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Personalrat der Universität Würzburg

Soziales

Elterngeld:

Informationen des Bundesfamilienministeriums

Was ist das Elterngeld ?

Für Geburten ab 1. Januar 2007 tritt das Elterngeld an die Stelle des bisherigen Erziehungsgeldes. Es ersetzt 67 Prozent des nach der Geburt des Kindes wegfallenden monatlichen Erwerbseinkommens bis maximal 1.800 Euro und beträgt auch für nicht erwerbstätige Elternteile mindestens 300 Euro. Für Geringverdiener, Mehrkindfamilien und Familien mit Zwillingen oder Drillingen wird das Elterngeld erhöht. Bei Kindern, die vor dem 1. Januar 2007 geboren werden, kann wie bisher Erziehungsgeld bezogen werden

Wer bekommt das Elterngeld?

Das Elterngeld erreicht alle Eltern, die sich Zeit für ihr Neugeborenes nehmen und auf Einkommen verzichten. Teilzeittätigkeit neben dem Elterngeld bis zu 30 Stunden in der Woche ist möglich. Das Elterngeld wird an Vater und Mutter für maximal 14 Monate gezahlt, beide können den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann höchstens zwölf Monate allein nehmen, zwei weitere Monate sind als Option für den anderen Partner reserviert. Das heißt: Zwölf Monate Elterngeld gibt es immer, wenn sich Eltern Zeit für die Betreuung ihres Kindes nehmen.

Mehr Informationen!

Auf der Website des Ministeriums finden Sie ausführliche Informationen unter 

www.familien-wegweiser.de

Zuständig für die Antragsbearbeitung ist:


Zentrum Bayern
Familie und Soziales
Georg-Eydel-Straße 13
97082 Würzburg
Telefon: (09 31) 41 07 - 01
Telefax: (09 31) 41 07 - 3 33

 

Kindergeld

    Zum Kindergeld hat das Landesamt für Finanzen umfassende Informatione herausgegeben. Unter www.bfd.bayern.de/formular.htm finden Sie auch das neueste Kindergeldmerkblatt für 2007, in dem erklärt ist, was Sie wie und wo beantragen können und sollten.

Ihren Antrag auf Kindergeld reichen Sie bitte bei der zuständigen Familienkasse (das ist in der Regel das für Sie zuständige Landesamt für Finanzen, die Adresse ist auf Ihrer Gehaltsmitteilung ersichtlich) ein.

Mutterschutz

Leitfaden zum Mutterschutz (PDF-File zum Herunterladen):

http://www.bmfsfj.de/Kategorien/Publikationen/Publikationen,did=3156.html

Gesetzestext dazu:

http://bundesrecht.juris.de/muschg/

 

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