Deutsch Intern
Occupational Health and Safety, Animal Welfare and Environmental Protection

Infektionsschutzgesetz

Erlaubnis für das Arbeiten mit Krankheitserregern nach dem Infektionsschutzgesetz und der Tierseuchenerregerverordnung

Für Arbeiten mit Krankheitserregern (Viren, Bakterien, Pilze, sonstige infektiöse Agenzien) des Menschen wird eine Erlaubnis nach §44 Infektionsschutzgesetz benötigt. Soll mit Tierseuchenerregern gearbeitet werden, ist eine Erlaubnis nach §2 Tierseuchenerregerverordnung erforderlich.
Im Grunde sind alle Maßnahmen betroffen, die entweder nach der Biostoffverordnung oder nach dem Gentechnikrecht in die Risikogruppe 2, 3 oder 4 eingestuft werden. Über die Erlaubnispflicht soll sichergestellt werden, dass die Arbeiten unter der Verantwortung und Aufsicht einer sachkundigen Person (Human-, Veterinärmediziner, Abschluss eines Studiums mit mikrobiologischen Inhalten; zusätzlich mindestens zweijährige hauptberufliche Tätigkeit mit Krankheitserregern) durchgeführt werden.
Neben dem Nachweis der Sachkunde sind gegenüber der zuständigen Behörde (für Würzburg: Regierung von Unterfranken) Angaben zur Beschaffenheit der für die Arbeiten vorgesehenen Räume und Einrichtungen zu machen.
Die Arbeiten sind vor ihrem Beginn zusätzlich nach §13 der Biostoffverordnung beim Gewerbeaufsichtsamt anzuzeigen. Ggf. wird von dort aus das Vorliegen der räumlichen, technischen und organisatorischen Voraussetzungen geprüft.

An der Universität Würzburg sollten sich Personen oder Einrichtungen, die Arbeiten mit human- oder tierpathogenen Erregern planen, frühzeitig an den Bevollmächtigten für Biologische Sicherheit wenden. Sie erhalten dort Hilfestellung bei der Beantragung bzw. Anzeige solcher Vorhaben und darüber hinaus Angaben, inwieweit die räumlichen und technischen Einrichtungen den gesetzlichen Anforderungen und Standards entsprechen. Etwa notwendige Verbesserungsmaßnahmen können auf diese Weise unter Vermeidung von Zeitverlusten initiiert werden. 


Texte relevanter rechtlicher Regelungen und Richtlinien

Arbeitssicherheit bei Beschäftigung im human- oder veterinärmedizinischen Bereich. Schutz und Gesundheit des Personals, Organisation, spezifische Arbeitsplatzrisiken, Beschäftigungsvoraussetzungen

Leitlinien (online)

Informationen zu Infektionskrankheiten und zum Umgang mit infektiösem Material.