Intern
Familienservice der Universität Würzburg

Pflegende Angehörige an der Universität Würzburg

Die Pflege von Angehörigen ist eine große Herausforderung und eine wichtige Aufgabe, die es oft schwer macht, Studium oder Beruf wie gewohnt auszuführen. Die Informationen auf diesen Seiten sollen Ihnen helfen, mit der neuen Situation umzugehen und Studium bzw. Beruf und Pflege zu vereinbaren. Entscheidend für die Vereinbarkeit ist in den meisten Fällen eine zeitliche Flexibilität bei der Arbeits- und Studienorganisation. Welche konkreten Möglichkeiten und Hilfen Sie als Studierende bzw. Beschäftigte der Universität Würzburg haben, finden Sie folgend unter den Regelungen für Studierendeund denen für Bedienstete


Regelungen für Studierende

Beurlaubung

Studierende, die aus wichtigen Gründen an einem ordnungsgemäßen Studium gehindert sind, können vom Studium beurlaubt werden. Die Pflege von nahen Angehörigen ist einer der Gründe zur Beurlaubung. Eine Beurlaubung kann jedoch nur für ein Semester ausgesprochen werden, da für die Inanspruchnahme von Pflegezeiten in § 4 Abs. 1 des Pflegezeitgesetzes (PflegeZG) eine Höchstdauer von sechs Monaten vorgesehen ist. Bei einer Beurlaubung während nachgewiesener Zeiten der Pflege von nahen Angehörigen dürfen Studien- und Prüfungsleistungen auch während der Beurlaubung abgelegt werden.

Sofern Vor-, Zwischen- oder Abschlussprüfungen im ersten Versuch nicht bestanden wurden, wird im Bescheid über das erstmalige Nichtbestehen durch das zuständige Prüfungsamt eine Frist mitgeteilt, innerhalb derer die jeweilige Prüfung zu wiederholen ist. Die Beurlaubung setzt diese Frist nicht außer Kraft und es erfolgt keine automatische Abmeldung von der Prüfung! Bitte wenden Sie sich an das zuständige Prüfungsamt bei Zweifelsfällen und Fragen.

Ein Urlaubssemester muss grundsätzlich zusammen mit der Rückmeldung, spätestens allerdings bis zum Ende des ersten Vorlesungsmonats (Mitte November bzw. Mitte Mai) beantragt werden. Mit dem <link file:79425>Antrag auf Beurlaubung ist als Nachweis ein ärztliches Attest vorzulegen, aus dem die Pflegebedürftigkeit der nahen Angehörigen und der Name der Pflegeperson hervorgehen. Der Antrag auf Beurlaubung wird bei den entsprechenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Studierendensekretariats der Universität gestellt.

Zu beachten ist, dass während einer Beurlaubung keine Ansprüche auf Leistungen nach BAföG, Studienkredit und Kindergeld bestehen. Die Beurlaubung führt dazu, dass Sozialhilfeansprüche geltend gemacht werden können.

Weitere Informationen zur Beurlaubung finden Sie auf den Seiten des Studierendensekretariats.


Regelungen für Bedienstete

Möglichkeiten der Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen für Beamte und Beamtinnen auf Zeit

Für Akademische Räte auf Zeit, Akademische Oberräte auf Zeit, Juniorprofessorinnen und -professoren im Beamtenverhältnis auf Zeit bestehen folgende Möglichkeiten für die Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen:

  • Familienpolitische Beurlaubung oder Teilzeit,
  • Dienstbefreiung unter Fortzahlung der Bezüge bei schwerer Erkrankung eines Angehörigen (1 Arbeitstag im Kalenderjahr).

Detaillierte Informationen finden Sie in dem entsprechenden <link file:95897 download>Merkblatt der Personalabteilung. Bei offenen Fragen helfen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Personalabteilung gerne weiter.