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Zentrum für Sprachen

Anerkennung von externen Leistungen

Das ZFS bietet die Möglichkeit, Sprachleistungen anzuerkennen, die an einer fremden Hochschule erworben wurden. Um sich sprachpraktische Leistungen, die an einer ausländischen Universität erworben wurden, am ZFS anerkennen lassen zu können, sollten sich die Studierenden bereits vor Antritt des Auslandsaufenthalts beim ZFS über Anerkennungsmöglichkeiten informieren. Dies kann vor Enttäuschungen bewahren, was die grundsätzliche Anerkennung von Kursen, aber auch den Umfang der Anerkennung (ECTS-Punkte) betrifft. Als Faustregel gilt: Je näher der absolvierte Kurs in Umfang, Inhalt und Niveau (GER) dem Angebot am ZFS kommt, desto problemloser und schneller erfolgt die Äquivalenzschreibung.
Anerkannt werden können dabei nur Kurse, für die es im Angebot des ZFS Äquivalente in Umfang und Inhalt gibt. Es findet also keine „Gutschrift“ der im Ausland erworbenen Punkte statt, sondern es wird geprüft, welches hiesige Angebot als äquivalent zu betrachten und damit anzuerkennen ist. Die internationale Maßgabe „1 ECTS = 30 Stunden workload“ wird dabei streng eingehalten.

Anerkennungsverfahren

Bevor Ihre Leistungen anerkannt werden können, müssen sie durch die jeweilige Sprachabteilung des ZFS geprüft werden. Bitte füllen Sie dafür das Antragsformular vollständig aus und reichen Sie es zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen bei der entsprechenden Sprachabteilung ein.

Zwingend erforderlich sind für einen Antrag folgende Unterlagen:

  1. ausgefülltes Formular "Antrag auf Anrechnung von Prüfungsleistungen",  zu finden auf der Homepage des Prüfungsamts 
  2. Modulbeschreibungen, transcripts oder sonstige Dokumente der Institution, an der die Kompetenzen erworben wurden mit entsprechendem Nachweis über Lernergebnisse, Lehrformen, Inhalte, erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen, verwendetes Lehrmaterial und Kursumfang.
  3. Angaben zum Notensystem, nach dem die Bewertung erfolgte. 

Die Bearbeitungszeit für die Prüfung und den Vollzug der Anerkennung dauert ca. 4 Wochen. Der dann vollständig ausgefüllte Antrag auf Anrechnung von Prüfungsleistungen muss beim Prüfungsamt vorgelegt werden. Dort werden die entsprechenden Leistungen ggf. verbucht.