
Der eine studiert Medizin, weil er später Menschen helfen will. Die andere entscheidet sich für Biologie, da es sie vielleicht eher in die Forschung zieht. Für die, die beides reizt, gibt es an der Universität Würzburg eine Alternative: Biomedizin heißt der Studiengang, der wesentliche Inhalte eines naturwissenschaftlichen Studiums mit Fachwissen aus der Medizin verknüpft.
Wer in biomedizinischer Forschung erfolgreich sein will, muss naturwissenschaftliche Denkweisen und Arbeitstechniken beherrschen und dabei immer die Vorgänge im menschlichen Körper im Blick behalten. Dem ständig wachsenden Anspruch will die Universität Würzburg mit dem im Wintersemester 2001/2002 erstmals angebotenen Studiengang durch eine zielgerichtete und fächerübergreifende Ausbildung gerecht werden.
Studiengang | |
Abschluss | Bachelor of Science (B.Sc.) in 6 Semestern |
Ausprägungen | 180-Punkte-Einzelfach |
Studienbeginn | nur zu einem Wintersemester möglich |
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Zulassung/Bewerbung | |
Zulassungsbeschränkung | zulassungsbeschränkt (Uni) |
Eignungsprüfung | keine |
Studiengang | |
Abschluss | Master of Science (M.Sc.) in 3 Semestern |
Ausprägungen | 90-Punkte-Einzelfach |
Studienbeginn | nur zu einem Wintersemester möglich |
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Zulassung/Bewerbung | |
Zulassungsbeschränkung | zulassungsfrei |
Eignungsprüfung | ja (Achtung: Bewerbung direkt beim Institut nötig! Informationen zu Fristen, Verfahren, Ansprechpartnern)
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Der Studiengang Biomedizin ist ein gemeinsamer Studiengang der Fakultät für Biologie und der Medizinischen Fakultät.
Die Biomedizin ist die Wissenschaft im Grenzbereich von Medizin und Biologie. Sie ist ein neues, interdisziplinäres Fachgebiet, das die Inhalte und Fragestellungen der experimentellen Medizin mit den Methoden der Molekularbiologie und der Zellbiologie verbindet. Im Mittelpunkt stehen die molekularen und zellbiologischen Grundlagen des Lebens und seiner krankhaften Veränderungen.
Obwohl die Biomedizin längst ein wesentlicher Bestandteil der Forschung in der Biochemie und in vielen biologischen Disziplinen ist, fehlte es vor der Einführung dieses Studiengangs noch an einer zielgerichteten, fächerübergreifenden Ausbildung, die auf direktem Weg in die biomedizinische Forschung führt. Der immense Zuwachs an Wissen und Methoden in der Biomedizin erfordert eine sehr spezifische und praxisnahe Ausbildung, die für eine spätere Tätigkeit an Hochschulen und in der freien Wirtschaft qualifiziert.
Die Biomedizin ist an der Universität Würzburg ein sechssemestriger naturwissenschaftlicher Studiengang mit dem Abschluss "Bachelor of Science (B.Sc.)". Er wird durch einen dreisemestrigen Aufbaustudiengang mit dem Abschluss "Master of Science (M.Sc.)" ergänzt, der dann in einen Promotionsstudiengang (Dr. rer. nat.) einmünden kann. Falls eine Promotion angestrebt wird, steht eine spezielle Klasse Biomedizin innerhalb der International Graduate School der Universität Würzburg zur Verfügung.
An dem interdisziplinären Studiengang beteiligen sich die Fakultäten Biologie, Medizin, Physik, Chemie und Mathematik.
Das Studium ist in die zwei Hauptbereiche "Naturwissenschaftliche Fächer" und "Medizinische Fächer" gegliedert. Das erste Studienjahr beinhaltet die Grundlagenfächer "Mathematik", "Physik" und "Chemie" sowie Fächer der vorklinischen und theoretischen Medizin. Die Biologie bildet den Kernbereich der Naturwissenschaften bis zum 3. Semester. Der zweijährige medizinische Teil umfasst die vorklinischen Bereiche Anatomie, Physiologie, Physiologische Chemie sowie sämtliche Fächer der klinisch-theoretischen Medizin, wie z. B. Mikrobiologie, Virologie, Immunologie, Pharmakologie und Toxikologie, Pathologie und Histopathologie sowie Humangenetik.
In allen Fächern steht die intensive praktische Ausbildung im Vordergrund. In jedem der Kernfächer sind neben der Wissensvermittlung in Form von Vorlesung jeweils Praktika zu absolvieren. Die Arbeit in Kleingruppen und Laborrotationen stellen einen hohen Praxisbezug sicher. Es werden systematisch praktische Kenntnisse und Fähigkeiten in biomedizinischen Methoden und Arbeitstechniken vermittelt. Analyse, Lösungsidee und mögliche Instrumentarien können so dem Studierenden in einem Ansatz vermittelt werden.
Studienbegleitend werden auch die gesetzlich vorgeschriebenen Kenntnisse in der Biologischen Sicherheit, im Tierschutz, im Strahlenschutz und in der Gefahrstoffkunde vermittelt, die gesetzlich vorgeschriebene Voraussetzung für selbständiges Arbeiten in Forschungslaboratorien sind.
Im Masterstudiengang können die Studierenden je ein Vertiefungsfach aus der Medizin und der Biologie wählen. Dazu werden ein Großpraktikum und Spezialvorlesungen in verschiedenen Bereichen absolviert. Durch studienbegleitende Prüfungen, eine neunmonatige Thesis und ein Kolloquium wird der Master abgeschlossen.
Grundlagen- und Orientierungsprüfung
Durch die Grundlagen- und Orientierungsprüfung (GOP) wird festgestellt, ob Studierende über das Grundwissen für das Fachgebiet verfügen und für das Studium geeignet sind.
Derzeit (Stand 01.12.2011) gilt für Studienanfänger des Studienfaches Biomedizin, dass am Ende des 2. Fachsemesters 20 ECTS-Punkte aus dem Pflichtbereich nachgewiesen werden müssen, ansonsten gilt die Grundlagen- und Orientierungsprüfung erstmalig nicht bestanden und kann einmal wiederholt werden, indem am Ende des 3. Fachsemesters 30 ECTS-Punkte aus dem Pflichtbereich nachgewiesen werden (ASPO 2009 §12).
Für Studierende, die ihr Studium zu einem früheren Zeitpunkt aufgenommen haben, gelten gegebenenfalls andere Regelungen. Im Zweifel wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt.
Der Studiengang steht allen Studienanfängern offen, die sich für biologische Fragestellungen interessieren und dabei Ihren Interessensschwerpunkt eher am Menschen als in einer klassisch biologischen Ausrichtung sehen. Das Tätigkeitsfeld eines Arztes, also die Arbeit am Patienten, bleibt ihm verschlossen, auch wenn die Bezeichnung "Biomedizin" vielleicht etwas anderes vermuten lässt.
Für den Studiengang Biomedizin (B. Sc.) bestehen Zulassungsbeschränkungen. Der NC bewegte sich in den letzten Jahren zwischen 1,0 bis 1,3. Es stehen etwa 24 Studienplätze jeweils zum Wintersemester zur Verfügung. Die Bewerbung muss bis spätestens 15. Juli bei der Universität eingehen.
Die Bewerbung erfolgt online: http://www.uni-wuerzburg.de/fuer/studierende/online-service/
Für die Fortsetzung des Studiengangs im Master ist ein überdurchschnittlicher Abschluss des Bachelorstudiengangs Biomedizin Voraussetzung.
Der Studienplan für das Biomedizin-Studium umfasst Lehrveranstaltungen aus dem Medizin- und aus dem Biologiestudium. Es sind Vorlesungen (V), Übungen (Ü) und Praktika (P). Die Prüfungen werden studienbegleitend nach dem Leistungspunktsystem abgelegt. Die Vergabe dieser Leistungspunkte erfolgt nach dem European Credit transfer System (ECTS). Am Ende des Studiums ist eine Thesis (Bachelorarbeit) innerhalb von drei Monaten anzufertigen und in einem Kolloquium vorzustellen.
SWS (= Stunden je Woche in einem Semester)
1. Semester
Art | SWS | Thema |
V | 5 | Allgemeine Biologie I |
Ü | 4 | Übungen zur Zytologie und Anatomie der Pflanzen oder der Tiere |
V | 2 | Statistik für Biomediziner |
Ü | 2 | Übungen zur Statistik für Biomediziner |
V | 4 | Einführung in die Physik |
P | 4 | Physikalisches Praktikum |
V | 4 | Experimentalchemie I (Anorganische Chemie) |
V | 1 | Anatomie des Menschen I |
2. Semester
Art | SWS | Thema |
V | 5 | Allgemeine Biologie II |
Ü | 4 | Übungen zur Pflanzenphysiologie oder Tierphysiologie (Ferienkurs) |
V | 4 | Einführung in die Physik II |
V | 4 | Experimentalchemie II (Organische Chemie) |
P | 4 | Chemisches Grundpraktikum |
V/Ü | 2 | Anatomie des Menschen II |
P | 4 | Übungen zur Histologie |
3. Semester
Art | SWS | Thema |
V | 5 | Allgemeine Biologie III |
P | 2 | Genetisches Grundpraktikum |
V | 4 | Biochemie I |
P | 2 | Biochemisches Grundpraktikum |
Ü | 2 | Übungen zur Biochemie |
V | 2 | Physiologie des Menschen I |
V | 2 | Strahlenschutzkurs |
V | 2 | Gefahrstoffkunde |
4. Semester
Art | SWS | Thema |
V | 4 | Biochemie II |
P | 6 | Praktikum der Molekularbiologie |
P | 3 | Praktikum der Proteinbiochemie |
P | 3 | Übungen zur Zellbiologie |
V | 2 | Physiologie des Menschen II |
V | 1 | Gentechnik/Biologische Sicherheit |
V | 2 | Versuchstierkunde und Tierschutz |
5. Semester
Art | SWS | Thema |
P | 3 | Praktikum Mikrobiologie und Virologie |
V | 4 | Mikrobiologie, Virologie, Immunologie |
P | 3 | Praktikum Immunologie |
V | 2 | Pathophysiologie und Pathobiochemie |
V | 2 | Allgemeine Pathologie |
V | 3 | Pharmakologie und Toxikologie I |
V | 2 | Pharmakologie und Toxikologie II |
P | 4 | Kurs Pharmakologie und Toxikologie |
P | 2 | Übungen zur Histopathologie |
V | 2 | Humangenetik |
V | 2 | Bioinformatik |
Ü | 2 | Übungen zur Bioinformatik |
6. Semester
Art | SWS | Thema |
P | 2 | Klinische Demonstrationen |
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| Thesis und Kolloquium |
Der Master-Studiengang kann nur zu einem Wintersemester begonnen werden. Es findet ein Eignungsfeststellungsverfahren statt, für welches Sie sich bis zum 15. Juli (Ausschlussfrist) des jeweiligen Jahres bewerben müssen.
Ansprechpartner/Kontaktadresse Bewerbung Biomedizin (Master): Rudolf-Virchow-Zentrum, Rudolf-Virchow-Zentrum, Josef-Schneider-Straße 2, Bau D15, 97080 Würzburg, Frau Carmen Dengel, Tel.: +49 (0)931-31-80378, Email: carmen.dengel@virchow.uni-wuerzburg.de
Grundvoraussetzung für einen Studienbeginn im Masterstudiengang Biomedizin ist der Erwerb eines Bachelorabschlusses in Biomedizin an der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität Würzburg oder eines Abschlusses eines anderen einschlägigen Studienganges an einer Hochschule im In- oder Ausland. Die Abschlüsse müssen dem Bachelorabschluss Biomedizin an der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität Würzburg gleichwertig sein. Über die Gleichwertigkeit entscheidet die Eignungsfeststellungskommission. In Zweifelsfällen kann diese den Bewerber persönlich anhören. Ist eine Gleichwertigkeit nicht gegeben, kann sie das Ablegen von Zusatzprüfungen verlangen.
Details zum Eignungsfeststellungsverfahren:
1. Zweck der Feststellung
Die Qualifikation für den Masterstudiengang Biomedizin setzt neben der Voraussetzung eines bereits vorhandenen Bachelorabschlusses in Biomedizin den Nachweis der Eignung nach Maßgabe der folgenden Regelungen voraus.
2. Verfahren zur Feststellung der Eignung
Das Verfahren zur Feststellung der Eignung wird jährlich einmal im Sommersemester durch die Fakultät für Biologie und die Medizinische Fakultät an der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität Würzburg durchgeführt.
Die Anträge auf Zulassung zum Eignungsfeststellungsverfahren für das jeweils folgende Wintersemester sind an Hand der von der Eignungsfeststellungskommission im Studiengang Biomedizin herausgegebenen Formularen bis zum 15. Juli an den Vorsitzenden dieser Kommission zu stellen (Ausschlussfrist). Erforderliche Unterlagen (nachfolgend aufgelistet) können aus vom Bewerber nicht zu vertretenden Gründen noch bis spätestens 31. August nachgereicht werden.
Dem Antrag sind beizufügen:
1. ein tabellarischer Lebenslauf,
2. ein Nachweis eines international anerkannten Bachelorabschluss in Biomedizin oder eines durch die Kommission als gleichwertig anerkannten Abschlusses in einem einschlägigen Studiengang an einer Hochschule im In- oder Ausland,
3. Empfehlungsschreiben von zwei Hochschullehrern, die an der Abschlussprüfung beteiligt waren sowie
4. eine schriftliche detaillierte Begründung für die Wahl des Studienganges, aus der insbesondere die Motivation für den Studiengang an der Universität Würzburg hervorgeht.
3. Kommission zur Eignungsfeststellung
Die Eignungsfeststellung wird von einer Kommission durchgeführt, die sich aus dem Studiendekan der Fakultät für Biologie, dem Vorsitzenden der Studienkommission Biomedizin an der Medizinischen Fakultät sowie vier weiteren Professoren (je zwei aus diesen beiden Fakultäten) zusammensetzt. Die Bestellung der Professoren erfolgt durch die Fachbereichsräte der beiden beteiligten Fakultäten. Den Vorsitz führt der Studiendekan oder der Vorsitzende der Studienkommission Biomedizin und wird von den Kommissionsmitgliedern mit einfacher Mehrheit gewählt. Die Kommission ist beschlussfähig, wenn deren Mitglieder unter Einhaltung einer Ladungsfrist von drei Tagen geladen sind, und die Mehrheit der Mitglieder anwesend ist. Bei Wahlen und sonstigen Entscheidungen gibt bei Stimmengleichheit die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.
4. Zulassung zum Eignungsfeststellungsverfahren, Umfang und Inhalt des Eignungsfeststellungsverfahrens, Feststellung und Bekanntgabe des Ergebnisses, Niederschrift
Die Zulassung zum Eignungsfeststellungsverfahren setzt neben dem Vorliegen der Voraussetzungen voraus, dass die oben genannten Unterlagen fristgerecht und vollständig vorliegen.
Grundsätzlich wird die Eignung bzw. Nichteignung der einzelnen Bewerber auf Grund der von ihnen eingereichten Unterlagen festgestellt. Die Eignung wird festgestellt, wenn ein überdurchschnittlicher Bachelorabschluss in Biomedizin an der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität Würzburg oder in einem anderen einschlägigen Studiengang an einer Hochschule im In- oder Ausland vorliegt. Ein überdurchschnittlicher Abschluss ist gegeben, wenn die Gesamtnote mindestens 2,5 beträgt, oder nach dem ECTS-Notensystem mindestens Grade B im Hochschulabschluss erreicht worden ist.
Bewerber, welche auf Grund dieser Kriterien als nicht geeignet angesehen werden, erhalten einen mit Gründen und einer Rechtsbehelfsbelehrung versehenen Bescheid; Bewerber, welche auf Grund dieser Kriterien als geeignet angesehen werden, bekommen die Feststellung ihrer Eignung schriftlich mitgeteilt.
Bewerber, deren Eignung bzw. Nichteignung noch nicht festgestellt werden konnte, werden zu einem Gespräch zur Klärung der Frage der Eignung bzw. Nichteignung eingeladen. Der Termin für dieses Gespräch wird mindestens eine Woche vorher schriftlich bekannt gegeben. Die Dauer des Gesprächs beträgt ca. 20 Minuten. Das Gespräch soll inhaltlich in allgemeiner Hinsicht weiteren Aufschluss über das Vorhandensein von Motivation und Eignung des Bewerbers geben und zeigen, ob der Bewerber erwarten lässt, das Ziel des Masterstudiengangs auf wissenschaftlicher Grundlage selbständig und verantwortungsbewusst zu erreichen. Hierbei soll festgestellt werden, ob der Bewerber den im Studiengang zu erwartenden Anforderungen gerecht werden wird. Das Gespräch wird jeweils von zwei von der Eignungsfeststellungskommission benannten Gutachtern mit dem einzelnen Bewerber geführt. Gutachter können sowohl die Mitglieder der Eignungsfeststellungskommission selbst als auch die Hochschullehrer sein, die im Studiengang Biomedizin mit dem Abschluss Master of Science Lehrveranstaltungen abhalten. Mindestens ein Prüfer muss Mitglied dieser Kommission sein. Die Urteile der Gutachter lauten "geeignet" oder "nicht geeignet". Das Eignungsfeststellungsverfahren ist nur dann bestanden, wenn die Urteile beider Prüfer "geeignet" lauten.
Das Ergebnis des Eignungsfeststellungsverfahrens wird dem Bewerber schriftlich mitgeteilt und ist im Falle der Eignung vom Bewerber bei der Immatrikulation vorzulegen. Ein ablehnender Bescheid ist mit einer Begründung und einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen.
Über den Ablauf des jeweiligen Auswahlgesprächs ist eine Niederschrift anzufertigen, aus der Tag und Ort der Feststellung, die Namen der Gutachter, die Namen des Bewerbers, die wesentlichen Inhalte des Gesprächs, die Beurteilung der Gutachter sowie das Gesamtergebnis ersichtlich sein müssen.
Die Feststellung der Eignung gilt grundsätzlich jeweils nur für die Aufnahme des Studiums im auf das Eignungsfeststellungsverfahren folgende Semester.
5. Wiederholung
Bewerber, die den Nachweis der Eignung für den Masterstudiengang Biomedizin nicht erbracht haben, können sich zum Termin des folgenden Jahres erneut zum Eignungsfeststellungsverfahren anmelden. Eine weitere Wiederholung ist nicht möglich.
Voraussetzungen für die Zulassung zur Thesis sind:
1. | der erfolgreiche Abschluss des Bachelor-Studiengangs Biomedizin oder ein vergleichbarer Ausbildungsstand sowie das Bestehen des Eignungsfeststellungsverfahrens; |
2. | ein ordnungsgemäßes Studium; |
3. | die Immatrikulation als Student des Master-Studienganges Biomedizin; |
4. | der Nachweis des Erwerbs von mindestens 38 Leistungspunkten in den oben vorgeschriebenen Prüfungsbereichen. Der Nachweis wird jeweils aufgrund einer mindestens mit der Note „ausreichend" (4,0) bewerteten Klausurarbeit/mündlicher Prüfung/Seminararbeit mit entsprechenden Leistungspunkten erbracht. |
Dem Antrag auf Zulassung zur Thesis sind beizufügen:
1. | die Immatrikulationsbescheinigung; |
2. | das Studienbuch oder die das Studienbuch ersetzenden Unterlagen; |
3. | die Nachweise, dass die Voraussetzungen für die Zulassung zur Thesis (s.o.) erfüllt sind; |
4. | Angaben über das Thema der Thesis mit der Einverständniserklärung des vorgesehenen Betreuers; |
5. | eine Erklärung darüber, ob der Kandidat bereits eine Thesis in demselben oder einem ähnlichen Studiengang endgültig nicht bestanden hat oder ob er sich in einem laufenden Prüfungsverfahren befindet oder ob er unter Verlust des Prüfungsanspruches exmatrikuliert worden ist; |
6. | eine Erklärung darüber, ob der Kandidat bereits eine schriftliche oder mündliche Prüfung in demselben Studiengang endgültig nicht bestanden hat. |
Der Prüfungsausschuss kann die Nachreichung von Unterlagen gestatten, wenn ihre Beibringung in einer zu setzenden Nachfrist möglich ist und hinreichend glaubhaft gemacht wird. Ist ein Kandidat ohne sein Verschulden nicht in der Lage, die erforderlichen Unterlagen in der vorgeschriebenen Weise zu erbringen, so kann der Prüfungsausschuss gestatten, die Nachweise in anderer Art zu führen.
Das Studium in Biomedizin soll primär dazu dienen, Studenten für die biomedizinische Forschung auszubilden. Ob einen der Weg dann in die Industrie oder an staatliche Einrichtungen verschlägt, ist jedem selbst überlassen. Man sollte sich aber auf jeden Fall klar machen, dass das Ziel ein völlig anderes als bei einem reinen Medizin-Studium ist.
Als Biomediziner wird man niemals Arzt! Man darf nicht einmal Blut abnehmen. Biomedizin bedeutet Forschung für den Menschen und keine direkte Arbeit mit Patienten.
Mit der Vergabe des akademischen Grades eines Master of Science soll Studenten der Erwerb eines international vergleichbaren Grades zum Nachweis von in der Berufspraxis relevanten Kenntnissen und Fertigkeiten ermöglicht werden. Außerdem soll mit diesem weiteren berufs- und promotionsqualifizierenden Abschluss die Durchlässigkeit zwischen den Ausbildungssystemen verschiedener Länder gefördert und die internationale Attraktivität eines Biomedizin-Studiums an der Universität Würzburg erhöht werden.
Die relevanten Prüfungsordnungen
• Allgemeine Studien und Prüfungsordnung (ASPO) für die Bachelor- und Masterstudiengänge
• Fachspezifischen Bestimmungen zur ASPO mit Abschluss Bachelor
finden Sie auf der Seite des Prüfungsamtes.
Die
Zentrale Studienberatung hilft und berät bei allen allgemeinen und fachübergreifenden Fragen.
Zentrale Studienberatung
Ottostr. 16 (Dachgeschoss), 97070 Würzburg
Postanschrift: Sanderring 2, 97070 Würzburg
Offene Sprechstunde: Mo.–Fr. von 8.00-12.00 Uhr und zusätzlich Mi. von 14-16 Uhr
Telefonservice: 0931/31-83183 (Mo.-Fr, jeweils von 9.00-15.00 Uhr)
E-Mail:
studienberatung@zv.uni-wuerzburg.de
Fachstudienberatung
Die Fachstudienberater erteilen detaillierte und weiter führende Auskünfte über Studieninhalte und den Studienaufbau. Die Fachstudienberatung sollte insbesondere auch bzgl. eines geplanten Wechsels an die Uni Würzburg bzw. Quereinstiegs in den jeweiligen Studiengang (Einstieg in ein höheres Fachsemester) hinsichtlich der Prüfung einer möglichen Anrechnung bereits (an einer anderen Hochschule bzw. in einem anderen Studiengang) erbrachter Leistungen kontaktiert werden!
Bw. (VWA) Carmen Dengel
Rudolf-Virchow-Zentrum
DFG-Forschungszentrum für Experimentelle Biomedizin
Josef-Schneider-Straße 2, Haus D15
D - 97080 Würzburg
Tel. +49 (0)9 31/ 31 - 80378
Fax +49 (0)9 31/2 01 - 48 702
Email: carmen.dengel@virchow.uni-wuerzburg.de
Internet:
http://www.biomedizin-wuerzburg.de/
Prüfungsamt
Ansprechpartnerin zu allen Fragen, die im Studiengang Biomedizin mit dem Abschluss Bachelor und Master of Science in Zusammenhang stehen, ist Herr H.-P. Brust.
Telefon : 0931/31-82238
Telefax : 0931/31-82102 (Bitte Studiengang angeben!)
E-mail :
pruefungsamt.med@zv.uni-wuerzburg.de
Anschrift : Sanderring 2, Zimmer 101, 97070 Würzburg
Sprechzeiten: Mo.-Fr. von 8-12 Uhr und Mi. zusätzlich 14-16 Uhr
Die hier wiedergegebenen Studieninformationen sind sorgfältig erstellt und werden regelmäßig aktualisiert. Dennoch können sie in Ausnahmefällen Fehler enthalten, veraltet sein oder nicht alle Sonderfälle wiedergeben. Bitte sichern Sie sich deshalb insbesondere bei zulassungs- und prüfungskritischen Themen auf den entsprechenden Internetseiten der Universität Würzburg bzw. der rechtsverbindlichen Quelle, im Regelfall der Prüfungsordnung Ihres Studiengangs, ab. Falls Sie eine Ungenauigkeit entdecken, freuen wir uns über einen Hinweis: am einfachsten per Mail an studienberatung@zv.uni-wuerzburg.de.