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Intern
    Stabsstelle für studiengangbezogene Rechtsangelegenheiten

    Habilitation

    Habilitationsordnungen

    Die Habilitionsordnungen der einzelnen Fakultäten werden inhaltlich von den jeweiligen Fakultäten erarbeitet, dann von uns in rechtlicher Hinsicht geprüft und, falls erforderlich, wiederum in Zusammenarbeit mit den Fakultäten entsprechend angepasst.  

    Nachdem die Habilitionsordnungen durch den jeweiligen Fakultätsrat beschlossen worden sind, werden sie letztlich im Senat diskutiert und werden im Falle eines positiven Senatsbeschlusses amtlich bekannt gemacht und in Kraft gesetzt.

    Katholisch-Theologische Fakultät

    Juristische Fakultät

    Medizinische Fakultät

    Philosophische Fakultät

    Fakultät für Geowissenschaften (alt)

    Philosophische Fakultät I-III (alt)

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    Fakultät für Physik und Astronomie

    Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät