Prüfungsangelegenheiten
Zu Prüfungen und kursbegleitenden Leistungserhebungen am ZFS sind nur Studierende zugelassen, die als reguläre Teilnehmer des Kurses erfasst sind.
Die Teilnahme an Modulprüfungen ist nur erlaubt, wenn eine fristgerechte Online-Prüfungsanmeldung (OPA) stattgefunden hat. Die Anmeldefrist für die OPA in WueStudy wird in den Kursen bekanntgegeben. Wer trotz Online-Anmeldung nicht zur Prüfung erscheint, wird als "nicht bestanden" verbucht.
Bitte beachten Sie, dass Leistungsverbuchungen bei fehlender OPA nicht vorgenommen werden können.
Ob am ZFS erbrachte Leistungen im Rahmen Ihres Studiums anrechenbar sind, können Sie anhand der SFB Ihres Studienfachs nachvollziehen.
Nach erfolgreichem Abschluss des Kurses erhalten die Kursteilnehmer einen Leistungsnachweis, der in digitaler Form mit Verifizierungscode ausgestellt und per Email (an die stud-mail-Adresse) verschickt wird.
Die Einsichtnahme in die bewertete Prüfungsleistung erfolgt am Zentrum für Sprachen (Mediothek). Sie ist für alle Studierenden möglich, die an einer Prüfung des Zentrums für Sprachen teilgenommen haben und kann jeweils ca. 5-6 Wochen nach dem Prüfungszeitraum vorgenommen werden. Mit der Einsichtnahme soll Ihnen Gelegenheit gegeben werden, die Bewertungen Ihrer Prüfungsleistungen nachzuvollziehen, mögliche Fehler zu erkennen und anhand der Korrekturvermerke zu verstehen.
Um Täuschungsversuchen während der Einsichtnahme vorzubeugen, sind Jacken, Taschen, Mobiltelefone und insbesondere Schreibmaterialien am Platz nicht erlaubt. Es ist nicht erlaubt, Fotografien von den Prüfungsunterlagen anzufertigen. Die Einsichtnahme kann nur bei Vorlage des Studierendenausweises oder des Personalausweises gewährt werden.
Was ist ein Plagiat?
Eine studentische Arbeit, die nachweislich ganz oder zu Teilen wörtlich oder nahezu wörtlich aus einer Arbeit oder mehreren Arbeiten anderer übernommen wurde und dennoch als eigene Leistung ausgegeben wird, ist ein Plagiat. In diesem Sinne liegt auch dann ein Plagiat vor, wenn bei der Textübernahme in eine andere Sprache als die des Originals übersetzt wurde.
Wenn ein Plagiat festgestellt wird
Wie bei einem Verdacht auf Plagiat vorzugehen ist, ist in der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge (ASPO) bzw. der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Lehramtsstudiengänge (LASPO) der Universität Würzburg festgelegt. Die Ordnungen sehen bei Feststellung eines Plagiats vor, die Prüfungsleistung mit 'nicht ausreichend' (Note 5,0) zu bewerten.


