Arbeitszeit
Altersteilzeit
Aktuelle Broschüre der Bayerischen Staatsregierung: Hier geht's zum Download
Rechtsgrundlage: Art. 91 BayBG
Überblick über die wichtigsten Regelungen:
Wann: Ab 60 Jahren möglich, bei Schwerbehinderung ab 58 Jahren.
Wie: Kontinuierliches Teilzeitmodell oder Blockmodell mit Freistellungsphase.
- Teilzeitmodell: die Arbeitszeit wird gleichmäßig über die gesamte Dauer der Altersteilzeit verteilt. Die Wochenarbeitszeit beträgt dabei in der Regel 60 % der durchschnittlichen Arbeitszeit der letzten fünf Jahre.
- Blockmodell: die Altersteilzeit teilt sich in zwei Phasen: eine durchgehende Arbeitsphase in Vollzeit und eine anschließende Freistellungsphase ohne Dienstverpflichtung.
Dauer: Mindestens ein Jahr, die Altersteilzeit muss lückenlos bis zum Ruhestand reichen.
Besoldung: Rund 80 % der bisherigen Nettobesoldung, ggf. ergänzt durch steuerfreie Zuschläge; die Höhe der gezahlten Leistungen richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben.
