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SO Geologie/Paläontologie 1995

Studienordnung Geologie/Paläontologie 1995


STUDIENORDNUNG FÜR DEN DIPLOM-STUDIENGANG GEOLOGIE-PALÄONTOLOGIE AN DER BAYERISCHEN JULIUS-MAXIMILIANS-UNIVERSITÄT WÜRZBURG

Vom 21. März 1995 (KWMBl II S. 744)

in der Fassung der Änderungssatzung vom 12. September 2000
(bitte hier klicken)


Der Text dieser Studienordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl kann für die Richtigkeit keine Gewähr übernommen werden. Maßgeblich ist stets der Text der amtlichen Veröffentlichung; die Fundstellen sind in der Überschrift angegeben.


    Aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Art. 72 Abs.1 Satz 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erläßt die Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg folgende Satzung:

Inhaltsübersicht:

Vorbemerkung zum Sprachgebrauch

§   1 Geltungsbereich
§   2 Studiendauer und Gliederung des Studiums
§   3 Studienbeginn
§   4 Studienvoraussetzungen
§   5 Ziele des Studiums
§   6 Studienberatung
§   7 Studienfächer, Lehrveranstaltungen und Leistungsnachweise
§   8 Umfang und Inhalte des Studiums
§   9 Praxisbezug des Studiums
§  10 Prüfungen
§  11 Geologische Kartierung und Diplomarbeit
§  12 Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
§  13 Schlußbestimmungen
Studienplan

Vorbemerkung zum Sprachgebrauch:

    1Nach Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes sind Frauen und Männer gleichberechtigt. 2Alle Personen- und Funktionsbezeichnungen in dieser Satzung gelten daher für Frauen und Männer in gleicher Weise.

§ 1 Geltungsbereich

    1Die vorliegende Studienordnung beschreibt Ziele, Inhalte und Verlauf des Studiums im Studiengang Geologie-Paläontologie. 2Sie steht auf der Grundlage der entsprechenden Diplomprüfungsordnung in der jeweils gültigen Fassung und beachtet fachliche und hochschuldidaktische Entwicklungen und die Anforderungen der Berufsfelder.

§ 2 Studiendauer und Gliederung des Studiums

    1Die Regelstudienzeit beträgt, einschließlich der Diplomarbeit, 9 Semester. 2Die Prüfungsordnung und der im Anhang beigefügte Studienplan sind so angelegt, daß die Studenten das Grundstudium nach 4 Semestern mit der Diplomvorprüfung und das Hauptstudium am Ende des 9. Fachsemesters mit der Diplomprüfung abschließen können (§ 10).

§ 3 Studienbeginn

    1Das Studium der Geologie-Paläontologie beginnt in Hinblick auf die Curricula aller naturwissenschaftlichen Disziplinen zweckmäßig mit dem Wintersemester. 2Eine Zulassungsbeschränkung für das Sommersemester besteht indessen nicht. 3Aus technischen Gründen ist mit einer Verzögerung der Diplomvorprüfung um 1 Semester zu rechnen, wenn mit dem Sommersemester begonnen wird.

§ 4 Studienvoraussetzungen

    (1) 1Voraussetzung für die Zulassung zum Studium der Geologie-Paläontologie ist die Hochschulzugangsberechtigung, i.d.R. die allgemeine Hochschulreife oder die einschlägige fachgebundene Hochschulreife. 2Weitergehende schulische oder praktische Voraussetzungen bestehen nicht.

    (2) 1Gute Grundkenntnisse in den mathematisch-naturwissenschaftlichen Disziplinen erleichtern das Studium. 2Im Berufsleben sind sie unerläßlich. 3Zu den intellektuellen Voraussetzungen gehören ebenfalls gute Kenntnisse in Englisch und möglichst in einer weiteren lebenden Fremdsprache.

    (3) Zu den fachspezifischen Voraussetzungen gehören Geländetauglichkeit, räumliches Vorstellungsvermögen, Farbtüchtigkeit und die Befähigung zum Beobachten und Analysieren.

§ 5 Ziele des Studiums

    (1) 1Das Studium der Geologie-Paläontologie soll die Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, die zum Verständnis der Zusammenhänge des Faches notwendig sind, d.h. insbesondere der Entwicklung der Erde und des Lebens und der entsprechenden Prozesse in Raum und Zeit. 2Das Studium soll zur selbständigen Anwendung wissenschaftlicher Methoden und Erkenntnisse befähigen und dieserart auch den Übergang in die Praxis mit ihren sehr unterschiedlichen Berufsfeldern ermöglichen.,

    (2) 1Zur Erreichung dieser Studienziele soll der Student während des Grundstudiums ein möglichst breites und ausbaufähiges Grundlagenwissen in Mathematik und den naturwissenschaftlichen Fächern Physik und Chemie, ggf. Biologie, und in den benachbarten Geowissenschaften, insbesondere in Mineralogie, erwerben. 2Parallel dazu soll er in Grundvorlesungen eine Übersicht über sein Hauptfach bekommen, erste methodische Fähigkeiten entwickeln und seine Befähigung zur Geländearbeit unter Beweis stellen.

    (3) 1Das geowissenschaftlich geprägte Hauptstudium baut erweiternd und vertiefend auf dem Grundstudium auf und gewährt die Möglichkeit einer gewissen Schwerpunkt-Setzung. 2Der Student soll an Beispielen erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten auf andere geologische Problemstellungen übertragen können, seine Kritikfähigkeit schulen und das methodische Rüstzeug erlernen, um im Gelände und im Labor sachkundig arbeiten und seine Ergebnisse der Fachwelt mitteilen zu können.

    (4) 1Die Ziele des Studiums setzen bei dem Studenten Leistungsbereitschaft, geistige Flexibilität und körperliche Mobilität voraus und erfordern einen hohen Aufwand an Arbeitskraft und Arbeitszeit. 2Zudem müssen die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten im nationalen und im europäischen Vergleich konkurrenzfähig sein.

    (5) Nach bestandener Diplomprüfung gemäß der gültigen Diplom-Prüfungsordnung verleiht die Fakultät für Geowissenschaften der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität Würzburg den akademischen Grad eines „Diplom-Geologen Univ." bzw. einer „Diplom-Geologin Univ." (abgekürzt „Dipl.-Geol.Univ.")

§ 6 Studienberatung

    (1) Bei allgemeinen Fragen berät die Zentrale Studienberatung der Universität.

    (2) 1Die Fachberatung erfolgt - wie in anderen geowissenschaftlichen Instituten - durch im Vorlesungsverzeichnis ausgewiesene Studienberater. 2Detailinformationen zu ihren Lehrveranstaltungen und im Hinblick auf Schwerpunkt-Setzung geben alle Hochschullehrer.

    (3) Der Student soll eine Studienfachberatung insbesondere in folgenden Fällen in Anspruch nehmen:

a)

zu Beginn des Studiums,

b)

nach nicht oder nur knapp bestandenen Prüfungen,

c)

bei beabsichtigtem Wechsel des Studienganges, eines Studienfaches, der Hochschule sowie bei einem geplanten Auslandsstudium.

    (4) In Prüfungsangelegenheiten berät der Vorsitzende des Diplom-Prüfungsausschusses.

§ 7 Studienfächer, Lehrveranstaltungen und Leistungsnachweise

    (1) 1Im Studiengang Geologie-Paläontologie werden Lehrveranstaltungen in Mathematik, Physik und Chemie, in Zoologie, Botanik und Geographie, in Mineralogie und in Geologie-Paläontologie besucht. 2Die o.a. Gruppierung entspricht jener in der Diplom-Prüfungsordnung. 3Diese unterscheidet Pflicht- und Wahlpflichtfächer. 4Pflichtfächer sind: Mathematik - Physik - Chemie - Mineralogie - Geologie-Paläontologie. 5Die Differenzierung und Beschränkung soll die Studierbarkeit des Studienganges gewährleisten.

    (2) 1Bei den Lehrveranstaltungen werden Vorlesungen, Seminare, Übungen und Praktika unterschieden. 2Die beiden zuerst genannten finden ausschließlich in der Vorlesungszeit eines jeden Semesters statt. 3Übungen und Praktika müssen auch in die vorlesungsfreie Zeit gelegt werden. 4Die Ausbildung im Gelände nutzt zudem verstärkt Wochenenden, Sonn- und Feiertage. 5Das Lehrangebot erfolgt regelmäßig, wenngleich mit unterschiedlichem Rhythmus.

    (3) 1In Seminaren, Übungen und Praktika gilt Anwesenheitspflicht. 2Die Teilnahme gilt als regelmäßig, wenn im Sommersemester nicht häufiger als einmal, im Wintersemester nicht häufiger als zweimal ferngeblieben wird. 3Häufigeres Fernbleiben kann zum Ausschluß führen.

    (4) 1In Seminaren, Übungen und Praktika sind Leistungsnachweise zu erbringen. 2Üblich sind Klausuren, mündliche Prüfungen oder auch eigenständige Studienarbeiten. 3Jeder Dozent teilt zu Semesterbeginn mit, auf welche Weise er die Erfolgskontrolle durchführen wird. 4Bei Nichtbestehen der geforderten Studienleistung kann diese zu dem vom Dozenten festgelegten Termin einmal wiederholt werden. 5Regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme wird durch einen sog. „Schein" bestätigt; er kann, insbesondere auf studentischen Wunsch, benotet werden. 6Scheine sind nach Maßgabe der Prüfungsordnung bei Anmeldung zu den Prüfungen vorzulegen.

    (5) Nach erfolgloser Teilnahme an einer scheinpflichtigen Lehrveranstaltung ist eine einmalige Wiederholung zulässig.

    (6) 1Es gibt Lehrveranstaltungen mit einer beschränkten Aufnahmefähigkeit. 2Die Voraussetzung hierfür und die Auswahlkriterien für die Aufnahme der Lehrveranstaltungsteilnehmer sind durch Art. 74 BayHSchG abschließend geregelt.

    (7) 1Die Teilnahme kann in einzelnen Lehrveranstaltungen von bereits erbrachten, in der Prüfungsordnung geforderten Leistungsnachweisen aus anderen Veranstaltungen abhängig gemacht werden. 2Das gilt insbesondere dann, wenn ausgewiesene Vorkenntnisse notwendig sind. 3So setzt die Teilnahme am Kartierungspraktikum I die Scheine aus den Übungen zu den Geowissenschaften I und den Geologischen Arbeitsmethoden I voraus. 4Die Teilnahme am Kartierungspraktikum II setzt das Vordiplom voraus. 5Vertiefte Grundkenntnisse in Sedimentologie, Strukturgeologie und/oder Paläontologie sind sachlich notwendig. 6Für die Geologische Kartierung ist die erfolgreiche Teilnahme am Kartierungspraktikum II Voraussetzung.

    (8) Studenten der Geologie-Paläontologie unterliegen bei den von der Prüfungsordnung geforderten Lehrveranstaltungen in der Physik, Chemie, Mathematik, Mineralogie, Geographie, Zoologie, Botanik u.a. den dort jeweils gültigen Studienordnungen.

§ 8 Umfang und Inhalt des Studiums

    (1) Der Höchstumfang der für den erfolgreichen Abschluß des Studiums erforderlichen Lehrveranstaltungen beträgt 165 Semesterwochenstunden.

    (2) 1Die in diesem Rahmen scheinpflichtigen Seminare, Übungen und Praktika sind in der Diplomprüfungsordnung (DPO) aufgelistet: 2§ 11 Abs. 1 Nr. 4 DPO benennt die Anforderungen bis zur Diplomvorprüfung (43 SWS - davon 33 SWS außerhalb der Geologie-Paläontologie), § 21 Abs. 5 DPO jene bis zur Diplomprüfung (>32,5 SWS). 3Hinzu kommt die Geländeausbildung mit insgesamt 70 Tagen, davon 28 im Grund- und 42 im Hauptstudium.

    (3) 1Die Gesamtheit der Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen im Studiengang Geologie-Paläontologie - einschließlich der Vorlesungen - sind im Studienplan aufgelistet. 2Dieser benennt bis zur Diplomvorprüfung zudem die entsprechenden Semester. 3Nach der Diplomvorprüfung verläuft das Studium zeitlich weniger streng durchgeplant.

    (4) 1Das Grundstudium beginnt schwerpunktmäßig mit der naturwissenschaftlichen Ausbildung. 2In dem Maße, in dem diese mit dem 3. Semester abnimmt, verstärkt sich der Anteil der Geologie-Paläontologie und der Mineralogie. 3Die „Einführung in die Geowissenschaften I" genannte Grundvorlesung der Geologen findet bereits im 1. Semester statt. 4Im zweiten Semester folgen die Grundvorlesungen zur Erd- und Lebensgeschichte („Einführung in die Geowissenschaften II") und zur Kristallstrukturlehre. 5Alle Grundvorlesungen sind mit Übungen verbunden. 6Im dritten, dem ersten geowissenschaftlich dominierten Semester, beginnt die Mineralogie mit ihrer Einführungsvorlesung, während in der Geologie mit Sedimentologie und den Geologischen Karten (Geol. Arbeitsmethoden I) Grundkenntnisse bereits vertieft werden. 7Bis zum Ende des 4. Semesters sind die Grundlagen der Strukturgeologie gelegt, wurde die erste regionale Vorlesung („Deutschland") gehört, hat die Mineralogie mit zwei Mikroskopier-Veranstaltungen die Voraussetzungen für das Hauptstudium gelegt. 8Einen wesentlichen Stellenwert hat in dem in sich abgerundeten Grundstudium die Geländeausbildung. 9Ihre Geländepraktika dienen i.w. der Unterweisung; das Kartierungspraktikum I stellt eine erste massive Herausforderung der Studenten dar. 10Es kann gegenwärtig nur dringend empfohlen werden, auch die Grundlagen der Geophysik und der Paläontologie bis zum Vordiplom zu studieren.

    (5) 1Das Hauptstudium gehört ausschließlich der Erweiterung und Intensivierung des geologisch-paläontologischen und des mineralogisch-petrographisch/petrologischen Wissens und Könnens. 2Ein grundlegend neuer Baustein wird die Angewandte Geologie mit den Disziplinen der Hydrogeologie, der Ingenieurgeologie und der (im Institut für Mineralogie angebotenen) Geochemie-Lagerstättenkunde. 3Einzelheiten listet der Studienplan auf. 4Die Unterscheidung in Pflicht- und Wahlpflicht-Veranstaltungen kommt stärker zum Tragen. 5Sie bietet die Möglichkeit individueller Schwerpunkt-Setzung. 6Konsequent schreibt die Diplomprüfungsordnung nur noch zwei Pflicht-Prüfungsfächer vor. 7Die Entscheidung für den klassischen Fächerkanon aus (1) Allgemeiner und Angewandter Geologie, (2) Regionaler und Historischer Geologie, (3) Paläontologie und (4) Petrologie-Geochemie-Lagerstättenkunde oder aber für eine mehr berufsfeldorientierte Ausbildung trifft jeder Student selbst.

    (6) Die Bedeutung des Geländebezugs wird durch die auf 42 Tage festgeschriebenen Lehrveranstaltungen im Gelände und durch die selbständige geologische Kartierung unterstrichen.

    (7) Nach 8-semestrigem Lernstudium sind die Zusammenhänge des Faches dargelegt und die für den Übergang in die Berufspraxis notwendigen Fachkenntnisse vermittelt.

§ 9 Praxisbezug des Studiums

    (1) 1Es wird dringend empfohlen, daß Studenten der Geologie-Paläontologie während der Semesterferien außerhalb der Hochschule praktizieren. 2Die von Kultusministerkonferenz und Hochschulrektorenkonferenz erlassene „Rahmenordnung" für die Diplomprüfung im Studiengang Geologie-Paläontologie" (i.d.F. vom 8.11.1985) schreibt in § 16 Abs. 1 eine mindestens zweimonatig geologische oder geologienahe Tätigkeit außerhalb der Hochschule verbindlich vor.

    (2) 1Dieses Berufspraktikum erfolgt in der Regel bei einschlägigen Industriebetrieben (Erdöl, Salz, Kohle, Steine und Erden), bei anwendungsbezogenen Forschungsinstitutionen, bei Geologischen Landesämtern, Umweltschutzbehörden, Stadtwerken und bei Ingenieurbüros. 2Erfahrungsgemäß sind attraktive Plätze erst nach dem Vordiplom zu bekommen. 3Praktika im Ausland werden empfohlen.

§ 10 Prüfungen

    1Für die Diplomvorprüfung und die Diplomprüfung sind Zulassung und Durchführung geregelt durch die Prüfungsordnung der Universität Würzburg für den Diplomstudiengang Geologie-Paläontologie in der jeweils geltenden Fassung. 2Insbesondere sind geregelt die Prüfungsfristen, die Zulassungsvoraussetzungen, das Zulassungsverfahren, die Meldung zur Prüfung, die Prüfungsfächer, Umfang und Gliederung der Prüfung, die Bewertung der Prüfungsleistungen und die Wiederholungsmöglichkeiten.

§ 11 Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

    (1) Der Studiengang Geologie-Paläontologie sieht im Einklang mit der Rahmenordnung (§ 17 Abs. 1 a), b) zwei schriftliche Prüfungsleistungen für die Diplomprüfung vor: eine „selbständige geologische Kartierung" („Geologische Kartierung") und die „Diplomarbeit".

    (2) 1Die „selbständige geologische Kartierung" wird vor der Diplomprüfung durchgeführt. 2Sie umfaßt eine 60-tägige Geländeaufnahme und einen schriftlichen Kartierbericht („Erläuterungen"), der i.d.R. zwei Monate später eingereicht werden soll. 3Geologische Karte und Erläuterungen sind spätestens sechs Monate nach Beginn der Kartierung beim jeweiligen Vorsitzenden des Ausschusses für die Diplomvorpüfung und die Diplomprüfung für Geologen-Paläontologen oder bei einem dazu bestimmten Vertreter einzureichen. 4Einzelheiten regelt die Prüfungsordnung der Universität Würzburg für den Diplomstudiengang Geologie-Paläontologie in der jeweils geltenden Fassung, insbesondere Zulassungsvoraussetzungen, Zielsetzung, Fristen und Bewertung.

    (3) Das Bestehen der „Geologischen Kartierung" ist Voraussetzung für die Vergabe der Diplomarbeit und die Zulassung zu den mündlichen Prüfungen.

    (4) 1Die „Diplomarbeit" kann sowohl vor als auch nach der mündlichen Diplomprüfung durchgeführt werden. 2Sie kann auf der Geologischen Kartierung aufbauen; sie kann aber auch einem davon unabhängigen Thema gelten. 3Die Bearbeitungszeit darf sechs Monate nicht überschreiten. 4Die Verlängerungsfrist in begründeten Ausnahmen beträgt 3 Monate. 5Einzelheiten regelt die Prüfungsordnung der Universität Würzburg für den Diplomstudiengang Geologie-Paläontologie (§ 24) in der jeweils geltenden Fassung, insbesondere Zielsetzung, Vergabe, Fristen, Abgabe und Beurteilung.

    (5) 1Das Bestehen der Diplomarbeit ist für einen erfolgreichen Studienabschluß unabdingbar. 2Sie darf nur einmal wiederholt werden.

§ 12 Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

    Die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen, die an anderen Hochschulen und/oder in anderen Studiengängen erbracht wurden, erfolgt nach § 7 der Prüfungsordnung der Universität Würzburg für den Diplomstudiengang Geologie-Paläontologie in der jeweils geltenden Fassung.

§ 13 Schlußbestimmungen

    Diese Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Studienplan Geologie-Paläontologie

I. Vor der Diplomvorprüfung:
Pflichtprüfungsfächer:

(1) Grundzüge der Geologie-Paläontologie

(2) Grundzüge der Mineralogie-Petrographie

Drittes Prüfungsfach:

(3) wahlweise entweder Experimentalphysik oder Anorganische Chemie oder Mathematik

Viertes Prüfungsfach:

(4) entweder ein unter (3) genanntes und noch nicht gewähltes Fach oder Zoologie oder Botanik oder Physische Geographie

Fünftes Prüfungsfach:

(5) auf Antrag

Die unter (3) genannten Fächer müssen durch Scheine belegt werden; von den unter (4) genannten Fächern muß eines durch Scheine belegt werden.
Anforderungen in den Pflichtfächern:
Geologie-Paläontologie: Einführung in die Geowissenschaften I 4 V 1. Sem.
Einführung in die Geowissenschaften II 2 V 2. Sem.
Übungen zu den Geowissenschaften I (Gesteine und Minerale) 2 Ü 1. Sem.
Übungen zu den Geowissenschaften II (Fossilien) 1 Ü 2. Sem.
Geol. Arbeitsmethoden I (Kartenkunde/Schmidt’sches Netz) 3 Ü 1./3. Sem.
Sedimentologie I 2 V 3 Ü 4. Sem.
Tektonik 2 V 4. Sem.
Regionale Geologie (Deutschland) 2 V 3. Sem.
Seminar I 1 S 3. Sem.
Mineralogie-Petrographie: Kristallographie 1 V 2. Sem.
Übungen zur Kristallographie 2 Ü 2. Sem.
Einführung in die Mineralogie und Petrographie 3 V 2 Ü 3. Sem.
Übungen im Gebrauch des Pol.-Mikroskops 2 Ü 3. Sem.
Mikroskopie der gesteinsbildenden Minerale 2 V 2 Ü 4. Sem.
Pflichtwahlfächer:
Experimentalphysik: Experimentalphysik I 4 V 1. Sem.
Experimentalphysik II 4 V 2. Sem.
Einführung in das Physik-Praktikum 1 V 3. Sem.
Physikalisches Praktikum 4 P 3. Sem.
Anorganische Chemie: Anorganische Experimentalchemie 4 V 1. Sem.
Einführung in das chemische Praktikum 3 V 2. Sem.
Anorg.-chem. Praktikum 14 P 2. Sem.
empfohlen: Organische Chemie I 3 V 2. Sem.
Mathematik: Mathematik für Naturwissenschaftler I 2 V 2 Ü 1. Sem.
Mathematik für Naturwissenschaftler II 2 V 1 Ü 2. Sem.
empfohlen: Einführung in die EDV 2 V 1 Ü 3. Sem.
Zoologie
(als Pflichtwahlfach):
Zoologisches Praktikum für Anfänger 4 Ü 1./3. Sem.
Einführung in de Morphologie der Tiere 2 V 1./3. Sem.
Botanik
(als Pflichtwahlfach):
Botanisch-mikroskopisches Praktikum 1,5 Ü 2./4. Sem.
Morphologie und Anatomie der höheren Pflanzen 2 V 1./3. Sem.
Einführung in die Geobotanik 2 V/Ü 1./3. Sem.
Physische Geographie
(als Pflichtwahlfach):
Phys.-geogr. Unterseminar 4 S 1. Sem.
Fernerkundung 1 V 1 Ü 4. Sem.
Zoologie
(als Prüfungsfach):
Einführung in die
Tierökologie
2 V 1./3. Sem.
Einführung in die Morphologie der Tiere 2 V 1./3. Sem.
Einführung in die Evolutionsbiologie 2 V 2./4. Sem.
Zoologisches Praktikum für Anfänger 4 Ü 1. Sem.
Praktikum zur Systematik und Ökologie der Tiere, Teil I und II 4 Ü 2./3./4. Sem.
Botanik
(als Prüfungsfach):
Morphologie und Anatomie der höheren Pflanzen 2 V 1./3. Sem.
Systematik und Entwicklunsgeschichte der Pflanzen, Teil II, Höhere Pflanzen 2 V 2./4. Sem.
Einführung in die Geobotanik 2 V/Ü 1./3. Sem.
Botanisch-mikroskopisches Praktikum 1,5 Ü 2. Sem.
Praktikum zur Systematik und Entwicklungsgeschichte der Pflanzen 4 Ü 2./4. Sem.
Physische Geographie
(als Prüfungsfach):
Physisch-geographisches Unterseminar 4 S 1./3. Sem.
Fernerkundung 1 V 1 Ü 4. Sem.
Phys.-geogr. Mittelseminar 2 S 2. Sem.
Vorlesung zur Phys. Geographie 2 V 2./4. Sem.
Phys.-geogr. Exkursionen 3 Tage
Geländepraktika vor der Diplomprüfung: Kartierungspraktikum I (nach dem 1./2./3. Sem.) 13 Tage
mindestens 5 Geländepraktika (mindestens 50 % sind durch Berichte nachzuweisen) mit insgesamt
aus den geowissenschaftlichen Pflichtfächern
15 Tagen

 

II. Nach der Diplomvorprüfung
Prüfungsfächer: Pflichtfächer (1) Allgemeine Geologie
(2) Regionale und Historische Geologie
Pflichtwahlfächer (3) Paläontologie Petrologie-Geochemie-Lagerstättenkunde oder
Angewandte Geologie
(4) Ein unter (3) nicht gewähltes Fach oder auf Antrag ein anderes Fach aus den übrigen Naturwissenschaften. Der vorgeschriebene Rahmen hierfür umfaßt 14 V (davon 6 Ü).
Anforderungen: (P: Pflicht; WP: Wahlpflicht)
Pflichtfach Allgemeine Geologie:
P Allgemeine Geologie für Fortgeschrittene (Plattentektonik) 3 V + Ü
WP Sedimentologie II und III (Sediment-Petrographie: Optik/Tektonik und Sedimentation) 4 V + Ü oder:
WP Vulkanologie 4 V + Ü
P Übungen zur Strukturgeologie I 3 Ü
Geologische Arbeitsmethoden II (Gesteinsaufbereitung, Dünnschliffherstellung, Präparation) empfohlen 2 Ü
WP Eine Übung aus dem Bereich der allgemeinen Geologie (z.B. Strukturgeologie II, Photogeologie/Fernerkundung) 2 Ü
Pflichtfach Regionale und Historische Geologie:
Regionale Geologie Europas 3 V
Ausgewählte Kapitel aus der Regionalen/Historischen Geologie 2 V
Historische Geologie 4 V
Übungen zur Historischen Geologie 2 Ü
Weitere Pflichtveranstaltungen für alle:
(* wird im Fach Regionale und Historische Geologie mitgeprüft, wenn nicht als Nebenfach gewählt; # wird im Fach Allgemeine Geologie mitgeprüft, wenn nicht als Nebenfach gewählt)
WP #Einführung in die angewandte Geophysik 2 V 1 Ü oder:
WP #Angewandte Geologie I (Geotechnik) 1 V 2 Ü
*Allgemeine Paläontologie 2 V
*Paläontologie der Invertebraten 3 V (4. Sem.)
*Paläontologische Übungen I 5 Ü
Petrologie-Geochemie-Lagerstättenkunde (nach Wahl) 3 V + Ü
P Seminar II 1 S
Wahlfach Angewandte Geologie:
(vier Übungsscheine sind erforderlich)
Angewandte Geologie II 1 V 3 Ü
Angewandte Geologie III 1 V 3 Ü
Angewandte Geologie IV 1 V 2 Ü
Geländepraktikum Hydrogeologie 3 Ü
Aus dem Bereich der Ingenieurgeologie können nach Maßgabe des Lehrangebotes bis zu 5 Semesterwochenstunden im Rahmen der Angewandten Geologie eingebracht werden.
Wahlfach Paläontologie:
Paläontologische Übungen II 5 Ü
Paläobotanik 1 V
Mikropaläontologie 2 V
Wirbeltierpaläontologie 2 V
zwei weitere Übungen (frei wählbar) 2 Ü
(z.B. Mikropaläontologie, Palökologie) 2 Ü
Wahlfach Petrologie-Geochemie-Lagerstättenkunde:
Im Rahmen des Studienangebotes 14 Semesterwochenstunden, davon mindestens 6 Ü, z.B.
Petrologie I 2 V 2 Ü
Petrologie II 2 V 2 Ü
Lagerstättenkunde 2 V 2 Ü
Geochemie 2 V 2 Ü
Weitere Wahlfächer nach § 22 (2) 4 der Prüfungsordnung:
Nach Maßgabe des Studienangebotes Kristallographie oder Geophysik oder Physische Geographie u.a. mit jeweils 14 Semesterwochenstunden, davon mindestens 6 Ü.
Geländepraktika nach der Diplomvorprüfung:
Kartierungspraktikum II (nach dem 4. oder 5. Sem.) 13 Tage
Geländepraktika aus dem Studienangebot Geologie-Paläontologie (mindestens 50 % sind durch Berichte nachzuweisen)
davon wenigstens 1 großer Kurs (mindestens 10 Tage) und mindestens 5 weitere Geländepraktika, um die Vielfalt der Erscheinungsformen und Betrachtungsweisen innerhalb der Geowissenschaften zu erlernen.
29 Tage
Ein zweimonatiges geologisches oder geologienahmes Praktikum außerhalb der Hochschule wird dringend empfohlen.