Deutsch Intern
Personalrat der Universität Würzburg

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Arbeitskreis: Betriebliches Eingliederungsmanagement

Was ist BEM?

Das BEM entspringt dem Neunten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB IX) aus der Schwerbehindentenrecht. Dies wird aber auf alle Mitarbeitenden der Universität angewandt. Ein BEM-Gespräch bietet der Arbeitgeber allen Beschäftigten an, welche in den letzten 12 Monaten länger als 6 Wochen arbeitsunfähig erkrankt waren. 

Sie entscheiden selbst, ob Sie die Einladung zum BEM-Gespräch annehmen möchten. Sie entscheiden außerdem, wer an diesem Gespräch teilnehmen soll. Diese Möglichkeiten werden Ihnen bei der Einladung aufgezählt. Diese Gespräche, deren Inhalt Sie selbst bestimmen, sind von allen Beteiligten IMMER vertraulich zu behandeln.

Angebote und Maßnahmen sollen Ihnen eine Hilfestellung sein, den Arbeitsplatz zu erhalten und neuer Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen. Das BEM ist auch als Baustein des betrieblichen Gesundheitsmanagements zu verstehen!

Gerne unterstützen wir Sie dabei!

Aufgaben des AK:

Erarbeitung von Verbesserungsmöglichkeiten im Bereich des BEM-Verfahrens und Begleitung des Verfahrens. Wir unterstützen unsere Mitarbeitenden auf ihren Wunsch hin, Lösungen und geeignete Maßnahmen zu finden, sowie Leistungen und Hilfen in Anspruch zu nehmen, um den Betroffenen Personen die Rückkehr an den Arbeitsplatz zu erleichtern.

siehe auch: Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Mitglieder des AK:

Sabine Stahl (Sprecherin)
Sven Winzenhörlein (Sprecher)
Marion Freund (Beamte)
Anja Heigl
Anette Krug
Martina Lehrmann
Elke Stahl
Andreas Tropschuh