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Zentrum für Sprachen

Nachweis von Fremdsprachenkenntnissen nach LPO I

Studierende ausgewählter Fächer im Lehramtsstudium müssen in Bayern laut LPO I (Fassung vom 13. März 2008) für die Zulassung zum 1. Staatsexamen Fremdsprachenkenntnisse auf verschiedenen Niveaus nachweisen. Ein Nachweis über diese Kenntnisse muss bei der Anmeldung zum Staatsexamen beim Prüfungsamt vorgelegt werden.

Nachweise über solche Fremdsprachenkenntnisse können auf verschiedene Arten erbracht werden. Hierzu gibt es eine entsprechende Bekanntmachung des Kultusministeriums. Eine der aufgeführten Möglichkeiten (Punkt 3. i) ist "durch den Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem von der Universität eingerichteten Kurs". Das Zentrum für Sprachen bietet Kurse auf den nachzuweisenden Niveaus an. In dieser Übersicht werden die entsprechend zu belegenden Module aufgelistet:

Für das Prüfungsamt ist der Nachweis der erforderlichen Kenntnisse an entsprechenden Vermerken auf den Leistungsnachweisen des ZFS ablesbar. Der Nachweis über die „fremdsprachliche Qualifikation in Englisch auf Niveau B2“ wird auf schriftlichen Antrag (Email) durch das Sekretariat des ZFS ausgestellt. Voraussetzung für die Ausstellung ist der erfolgreiche Besuch von insg. 4 SWS auf Niveau B2.2 oder von 2 SWS auf Niveau C1 (je nach Einstufungsresultat).