Intern
Familienservice der Universität Würzburg

Rechtliche Aspekte

Vorsorgevollmacht

Nicht nur im Alter kann man in die Situation kommen, eigene Entscheidungen nicht mehr treffen zu können. Auch durch einen Unfall kann man plötzlich die eigene Entscheidungsfähigkeit einbüßen. Die Vorsorgevollmacht regelt in einem solchen Fall, wer die Entscheidungsbefugnis bekommt und Erklärungen für die Pflegebedürftige bzw. den Pflegebedürftigen abgeben kann. Sie sichert damit ein hohes Maß an Selbstbestimmung.

Weitere Informationen sowie Formulare zur Vorsorgevollmacht finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Justiz sowie auf der Homepage der Stadt Würzburg. Die Beratungsstelle für Betreuer und Betreuerinnen der Stadt Würzburg kann die Vollmacht beglaubigen.


Patientenverfügung

Mit Hilfe einer schriftlichen Patientenverfügung kann im Voraus geregelt werden, ob und welche medizinischen Eingriffe bei bestimmten Erkrankungen vorgenommen oder unterlassen werden sollen, wenn die Patientin bzw. der Patient die eigene Entscheidungsfähigkeit einbüßt

Was im Einzelnen beachtet werden muss, sowie Textbausteine zur persönlichen Formulierung einer Patientenverfügung, finden Sie in der Broschüre zur Patientenverfügung des Bundesministeriums für Justiz.


Betreuungsverfügung

Mit der Betreuungsverfügung kann eine Person festgelegt werden, die im Falle der eintretenden Pflegebedürftigkeit die Betreuung bzw. Pflege für die erkrankte Person übernehmen soll. Einen Vordruck für eine Betreuungsverfügung sowie eine ausführliche Broschüre zum Betreuungsrecht finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Justiz. Die Broschüre gibt Auskunft über alle Fragen der Betreuung, ihre Auswirkungen sowie über die Aufgaben und Rechte der Betreuungsperson.

Weitere wichtige Informationen zum Thema Betreuung finden Sie auf der Homepage der Stadt Würzburg und bei der Beratungsstelle für Betreuer und Betreuerinnen. Letztere kann die Betreuungsverfügung beglaubigen.


Pflegestufen, Pflegeversicherung und medizinischer Dienst

Die Höhe der Geld- und Sachleistungen der Pflegeversicherung richtet sich nach der Dauer und dem Grad der Hilfebedürftigkeit der pflegebedürftigen Person. Es werden vier Pflegestufen unterschieden. Die Festlegung der Pflegestufe erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK). Eine Gutachterin bzw. ein Gutachter ermittelt in einem vereinbarten Hausbesuch den Hilfebedarf für die hauswirtschaftliche Versorgung und die persönliche Grundpflege (Ernährung, Mobilität und Körperpflege).

Weitere Informationen zu der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst mit den dazu gehörigen Richtlinien, die Einordnung in die Pflegestufen und wie Sie die Begutachtung vorbereiten können, finden Sie auf der Homepage des MDK. Als hilfreich zur Einschätzung des Pflegeaufwands hat sich das Führen eines Pflegetagebuchs erwiesen, in dem detailliert die jeweiligen Tätigkeiten und der entsprechende Zeitaufwand über mehrere Wochen festgehalten werden. Vordrucke für Pflegetagebücher bekommen Sie bei vielen Kranken- und Pflegekassen wie z.B. der AOK.


Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeit

Weitere Informationen zum Pflegezeitgesetz und zur Familienpflegezeit.