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Wiedereinstieg nach längerer Erkrankung

Ein Gespräch im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements wird Beschäftigten angeboten, wenn sie innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig erkrankt waren. Zu diesem Angebot sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet (§ 167 Abs.2 SGB IX).

Alle Beschäftigten haben also einen Rechtsanspruch auf Unterstützung - egal, ob sie in Teilzeit oder Vollzeit beschäftigt sind oder ob der Arbeitsvertrag zeitlich befristet oder entfristet ist.

Die stufenweise Wiedereingliederung (SWG) ist eine Maßnahme der medizinischen Rehabilitation. Sie wird von der behandelnden Ärztin oder dem Arzt beantragt, um stufenweise ins Berufsleben zurückzukehren. Dabei wird die bisherige Arbeitszeit oder Arbeitsbelastung zunächst zeitlich reduziert und dann über einen festgesetzten Zeitraum Schritt für Schritt gesteigert.

Mehr Informationen zur Stufenweisen Wiedereingliederung (Hamburger Modell) finden Sie hier.