfalls zusammen mit einer Übersetzung in englischer Sprache):

 

a)

ein Lebenslauf,

 

b)

eine beglaubigte Kopie des Nachweises über die allgemeine Hochschulreife oder die einschlägige fachgebundene Hochschulreife unter Berücksichtigung der Verordnung über die Qualifikation für ein Studium an den Hochschulen des Freistaates Bayern und den staatlich anerkannten nichtstaatlichen Hochschulen – Qualifikationsverordnung (QualV) – (BayRS 2210-1-1-3UK/WFK) in der jeweils geltenden Fassung oder über die in dem jeweiligen Heimatland geltende Zugangsberechtigung zu einer Universitätsausbildung,

 

c)

eine beglaubigte Kopie des Bachelorzeugnisses einer deutschen oder ausländischen Hochschule, sowie detaillierte Angaben zur bisherigen Ausbildung einschließlich der Prüfungsergebnisse,

 

d)

eine Zusammenstellung der Gründe, sich für ein Studium im Aufbaustudiengang "Space Science und Technology" zu bewerben,

 

e)

ein oder zwei Empfehlungsschreiben von akademischen Lehrern der Hochschule, an der der erste Studienabschluss abgelegt worden ist,

 

f)

ein aktuelles Lichtbild des Bewerbers.

3.

1Die Eignungsfeststellung wird von einer Kommission durchgeführt, die aus jeweils einem Vertreter der sechs beteiligten Hochschulen zusammengesetzt ist. 2Die Bestellung der Hochschullehrer erfolgt durch die einschlägigen Fachbereichsräte der beteiligten Universitäten. 3Der Vorsitzende der Kommission wird von den Kommissionsmitgliedern mit einfacher Mehrheit gewählt. 4Bei Wahlen und sonstigen Entscheidungen der Kommission gilt für den Fall der Stimmengleichheit der Antrag bzw. Vorschlag als abgelehnt.

4.

1Die Zulassung zum Eignungsfeststellungsverfahren setzt neben dem Vorliegen der Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 voraus, dass die in Abs. 2 Nr. 2 genannten Unterlagen fristgerecht und vollständig vorliegen. 2Die Eignung bzw. Nichteignung der einzelnen Bewerber wird auf Grund der von ihnen eingereichten Unterlagen festgestellt. 3Hierbei sind als Kriterien die Inhalte der eingereichten Unterlagen heranzuziehen.

    (3) 1Das Ergebnis des Eignungsfeststellungsverfahrens wird dem Bewerber schriftlich mitgeteilt und ist im Falle der Eignung vom Bewerber bei der Immatrikulation vorzulegen. 2Ein ablehnender Bescheid ist mit einer Begründung und einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen.
 

§ 5 Beginn des Aufbaustudiengangs, Einschreibung

    1Das Studium beginnt an der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität Würzburg jeweils zum Wintersemester, wobei eine Einschreibung (Immatrikulation) an dieser erfolgt. 2Die Einschreibung kann erfolgen, wenn die Zulassung durch die gemeinsame Koordinierungsstelle der Partneruniversitäten an der Luleå University of Technology nach Durchführung des Eignungsfeststellungsverfahrens vorliegt. 3In den höheren Fachsemestern ist die Einschreibung an der Partneruniversität notwendig, an welcher der Student das jeweilige Fachsemester verbringt.
 

§ 6 Regelstudienzeit, Dauer und Umfang des Aufbaustudiengangs

    (1) Die Regelstudienzeit beträgt vier Semester.

    (2) 1Der Höchstumfang der für das planmäßige Studium erforderlichen Studienleistungen beträgt 120 ECTS-Punkte. 2In den Lehrveranstaltungen sind studienbegleitende Prüfungen nach Maßgabe des § 14 der Prüfungsordnung für den Aufbaustudiengang "Space Science and Technology" zu erbringen.
 

§ 7 Studienberatung

    (1) 1Neben einer allgemeinen Studienberatung, die als zentrale Beratung an der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität Würzburg durchgeführt wird, finden eine Fachstudienberatung für den Aufbaustudiengang "Space Science and Technology" und zu Beginn des Studiums eine Einführungsveranstaltung statt. 2Die Fachstudienberatung wird von einem jeweils im Vorlesungsverzeichnis ausgewiesenen Fachstudienberater der Fakultät für Mathematik und Informatik der Julius-Maximilians-Universität Würzburg bzw. der entsprechenden Partneruniversität durchgeführt.

    (2) Eine Fachstudienberatung ist insbesondere in folgenden Fällen in Anspruch zu nehmen:

a)

zu Beginn des Studiums,

b)

während des laufenden Studiums, wenn abzusehen ist, dass der Kandidat in der hierfür vorgesehenen Studienzeit die erforderlichen ECTS-Punkte nicht erwerben wird,

c)

im Falle eines Studienfach- oder Studiengangwechsels.


§ 8 ECTS-Punkte

    (1) 1ECTS-Punkte bemessen die für die erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung erforderliche Arbeitslast. 2Die für den Aufbaustudiengang verwendeten ECTS-Punkte sind in Anlehnung an das European Credit Transfer System (ECTS) so definiert, dass 30 ECTS-Punkte die durchschnittliche Arbeitslast eines Semesters im Umfang von etwa 20 Semesterwochenstunden bezeichnen.

    (2) ECTS-Punkte können nicht in Veranstaltungen gleichen Inhalts zweimal erworben werden.

    (3) 1Veranstaltungsankündigungen und Leistungsnachweise für den Aufbaustudiengang geben die Zahl der zur Veranstaltung gehörigen ECTS-Punkte an. 2Für Leistungsnachweise aus anderen Fächern oder von anderen Universitäten außerhalb der Partneruniversitäten ist durch den Prüfungsausschuss festzusetzen, wieviele ECTS-Punkte für einen gegebenen Verwendungszweck anerkannt werden.

    (4) ECTS-Punkte, die an den Partneruniversitäten innerhalb des abgestimmten Aufbaustudiengangs "Space Science and Technology" mit dem Abschluss Master of Science (MSc) erworben werden, sind im ausgewiesenen Umfang als Studienleistung anzuerkennen.
 

§ 9 Studieninhalte

    1Das Studium ist modular aufgebaut. 2Es gliedert sich in drei Semester Lehrveranstaltungen inklusive Prüfungen sowie ein Semester Masterthesis inklusive Kolloquium, die jeweils ausschließlich in englischer Sprache abgehalten bzw. verfasst werden. 3Eine Vorgabe über die Abfolge der Lehrveranstaltungen enthält der in den Anlagen 1 und 2 befindliche Studienplan. 4Innerhalb des dritten und vierten Fachsemesters erfolgt eine gleichmäßige Verteilung der Studenten auf die Partneruniversitäten, wobei den jeweiligen Wünschen der Studenten betreffend der Studienortwahl nach Möglichkeit entsprochen wird.
 

§ 10 Prüfungen

    Prüfungen regelt die Prüfungsordnung für den Aufbaustudiengang "Space Science and Technology" mit dem Abschluss Master of Science (MSc) an der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität Würzburg in der jeweils geltenden Fassung.
 

§ 11 Doppelabschluss

    1Teilnehmer an diesem internationalen Studiengang "Space Science and Technology" erhalten nach erfolgreich bestandenen Prüfungen ein "Master of Science"-Zertifikat in der Regel von zwei der Partnerhochschulen. 2Dieser Abschluss wird von der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität Würzburg verliehen, wenn mindestens 30 ECTS-Punkte dort erworben worden sind und entweder der Schwerpunktbereich dort erfolgreich absolviert oder die bestandene Masterthesis von dort mindestens mitbetreut worden ist.
 

§ 12 Inkrafttreten

    Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Anlage 1: Verteilung der Modultypen auf die Regelstudienzeit (vier Fachsemester)

 

Seme
ster

Studienort

Inhalte

Modultypen (jeweils 30 ECTS-Punkte)

A: Space Science

B: Space Technology

C: Schwerpunktgebiet

ET: Engineering Track

ST: Scientific Track

ECTS-Punkte

D: Masterthesis, Kolloquium

ECTS-Punkte

Module

ECTS-Punkte

Module

ECTS-Punkte

1.

Würzburg

"An Overview of Space Physics and Space Technology"

Introduction in Space Physics

7,5

Spacecraft System Design

7,5

-/-

-/-

Space Dynamics

7,5

Programming, Embedded Control, Communication

7,5

 

2.

 

Kiruna

"Measurement, electronics and environment (as applied to space physics and space science)"

Spacecraft Environment Interactions

7,5

Electronics in Space

7,5

 

-/-

 

-/-

Image Processing and Remote Sensing

7,5

Optics- and Radar-based Observations

7,5

 

3.

 

 

w

a

h

l

w

e

i

s

e

Cranfield

-/-

-/-

-/-

ET1: "The dynamics and regulation of systems and structures"

30,0

-/-

Helsinki

-/-

-/-

-/-

ET2: "Space Robotics"

30,0

-/-

Würzburg

-/-

-/-

-/-

ET3: "Space Robotics and Control"

30,0

 

-/-

Kiruna

-/-

-/-

-/-

ET4: "Space science and instrumentation"

30,0

-/-

oder

ST3: "Atmospheric and space physics"

30,0

Prag

-/-

-/-

-/-

ET5: "Space automation and regulation"

30,0

-/-

 

Toulouse

 

-/-

 

-/-

 

-/-

ST1: "An introduction to physical space research in astrophysics, space science and planetology"

30,0

 

-/-

oder

ST2: "Physical space advanced studies in astro
physics, space science and instrumentation"

30,0

4.

wahlweise

Cranfield

-/-

-/-

-/-

-/-

 

Master´s Thesis preparation and presentation

30,0

Helsinki

-/-

-/-

-/-

-/-

30,0

Würzburg

-/-

-/-

-/-

-/-

30,0

Kiruna

-/-

-/-

-/-

-/-

30,0

Prag

-/-

-/-

-/-

-/-

30,0

Toulouse

-/-

-/-

-/-

-/-

30,0

Anlage 2: Modultyp C: Schwerpunktgebiet, Verteilung der Module im 3. Fachsemester

C: Schwerpunktgebiet

ET: Engineering Track

ST: Scientific Track

Semester

Studienort

Module

ECTS-Punkte

 

3.

w a h l w e i s e

Cranfield

ET1: "The dynamics and regulation of systems and structures"

30,0

Space Propulsion

5,0

Introduction to Space Structures

2,5

Statics of Structures, Dynamics of Structures

5,0

Fiber Reinforced Plastics

5,0

Rigid Spacecraft Dynamics

5,0

Classical Control Methods

5,0

Multivariable Control for Aerospace Applications

5,0

GPS and INS

5,0

 

Helsinki

ET2: "Space Robotics"

30,0

Machine Perception

3,0

Positioning and Navigation Methods

3,0

Automation and Control Technology

4,5

Robotics

3,0

Field and Service Robotics

4,5

Behavior-based Robotics

3,0

Kinematics and Motion Planning

3,0

Bionics

3,0

Mechatronic Miniature Automation

3,0

Group Project (small) in Automation Technology

3,0

Extended Work in Automation Technology

9,0

 

Würzburg

ET3: "Space Robotics and Control"

30,0

Robotics 1+2

15,0

Automation and Control

7,5

Computer and Communication Networks

12,0

Telecommunication Networks in Space

3,0

Group Project (small)

3,0

Team Design Project (extended work)

9,0

 

Kiruna

ET4: "Space science and instrumentation"

30,0

Space Vehicle Systems

7,5

Principles for Space Instruments

7,5

Instrument design and measurement techniques for spectroscopic imaging

7,5

Baloon project BEXUS at Esrange (small)

3,0

Baloon project BEXUS at Esrange (extended)

9,0

The Rocket Project REXUS at Esrange (small)

3,0

The Rocket Project REXUS at Esrange (extended)

9,0

oder

ST3: "Atmospheric and space physics"

30,0

Atmospheric Physics

7,5

Space Plasma Physics

7,5

Solar Physics

7,5

Numerical methods in Space Physics

7,5

Solar System Physics

7,5

Prag

ET5: "Space automation and regulation"

30,0

Space Systems, Modeling and Identification

7,0

Optimal and Robust Control Design

7,0

Estimation, Filterung and Fault Detection

7,0

Real-time Software Components for Space Control

7,0

Distributed Embedded Systems

7,0

Hardware Support in Space Engineering

7,0

Team Design Project

10,0

 

Toulouse

ST1: "An introduction to physical space research in astrophysics, space science and planetology"

30,0

Astrophysics

Wahlpflichtmodul

13,0

Planetology

Wahlpflichtmodul

13,0

Space Technique / Sciences

Wahlpflichtmodul

13,0

Instrumentation

Pflichtmodul

17,0

oder

ST2: "Physical space advanced studies in astrophysics, space science and instrumentation"

30,0

Spatial Technique

11,0

Instrumentation

19,0

 


Die vorstehende Studienordnung tritt am 28. September 2006 in Kraft