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Büro der Universitätsfrauenbeauftragten

Romana Schott Stipendien

Der Nachlass von Dr. Romana Schott wird nach ihrem Willen zur Förderung des weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchses eingesetzt. Aus dem Romana Schott-Fonds finanzierte Stipendien werden an bedürftige, fachlich und charakterlich geeignete, weibliche Studierende aller Fachbereiche vergeben. Die Feststellung der Bedürftigkeit der Bewerberinnen orientiert sich an der Einkommensgrenze und den Regelungen des Bundesausbildungsförderungsgesetz. Die Förderung richtet sich an weibliche Studierende, die sich trotz Hindernissen nicht haben abbringen lassen, ein wissenschaftliches Studium aufzunehmen.

Merkblatt zu den Stipendien des Romana-Schott-Fonds

 

Dauer und Höhe der Förderung


Die Dauer der Förderung beträgt grundsätzlich drei Jahre. Ein Antrag auf Verlängerung kann gestellt werden.

  1. Studentinnen ohne Kinder erhalten monatlich 150 Euro.
  2. Studentinnen mit Kind(ern) erhalten einen Kinderzuschlag. Der Zuschlag wird für Kinder bis zum 12. Lebensjahr gewährt und beträgt monatlich:
 
  •      für ein Kind: 200 Euro
  •      für zwei Kinder: 300 Euro
  •      für drei und mehr Kinder: 400 Euro

Hinweis: Bei fehlender Bedürftigkeit werden keinerlei Leistungen bewilligt. Für Urlaubssemester werden ebenfalls keine Leistungen ausgezahlt.

 

Vergabevoraussetzungen


Die Mittel des Romana Schott-Fonds werden im Rahmen eines zweimal jährlich stattfindenden Vergabeverfahrens vergeben. Der Bewerbungsschluss für die Diskussion des Antrags in der jeweils nächsten Gleichstellungskommissions-Sitzung ist der 31.03. und der 30.09. jeden Jahres.

Die Vergabe der Fondsmittel findet im Rahmen eines Vorschlagverfahrens statt. Es ist weder eine Eigenbewerbung möglich, noch besteht ein Anspruch auf die Vergabe des Stipendiums für eine vorgeschlagene Studentin. Ein Beratungsgespräch der Studentin mit Fr. Nikolaus (Mitarbeiterin des Büros der Universitätsfrauenbeauftragten) ist obligatorisch.

Aktuelle Ausschreibung

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Einzureichende Unterlagen


1 ) Die Vorschlagsbegründung (Gutachterliche Stellungnahme zur Förderwürdigkeit) muss inhaltlich insbesondere zur charakterlichen und fachlichen Geeignetheit der vorgeschlagenen Studentin Stellung nehmen. Vorschlagsberechtigt sind alle an der Universität Würzburg hauptberuflich beschäftigten Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen sowie alle promovierten hauptberuflich tätigen wissenschaftlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen nach dem Bayerischen Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG). Bitte beachten Sie die Allgemeinen Hinweise zur Stellungnahme.

2 ) Darüber hinaus wird eine kurze schriftliche Befürwortung durch eine der folgenden Organisationen oder Gremien der vorschlagenden Fakultät benötigt:

  •                         des Studiendekans oder der Studiendekanin (empfohlen)
  •                         des oder der Vorsitzenden einer Fachkommission zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
  •                         des Fachbereichsrats/Fakultätsrats 

3 ) Zudem ist das Vorschlagsformular von der Studentin eigenständig auszufüllen und mit den darin aufgeführten Nachweisen einzureichen. Bitte reichen Sie diese in zweifacher Ausführung ein: 

  • postalisch an das Büro der Universitätsfrauenbeauftragten (UFB) (Klara-Oppenheimer-Weg 38, Campus Hubland Nord, 97074 Würzburg)
  • per Email in einem (!) PDF an romanaschottfonds@uni-wuerzburg.de