Intern
Globale Systeme und interkulturelle Kompetenz

Juristische Fakultät

Der inhaltliche Beitrag der Juristischen Fakultät zum GSiK - Projekt ruht auf zwei Grundpfeilern. Der erste enthält die Grundbegriffe, Theorien und Denkmodelle, die sich hinter dem Begriff der Interkulturellen Kompetenz verstecken. Der zweite befasst sich mit dem Verhältnis von Recht und Interkulturalität. Dies lässt sich aus drei Blickwinkeln konkretisieren: Erstens, indem man versucht, Recht als kulturelles Phänomen zu begreifen. Zweitens, indem man Rechtskonflikte mit interkulturellem Hintergrund analysiert. Und drittens schließlich, indem man konkrete Inhalte ausländischen und internationalen Rechts betrachtet, gerade auch in vergleichender Perspektive.

Das Angebot der Juristischen Fakultät bietet dabei als Kernkurse die Veranstaltungen „Einführung in die interkulturelle Kompetenz“, „Crashkurs Auslandsemester“ (jeweils im Wintersemester) sowie „Interkulturelle Kompetenz – Ländertraining“, „Recht und Kultur“ (jeweils im Sommersemester). Aufgrund der hohen gesellschaftlichen Relevanz findet der Kurs „Rechtsprobleme in der interkulturellen Kommunikation“ jedes Semester statt. Ergänzt wird dieses Angebot von einem spannenden Zusatzprogramm, insbesondere von Gastvorträgen rund um das Thema „Recht und Interkulturalität“.

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Die detaillierten Veranstaltungsinformationen:

Seminare/Übungen/Blockveranstaltungen u.ä.:

  • Seminar: Einführung in die interkulturelle Kompetenz
    Anmeldung: Von 02.10.2010 bis 25.10.2010 per SB@Home
    Beginn: Mi, 27.10.2010, 19:00-20:00 Uhr, danach jeweils Mi, 18:15-19:45, Neue Universität, HS 127
    Dr. Jan-Christoph Marschelke
  • Dieser Einführungskurs stellt die theoretischen und begrifflichen Grundlagen der interkulturellen Kompetenz vor. Sein Ziel ist, die Kursteilnehmer für die Konfliktanfälligkeit interkultureller Kommunikation zu sensibilisieren und ihnen zu erklären, warum diese Konflikte entstehen, wie man sie erkennt und verhindern oder beilegen kann.

    Zu diesem Zweck gibt der Kurs Antworten auf die Fragen, was „Kultur“ eigentlich ist und welche Eigenschaften man ihr zuschreiben kann. Er beleuchtet die Phänomene der Multikulturalität und der Interkulturalität ebenso wie die sozial- und identitätspsychologische Bedeutung von Kultur. Darüber hinaus werden die Grundmodelle menschlicher Kommunikation skizziert.

    Aufbauend auf diesen Grundlagen erklärt der Kurs, was mit Menschen in der interkulturellen Begegnung geschieht, sei diese durch Reise, Auslandssemester oder Migration bedingt. Welche Konflikte lauern, und wie verändern sich Selbst- und Fremdwahrnehmung?

    Veranschaulicht wird dies beispielhaft an der Analyse sogenannter „Critical Incidents“. Dies sind Kommunikationssituationen, die einerseits besonders häufig und andererseits besonders anfällig für Missverständnisse sind (wie z.B. die Begrüßung oder die Gesprächsorganisation).

    Kursbegleitend gibt es die Online-Version nach dem Karteikartenprinzip und mit Multiple-Choice-Fragen zur Wissensüberprüfung unter:

    Einführung in die interkulturelle Kompetenz

    SWS: 2
    ECTS: 5
    Zu erbringende Leistung: ca. 60minütige Abschlussklausur


  • Blockveranstaltung: Crashkurs Auslandssemester
    Anmeldung: Bis 26.11.2010 per SB@Home
    Termine: Fr/Sa 26./27.11. und 03./04.12.2010; Fr jeweils 14:00-18:00 Uhr, Sa jeweils 9:30-15:30 Uhr.
    Räume: 26./27.11., Alte Universität, HS II, 03.12., Neue Universität, HS 127, 04.12., Alte Universität, SR 308A
    Lic. Maria Luisa Mariscal-Melgar, LL.M.
  • Das Auslandssemester – neues Land, neue Sprache, neue Menschen. An einer Hochschule im Ausland zu studieren, ist eine kostbare Erfahrung. Neben diesem ganz persönlichen Gewinn ist ein Auslandsaufenthalt ein Pluspunkt in jedem Lebenslauf. Die Globalisierung führt dazu, dass die Anforderungen an die interkulturelle Kompetenz von Mitarbeitern und Führungskräften in international agierenden Unternehmen stetig steigt. Gleiches gilt für jeden, der z.B. mit Migranten zusammen arbeitet oder in der Entwicklungshilfe tätig ist.

    Im Crashkurs–Auslandsemester erlernen und trainieren die Studierenden Flexibilität, Weltoffenheit und Toleranz, wichtige Aspekte interkultureller Kompetenz, die den Start im Ausland enorm erleichtern. Rund um den zentralen Begriff des „Kulturschocks“ werden dabei verschiedene Modelle von Entwicklungsstufen interkulturellen Lernens unter die Lupe genommen.

    SWS: 2
    ECTS: 4
    Zu erbringende Leistung: ca. 60 minütige Abschlussklausur


  • Blockveranstaltung: Chinesisches Wirtschaftsrecht aus kultureller Perspektive
    Anmeldung: Bis 10.12.2010 an gsik@jura.uni-wuerzburg.de
    Termine: Termine: Fr, 10.12.2010, 14:15-19:45 Uhr und Sa, 11.12.2010, 9:30-15:30 Uhr, Alte Universität, HS II
    RAin Lihang He
  • Nach der Reformpolitik der 80er Jahre befindet sich China auf der Überholspur. Das betrifft nicht nur die Wirtschaft, sondern auch das Recht. Das moderne chinesische Recht orientiert sich an den westlichen Rechtssystemen, insbesondere am deutschen Recht. Es ist deshalb höchst interessant, einen „deutschen Blick“ auf das chinesische Recht zu werfen.

    In diesem Seminar werden zuerst die Rechtsgeschichte und die Rechtsphilosophie vorgestellt, die bis heute einen großen Einfluss auf das moderne Recht haben. Anschließend werden die Grundzüge des politischen Systems (Legislative, Judikative und Exekutive) erläutert. Nach einem Überblick über das gesamte Rechtssystem liegt der Schwerpunkt dieser Veranstaltung auf dem Gebiet des Zivil- und Wirtschaftsrechts.

    Anhand einer Fallanalyse (Case Study) soll eine „fiktive“ Investition eines deutschen Unternehmens im chinesischen Paragraphen- Dschungel durchgespielt werden. Zum Schluss haben die Kursteilnehmer die Möglichkeit, als „Unternehmensberater“ ein Beratungsgespräch zu führen, um ihre erworbenen Kenntnisse in die Praxis umzusetzen.

    Juristen, Wirtschafts- und Politikwissenschaftler, Sinologen, und alle, die sich für chinesisches Recht im kulturellen Kontext interessieren, sind herzlich eingeladen.

    SWS: 1
    Zu erbringende Leistung: Präsenz


  • Blockveranstaltung: Rechtsprobleme in der interkulturellen Kommunikation
    Anmeldung: Bis 14.01.2011 an gsik@jura.uni-wuerzburg.de
    Termine: Fr/Sa, 14./15.01. und 21./22.01.2011, Fr jeweils 16:00-20:00 Uhr, Sa, jeweils 9:30-16:00 Uhr
    Räume: 14./15.01.2011, Alte Universität, HS II, 21./22.01.2011, Paradeplatz 4, SR 101
    RA Dr. Dr. Altan Heper
  • Rund 20 % der Bewohner Deutschlands weisen einen Migrationshintergrund auf: Deutschland ist längst eine multikulturelle Gesellschaft. Je nach soziokulturellem Hintergrund der Menschen ergeben sich dabei ganz bestimmte Konfliktlagen, zu deren Lösung das Recht beitragen soll.

    Der Kurs ermöglicht einen Einstieg in solche juristischen Problemfelder, wobei der Dozent als Rechtsanwalt auf seine Praxiserfahrung zurückgreifen kann. Beispiele sind

    • die Familienzusammenführung und die Ausweisungs- und Abschiebungspraxis
    • Beleidigungsdelikte und so genannte „Ehrenmorde“ im Strafrecht;
    • Gewalt in der Ehe, Besonderheiten des türkischen Familienrechts im Zivilrecht;
    • Kopftuchtragen im öffentlichen Dienst, Teilnahme der Schüler an dem Sexualkundeunterricht und Schwimmunterricht im öffentlichen Recht.

    Diese praxisrelevanten Rechtsprobleme werden in Hinblick auf die kulturellen Besonderheiten analysiert und diskutiert.

    Im Exkurs werden Fälle aus dem deutsch-türkischen Geschäftsverkehr besprochen, in denen Probleme mit kulturellem Hintergrund auftauchen. Landeskunde, das türkisches Wirtschaftsleben und Probleme in der Türkei aus der deutschen Managementsicht werden unter die Lupe genommen.

    Der Kurs setzt keinerlei rechtliche Vorkenntnisse voraus und richtet sich an Studierende aller Fachrichtungen. Besonders empfehlenswert ist er für: Juristen, Pädagogen, Wirtschaftswissenschaftler.

    SWS: 2
    Zu erbringende Leistung: Präsenz


  • Blockveranstaltung: Einführung in die Rechtsethnologie
    Anmeldung: Bis 26.01.2011 an gsik@jura.uni-wuerzburg.de
    Termine: Fr, 28.01.2011, 10:00-19:00 Uhr und Sa, 29.01.2011, 9:00-18:00 Uhr,, Neue Universität, HS 127
    Dr. Anja Titze
  • Dieser Kurs ist als Einführungsveranstaltung gedacht, um die Studierenden mit den Begriffen, Konzepten und Methoden der Rechtsethnologie vertraut zu machen. Anhand der wichtigsten Theorien wird die Entwicklung dieser Disziplin nachgezeichnet. Dies schließt eine Auseinandersetzung mit dem Begriff „Recht“ ein. Mit aufschlussreichen Fallbeispielen wird sodann die aktuelle Relevanz dieses interdisziplinären Forschungsfeldes aufgezeigt.

    Der Kurs ist für Studierende aller Fachrichtungen geeignet. Es sind keine besonderen Vorkenntnisse erforderlich.

    SWS: 2
    Zu erbringende Leistung: Präsenz

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Vortäge/Workshops/Tagungen u.ä.:

    • Vortrag: Barbed Wire Politics: The Devil's Rope and Mexican Immigration in Chicano/a Artistic Cultural Production
      08.11.2010, um 20 Uhr, HS II (Alte Universität)
      Prof. Dr. Maria Herrera-Sobek (Universität Santa Barbara, USA)
    • Vortrag: Die BRIC-Staaten (Brasilien, Indien, China) nach der Krise 
      Voraussichtlich Dezember 2010 entfällt!
      Dr. Mario Cortés Garay (Universität Tecnológico de Monterrey, Campus San Luis Potosí, Mexiko)

     

    Darüber hinaus sind geplant:

    Vorträge von

    • Prof. em. Dr. Feridun Yenisey (Bahcesehir Universität Istanbul, Türkei)
      Voraussichtlich Januar 2011 entfällt!

    • Türkisch-deutsche Woche mit Vortragsveranstaltungen von Dozenten von mehreren Istanbuler Universitäten
      Voraussichtlich Januar 2011 Findet im Sommersemester 2011 statt.

     

    Weitere Vorträge finden Sie rechtzeitig unter www.gsik.de.

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Projektbeschreibung GSiK-Teilprojekt Juristische Fakultät

Der inhaltliche Beitrag der Juristischen Fakultät zum GSiK-Projekt ruht auf zwei Grundpfeilern. Der erste enthält die Grundbegriffe, Theorien und Denkmodelle, die sich hinter dem Begriff der interkulturellen Kompetenz verstecken. Der zweite befasst sich mit dem Verhältnis von Recht und Interkulturalität. Dies lässt sich aus drei Blickwinkeln konkretisieren: Erstens, indem man versucht, Recht als kulturelles Phänomen zu begreifen. Zweitens, indem man Rechtskonflikte mit interkulturellem Hintergrund analysiert. Und drittens, indem man vergleichend konkrete Inhalte ausländischen und internationalen Rechts betrachtet.

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