
Medizin kann in Würzburg auf Staatsexamen studiert werden. Zu den Studiengängen Zahnmedizin und Biomedizin existieren spezielle Informationsbroschüren der Zentralen Studienberatung.
Studiengang | |
Abschlussprüfung | Staatsexamen |
Ausprägungen | -- |
Titel | Arzt/Ärztin (nach Approbation) |
Fakultät | Medizinische Fakultät |
Regelstudienzeit | 6 Jahre und 3 Monate (inkl. praktisches Jahr und Prüfung) |
Kombinationsregeln | -- |
Studienbeginn | zum Winter- und Sommersemester möglich |
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Zulassung/Bewerbung | |
Zulassungsvoraussetzungen | Allgemeine Hochschulreife |
Zulassungsbeschränkung | Ja, Bewerbung bei hochschulstart.de (ehemals ZVS) |
Eignungsprüfung | keine |
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Prüfungen | |
Sprachkenntnisse | keine obligatorisch |
Zwischenprüfung? | 1. Abschnitt der ärztlichen Prüfung nach 4 Semestern |
Freiversuch möglich? | nein |
Promotion möglich? | ja |
Studiengang | |
Abschlussprüfung | studienbegleitende Prüfungsleistungen |
Ausprägungen | Begleitstudiengang |
Abschluss | Zertifikat über den Begleitstudiengang „Experimentelle Medizin" |
Fakultät | Medizinische Fakultät und Fakultäten für Biologie, Chemie und Physik |
Regelstudienzeit | 3 Semester |
Kombinationsregeln | -- |
Studienbeginn | zum Winter- und Sommersemester möglich |
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Zulassung/Bewerbung | |
Zulassungsvoraussetzungen |
|
Zulassungsbeschränkung | nein |
Eignungsprüfung | ja |
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Prüfungen | |
Sprachkenntnisse | keine obligatorisch |
Zwischenprüfung? | nein |
Freiversuch möglich? | nein |
Promotion möglich? | nein |
Am 27. Juni 2002 wurde eine neue Approbationsordnung für Ärzte verabschiedet (ÄApprO 2002), die am 1. Oktober 2003 in Kraft trat. Die Informationen in dieser Broschüre beziehen sich auf diese neue Ordnung. Für Studierende, die vor dem 1. Oktober 2003 ihr Studium der Medizin bereits aufgenommen haben, gilt im Regelfall die alte Approbationsordnung. Abhängig vom Zeitpunkt des Bestehens Ärztlicher (Vor-)prüfungen können dieser Studierenden jedoch auch unter die Regelungen der neuen ÄApprO fallen; Auskünfte hierzu erteilt das Prüfungsamt für Humanmedizin.
Änderungen des Auswahlverfahrens ab WS 2012/2013:
Ab WS 2012/2013 wird das Auswahlverfahren der Universität Würzburg für den Studiengang Medizin geändert. Zum Beispiel kann das Testergebnis des Tests für Medizinische Studiengänge die Zulassungschancen verbessern.
Eine Beschreibung des geänderten Hochschulauswahlverfahren finden Sie auf folgender Seite: Beschreibung des Auswahlverfahrens
Die
Medizinische Fakultät der Julius-Maximilians-Universität Würzburg umfasst 20 Kliniken und Polikliniken und 14 wissenschaftliche Institute mit etwa 120 Professorenstellen. Im Wintersemester 2002/03 waren ca. 2600 Studenten in der Medizinischen Fakultät (einschließlich Zahnmedizin und Biomedizin) eingeschrieben.
Medizin ist die Wissenschaft von den Ursachen, der Heilung und Vorbeugung von Krankheiten. Die wesentlichen ärztlichen Tätigkeiten erstrecken sich auf Erkennung (Diagnose) und Behandlung (Therapie) von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden beim Menschen, auf gesundheitliche Vor- und Nachsorge sowie Forschung.
Ziel der ärztlichen Ausbildung ist der wissenschaftlich und praktisch in der Medizin ausgebildete Arzt, der zur eigenverantwortlichen und selbständigen ärztlichen Berufsausübung, zur Weiterbildung und zu ständiger Fortbildung befähigt ist. Die Ausbildung soll grundlegende Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in allen Fächern vermitteln, die für eine umfassende Gesundheitsversorgung der Bevölkerung erforderlich sind. Die Ausbildung zum Arzt wird auf wissenschaftlicher Grundlage und praxis- und patientenbezogen durchgeführt.
Das Medizinstudium ist in zwei Abschnitte geteilt:
Das vorklinische Studium umfasst vier Semester, worin die naturwissenschaftlichen (Physik, Chemie, Biologie) und medizinischen (Anatomie, Physiologie, Biochemie/Molekularbiologie) Grundlagenfächer einschließlich klinischer Bezüge gelehrt werden, dazu kommen Medizinische Psychologie und Medizinische Soziologie sowie ein Wahlfach (mit benotetem Leistungsnachweis).
Bei der Meldung zu den Prüfungen ist der regelmäßige und erfolgreiche Besuch von praktischen Übungen während des Medizinstudiums nachzuweisen. Für das vorklinische Studium sind dies (in Klammern die in Würzburg dafür vorgesehenen Semester)
Des Weiteren sind bei der Meldung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nachzuweisen:
Schriftliche Prüfungen in den Stoffgebieten
Die schriftlichen Prüfungen erfolgen zu einem einheitlichen Termin (zweimal im Jahr) mittels einer zentral gestellten Prüfung (multiple choice).
Mündlich-praktische Prüfungen (zwischen 45 und 60 Minuten) in den Fächern
Das klinische Studium dauert acht Semester und umfasst die klinischen Grundlagenfächer (z.B. Pathologie und Neuropathologie, Humangenetik, Mikrobiologie, Medizingeschichte, Immunologie und Immunpathologie, Pharmakologie und Toxikologie) und die klinisch-praktischen Fächer (z. B. Innere Medizin, Chirurgie, Kinderheilkunde) sowie ein Wahlfach. Es sind Leistungsnachweise in praktischen Übungen, Seminaren und gegenstandsbezogenen Studiengruppen in insgesamt 22 Fächern (teilweise fächerübergreifend gekoppelt), 12 Querschnittsbereichen und 5 Blockpraktika zu erwerben. Im letzten Jahr findet eine zusammenhängende praktische Ausbildung in Krankenanstalten von 48 Wochen (Praktisches Jahr) statt, je 16 Wochen in Innerer Medizin, Chirurgie und einem weiteren klinisch-praktischen Fachgebiet oder in Allgemeinmedizin.
Die schriftlichen Prüfungen erfolgen auch hier zu einem einheitlichen Termin, wobei alle Prüflinge die gleichen zentral gestellten Fragen (in Form einer multiple-choice-Prüfung) zu beantworten haben. Zulassungsvoraussetzungen sind neben dem Zeugnis über den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung und den im Zweiten Studienabschnitt zu erbringenden Leistungsnachweisen die Nachweise über Famulatur und Praktisches Jahr.
Die viermonatige Famulatur wird in drei Abschnitten abgeleistet:
Eine im Ausland in einer Einrichtung der ambulanten ärztlichen Krankenversorgung oder in einem Krankenhaus abgeleistete Famulatur kann angerechnet werden.
Das PJ umfasst insgesamt 48 Wochen und gliedert sich in drei Ausbildungsabschnitte (so genannte Tertiale) von je 16 Wochen in
Das PJ findet als ganztägige praktische Ausbildung auf Station statt. Lehrkrankenhäusern der Universität Würzburg sind:
Klinikum Coburg GmbH
Leopoldina-Krankenhaus der Stadt Schweinfurt
Missionsärztliche Klinik GmbH WürzburgFür die Zuteilung von Ausbildungsplätzen im dritten klinischen Ausbildungsabschnitt (Praktisches Jahr) ist das Dekanat der Medizinischen Fakultät zuständig
Medizinstudierende ab dem 2. Studienjahr können im Rahmen des ERASMUS- Programms für 3-12 Monate an Partnerhochschulen in EU-Mitgliedsstaaten und anderen Ländern studieren. Daneben bestehen Austauschvereinbarungen auch mit Hochschulen in Übersee. Voraussetzungen sind in der Regel gute Kenntnisse der jeweiligen Landessprache. Auskünfte erteilt das
International Office der Universität Würzburg.
Informationen zu Famulaturen und PJ im Ausland bietet die
Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland.
Der Begleitstudiengang Experimentelle Medizin wird überwiegend forschungsorientiert durchgeführt und soll aktuelle wissenschaftliche Fragestellungen im Bereich der Biomedizin sowie die experimentellen Vorgehensweisen und methodischen Grundlagen an den Schnittstellen von Medizin, Biologie, Chemie und Physik vermitteln.
Aufgrund dieses Studiums erteilt die Medizinische Fakultät gemäß der Studien- und Prüfungsordnung das Zertifikat über den Begleitstudiengang "Experimentelle Medizin".
Voraussetzung für die Qualifikation für den Begleitstudiengang "Experimentelle Medizin" ist
Das Eignungsfeststellungsverfahren soll darüber Auskunft geben, ob der Bewerber den im Begleitstudiengang zu erwartenden Anforderungen gerecht werden wird.
Das Eignungsfeststellungsverfahren wird jedes Semester durch die Medizinische Fakultät der Universität Würzburg auf Antrag des jeweiligen Bewerbers nach Maßgabe der folgenden Regelungen durchgeführt:
Die Eignungsfeststellung wird von der Studienleitung durchgeführt. Es besteht die Möglichkeit, dass die Eignung bzw. Nichteignung der einzelnen Bewerber auf Grund der von ihnen eingereichten Unterlagen festgestellt wird. Hierbei sind als Kriterien die Inhalte des eingereichten Lebenslaufs, des Empfehlungsschreibens sowie der Noten im Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung und in den Leistungsnachweisen in den naturwissenschaftlichen Grundlagenfächern heranzuziehen.
Bewerber, welche auf Grund dieser Kriterien als nicht geeignet angesehen werden, erhalten einen mit Gründen und einer Rechtsbehelfsbelehrung versehenen Bescheid; Bewerber, welche auf Grund dieser Kriterien als geeignet angesehen werden, bekommen die Feststellung ihrer Eignung schriftlich mitgeteilt und haben diese Mitteilung bei der Immatrikulation für den Begleitstudiengang vorzulegen.
Im Übrigen werden die Bewerber zu einem Gespräch eingeladen, in welchem die Eignung bzw. Nichteignung festgestellt wird. Der Termin für dieses Gespräch wird mindestens eine Woche vorher schriftlich bekannt gegeben. Die Dauer des Gesprächs beträgt ca. 20 Minuten. Das Gespräch soll weiteren Aufschluss über die Motivation und Eignung des Bewerbers geben und zeigen, ob der Bewerber erwarten lässt, das Ziel des Begleitstudiengangs auf wissenschaftlicher Grundlage selbständig und verantwortungsbewusst zu erreichen. Hierbei soll festgestellt werden, ob der Bewerber auf Grund seiner zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Kenntnisse den im Begleitstudiengang zu erwartenden Anforderungen gerecht wird. Das Gespräch wird jeweils von zwei von der Studienleitung benannten Gutachtern mit dem einzelnen Bewerber geführt. Die Urteile der Gutachter lauten "geeignet" oder "nicht geeignet". Das Verfahren ist nur dann bestanden, wenn die Urteile beider Prüfer "geeignet" lauten.
Das Ergebnis des Eignungsfeststellungsverfahrens wird dem Bewerber schriftlich mitgeteilt und ist im Falle der Eignung vom Bewerber bei der Immatrikulation für den Begleitstudiengang vorzulegen.
Bewerber, die den Nachweis der Eignung nicht erbracht haben, können sich nur einmal zum Termin des folgenden Semesters erneut zum Eignungsfeststellungsverfahren anmelden. Eine weitere Wiederholung ist nicht möglich!
Die Leitung des Begleitstudiengangs (Studienleitung) besteht aus drei Mitgliedern. Sie werden vom Fachbereichsrat aus den im Begleitstudiengang tätigen Professoren für die Dauer von drei Jahren gewählt. Die Mitglieder der Studienleitung wählen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden. Die aktuelle Studienleitung des Begleitstudiengangs wird vom
Studiendekanat Medizin auf Anfrage mitgeteilt.
Ein Modul umfasst eine Lehrveranstaltung oder einen Verbund von thematisch und zeitlich aufeinander abgestimmten Lehrveranstaltungen, welche inhaltlich und zeitlich abgeschlossen sind, sowie die zu erbringenden Prüfungsleistungen im Kontext dieser Lehrveranstaltung/en. Entsprechend dem für eine erfolgreiche Teilnahme erforderlichen Zeitaufwand sind die Module mit einer bestimmten Zahl von ECTS-Punkten versehen, wobei diese nur vergeben werden, wenn die geforderte Prüfungsleistung auch tatsächlich erbracht worden ist. (Die Maßstäbe für die Zuordnung von ECTS-Punkten entsprechen dem European Credit Transfer System, mit Hilfe dessen das für das Modul erforderliche Arbeitspensum bzw. Arbeitsaufwand des Studenten beschrieben wird.)
Zum erfolgreichen Abschluss des Begleitstudiengangs müssen insgesamt 90 ECTS-Punkte erworben werden, wobei für das Studienpensum eines Semesters jeweils 30 ECTS-Punkte zugrunde zu legen sind. Der Begleitstudiengang wird mit der Erteilung des Zertifikates über den Begleitstudiengang „Experimentelle Medizin" abgeschlossen.
Der 3-semestrige Begleitstudiengang gliedert sich in einen Pflichtbereich (im 1. und 2. Fachsemester) und in einen Wahlpflichtbereich (im 1., 2. und 3. Fachsemester).
Im Pflichtbereich sind durch den Besuch von Vorlesungen vertiefte Kenntnisse in den Fächern
für die zu wählenden Schwerpunkte des Begleitstudiengangs zu erwerben.
Ferner ist ein 4-wöchiges Blockpraktikum zu besuchen, das den Studenten aktuelle molekularbiologische Methoden vermittelt.
Im Wahlpflichtbereich sollen drei jeweils 4-wöchige, ganztägig zu besuchende Praktika zu den folgenden Schwerpunktthemen des Begleitstudiengangs in die experimentellen Vorgehensweisen und die speziell angewandten Methoden dieser Schwerpunktthemen einführen:
Zugleich sollen die Teilnehmer an diesen Praktika lernen, eine eng umrissene wissenschaftliche Fragestellung zu bearbeiten und die Ergebnisse in Kolloquien zu diskutieren sowie in einen weiteren Kontext eines wissenschaftlichen Gebietes zu stellen.
In den Seminaren, von denen drei im Umfang von jeweils fünf ECTS-Punkten belegt werden müssen, sollen die Studenten lernen, sich aktuelle Fragestellungen der biomedizinischen Forschung in den jeweiligen Schwerpunktthemen selbständig zu erarbeiten und darzustellen.
Für den Begleitstudiengang "Experimentelle Medizin" gilt der nachfolgende Studienverlaufsplan:
| Pflichtbereich | Wahlpflichtbereich | ||
1. | Vorlesung Mikrobiologie/ Virologie | 5 ECTS | zwei Praktika zwei Kolloquien zu den ausgewählten Praktika |
je 5 ECTS |
2. | ||||
| Wahlpflichtbereich | |||
3. | ein Praktikum aus den Fachgebieten: | 10 ECTS |
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Die erforderlichen Prüfungsleistungen finden in den einzelnen Modulen wie folgt statt:
Pflichtbereich
Wahlpflichtbereich
Eine mündliche Prüfung findet als Einzelprüfung statt. Die Dauer einer mündlichen Prüfung beträgt ca. 25 Minuten. Gegenstand, Aufbau und Umfang von Haus- bzw. Projektarbeiten werden vom Verantwortlichen der Unterrichtsveranstaltung zu Beginn der Veranstaltung festgelegt und bekannt gemacht.
Die Promotion zum Dr. med. an der Universität Würzburg ist erst nach der vollständig bestandenen Ärztlichen Prüfung möglich. Promotionsleistungen sind die Dissertation und die mündliche Prüfung. Die Dissertation ist eine wissenschaftliche Abhandlung über ein Thema aus dem Wirkungsbereich der Fakultät; sie muss mit wissenschaftlicher Methode einwandfrei durchgeführt sein und zeigen, dass der Bewerber die Technik des wissenschaftlichen Arbeitens beherrscht und fähig ist, wissenschaftliche Probleme selbständig zu erkennen und zu bewerten. Sie kann bereits während des Studiums erstellt werden.
Die Weiterbildung zum Allgemeinarzt oder Arzt mit Gebietsbezeichnung erfolgt nach der Approbation in Universitätskliniken oder Krankenhäusern und dauert je nach Fachrichtung 4 - 6 Jahre. Außerdem ist eine Weiterbildung in medizinischen Sondergebieten möglich (z.B. Allergologie, Betriebsmedizin, Homöopathie, Naturheilverfahren, Psychotherapie, Sportmedizin, Tropenmedizin), die das Führen einer Zusatzbezeichnung ermöglicht. Die Weiterbildung wird durch die Landesärztekammern geregelt.
Stundenpläne, kommentiertes Vorlesungsverzeichnis und weitere Infos fürs Medizinstudium finden Sie online auf den Seiten des
Studiendekanats
Die
Fachschaftsinitiative Medizin sammelt Altklausuren und Skripten, organisiert Erstsemestertage und mehr und kann viele Fragen rund um das Medizinstudium beantworten.
Für das Medizinstudium ist in Deutschland die bundeseinheitliche
Approbationsordnung für Ärzte maßgeblich.
Ergänzende Regelungen fürs Medizinstudium speziell an der Uni Würzburg sind in der Studienordnung festgehalten, welche auf den
Seiten des Prüfungsamtes online abrufbar ist.
Fürs Praktische Jahr existiert die "Satzung über die Ausbildung von Studierenden der Medizin im Praktischen Jahr" vom 20.09.2005, welche auf obiger Seite direkt unter der Studienordnung verlinkt ist.
Die Prüfungsordnung des Begleitstudiengangs Experimentelle Medizin ist beim
Prüfungsamt abrufbar.
Dekanat
Prof. Dr. med. Matthias Frosch
Dekanat der Med. Fakultät
Haus D7
Josef-Schneider-Str. 2
97080 Würzburg
Sekretariat: Claudia Borde
Sprechzeiten: Mo. & Do. von 09.00 - 12.00 Uhr
Tel. 0931 / 201-55458
Fax: 0931 / 201-53860
Borde_C@klinik.uni-wuerzburg.de
Öffnungszeiten Mo - Fr 09.00 - 12.00 Uhr, Mi auch 14.00 - 16.00 Uhr
Fachschaftsinitiative
Fachschaftsinitiative Medizin Würzburg e.V.
Universitätsklinikum Bereich D7
Josef-Schneider-Straße 2
97080 Würzburg
Tel 0931 / 201-5 38 59
Fax 0931 / 201-5 38 58
E-Mail:
info@fi-med.de
http://www.fachschaft.medizin.uni-wuerzburg.de/
Fachstudienberatung
für Vorkliniker (erster Studienabschnitt):
Prof. Dr. Erhard Wischmeyer
Universitäts-Frauenklinik
Josef-Schneider-Str. 4
Zi. 3.237
97080 Würzburg
Tel.: 0931 / 201-77531,
E-Mail:
studienberatung-vorklinik@uni-wuerzburg.de
Sprechstunden: nach Vereinbarung per E-Mail
Internet:
http://www.uni-wuerzburg.de/ueber/fakultaeten/medizin/studium_und_lehre/studienberatung/fachstudienberater/
für Kliniker (zweiter Studienabschnitt):
Dr. Edeltraud Lüneberg
Medizinisches Dekanat
Josef-Schneider-Str. 2 / D7
97080 Würzburg
Tel.: 0931 / 201-55220
E-Mail:
Lueneberg_E@klinik.uni-wuerzburg.de
Sprechstunden: nach Vereinbarung per E-Mail
Internet:
http://www.uni-wuerzburg.de/ueber/fakultaeten/medizin/studium_und_lehre/studienberatung/fachstudienberater/
fürs Praktische Jahr:
Maria Jetschke
Medizinisches Dekanat
Josef-Schneider-Str. 2 / D7
97080 Würzburg
Tel.: 0931 / 201-55227
E-Mail:
Jetschke_M@klinik.uni-wuerzburg.de
Terminvereinbarung bitte per Email.
Internet:
http://www.uni-wuerzburg.de/ueber/fakultaeten/medizin/studium_und_lehre/studienberatung/fachstudienberater/
Prüfungsamt zur Durchführung der Approbationsordnung für Ärzte im Auftrag der Regierung von Oberbayern.
Frau Ute Steiner-Gunkel, VAe
Herr Hans-Peter Brust, RA
Zimmer-Nr. 101
Neue Universität
Sanderring 2
97070 Würzburg
Telefon (0931) 31-83890 und -80120
Telefax (0931) 31- 82102 (Bitte Studiengang angeben!)
E-mail
pruefungsamt.med@zv.uni-wuerzburg.de
Sprechzeiten Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und außerdem Mittwoch von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr.
http://www.uni-wuerzburg.de/fuer/studierende/pruefungsangelegenheiten/pruefungsamt/staatspruefungen/humanmedizin/
Anrechnung eines Auslandsstudiums oder eines verwandten Studiums
Sofern man bereits an einer bayerischen Universität für Medizin eingeschrieben oder zugelassen ist wendet man sich an die
Regierung von Oberbayern, Maximilianstr. 3980538 München Tel.: +49 89 2176-2543 oder -2546
Andernfalls ist das Landesprüfungsamt des Bundelandes des Geburtsorts zuständig
(
Anschriften unter http://www.impp.de), sonst das
Landesversorgungsamt Nordrhein-Westfalen,
Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie, Postfach 10 34 55, 40025 Düsseldorf, Tel. +49 211 4584-0.
Zentrale Studienberatung
Die
Zentrale Studienberatung hilft und berät bei allen allgemeinen und fachübergreifenden Fragen.
Zentrale Studienberatung
Ottostr. 16 (Dachgeschoss), 97070 Würzburg
Postanschrift: Sanderring 2, 97070 Würzburg
Offene Sprechstunde: Mo.–Fr. von 8.00-12.00 Uhr und zusätzlich Mi. von 14-16 Uhr
Telefonservice: 0931/31-83183 (Mo.-Fr, jeweils von 9.00-15.00 Uhr)
E-Mail:
studienberatung@zv.uni-wuerzburg.de
studienberatung@zv.uni-wuerzburg.de
Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland e.V. (bvmd)
Organisation und Hilfe u.a. für Auslands-Famulaturen und PJ
Bundesärztekammer
u.a. Ärztestatistiken
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