Habilitation
Habilitationsordnungen
Die Habilitionsordnungen der einzelnen Fakultäten werden inhaltlich von den jeweiligen Fakultäten erarbeitet, dann von uns in rechtlicher Hinsicht geprüft und, falls erforderlich, wiederum in Zusammenarbeit mit den Fakultäten entsprechend angepasst.
Nachdem die Habilitionsordnungen durch den jeweiligen Fakultätsrat beschlossen worden sind, werden sie letztlich im Senat diskutiert und werden im Falle eines positiven Senatsbeschlusses amtlich bekannt gemacht und in Kraft gesetzt.
Fakultät für Biologie
Fakultät für Chemie und Pharmazie
Fakultät für Humanwissenschaften
Katholisch-Theologische Fakultät
Fakultät für Mathematik und Informatik
Medizinische Fakultät
Philosophische Fakultät
Fakultät für Geowissenschaften (alt)
Philosophische Fakultät I-III (alt)
Fakultät für Physik und Astronomie
Juristische Fakultät
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