Zahnmedizin kann an der Universität Würzburg bis zum Abschluss Staatsexamen studiert werden. Nach bestandener zahnärztlicher Prüfung kann die Approbation zum Zahnarzt beantragt werden.

Der Studienstart ist sowohl  im Sommersemester als auch im Wintersemester möglich. Die Bewerbung erfolgt über hochschulstart.de. Eine parallele Bewerbung direkt bei der Uni ist nicht erforderlich. Im Auswahlverfahren der Hochschule vergibt die Universität Würzburg bei Erfüllung verschiedener Kriterien einen Notenbonus. Informationen zur den Kriterien finden Sie auf der entsprechenden Infoseite der Studentenkanzlei. Die Auswahlgrenzen der Vorjahre können auf der Webseite von hochschulstart.de eingesehen werden.

Zahnmedizin (Staatsexamen)

Studiengang

Abschluss

Staatsexamen

Ausprägungen

--

Studienbeginn

zu einem Winter- und Sommersemester möglich

 

Zulassung/Bewerbung

Zulassungsbeschränkung

zulassungsbeschränkt (hochschulstart.de)

Die Fakultät

Der Studiengang Zahnmedizin gehört zur Medizinischen Fakultät.

Aktuelles

Änderungen des Auswahlverfahrens ab WS 2012/2013:

Ab WS 2012/2013 wird das Auswahlverfahren der Universität Würzburg für den Studiengang Zahnmedizin geändert. Zum Beispiel kann das Testergebnis des Tests für Medizinische Studiengänge die Zulassungschancen verbessern.

Eine Beschreibung des geänderten Hochschulauswahlverfahren finden Sie auf folgender Seite: Beschreibung des Auswahlverfahrens

Aufbau des Studiums

Das Studium der Zahnmedizin ist  durch die Approbationsordnung für Zahnärzte bundeseinheitlich und durch die vorläufige Teilstudienordnung der Julius-Maximilians Universität Würzburg geregelt. Umfangreiche Informationen zum Studienangebot des Fachbereichs der Zahnmedizin an der Universität Würzburg erhalten Sie hier.

Das Studium der Zahnmedizin gliedert sich in einen vorklinischen und einen klinischen Abschnitt von je 5 Semestern. Nach 2 Semestern soll die naturwissenschaftliche Vorprüfung (Vorphysikum), nach 5 Semestern die zahnärztliche Vorprüfung (Physikum) abgelegt werden. Nach bestandener zahnärztlicher Vorprüfung folgt mit 5 weiteren Semestern der klinische Studienabschnitt, woran sich ein Prüfungssemester für die zahnärztliche Prüfung anschließt. Das Studium der Zahnmedizin  wird mit der zahnärztlichen Prüfung (Staatsexamen) beendet.

Die Promotion kann erst nach dem Staatsexamen abgeschlossen werden; diese ist nicht Voraussetzung für die Ausübung des Zahnarztberufs.

Naturwissenschaftliche Vorprüfung

Die naturwissenschaftliche Vorprüfung umfasst folgende Fächer:

I.   Physik
II.  Chemie
III. Biologie

Bei der Meldung zur naturwissenschaftlichen Vorprüfung hat der Studierende nachzuweisen, dass er
a) folgende Vorlesungen gehört hat: während eines Semesters eine Vorlesung über Biologie, während zweier Semester je eine Vorlesung über Physik und Chemie;
b) während eines Semesters an einem physikalischen und einem chemischen Praktikum regelmäßig und mit Erfolg teilgenommen hat.

Die zahnärztliche Vorprüfung

Die zahnärztliche Vorprüfung umfasst folgende Fächer:

I.   Anatomie
II.  Physiologie
III. Physiologische Chemie
IV. Zahnersatzkunde

Bei der Meldung zur zahnärztlichen Vorprüfung hat der Studierende nachzuweisen, dass er

a) folgende Vorlesungen gehört hat: während eines Semesters je eine Vorlesung über Histologie und Entwicklungsgeschichte,
während zweier Semester je eine Vorlesung über Physiologie, physiologische Chemie und Werkstoffkunde.
während dreier Semester eine Vorlesung über Anatomie;

b) an folgenden praktischen Übungen regelmäßig und mit Erfolg teilgenommen hat:
an den anatomischen Präparierübungen,
an einem physiologischen und einem physiologisch-chemischen Praktikum,
an einem mikroskopisch-anatomischen Kursus,
an einem Kursus der technischen Propädeutik,
an einem Phantomkursus der Zahnersatzkunde
an einem weiteren Phantomkursus der Zahnersatzkunde (in der vorlesungsfreien Zeit).

Die zahnärztliche Prüfung

Die zahnärztliche Prüfung (Abschlussprüfung) umfasst folgende Abschnitte:

I.      Allgemeine Pathologie und pathologische Anatomie
II.     Pharmakologie
III.    Hygiene, medizinische Mikrobiologie und Gesundheitsfürsorge
IV.    Innere Medizin
V.     Haut- und Geschlechtskrankheiten
VI.    Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten
VII.   Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten
VIII.  Chirurgie
IX.    Zahnerhaltungskunde
X.     Zahnersatzkunde
XI.    Kieferorthopädie

Bei der Meldung zur zahnärztlichen Prüfung muss der Studierende nachweisen, dass er nach vollständig bestandener zahnärztlicher Vorprüfung mindestens

a) je eine Vorlesung über die Einführung in die Zahnheilkunde, über allgemeine Pathologie, spezielle Pathologie, allgemeine Chirurgie, Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten, Hygiene einschließlich Gesundheitsfürsorge, medizinische Mikrobiologie mit praktischen Übungen, Einführung in die Kieferorthopädie, Berufskunde und Geschichte der Medizin unter besonderer Berücksichtigung der Zahnheilkunde und je zwei Vorlesungen über Pharmakologie (einschließlich Rezeptierkunde), innere Medizin, Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten, Zahn-, Mund- und Kieferchirurgie, Zahnerhaltungskunde, umfassend Primärprophylaxe, Kariologie, Endodontologie, Parodontologie und Kinderzahnheilkunde, Zahnersatzkunde und Kieferorthopädie gehört hat;

b) je ein Semester an einem pathohistologischen Kursus, an einem Kursus der klinisch-chemischen und -physikalischen Untersuchungsmethoden, an einem radiologischen Kursus mit besonderer Berücksichtigung des Strahlenschutzes, an einem Phantomkursus der Zahnerhaltungskunde und an einem Kursus der kieferorthopädischen Technik und je zwei Semester an einem Operationskursus und dem Kursus der kieferorthopädischen Behandlung regelmäßig und mit Erfolg teilgenommen hat;

c) je ein Semester als Auskultant die Klinik und Poliklinik für Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten, die chirurgische Poliklinik und als Praktikant die Hautklinik, je zwei Semester als Praktikant den Kursus und die Poliklinik der Zahnerhaltungskunde und den Kursus und die Poliklinik der Zahnersatzkunde und drei Semester als Praktikant die Klinik und Poliklinik der Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten regelmäßig und mit Erfolg besucht hat.

Nach bestandener zahnärztlicher Prüfung kann die Approbation zum Zahnarzt beantragt werden. Für die Kassenzulassung ist eine zweijährige Vorbereitungszeit nachzuweisen.

 

Lateinkenntnisse

Enthält das Hochschulreifezeugnis keine Leistungsnachweise in Latein, so ist der Nachweis der notwendigen Lateinkenntnisse durch Ablegung einer Ergänzungsprüfung zu erbringen. Diese Prüfung muss nach den Bestimmungen einer deutschen Schulbehörde über das sogenannte "Kleine Latinum", in Bayern über das "Latinum", spätestens vor der Meldung zur zahnärztlichen Vorprüfung abgelegt sein.

Der Nachweis einer Leistungsnote in Latein oder über das sogenannte "Kleine Latinum" bzw. "Latinum" kann ersetzt werden durch den Nachweis über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an einem von der Hochschule durchgeführten Kurs über medizinische Terminologie.

Investitionen

Das Instrumentarium für die vorklinischen Praktika ist bereits im 1. Semester anzuschaffen. Für das klinische Studium ab dem 6. Semester ist es ebenfalls erforderlich, das geeignete Instrumentarium zu kaufen. Insgesamt entstehen somit jedem Studierenden durch diese Anschaffungen Kosten von ca. 8000 Euro. Der Fachbereich Zahnmedizin ist daher sehr bemüht, den zusätzlichen Eigenkostenanteil der Studierenden durch den gezielten Einsatz von Studiengebühren so gering wie möglich zu halten.

Berufsfelder/-aussichten

Nach bestandener zahnärztlicher Prüfung kann die Approbation zum Zahnarzt beantragt werden. Für die Kassenzulassung ist eine zweijährige Vorbereitungszeit nachzuweisen.
Die Promotion kann erst nach dem Staatsexamen abgeschlossen werden; diese ist nicht Voraussetzung für die Ausübung des Zahnarztberufs.

Die Berufsausübung als Zahnarzt/-ärztin erfolgt hauptsächlich:
- in eigenständiger Praxis
- in Anstellung in einer Praxis
- an Hochschulen und Forschungseinrichtungen

Eine Weiterbildung ist möglich zum:
- Fachzahnarzt für Kieferorthopädie (Dauer 4 Jahre)
- Fachzahnarzt für Oralchirurgie (Dauer 3 Jahre)
- Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie (erfordert zusätzliches Studium der Allgemeinmedizin)

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite Berufenet.

Prüfungs- und Studienordnungen

Das Studium der Zahnheilkunde ist  durch die Approbationsordnung für Zahnärzte bundeseinheitlich und durch die vorläufige Teilstudienordnung der Julius-Maximilians Universität Würzburg örtlich geregelt.
Eine neue Approbationsordnung wird gerade erarbeitet und soll die medizinischen Aspekte noch stärker als bisher betonen. So sollen Human- und Zahnmediziner bis zur Vorprüfung weitgehend gemeinsam unterrichtet werden. Zudem ist eine bessere Betreuung in den Behandlungskursen vorgesehen.

Die relevanten Prüfungsordnungen finden Sie auf der Seite des Prüfungsamtes.

Tipps für Erstsemester und Hinweise zur Strukturierung des Studiums

Vor jedem Semesterbeginn finden Einführungsveranstaltungen statt. Zum einen gibt es  für die neuen Studierenden eine gemeinsame Veranstaltung der Fachschaften Humanmedizin und Zahnmedizin. Für die Teilnahme an diesem mehrtägigen Ereignis ist eine Anmeldung erforderlich. Weitere Informationen dazu erhalten Sie hier.

Eine zusätzliche Einführungsveranstaltung für Erstsemester der Zahnmedizin findet zum anderen am Sonntag vor dem ersten Vorlesungstag um 10.00 Uhr im kleinen Hörsaal der ZMK-Klinik statt. Dieser Hörsaal befindet sich im zentralen Klinikgebäude im 2. Stock. Neben einer Firmenpräsentation werden wichtige Informationen zum Semesterstart vermittelt und eine Führung durch die ZMK-Klinik angeboten. Es besteht bei dieser Veranstaltung die Möglichkeit, gebrauchte Instrumentenkoffer zu erwerben und erste Kontakte bei einem gemeinsamen Frühstück zu vertiefen.


Zur Information über den Studienstart bieten außerdem die Internetseiten der Fachschaft Zahnmedizin und des Studiengangs Zahnmedizin wichtige Tipps.
Um wichtige Fragen zur Organisation des Studienstarts zu beantworten hat die Fachschaft Zahnmedizin  einen Bereitschaftstelefondienst eingerichtet: Tel.: 0176 524 82 506.
Natürlich stehen Ihnen die Fachstudienberatung und die Lehrkoordination für Auskünfte zum Studium ebenfalls zur Verfügung.

Den Studienplan für das vorklinische Studium finden Sie auf der Homepage der Poliklinik für Zahnärztliche Prothetik und alle weiteren Studienpläne auf der Homepage des Fachbereichs Zahnmedizin

Das Online-Vorlesungsverzeichnis und die Informationsplattform der Universität WueCampus bieten ein umfassendes Informationsangebot zu den Lehrveranstaltungen des Studiums der Zahnmedizin. Zusätzlich gibt das  Studiendekanat der Medizinischen Fakultät  ein "Kommentierte Vorlesungsverzeichnis der Humanmedizin" heraus.

Adressen

Die Zentrale Studienberatung

Die Zentrale Studienberatung hilft und berät bei allen allgemeinen und fachübergreifenden Fragen.

Zentrale Studienberatung
Ottostr. 16 (Dachgeschoss), 97070 Würzburg
Postanschrift: Sanderring 2, 97070 Würzburg

Offene Sprechstunde: Mo.–Fr. von 8.00-12.00 Uhr und zusätzlich Mi. von 14-16 Uhr
Telefonservice: 0931/31-83183 (Mo.-Fr, jeweils von 9.00-15.00 Uhr)
E-Mail: studienberatung@zv.uni-wuerzburg.de

Fachstudienberatung

Die Fachstudienberater erteilen detaillierte und weiterführende Auskünfte über Studieninhalte und den Studienaufbau. Die Fachstudienberatung sollte insbesondere auch bzgl. eines geplanten Wechsels an die Uni Würzburg bzw. Quereinstiegs in den jeweiligen Studiengang (Einstieg in ein höheres Fachsemester) hinsichtlich der Prüfung einer möglichen Anrechnung bereits (an einer anderen Hochschule bzw. in einem anderen Studiengang) erbrachter Leistungen kontaktiert werden!

Prof. Dr. med. dent. A. Renk
Poliklinik für zahnärztliche Prothetik, Pleicherwall 2, 97070 Würzburg
Renk_A@klinik.uni-wuerzburg.de
Tel.: +49 931 201-73060
Sprechstunde: nach Vereinbarung
Internet: http://www.klinik.uni-wuerzburg.de/prothetik

Prüfungsamt

Ansprechpartner zu allen Fragen, die im Studiengang Zahnmedizin in Zusammenhang stehen, sind: 

Herr Hans-Peter Brust (Sachgebietsleiter)
Zimmer 101
Tel.     +49 931 31-82238
Fax.    +49 931 31-82102
Email: pruefungsamt.med@zv.uni-wuerzburg.de

Frau Ute Steiner-Gunkel
Zimmer 101
Tel. +49 931 31-82238
Fax. +49 931 31-82102
Email: pruefungsamt.med@zv.uni-wuerzburg.de

Die hier wiedergegebenen Studieninformationen sind sorgfältig erstellt und werden regelmäßig aktualisiert. Dennoch können sie in Ausnahmefällen Fehler enthalten, veraltet sein oder nicht alle Sonderfälle wiedergeben. Bitte sichern Sie sich deshalb insbesondere bei zulassungs- und prüfungskritischen Themen auf den entsprechenden Internetseiten der Universität Würzburg bzw. der rechtsverbindlichen Quelle, im Regelfall der Prüfungsordnung Ihres Studiengangs, ab. Falls Sie eine Ungenauigkeit entdecken, freuen wir uns über einen Hinweis: am einfachsten per Mail an studienberatung@zv.uni-wuerzburg.de.