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Research Data Management

DFG aktualisiert die Leitfäden für Projektanträge

09.03.2022

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat angekündigt, dass zukünftig in allen Projektanträgen auf das Thema "Umgang mit Forschungsdaten" ausführlicher als bisher eingegangen werden soll.

Die DFG hat den Leitfaden für Projektanträge (Vordruck 54.01) aktualisiert. Das betrifft die Beschreibung des Vorhabens bei Projektanträgen im Rahmen einer Sachbeihilfe, des Emmy Noether-Programms, einer Forschungsgruppe, einer Klinischen Forschungsgruppe oder eines Schwerpunktprogramms.

 

Die Neuerungen beziehen sich auf folgende Kapitel:

Kapitel 2.4 - Umgang mit Forschungsdaten
Die Aktualisierung zielt insbesondere darauf ab, die gestiegene Relevanz des Umgangs mit Forschungsdaten zu berücksichtigen. Die Antragstellenden sollen sich fortan in der Projektbeschreibung ausführlicher mit dem Forschungsdatenmanagement befassen. Als Orientierungshilfe steht eine Checkliste zur Verfügung. Weitere Informationen zum Umgang mit Forschungsdaten stellt die DFG auf ihrer Webseite bereit.

Kapitel 2.3 - Arbeitsprogramm
Es wurde ein Hinweis aufgenommen, dass im Arbeitsprogramm gegenbenfalls Qualitätssicherungsmaßnahmen für das Projekt erläutert werden können.

Kapitel 4.1.2 - Erläuterung zu den vorgesehenen Untersuchungen bei Versuchen am Menschen oder an vom Menschen entnommenem Material
Das Kapitel wurde um den Bereich Versuche mit "identifizierbaren Daten" in der Überschrift erweitert und um Hinweise bezüglich der Darstellung des Versuchsplans ergänzt.

Kapitel 4.1.5 - Dual Use Research of Concern
Die Hinweise wurden aufgrund geänderter rechtlicher Normierungen aktualisiert.

Da die Kapitel „Umgang mit Forschungsdaten“ sowie „Relevanz von Geschlecht und/oder Vielfältigkeit“ im ersten, wissenschaftlichen Teil der Beschreibung des Vorhabens verortet werden, wird nun die Seitentrennung von bisher 15 + 10 Seiten auf 17 + 8 Seiten im Programm Sachbeihilfe angepasst. Das bedeutet, dass für den wissenschaftlichen Teil nun 17 Seiten zur Verfügung stehen. Für den zweiten Teil, der aus den Kapiteln „Begleitinformationen“ sowie „Beantragte Module/Mittel“ besteht, stehen zusätzlich acht Seiten zur Verfügung.

Übergangsweise werden Anträge nach der bisherigen Versionierung bis zum 31. Mai 2022 angenommen.

 

Weiterführende Informationen

Zum neuen Vordruck „Leitfaden für die Antragstellung – Projektanträge

Zur Ankündigung der Aktualisierung der Leitfäden

 

 

 

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