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Informations-Portal zum Thema Pflege

Nahe Angehörige (*)

* Nahe Angehörige sind: Großeltern, Eltern, Schwiegereltern, Stiefeltern, Ehegatt:innen, Lebenspartner:innen, Partner:innen einer eheähnlichen und lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft, Geschwister, Ehegatt:innen der Geschwister und der Geschwister der Ehegatt:innen, Lebenspartner:innen der Geschwister und Geschwister der Lebenspartner:innen, Kinder, Adoptiv- und Pflegekinder, Adoptiv- oder Pflegekinder des/der Ehegatt:in oder Lebenspartner:in, Schwiegerkinder und Enkelkinder.

Quelle:  § 7 (3) PflegeZG, veröffentlicht durch das Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz: https://www.gesetze-im-internet.de/pflegezg/__7.html