Intern
Zentrum für Philologie und Digitalität "Kallimachos"

Prüfungsanrechnung

Manchmal ist es sinnvoll, an der Fächerkombination im Studium Anpassungen vorzunehmen – z. B. weil sich die eigenen Interessen geändert haben oder weil Sie den Zuschnitt oder die Ausrichtung Ihrer Fächer besser verstanden haben. Auf dieser Seite erfahren Sie mehr über den Ablauf und die notwendigen formalen Schritte, damit das alles problemlos klappt.

Dies betrifft z B. die folgenden Szenarien:

  • Sie ändern die Gewichtung der Fächer in Ihrer Fächerkombination – z.B. von Hf/Nf zu Hf/Hf oder zu Nf/Hf.
  • Sie ändern eines Ihrer Fächer – ob Sie nun in DH wechseln oder ob Sie das andere Fach wechseln.
  • Sie wechseln von einer anderen Uni zu uns.

Technisch ist das alles ein Wechsel des Studiengangs. Der formale Prozess besteht aus zwei Teilen:

  1. Sie beantragen den Wechsel des Studiengangs über WueStudy. Details dazu finden Sie hier beim Prüfungsamt.
  2. Sie beantragen die Anrechnung ihrer bereits erbrachten Leistungen für den neuen Studiengang. Darum geht es hier.

Hinweise:

 

Ablauf

  • Lesen Sie hier die Allgemeinen Informationen des Prüfungsamtes zum Anrechnungsverfahren.
  • Generieren Sie ein Transcript ihrer bestandenen Module/Prüfungen aus WueStudy.
  • Füllen Sie bitte folgende Formblättersoweit wie möglich aus.
  • Kontaktieren Sie die Fachstudienberatung für ihre Fächer mit Transcript und Formblättern. 
    • Für DH heißt das: Senden diese an: dh-anrechnung@uni-wuerzburg.de, machen Sie ggf. einen Termin. Wenn Sie aus einer Prüfungsordnungsversion vor 2024 wechseln, suchen Sie bitte insbesondere für die Wahlpflicht- und Programmierkurse auch heraus, welche Veranstaltungen (aus welchem Jahr) den Prüfungen zugrundeliegen.
    • Sollten Sie bereits ein Formular mit Prüfungsanrechnungen aus dem andern Haupt- oder Nebenfach haben, schicken Sie dieses bitte zur Festlegung der Hochstufung ebenfalls mit.
  • Wenn Sie die Anerkennungen aus beiden Fächern und die Fachsemester-Einstufung zusammen haben, schicken sie den kompletten Antrag ans Prüfungsamt.

Bitte beachten Sie, dass ein Antrag auf Anerkennung von Leistungen aus früheren Studiengängen nur einmal und zwar innerhalb des ersten Studiensemesters im neuen Studiengang an der JMU gestellt werden darf (ASPO/LASPO 2015, § 18 Abs. 4).