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Diese Seite bezieht sich auf den Bachelorstudiengang Musikpädagogik und nicht auf den Bachelorstudiengang Musikwissenschaften oder das Unterrichtsfach Musik an Grund-, Haupt, Realschulen oder Gymnasien. Sollten Sie Informationen zu diesen Studiengängen wünschen, klicken Sie einfach in der Fächerliste auf das entsprechende Fach. Weiter erhalten Sie auch gesonderte Broschüren bei der Zentralen Studienberatung.

Musikpädagogik (Bachelor)

Studiengang

Abschlussprüfung

Bachelor of Arts (B.A.) in 6 Semestern

Ausprägungen

120-Punkte-Hauptfach, 85-Punkte-Hauptfach, 60-Punkte- Nebenfach

Studienbeginn

Zum Sommer- und Wintersemester

 

Zulassung/Bewerbung

Zulassungsbeschränkung

zulassungsfrei

Eignungsprüfung

ja

 

Musikpädagogik (Master)

Studiengang

Abschluss

Master of Arts (M.A.) in 4 Semestern

Ausprägungen

120-Punkte-Einzelfach, 45-Punkte-Hauptfach

Studienbeginn

Beginn zu einem Winter- und Sommersemester möglich

 

Zulassung/ Bewerbung

Zulassungsbeschränkung

zulassungsfrei

Eignungsverfahren

ja (Achtung: Bewerbung erforderlich! Infos zu Fristen und Verfahren)

Das Institut

Das Institut für Musikforschung, welches zur Philosophischen Fakultät I der Universität Würzburg gehört, besteht aus vier Lehrstühlen und drei Professuren.

Lehrstuhl für Musikwissenschaft 1: Musik der europäischen Neuzeit
Prof. Dr. Ulrich Konrad

Lehrstuhl für Musikwissenschaft 2: Musik des vorneuzeitlichen Europas
Prof. Dr. Andreas Haug

Lehrstuhl für Ethnomusikologie
Prof. Dr. Ralf Jäger

Lehrstuhl für Musikpädagogik und Didaktik der Musikerziehung [2]
Prof. Dr. Friedhelm Brusniak

Professur für Systematische Musikwissenschaft
Prof. Dr. Eckhard Roch

Professur für historische Musikwissenschaft (Ältere Musikgeschichte)
Prof. Dr. Bernhard Janz

Professur für Musik der Gegenwart
Prof. Dr. Martin Zenck

 

Eignungsverfahren

Um ein Studium der Musikpädagogik beginnen zu können, ist eine Eignungsprüfung erforderlich. Die Eignungsprüfungen findet nur zweimal jährlich statt, so dass es unter Umständen sinnvoll ist, sich bereits während der Schulzeit bzw. während des Dienstes (Zivildienst, Bundeswehr, Freiwilliges Soziales Jahr,...) dafür anzumelden, um zum Wunschzeitpunkt mit dem Studium beginnen zu können. Das Musikpädagogik-Studium kann in jedem Fall nur nach erfolgreicher Teilnahme an der Eignungsprüfung begonnen werden!

Nähere Informationen hierzu erfahren Sie in den Sprechstunden von Frau Szczepaniak und Herrn Professor Brusniak.


Termin Eignungsprüfung Sommersemester 2012

Die Eignungsprüfung für das Sommersemester 2012 findet am Dienstag, 01.03.2012 ab 9.00 Uhr in den Räumen in der Mergentheimer Straße 180, 4. Stock statt. 

(Meldeschluss: Freitag, 17.02.2012!)

Das Anmeldeformular finden Sie  auf der Internetseite des Lehrstuhls für Musikpädagogik.

 


 

Gegenstand des Faches

Das Bachelor-Studium Musikpädagogik bereitet auf die berufliche Tätigkeit als Musikpädagoge im außerschulischen Bereich vor und vermittelt die dafür erforderlichen fachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden.

Das Studium umfasst insbesondere die folgenden Bereiche:
•Geschichte der musikalischen Bildung
•Musiktheorie und Musikästhetik
•Musikpraxis
•Kulturerschließende Musikpädagogik
•Angewandte Musikpädagogik

 

Berufsfelder

Musikpädagogen sind in einem breiten Berufsspektrum einsetzbar. Der Studiengang qualifiziert je nach individuell gewähltem Studienprofil, insbesondere nach dem konsekutiven Masterabschluss, für folgende  Bereiche:

• Bildungsinstitutionen (z. B. Privatschulen, Musikschulen)
• Kulturinstitutionen (z. B. Museen, Archive, Theater)
• Redaktionen (Printmedien, Rundfunk, Internet)
• Kulturelle Verbände und Vereine
• Universitäten und Musikhochschulen  z.B. an Instituten für Musik und Gesang
• Betriebe der Tonträgerproduktion, des Tonträgervertriebs und -verlagswesens
• Betriebe der Buch- und Notenproduktion, des Buch- und Notenvertriebs oder des Buch- und Notenverlagswesen
• Konservatorien oder Gesangsakademien
• Werbeagenturen (Werbung mit und für Musik)
• Einrichtungen für Jugend- oder Seniorenarbeit

Da sich allerdings auch Absolventen aus vielen anderen Studienfächern bzw. -gängen ebenso für diese Arbeitsbereiche qualifizieren, ist eine weitere Qualifizierung (über das Studium hinaus) unbedingt ratsam, um sich auf dem Arbeitsmarkt von seinen Konkurrenten abzuheben. Je nach beruflicher Richtung sind z.B. folgende Qualifizierungen denkbar: selbständige Fortbildungen, Praktika oder (freiwilliges) Arbeiten in einschlägigen Beschäftigungsbereichen oder ein Auslandsstudium. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite www.berufenet.arbeitsagentur.de.

 

Aufbau des Studiums / Prüfungen

Welche Module durchlaufen werden müssen, ist in den jeweiligen fachspezifischen Bestimmungen zur allgemeinen Studien und Prüfungsordnung (ASPO) festgelegt. Eine zusammengefasste Übersicht stellt der Studienverlaufsplan dar.

Nach der ASPO findet zu jedem Modul eine studienbegleitende Erfolgsüberprüfung (Teilmodulprüfung) statt, welche sich auf eine Lehrveranstaltung oder auf eine Gruppe von Lehrveranstaltungen bezieht.
Die Überprüfung erfolgt entweder in Form einer benoteten Prüfungsleistung oder durch eine nicht benotete Studienleistung oder durch eine Kombination beider Leistungsformen.

Der auf sechs Semester ausgelegte Studiengang schließt mit der Bachelor-Arbeit ab.
Der Abschluss des Bachelorstudiums ist Basis für die wissenschaftliche Vertiefung und Spezialisierung im Rahmen eines einschlägigen Masterstudiums (M.A. Musikpädagogik) und für spezifische weiterführende Ausbildungen.

Grundlagen- und Orientierungsprüfung (Bachelor 120, 85 und 60 ECTS-Punkte)

Durch die Grundlagen- und Orientierungsprüfung (GOP) wird festgestellt, ob Studierende über das Grundwissen für das Fachgebiet verfügen und für das Studium geeignet sind.

Derzeit (Stand 22.02.2012) gilt für Studienanfänger des Studiengangs Musikpädagogik, dass am Ende des 2. Fachsemesters 5 ECTS-Punkte aus dem Pflichtbereich nachgewiesen werden müssen, ansonsten gilt die Grundlagen- und Orientierungsprüfung als erstmalig nicht bestanden und kann einmal wiederholt werden, indem am Ende des 3. Fachsemesters 7 ECTS-Punkte aus dem Pflichtbereich nachgewiesen werden (Fachspezifische Betsimmungen für die Bachelorstudiengänge Musikpädagogik in den jeweiligen Ausprägung § 6).

Bitte beachten Sie bei einer Studienfächerkombination auch die Bestimmungen für das jeweilig andere Fach.

Für Studierende, die ihr Studium zu einem früheren Zeitpunkt aufgenommen haben, gelten gegebenenfalls andere Regelungen. Im Zweifel wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt.

 

Promotion

Die Promotion richtet sich nach der gemeinsamen Promotionsordnung der Philosophischen Fakultät I-II. Für die Promotion wird ein vorhergehender Abschluss der Diplom- oder Magisterprüfung oder eines Masters vorausgesetzt.
Die Promotion besteht aus einer Dissertation, die in einem begrenzten thematischen Gebiet wesentliche Forschungsergebnisse erhalten muss, und aus einer mündlichen Doktorprüfung. Diese wird in der Form einer Disputation, die im Wesentlichen der Verteidigung der Dissertation gleichkommt, durchgeführt. Es besteht die Möglichkeit der Promotion im Rahmen der Würzburger Graduiertenschule.

 

Tipps für Erstsemester und Hinweise zur Strukturierung des Studiums

Zu Studienbeginn findet in der Regel eine  Einführungsveranstaltung für Erstsemester statt. Hier bekommen Sie sehr hilfreiche Tipps, weshalb eine Teilnahme unbedingt zu empfehlen ist. Die Angaben, wann und wo die Einführungsveranstaltung stattfinden wird, finden Sie im Vorlesungsverzeichnis.

 

Prüfungs- und Studienordnungen

Die relevanten Prüfungsordnungen

•    Allgemeine Studien und Prüfungsordnung (ASPO) für die Bachelor- und Masterstudien-gänge
•    Fachspezifischen Bestimmungen zur ASPO mit Abschluss Bachelor
•    Fachspezifischen Bestimmungen zur ASPO mit Abschluss Master

finden Sie auf der Seite des Prüfungsamtes.

 

Adressen

Die Zentrale Studienberatung

Um die Studienzeit möglichst effektiv zu nutzen, ist es bereits zu Beginn eines  Studiums wichtig, den Studienverlauf sinnvoll zu planen. Die  Zentrale Studienberatung unterstützt Sie dabei durch gezielte Information und Beratung. Weiter hilft die Zentrale Studienberatung bei allgemeinen und fachübergreifenden Fragen.


Zentrale Studienberatung
Ottostr. 16 (Dachgeschoss)
97070 Würzburg
Postanschrift: Sanderring 2
97070 Würzburg

Offene Sprechstunde: Mo. –Fr. von 8.00-12.00 Uhr und zusätzlich Mi. von 14-16 Uhr
Telefonservice: 0931/31-83183 (Mo.-Fr- jeweils von 9.00-15.00 Uhr).


Fachstudienberatung

Die Fachstudienberater erteilen detaillierte und weiterführende Auskünfte über Studieninhalte und den Studienaufbau. Die Fachstudienberatung sollte insbesondere auch bzgl. eines geplanten Wechsels an die Uni Würzburg bzw. Quereinstiegs in den jeweiligen Studiengang (Einstieg in ein höheres Fachsemester) hinsichtlich der Prüfung einer möglichen Anrechnung bereits (an einer anderen Hochschule bzw. in einem anderen Studiengang) erbrachter Leistungen kontaktiert werden!

Prof. Dr. Friedhelm Brusniak
Institut für Musikforschung
Lehrstuhl für Musikpädagogik
Domerschulstraße 13
97070 Würzburg
Raum 212
E-Mail: friedhelm.brusniak@uni-wuerzburg.de
Sprechstunde: Di., 14 - 16 Uhr (nach Vereinbarung)
 
Elke Szczepaniak
Institut für Musikforschung
Lehrstuhl für Musikpädagogik
Domerschulstraße 13
97070 Würzburg
Tel.: 0931/31-86820
Raum 211
E-Mail: elke.szczepaniak@uni-wuerzburg.de
Sprechstunde: Mi., 10.30 - 12.00 Uhr nach Vereinbarung

 

Prüfungsamt

Bachelor:
Prüfungsamt für die Studiengänge der Philosophischen Fakultät I, Sanderring 2, 97070 Würzburg, Zimmer 13 (UG)
Tel. 0931 / 31 -83776
Fax 0931 / 31 - 82102 (Bitte Studiengang angeben!)
E-Mail pruefungsamt.sg4@zv.uni-wuerzburg.de
Sprechzeiten: Mo.-Fr. von 8-12 Uhr und Mi. zusätzlich 14-16 Uhr
Homepage

 

 

Wichtige Internetseiten

•Homepage des Lehrstuhls für Musikpädagogik
Allgemeine Studien und Prüfungsordnung für  Bachelor und Masterstudiengänge und Fachspezifische Bestimmungen zur ASPO
Stundenplanhilfe
Wohnmöglichkeiten
BAföG 

 

Die hier wiedergegebenen Studieninformationen sind sorgfältig erstellt und werden regelmäßig aktualisiert. Dennoch können sie in Ausnahmefällen Fehler enthalten, veraltet sein oder nicht alle Sonderfälle wiedergeben. Bitte sicher Sie sich deshalb insbesondre bei zulassungs- und prüfungskritischen Themen auf den entsprechenden Internetseiten der Universität Würzburg bzw. der rechtsverbindlichen Quellen, im Regelfall der Prüfungsordnung Ihres Studiengangs, ab. Falls Sie eine Ungenauigkeit entdecken freuen wir uns über einen Hinweis: am einfachsten per Mail an studienberatung@zv.uni-wuerzburg.de.