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SO Wirtschaftsinformatik 2003

Studienordnung Wirtschaftsinformatik 2003


Studienordnung für den Studiengang Wirtschaftsinformatik mit dem Abschluss Bachelor of Science an der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität Würzburg

Vom 28. November 2000 (KWMBl II 2001 S. 862)
in der Fassung der Änderungssatzung vom 21. Mai 2003 (KWMBl II 2004 S. 280)

in der Fassung der Änderungssatzung vom 11. Januar 2005
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Der Text dieser Studienordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl kann für die Richtigkeit keine Gewähr übernommen werden. Maßgeblich ist stets der Text der amtlichen Veröffentlichung; die Fundstellen sind in der Überschrift angegeben.


    Auf Grund von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Art. 72 Abs. 1 Satz 1 und Art. 86a des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erlässt die Universität Würzburg folgende Satzung:

Inhaltsübersicht:

Vorbemerkung zum Sprachgebrauch
§  1 Geltungsbereich
§  2 Studiendauer
§  3 Studienbeginn
§  4 Studienvoraussetzungen
§  5 Ziele des Studiums
§  6 Studieninhalte
§  7 Gliederung des Studiums
§  8 Prüfungen
§  9 Studienplan
§ 10 Anerkennung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen
§ 11 Studienberatung
§ 12 Inkrafttreten
Anlage: Studienplan

Vorbemerkung zum Sprachgebrauch

    1Die Bezeichnung weiblicher und männlicher Personen durch die jeweils maskuline Form in der nachstehenden Satzung bringt den Auftrag der Hochschule, im Rahmen ihrer Aufgaben die verfassungsrechtlich gebotene Gleichstellung von Mann und Frau zu verwirklichen, sprachlich nicht angemessen zum Ausdruck. 2Auf die Verwendung von Doppelformen oder andere Kennzeichnungen für weibliche und männliche Personen wird jedoch verzichtet, um die Lesbarkeit und Übersichtlichkeit zu wahren. 3Mit allen im Text verwendeten Personenbezeichnungen sind stets beide Geschlechter gemeint.

§ 1 Geltungsbereich

    (1) Die vorliegende Studienordnung beschreibt unter Berücksichtigung der Prüfungsordnung für den Studiengang Wirtschaftsinformatik mit dem Abschluss Bachelor of Science an der Universität Würzburg Ziele, Inhalte und Verlauf des Studiums.

    (2) Bei der Durchführung des Studiums kooperiert die Universität mit privatwirtschaftlichen Unternehmen, die auf dem Gebiet der effizienten Integration von Information selbst forschen und entwickeln.

§ 2 Studiendauer

    1Der Höchstumfang der für das planmäßige Studium erforderlichen Lehrveranstaltungen beträgt 114 Semesterwochenstunden. 2Die Regelstudienzeit (einschließlich der Zeit für die Prüfungen und die Thesis) beträgt sechs Semester.

§ 3 Studienbeginn

    Das Studium kann nur zum Wintersemester aufgenommen werden.

§ 4 Studienvoraussetzungen

    (1) Voraussetzung für die Zulassung zum Hochschulstudium der Wirtschaftsinformatik ist die allgemeine oder die einschlägige fachgebundene Hochschulreife unter Berücksichtigung der Qualifikationsverordnung - QualV - (BayRS 2210-1-1-3UK/WFK) in der jeweils geltenden Fassung.

(2) 1Für die Aufnahme des Studiums sind keine zusätzlichen speziellen Qualifikationen erforderlich. 2Gute Englisch- und Mathematikkenntnisse sind für ein erfolgreiches Studium erforderlich. 3Fehlende Kenntnisse sind während des Studiums zu erwerben.

§ 5 Ziele des Studiums

    (1) Das Studium in Wirtschaftsinformatik zum Bachelor of Science richtet sich in erster Linie an Personen, die in einem zeitkomprimierten Studiengang alle nötigen Qualifikationen erwerben möchten, die zur Planung, Gestaltung und Entwicklung betrieblicher Informationsverarbeitung notwendig sind.

    (2) 1Mit der Vergabe des akademischen Grades eines Bachelor of Science soll Studenten der Erwerb eines international vergleichbaren Grades zum Nachweis von in der Berufspraxis relevanten Kenntnissen und Fertigkeiten ermöglicht werden. 2Außerdem soll mit diesem ersten berufsqualifizierenden Abschluss die Durchlässigkeit zwischen den Ausbildungssystemen verschiedener Länder gefördert und die internationale Attraktivität eines Wirtschaftsinformatik-Studiums an der Universität Würzburg erhöht werden.

    (3) Die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Universität Würzburg verleiht gemäß der Prüfungsordnung für den Studiengang Wirtschaftsinformatik mit dem Abschluss Bachelor of Science den akademischen Grad eines „Bachelor of Science" (abgekürzt „B. SC.").

§ 6 Studieninhalte

    (1) 1Das Studium soll die methodischen Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre, der Volkswirtschaftslehre und der Wirtschaftsinformatik vermitteln. 2Es soll die Absolventen befähigen, Aufgaben der Planung, Gestaltung und Entwicklung betrieblicher Informationsverarbeitung selbständig zu lösen.

    (2) Die Lehrveranstaltungen können als ergänzendes Angebot auch in englischer Sprache angeboten werden.

§ 7 Gliederung des Studiums

    (1) 1Das Studium ist modular nach Maßgabe des Studienplans (Anlage) aufgebaut. 2Die einzelnen Lehrveranstaltungen können in beliebiger Reihenfolge besucht werden.

    (2) 1Die erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung, in der gemäß § 18 Abs. 2 der Prüfungsordnung eine studienbegleitende Leistungskontrolle zu erbringen ist, wird bescheinigt, wenn der Student die erforderlichen Kenntnisse nachgewiesen hat. 2Zeitpunkt und Form des Nachweises werden zu Beginn der Lehrveranstaltung vom verantwortlichen Hochschullehrer festgelegt. 3Der Versuch, die Nachweise zu erwerben, kann nach Maßgabe der jeweils geltenden Prüfungsordnung höchstens zweimal wiederholt werden.

§ 8 Prüfungen

    Prüfungen regelt die Prüfungsordnung für den Studiengang Wirtschaftsinformatik mit dem Abschluss Bachelor of Science in der jeweils geltenden Fassung.

§ 9 Studienplan

    1Der Studienplan gibt Empfehlungen für den Verlauf des Studiums. 2Er ist dieser Studienordnung als Anlage beigefügt.

§ 10 Anerkennung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen

    (1) Die Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen, die in anderen Studiengängen, an anderen Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland oder an Hochschulen des Auslands erbracht wurden, erfolgt nach der Prüfungsordnung für den Studiengang Wirtschaftsinformatik mit dem Abschluss Bachelor of Science in der jeweils geltenden Fassung.

    (2) Ist eine Unterbrechung des Studiums an der Universität Würzburg wegen eines Studienaufenthaltes an einer anderen Hochschule der Bundesrepublik Deutschland oder des Auslands geplant, so wird dem Studenten dringend empfohlen, sich noch vor Beginn wegen der Anerkennung von Leistungen mit dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses in Verbindung zu setzen.

§ 11 Studienberatung

    (1) 1Neben einer allgemeinen Studienberatung, die als zentrale Beratung an der Universität Würzburg durchgeführt wird, findet eine Fachstudienberatung für den Studiengang Wirtschaftsinformatik mit dem Abschluss Bachelor of Science statt. 2Die Fachstudienberatung wird von einem jeweils im Vorlesungsverzeichnis ausgewiesenen Fachstudienberater durchgeführt.

    (2) Eine Fachstudienberatung ist insbesondere in folgenden Fällen in Anspruch zu nehmen:

a) zu Beginn des Studiums,
b) während des laufenden Studiums, wenn abzusehen ist, dass der Kandidat in der vorgesehenen Regelstudienzeit von sechs Semestern die erforderlichen 180 ECTS-Leistungspunkte nicht erwerben wird,
c) im Falle von Studienfach-, Studiengang- oder Hochschulwechsel sowie
d) bei einem beabsichtigten Auslandsaufenthalt.

§ 12 Inkrafttreten

    Diese Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Anlage

Studienplan für den Studiengang Wirtschaftsinformatik mit dem Abschluss Bachelor of Science

Semester Lehrveranstaltungen Art SWS
1. Einführung in die BWL V 2
Kolloquium zur Einführung in die BWL K 1
Technik des betrieblichen Rechnungswesens V 2
Kolloquium zur Technik des betrieblichen Rechnungswesens K 2
Einführung in die Wirtschaftsinformatik V 2
Übung zur Vorlesung „Einführung in die Wirtschaftsinformatik" Ü 2
Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler (Analysis) V 2
Übungen zur Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler (Analysis) Ü 2
Grundlagen der Programmierung K 2
Einführung in die VWL V 2
Kolloquium zur Einführung in die VWL K 1
2. Produktion V 2
Kolloquium Produktion K 1
Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler (Lineare Optimierung) V 2
Kolloquium zu Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler (Lineare Optimierung) K 2
Mikroökonomie V 4
Kolloquium zur Mikroökonomie K 2
Privatrecht I V 3
Programmierkurs C K 2
Grundlagen der Web-Programmierung K 2
Kostenrechnung V 2
Kolloquium Kostenrechnung K 1
3. Investition und Finanzierung V 2
Kolloquium Investition und Finanzierung K 1
Wirtschaftsinformatik I (bzw. II oder III) V 2
Programmierkurs Java oder Java für Fortgeschrittene K 2
Wirtschaftspolitik V 2
Kolloquium Wirtschaftspolitik K 1
Makroökonomie V 4
Kolloquium zur Makroökonomie K 2
Privatrecht II V 1
4. Wirtschaftsinformatik II (bzw. I oder III) V 2
Seminar Wirtschaftsinformatik I (bzw. II oder III S 2
Kolloquium Datenbanken K 2
Einführung in das Medienrecht, einschließlich Markenrecht V 2
eine zweistündige Fachvorlesung aus dem Pflichtfach Allgemeine Betriebswirtschaftslehre V 2
Kolloquium Supply Chain Management K 2
Bilanzen V 2
Kolloquium Bilanzen K 1
Marketing V 2
Kolloquium Marketing K 1
Übung im Privatrecht Ü 2
5. Wirtschaftsinformatik III (bzw. I oder II) V 2
Kolloquium Zwischenbetriebliche Prozessabwicklung K 2
Seminar Wirtschaftsinformatik II (bzw. I oder III) S 2
Simulation dynamischer Systeme K 2
Kolloquium Electronic Commerce K 2
Wirtschaftsstatistik K 2
Kolloquium Entwicklung datenbankbasierter Internet-Anwendungen K 2
Praktikum Betriebswirtschaftliche Prozesse – Logistik K 2
Praktikum Betriebswirtschaftliche Prozesse – Rechnungswesen K 2
Seminar Betriebswirtschaftliches Praktikum in VULCAN S 2
Übung Betriebswirtschaftliches Praktikum in VULCAN Ü 2
6. Seminar Wirtschaftsinformatik III (bzw. I oder II) S 2
Anfertigung der Thesis 10
Gesamt 114

 

 


Die Studienordnung tritt in der vorstehenden Änderungsfassung am 23. Mai 2003 in Kraft.