Nachweis von Fremdsprachenkenntnissen nach LPO I
Studierende ausgewählter Fächer im Lehramtsstudium müssen in Bayern laut LPO I (Fassung vom 13. März 2008) für die Zulassung zum 1. Staatsexamen Fremdsprachenkenntnisse auf verschiedenen Niveaus nachweisen. Diese Kenntnisse müssen bei der Anmeldung zum Staatsexamen beim Prüfungsamt nachgewiesen werden.
Nachweise über solche Fremdsprachenkenntnisse können auf verschiedene Arten erbracht werden. Hierzu gibt es eine entsprechende Bekanntmachung des Kultusministeriums. Eine der aufgeführten Möglichkeiten (Punkt 3. i)) ist "durch den Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem von der Universität eingerichteten Kurs". Das Zentrum für Sprachen bietet Kurse auf den nachzuweisenden Niveaus an. In dieser Übersicht werden die entsprechend zu belegenden Module aufgelistet:
- Übersicht ZFS-Module für Lehramt "Grund- und Mittelschuldidaktik"
- Übersicht ZFS-Module für Lehramt "Grund-, Mittel-, und Realschule"
- Übersicht ZFS-Module für Lehramt "Gymnasium"
Für das Prüfungsamt ist der Nachweis der erforderlichen Kenntnisse an entsprechenden Vermerken auf den Leistungsnachweisen des ZFS ablesbar. Der Nachweis über die „fremdsprachliche Qualifikation in Englisch auf Niveau B2“ wird auf schriftlichen Antrag (Email) durch das Sekretariat des ZFS ausgestellt.