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SO Biologie

Studienordnung Bachelor of Science in Biologie


Studienordnung für den Studiengang mit dem Abschluss Bachelor of Science in Biologie an der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität Würzburg

Vom 21. März 2000 (KWMBl II 2000 S. 928)

<link s_biobos-äs20001024.htm>in der Fassung der Änderungssatzung vom 24. Oktober 2000
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Der Text dieser Studienordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl kann für die Richtigkeit keine Gewähr übernommen werden. Maßgeblich ist stets der Text der amtlichen Veröffentlichung; die Fundstellen sind in der Überschrift angegeben.


    Aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Art. 72 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erlässt die Universität Würzburg folgende Satzung:

Inhaltsübersicht:

Vorbemerkung zum Sprachgebrauch
§  1 Geltungsbereich
§  2 Studiendauer
§  3 Studienbeginn
§  4 Studienvoraussetzungen
§  5 Ziele des Studiums
§  6 Studieninhalte
§  7 Gliederung des Studiums
§  8 Prüfungen
§  9 Studienplan
§ 10 Anerkennung von Studienzeiten, Studienleistungen
und Prüfungsleistungen
§ 11 Studienberatung
§ 12 Inkrafttreten
Anlage 1: Studienplan
Anlage 2: Zulassungsvoraussetzungen für praktische
Lehrveranstaltungen gemäß 7 Abs. 5

Vorbemerkung zum Sprachgebrauch

    1Die Bezeichnung weiblicher und männlicher Personen durch die jeweils maskuline Form in der nachstehenden Satzung bringt den Auftrag der Hochschule, im Rahmen ihrer Aufgaben die verfassungsrechtlich gebotene Gleichstellung von Mann und Frau zu verwirklichen, sprachlich nicht angemessen zum Ausdruck. 2Auf die Verwendung von Doppelformen oder andere Kennzeichnungen für weibliche und männliche Personen wird jedoch verzichtet, um die Lesbarkeit und Übersichtlichkeit zu wahren. 3Mit allen im Text verwendeten Personenbezeichnungen sind stets beide Geschlechter gemeint.

§ 1 Geltungsbereich

    Die vorliegende Studienordnung beschreibt unter Berücksichtigung der Prüfungsordnung für den Studiengang mit dem Abschluss Bachelor of Science in Biologie an der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität Würzburg in der jeweils geltenden Fassung Ziele, Inhalte und Verlauf des Studiums.

§ 2 Studiendauer

    1Der Höchstumfang der für das planmäßige Studium erforderlichen Lehrveranstaltungen beträgt im Pflicht- und Wahlpflichtbereich 130 Semesterwochenstunden. 2Die Regelstudienzeit (einschließlich der Zeit für die Prüfungen, ein externes berufsbezogenes Praktikum und die Thesis mit Abschlusskolloquium) beträgt sechs Semester.

§ 3 Studienbeginn

    1Das Studium kann im Winter- oder Sommersemester aufgenommen werden. 2Für Studienanfänger werden Einführungsveranstaltungen angeboten, die durch Anschlag bekanntgegeben werden.

§ 4 Studienvoraussetzungen

    (1) Voraussetzung für die Zulassung zum Hochschulstudium der Biologie ist die allgemeine oder die einschlägige fachgebundene Hochschulreife unter Berücksichtigung der Qualifikationsverordnung - QualV - (BayRS 2210-1-1-3K/WK) in der jeweils geltenden Fassung.

    (2) 1Für die Aufnahme des Studiums sind keine zusätzlichen speziellen Qualifikationen (z. B. Praktika) erforderlich. 2Gute Grundkenntnisse in den naturwissenschaftlich-mathematischen Fächern entsprechend den Lehrplänen der Gymnasien erleichtern am Anfang den Studienerfolg. 3Gute Kenntnisse der englischen Sprache sind Voraussetzung für ein erfolgreiches Studium.

§ 5 Ziele des Studiums

    (1) Das Studium zum Bachelor of Science in Biologie bereitet auf praktische Tätigkeiten und technische Assistenz in Forschung, Entwicklung, Anwendung und Verwaltung vor.

    (2) 1Mit der Vergabe des akademischen Grades eines Bachelor of Science in Biologie soll Studenten der Erwerb eines international vergleichbaren Grades zum Nachweis von in der Berufspraxis relevanten Kenntnissen und Fertigkeiten ermöglicht werden. 2Außerdem soll mit diesem ersten berufsqualifizierenden Abschluss die Durchlässigkeit zwischen den Ausbildungssystemen verschiedener Länder gefördert und die internationale Attraktivität eines Biologie-Studiums an der Universität Würzburg erhöht werden.

    (3) Die Fakultät für Biologie der Universität Würzburg verleiht gemäß der Prüfungsordnung für den Studiengang zum Bachelor of Science in Biologie den akademischen Grad „Bachelor of Science in Biologie" (abgekürzt „B. Sc. Biol.").

§ 6 Studieninhalte

    (1) 1Das Grundstudium soll die methodischen Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens in den Biowissenschaften und ein Verständnis der Lebensvorgänge und der Lebewesen vermitteln. 2Es soll die Absolventen befähigen, Probleme auf Gebieten der Forschung, Entwicklung, Anwendung, Bildung, Verwaltung usw. zu lösen.

    (2) 1Im Vertiefungsstudium soll der Student lernen, an praxisnahen Beispielen methodische Kenntnisse und biologische Prinzipien auf Problemstellungen zu übertragen. 2Dabei sollen vor allem die Planung und experimentelle Durchführung wissenschaftlicher Experimente und deren Protokollierung, Auswertung und Darstellung vermittelt werden. 3Weiterhin soll ein externes Praktikum den Bezug zur beruflichen Praxis vertiefen.

    (3) Die Lehrveranstaltungen können als ergänzendes Angebot auch in englischer Sprache angeboten werden.

    (4) Für die in den Anlagen genannten Lehrveranstaltungen können Bewertungen nach dem European Credit Transfer System (ECTS) vorgenommen werden.

§ 7 Gliederung des Studiums

    (1) 1Das Studium gliedert sich in ein viersemestriges Grund- und in ein zweisemestriges Vertiefungsstudium. 2Letzteres schließt die Zeit für das externe Praktikum und die Erstellung der Thesis mit Abschlusskolloquium ein. 3Das Grundstudium wird mit der Zwischenprüfung, das Hauptstudium mit der Thesis mit Abschlusskolloquium abgeschlossen.

    (2) Die Studieninhalte verteilen sich wie folgt auf das Grund- und Hauptstudium:

Vorlesungen und Seminare Praktika und Übungen
(Semesterwochenstunden)
I. Grundstudium: 1. - 4. Semester
Allgemeine Biologie 25 33
Chemie 14 22
Physik 8 4
Mathematik 2 2
Summe 49 61
II. Vertiefungsstudium: 5.-6. Semester
Übungen in Biochemie 3
Fortgeschrittenenpraktikum in Biologie 12
Externes Praktikum (mindestens 8 Wochen)
Anfertigung der Thesis mit Abschlusskolloquium
Summe 15

    (3) 1Die Übungen in Biochemie sollten unmittelbar nach der Zwischenprüfung besucht werden. 2Das daran anschließende Fortgeschrittenen-Praktikum in Biologie ist mit Bezug auf die Berufspraxis auszuwählen. 3Anstelle des Besuchs eines vollständigen Praktikums ist auch die Teilnahme an berufsbezogenen Teilen verschiedener Fortgeschrittenen-Praktika möglich.

    (4) 1Das externe berufsbezogene Praktikum kann in einem Unternehmen oder einer Einrichtung nach Wahl des Kandidaten durchgeführt werden. 2Es hat einen Mindestumfang von acht Wochen mit ganztägiger Dauer. 3Der Kandidat hat eine Bestätigung des Unternehmens oder der Einrichtung über Dauer und Inhalt des berufsbezogenen Praktikums vorzulegen. 4Das Praktikum kann auch im Ausland durchgeführt werden.

    (5) 1An den praktischen Lehrveranstaltungen des Studiengangs kann nur teilnehmen, wer die auf sie jeweils hinführenden Lehrveranstaltungen besucht und sich die erforderlichen Kenntnisse angeeignet hat. 2Die praktischen Lehrveranstaltungen und die auf sie jeweils hinführenden Lehrveranstaltungen sind in Anlage 2 aufgeführt. 3Zeitpunkt und Form des Nachweises der erforderlichen Kenntnisse und die Zahl der Wiederholungsmöglichkeiten werden zu Beginn der hinführenden Lehrveranstaltung vom verantwortlichen Hochschullehrer festgelegt.

    (6) 1Die erfolgreiche Teilnahme an einer scheinpflichtigen Lehrveranstaltung wird bescheinigt, wenn der Student die erforderlichen praktischen und theoretischen Kenntnisse nachgewiesen hat. 2Zeitpunkt und Form des Nachweises sowie die Zahl der Wiederholungsmöglichkeiten werden zu Beginn der scheinpflichtigen Lehrveranstaltung vom verantwortlichen Hochschullehrer festgelegt. 3Der Versuch, die Nachweise zu erwerben, kann innerhalb der Frist nach § 4 der Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Science in Biologie jeweils höchstens zweimal wiederholt werden.

§ 8 Prüfungen

    Prüfungen regelt die Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Science in Biologie in der jeweils geltenden Fassung.

§ 9 Studienplan

    1Der Studienplan gibt Empfehlungen für den Verlauf des Studiums. 2Er ist dieser Studienordnung als Anlage 1 beigefügt.

§ 10 Anerkennung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen

    (1) Die Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen, die in anderen Studiengängen, an anderen Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland oder an Hochschulen des Auslands erbracht wurden, erfolgt nach der Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Science in Biologie in der jeweils geltenden Fassung.

    (2) Ist eine Unterbrechung des Studiums an der Universität Würzburg wegen eines Studienaufenthaltes an einer anderen Hochschule der Bundesrepublik Deutschland oder des Auslands geplant, so wird dem Studenten dringend empfohlen, sich noch vor Beginn wegen der Anerkennung von Leistungen mit dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses in Verbindung zu setzen.

§ 11 Studienberatung

    (1) 1Neben einer allgemeinen Studienberatung, die als zentrale Beratung an der Universität Würzburg durchgeführt wird, finden eine Studienfachberatung für den Studiengang Bachelor of Science in Biologie und, zu Beginn des Studiums, ein Einführungstutorium statt. 2Die Fachberatung wird von einem jeweils im Vorlesungsverzeichnis ausgewiesenen Studienberater durchgeführt.

    (2) Eine Studienfachberatung ist insbesondere in folgenden Fällen in Anspruch zu nehmen:

a) zu Beginn des Studiums (Einführungstutorium);
b) nach einer nicht bestandenen Prüfung;
c) im Falle von Studienfach-, Studiengang- oder Hochschulwechsel sowie
d) bei einem beabsichtigten Auslandsaufenthalt.

§ 12 Inkrafttreten

Diese Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Anlage 1

Studienplan für den Studiengang mit dem Abschluss Bachelor of Science in Biolgie

Semester Lehrveranstaltungen Art SWS
1. Allgemeine Biologie I V 5
Einführung in die biologischen Grundpraktika I V 2
Übungen zur Zytologie und Anatomie der Pflanzen und Tiere I Ü 4
Übungen zur Zytologie und Anatomie der Pflanzen und Tiere II Ü 3
Experimentalchemie I (Anorganische Chemie) V 4
Einführung in die Physikalische Chemie V 2
Mathematik für Biologen V 2
Übungen zur Mathematik für Biologen Ü 2
Einführung in die Physik I V 4
2. Allgemeine Biologie II V 5
Anorganisch-chemisches Praktikum für Biologen P 6
Experimentalchemie II (Organische Chemie) V 4
Physikalisch-chemisches Praktikum für Biologen P 4
Einführung in die Physik II V 4
Physikalisches Praktikum für Biologen P 4
Zwischenprüfung in Physik
3. Allgemeine Biologie III V 5
Einführung in die biologischen Grundpraktika II V 1
Einführung in die biologischen Grundpraktika III V 1
Übungen zur Physiologie der Pflanzen und Tiere I Ü 4
Einführung in die biologischen Grundpraktika III V 1
Übungen zur Physiologie der Pflanzen und Tiere II Ü 4
Einführung in die Biochemie V 4
Organisch-chemisches Praktikum für Biologen P 12
4. Allgemeine Biologie IV V 5
Einführung in die biologischen Grundpraktika IV V 1
Übungen zur Zell- und Entwicklungsbiologie und Genetik I Ü 3
Übungen zur Zell- und Entwicklungsbiologie und Genetik II Ü 3
Übungen zur Mikrobiologie Ü 4
Übungen zur Systematik und Ökologie der Pflanzen und Tiere I Ü 4
Übungen zur Systematik und Ökologie der Pflanzen und Tiere II Ü 4
Zwischenprüfungen in Allgemeiner Biologie und Chemie
5. – 6. Übungen in Biochemie Ü 3
Fortgeschrittenenpraktikum in Biologie P 12

externes Berufspraktikum (mindestens 8 Wochen ganztägig)

Thesis mit Abschlusskolloquium

 

Anlage 2

Zulassungsvoraussetzungen für praktische Lehrveranstaltungen (gem. § 7 Abs. 5)

  Praktische Lehrveranstaltung Hinführende Lehrveranstaltungen
1. Übungen zur Zytologie und Anatomie der Pflanzen und Tiere I Allgemeine Biologie I; Einführung in die biologischen Grundpraktika I
2. Übungen zur Zytologie und Anatomie der Pflanzen und Tiere II Allgemeine Biologie I; Einführung in die biologischen Grundpraktika I
  Übungen zur Physiologie der Pflanzen und Tiere II Allgemeine Biologie I und II; Einführung in die biologischen Grundpraktika I und II
  Übungen zur Zell- und Entwicklungsbiologie und Genetik I Allgemeine Biologie I und II; Einführung in die biologischen Grundpraktika I und II
  Übungen zur Physiologie der Pflanzen und Tiere I Allgemeine Biologie I, II und III; Einführung in die biologischen Grundpraktika I, II und III
  Übungen zur Mikrobiologie Allgemeine Biologie I, II, III und IV; Einführung in die biologischen Grundpraktika I, II, III und IV; Einführung in die Biochemie
  Übungen zur Systematik und Ökologie der Pflanzen und Tiere I Allgemeine Biologie I, II, III und IV; Einführung in die biologischen Grundpraktika I, II, III und IV
  Übungen zur Systematik und Ökologie der Pflanzen und Tiere II Allgemeine Biologie I, II, III und IV; Einführung in die biologischen Grundpraktika I, II, III und IV
  Übungen zur Zell- und Entwicklungsbiologie und Genetik II Allgemeine Biologie I, II, III und IV; Einführung in die biologischen Grundpraktika I, II, III und IV; Einführung in die Biochemie
  Anorganisch-chemisches Praktikum für Biologen Experimentalchemie I (Anorganische Chemie)
  Organisch-chemisches Praktikum für Biologen Experimentalchemie II (Organische Chemie)
  Physikalisch-chemisches Praktikum für Biologen Einführung in die Physikalische Chemie
  Physikalisches Praktikum für Biologen Einführung in die Physik I und II
  Übungen zur Mathematik für Biologen Mathematik für Biologen
  Übungen in Biochemie Einführung in die Biochemie
  Fortgeschrittenenpraktikum in Biologie Übungen in Biochemie