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Personalrat der Universität Würzburg

Arbeitszeit

Altersteilzeit

Aktuelle Broschüre der Bayerischen Staatsregierung: Hier geht's zum Download

Rechtsgrundlage: Art. 91 BayBG 

Überblick über die wichtigsten Regelungen:

Wann: Ab 60 Jahren möglich, bei Schwerbehinderung ab 58 Jahren.

Wie: Kontinuierliches Teilzeitmodell oder Blockmodell mit Freistellungsphase. 

  • Teilzeitmodell: die Arbeitszeit wird gleichmäßig über die gesamte Dauer der Altersteilzeit verteilt. Die Wochenarbeitszeit beträgt dabei in der Regel 60 %  der durchschnittlichen Arbeitszeit der letzten fünf Jahre.
  • Blockmodell: die Altersteilzeit teilt sich in zwei Phasen: eine durchgehende Arbeitsphase in Vollzeit und eine anschließende Freistellungsphase ohne Dienstverpflichtung.

Dauer: Mindestens ein Jahr,  die Altersteilzeit muss lückenlos bis zum Ruhestand reichen.

Besoldung: Rund 80 % der bisherigen Nettobesoldung, ggf. ergänzt durch steuerfreie Zuschläge; die Höhe der gezahlten Leistungen richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben.