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Würzburger Altertumswissenschaftliches Zentrum

Der Vogel Strauß als frühes Beispiel für Gesetzesanalogie: ein Phantasma?

28.04.2014

Grenzfragen der römischen Tierhalterhaftung für wilde Vierfüßer, Zweifüßer und „Keinfüßer“ Gastvortrag von Prof. em. Dr. iur. Dr. h.c. Andreas Wacke, LL.D. h.c. (Universität zu Köln) Montag, den 28. April 2014 um 18:15 Uhr im Toscanasaal der Residenz

 

Bei der Schadensverursachung durch ein vierfüßiges Tier war nach den XII Tafeln (von 450 vor Chr.) die actio de pauperie gegeben. Paulus D. 9,1,4 befürwortete eine actio utilis, wenn ein „anderes Tier“ Schaden anrichtete. Das Schrifttum zur juristischen Methodenlehre nennt den Vogel Strauß als frühes Exempel für eine Gesetzesanalogie. Nach Theo Mayer-Maly kommt jedoch ein struthio camelus in den Digesten überhaupt nicht vor. Woher kommt dann der Mythos von dem großen zweibeinigen Laufvogel? Die Frage gibt Anlass zu einem Ausflug in die antike (und moderne) Zoologie. Und welche anderen Lebewesen kommen für eine entsprechende Anwendung der Tierschadensklage in Betracht? Der mit Lichtbildern illustrierte Vortrag wird auch Bären und Schlangen behandeln. 

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