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Würzburger Altertumswissenschaftliches Zentrum

Statut

STATUT für das Würzburger Altertumswissenschaftliche Zentrum

An der Julius-Maximilians-Universität Würzburg wird das Würzburger Altertumswissenschaftliche Zentrum gegründet.


§ 1 Zweck und Aufgabe des Zentrums

(1) Das Würzburger Altertumswissenschaftliche Zentrum (Zentrum) wird in dem Bestreben errichtet, die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten altertumswissenschaftlichen Fächern zu intensivieren und die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die vorhandenen Ressourcen unter Nutzung von Synergie-Effekten in bestmöglicher Weise eingesetzt und den wechselnden Anforderungen von Forschung und Lehre angepasst werden können.

(2) Das Würzburger Altertumswissenschaftliche Zentrum strebt eine bessere Darstellung der Forschungsergebnisse der in § 2 genannten Mitglieder, der altertumswissenschaftlichen Fächer und der Zeugnisse des Altertums in der universitären und außeruniversitären Öffentlichkeit an.

(3) Altertumswissenschaften im Sinne dieses Statuts sind die Fächer, die schwerpunktmäßig Sprachen, Geschichte und Kultur Europas, des Mittelmeerraumes und Vorderasiens von den Anfängen menschlicher Kultur bis zum Ausgang der Antike behandeln.


§ 2 Mitglieder

(1) Als Mitglieder gehören dem Zentrum an:

1. aus der Philosophischen Fakultät:

1.1 Lehrstühle

• Lehrstuhl für Ägyptologie

• Lehrstuhl für Alte Geschichte

• Lehrstuhl für Altorientalistik

• Lehrstuhl für Geodynamik und Geomaterialforschung

• Lehrstuhl für Geographie I (Physische Geographie)

• Lehrstuhl für Klassische Archäologie

• Lehrstuhl für Klassische Philologie I (Gräzistik)

• Lehrstuhl für Klassische Philologie II (Latinistik)

• Lehrstuhl für Vor- und Frühgeschichtliche Archäologie

• Lehrstuhl für Vergleichende Sprachwissenschaft


1.2 Professuren

• Professur für Klassische Archäologie

• Professur für Klassische Philologie

• Professur für Vor- und Frühgeschichtliche Archäologie


2. aus der Fakultät für Humanwissenschaften:

2.1 Lehrstühle

• Lehrstuhl für Philosophie III (Geschichte der Philosophie)


2.2 Professuren

• Professur für antike und mittelalterliche Philosophie


3. aus der Katholisch-Theologischen Fakultät:

3.1 Lehrstühle

• Lehrstuhl für Altes Testament und biblisch-orientalische Sprachen

• Lehrstuhl für Kirchengeschichte des Altertums, christliche Archäologie und Patrologie

• Lehrstuhl für Neutestamentliche Exegese


3.2 Professuren

• Professur für Biblische Einleitung und biblische Hilfswissenschaften


4. aus der Juristischen Fakultät:

4.1 Lehrstühle

• Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Römisches Recht und Historische Rechtsvergleichung

5. aus dem Martin von Wagner-Museum:

• Direktor / Direktorin Ältere Abteilung


6. aus dem Zentrum für Augustinus-Forschung an der Universität Würzburg:

• Wissenschaftlicher Leiter / Wissenschaftliche Leiterin


7. Ostkirchliches Institut an der Universität Würzburg

(2) Weitere Mitglieder können durch Beschluss der Mitgliederversammlung kooptiert werden. Sie werden auf der Webseite des Zentrums verzeichnet.

 

§ 3 Aufnahme neuer Mitglieder und Rücktritt von der Mitgliedschaft

Die Aufnahme neuer Mitglieder erfolgt auf Antrag durch Beschluss der Leitung. Ein Mitglied kann jederzeit mit Wirkung zum Semesterende seinen Rücktritt von der Mitgliedschaft erklären.

 

§ 4 Kooperationspartner

Das Zentrum pflegt eine enge wissenschaftliche Kooperation mit folgenden Einrichtungen und Fächern, die ebenfalls altertumswissenschaftliche Gegenstände behandeln:

• Lehrstuhl für Indologie – Philosophische Fakultät

• Lehrstuhl für Kulturgeschichte Ostasiens – Philosophische Fakultät

• Lehrstuhl für Musikwissenschaft I – Philosophische Fakultät

§ 2 Abs. 2 und § 3 gelten entsprechend.

 

§ 5 Kollegiale Leitung: Zuständigkeiten und Aufgaben

(1) Das Zentrum hat eine kollegiale Leitung, die sich aus den jeweiligen Inhabern / Inhaberinnen der unter § 2 genannten Stellen und einem Vertreter / einer Vertreterin des Ostkirchlichen Instituts an der Universität Würzburg zusammensetzt. Der Vertreter / die Vertreterin des Ostkirchlichen Instituts an der Universität Würzburg wird von der Leitung des Instituts bestellt.

(2) Die Leitung des Zentrums ist für alle Angelegenheiten des Zentrums zuständig, die nicht der Entscheidung anderer Organe sind. STATUT für das Würzburger Altertumswissenschaftliche Zentrum Seite 3 Statut ab 01.11.2017

(3) Die Leitung bestellt aus ihrer Mitte mit der Mehrheit der Mitglieder einen Geschäftsführer / eine Geschäftsführerin sowie einen Stellvertreter / eine Stellvertreterin. Die Bestellung ist der Universitätsleitung mitzuteilen.

(4) Die Amtsperiode des Geschäftsführers / der Geschäftsführerin und seines Stellvertreters / seiner Stellvertreterin dauert ein Jahr. Sie beginnt jeweils am 1. November und endet am 31. Oktober des darauf folgenden Jahres. Wiederwahl ist möglich. Der Geschäftsführer / die Geschäftsführerin und sein Stellvertreter / seine Stellvertreterin bleiben bis zur Neuwahl im Amt.

(5) Die Leitung tritt mindestens einmal im Semester zusammen. Eine Sitzung ist einzuberufen, wenn wenigstens zwei Mitglieder dies verlangen. Die Sitzungen werden vom Geschäftsführer / von der Geschäftsführerin einberufen und geleitet. Eine Einberufungsfrist von zwei Wochen soll eingehalten werden.

(6) Beschlüsse der Leitung bedürfen der Einstimmigkeit. Stimmenthaltungen gelten nicht als abgegebene Stimmen. Die Beschlussfähigkeit ist gegeben, wenn die Hälfte der Mitglieder der Leitung anwesend ist; Stimmrechtsübertragung ist möglich.

(7) Über den Verlauf der Sitzungen der Leitung und die erzielten Beschlüsse wird eine Niederschrift gefertigt, die die Ergebnisse festhält und allen Mitgliedern zugeleitet wird.

 

§ 6 Versammlung

(1) Der Geschäftsführer / die Geschäftsführerin beruft nach Bedarf eine Versammlung ein, zu der die Leitung und die sonstigen am Zentrum tätigen Wissenschaftler / Wissenschaftlerinnen einzuladen sind. Kooperationspartner / Kooperationspartnerinnen (§ 4) können dazu eingeladen werden.

(2) Die Versammlung kann Empfehlungen zur Bildung von Schwerpunkten in der Forschung und Außendarstellung und zur Entwicklungsplanung geben.

 

§ 7 Ausstattung

Die von der Universität festgelegte Ausstattung für die beteiligten Lehrstühle bleibt von Entscheidungen der Leitung des Zentrums ausgenommen.

 

§ 8 In-Kraft-Treten

Dieses überarbeitete Statut tritt am 01.11.2017 in Kraft. Es ist im Senat der Universität Würzburg zur Kenntnis vorzulegen. Mit dem In-Kraft-Treten tritt zugleich das Statut vom 23.07.2009 außer Kraft.

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