ÜBER UNS:
Der Personalrat wird alle fünf Jahre von den Beschäftigten der Universität gewählt. Er vertritt die Interessen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Gruppen der Arbeitnehmer und Beamten.
Das Bayerische Personalvertretungsgesetz (BayPVG) ist die Grundlage für die Arbeit des Personalrats. Dem Personalrat steht auf Grund dieses Gesetzes ein Mitbestimmungs- oder Mitwirkungsrecht zu.
Z.B. bei:
- Einstellungen
- der Regelung von Arbeitszeiten
- Beförderungen und Höhergruppierungen
- der Gestaltung von Arbeitsplätzen
- Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes
- Kündigungen und Entlassungen
Der Personalrat kann Ihnen bei Problemen, die Ihr Arbeitsumfeld betreffen, nur helfen, wenn er diese Probleme kennt. Bei Differenzen am Arbeitsplatz, die Sie nicht oder nur schwer mit Vorgesetzten oder Kollegen und Kolleginnen lösen können oder bei Fragen zu Ihrem Beschäftigungsverhältnis, wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihren Personalrat, der der Schweigepflicht gemäß Art. 10 BayPVG unterliegt. Alle Mitglieder dieses Gremiums werden Sie gerne unterstützen.
Sprechstunden:
Sie haben das Recht, den Personalrat während der Arbeitszeit aufzusuchen. Einer besonderen Erlaubnis hierfür bedarf es nicht. Eine Abmeldung beim jeweiligen Vorgesetzten ist jedoch erforderlich. Für ein persönliches Gespräch bitten wir Sie einen Termin zu vereinbaren
Für Anregungen/Hinweise, die unsere Arbeit verbessern, sind wir immer dankbar.
Ihr Personalrat