Schulsystem
Das deutsche Schulsystem ist föderal organisiert, daher unterscheiden sich Schulformen und Regelungen je nach Bundesland. In Bayern besuchen Kinder zunächst vier Jahre die Grundschule, bevor sie (je nach Leistung und Interessen) in unterschiedliche weiterführende Schulformen wechseln: meistens auf ein Gymnasium, eine Realschule oder Mittelschule.
Für Grundschulen gilt in der Regel das sogenannte Sprengelprinzip: Kinder besuchen die Grundschule, die für ihren Wohnort zuständig ist. Der Besuch einer anderen Grundschule ist grundsätzlich möglich, erfordert jedoch einen gut begründeten Antrag auf Schulwechsel. Die weiterführende Schule können Familien anschließend entsprechend des Leistungsstandes ihres Kindes aussuchen. Auf dieser Seite finden Sie einen Überblick über das Schulsystem in Bayern sowie Hinweise zur Einschulung und Schulwahl.
Schulsystem in Deutschland, Infos Schulpflicht der Bundesregierung
Welche Schulformen gibt es in Bayern?
In Bayern besuchen Kinder zunächst vier Jahre lang die Grundschule. Anschließend wechseln sie in eine weiterführende Schule. Je nach schulischer Leistung und Empfehlung der Schule kommen verschiedene Schulformen infrage.
Viele Schulen bieten Ganztagsangebote an, bei denen Kinder auch am Nachmittag in der Schule betreut werden. Diese Angebote können Lernzeiten, Freizeitaktivitäten sowie gemeinsame Mahlzeiten umfassen.
Neben Ganztagsangeboten gibt es auch Schulen mit ergänzender Nachmittagsbetreuung. Kinder besuchen den Unterricht am Vormittag und können anschließend betreute Lern- und Freizeitangebote nutzen. |
Welche Schulrichtungen gibt es in Bayern?
Staatliche Grundschulen sind öffentliche Schulen und für die meisten Kinder der erste Schritt im Bildungssystem.
Förderschulen unterstützen Kinder mit besonderen pädagogischen oder individuellen Förderbedarfen.
Neben staatlichen Schulen gibt es auch private Schulen, die alternative pädagogische Konzepte verfolgen, zum Beispiel Montessori- oder Waldorfpädagogik. Für den Besuch kann ein Schulgeld anfallen. |
Einschulung und Schulwechsel |
Anlaufstellen bei Fragen
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Bitte beachten Sie, dass für den Besuch vieler Betreuungseinrichtungen und spätestens in der Schule ein Nachweis über die Masernimpfung erforderlich ist.
