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Formulare und Abrechnung

Formulare

Hier finden Sie die Formulare zur Beantragung, Änderung und Abrechnung von Lehraufträgen und Lehrvergütungen.

Bitte laden Sie die benötigten Formulare für jede Antragstellung erneut von dieser Seite herunter. So verwenden Sie die aktuelle Fassung. Füllen Sie die Formulare am Computer aus und beachten Sie die jeweils erforderlichen Unterschriften.

Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind und wie Sie den Antrag einreichen, erfahren Sie unter Rechtsgrundlagen und Antragsverfahren.

Antrag und Änderung

Erklärungen und Fragebögen

Bankverbindung, Adressdaten und Steuer-ID

Zusätzliche Unterlagen für Beschäftigte

Durchführung und Abrechnung

Abrechnung

Abrechnung bei weniger als fünf Teilnehmenden

Bei genehmigter Fortführung:
Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss der Lehrveranstaltung nach dem unten beschriebenen regulären Verfahren. Die Genehmigung zur Fortführung muss der Lehrauftragsverwaltung vorliegen.

Bei Einstellung:
Die Einstellung ist dem Referat 2.2 unverzüglich mitzuteilen. Bereits erbrachte Unterrichtsstunden können nach Maßgabe der Vergütungszusage abgerechnet werden. Eine zusätzliche Entschädigung für die Vorbereitung setzt eine entsprechende vorherige Vereinbarung voraus; es gelten die Voraussetzungen und Grenzen der JMU-Richtlinien.

Reguläre Abrechnung nach Abschluss der Lehrveranstaltung

Bitte reichen Sie nach Abschluss der Lehrveranstaltung den Abrechnungsbogen „Erklärung auf Dienstpflicht“ ein. Geben Sie die tatsächlich geleisteten Unterrichtsstunden und die durchschnittliche Teilnehmerzahl an.

Leiten Sie den ausgefüllten und unterzeichneten Abrechnungsbogen an die für die Lehrveranstaltung verantwortliche Einrichtung weiter. Diese prüft die Angaben, zeichnet den Abrechnungsbogen mit und leitet ihn an die Lehrauftragsverwaltung im Referat 2.2 weiter.

Die Abrechnungsunterlagen sind unmittelbar nach Abschluss der Lehrtätigkeit, spätestens jedoch zwölf Wochen nach Ende der Vorlesungszeit des jeweiligen Semesters, bei der verantwortlichen Einrichtung einzureichen.