Wohnraum- und Telearbeit
Auch im Fall der Pflege eines nahen Angehörigen besteht die Möglichkeit der Wohnraum- und Telearbeit. Hierbei besteht nicht die Beschränkung, dass dieser Arbeitsplatz zu Hause eingerichtet werden muss. Bei Erfüllung der Voraussetzungen ist auch die Genehmigung und Einrichtung eines solchen Arbeitsplatzes im Wohnraum des Pflegebedürftigen denkbar.
- Bitte wenden Sie sich bei Fragen an Ihre/Ihren zuständige(n) Personalsachbearbeiter*In.
- Informationen zu Wohnraum- und Telearbeit