Intern
Arbeits-, Gesundheits-, Tier- und Umweltschutz

Begehungen der Arbeitsstätten

Hintergrund

Unsere vorrangigen Ziele sind die Gewährleistung eines nachhaltigen Arbeits- und Gesundheitsschutzes für die Beschäftigten und unserer Studierenden durch Gestaltung gefährdungs- und barrierefreier bzw. risikoarmer Arbeitsbedingungen. Die Regelung für die Verantwortlichkeiten zu den Belangen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sind in der Aufbauorganisation und im Geschäftsverteilungsplan der JMU niedergelegt.

Regelmäßige Begehungen der Arbeitsstätten leisten einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit und Gesundheit im Unternehmen. Durch sie entsteht ein umfassendes und realistisches Bild von den tatsächlichen Arbeitsbedingungen und Gefährdungen im Betrieb.

Gemäß §§ 3, 6 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sind Begehungen in regelmäßigen Abständen durchzuführen. Sie sind ein wichtiges Instrument der im § 5 Arbeitsschutzgesetz (ASchG) geforderten Gefährdungsbeurteilung und gehören zu den Grundpflichten des Arbeitsschutzes. Der im Rahmen einer Begehung erstellte Begehungsbericht ist integraler Bestandteil der Dokumentation über die Gefährdungsbeurteilung und deren Ergebnisse.

Während der Begehung werden alle Faktoren berücksichtigt, die am Arbeitsplatz zu einer Gefährdung für die Beschäftigten oder den Betriebsablauf führen könnten. Dabei kann es sich beispielsweise um mechanische, biologische oder chemische Gefährdungen handeln. Weiterhin werden die Arbeitsbedingungen und Arbeitsabläufe vor dem Hintergrund des Arbeits- und Gesundheitsschutzes betrachtet. Hierzu gehören ebenfalls die psychischen Belastungen der Beschäftigten.

Ziele und Themen

Durch Begehungen werden alle Bereiche in regelmäßigen Abständen standardisiert und systematisch auf die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen überprüft. Die Federführung obliegt der Stabsstelle Arbeits-, Gesundheits-, Tier- und Umweltschutz (AGTU) der JMU. Dabei wird analysiert, wo potenzielle Gefährdungen bzw. (Gesundheits-)Risiken bestehen oder entstehen können und wie man diese vermeiden, minimieren oder beheben kann.

Mögliche Themen:

  • Baumaßnahmen (Neubau, Sanierung- bzw. Umbau bei GBM, KBM),
  • Arbeitsumgebung (z. B. Platzbedarf, Klima, Beleuchtung, Akustik),
  • Technische Belange (z. B. Lüftung, Überwachung, Arbeitsmittel),
  • Brandschutz (organisatorische, technische sowie abwehrende Maßnahmen),
  • Umgang mit Biologischen Arbeits-, Gefahrstoffen (z. B. Einhaltung Arbeitsplatzgrenzwerte, Entsorgung),
  • Organisatorische Aspekte (z. B. Unterweisung, Gefährdungsbeurteilung, Prüfungen, Ersthelfende),
  • persönliche Schutzmaßnahmen
  • besondere Anlässe (z.B. Unfallwesen, Mutterschutz, BEM-Verfahren)

Sicherheitsbegehungen

Sicherheitsbegehungen (SB) bestehen aus mehreren Schritten, einschließlich der Vor- und Nachbereitung. Es können themen- und anlassbezogen Gründe vorliegen:

Themenbezogene Begehungen sind beispielsweise regelmäßig stattfindende Evakuierungsübungen, die vom Brandschutzbeauftragten des AGTU organisiert und durchgeführt werden.

Anlassbezogene Begehungen werden in der Regel von den Einrichtungen oder einzelnen Beschäftigten selbst initiiert. Sie finden statt, wenn sich sicherheitsrelevante Aspekte am Arbeitsplatz ändern, beispielsweise bei der Anschaffung neuer Geräte oder beim Auftreten von Sicherheitsproblemen. Besonders wichtig sind anlassbezogene Begehungen nach Arbeits- oder Beinaheunfällen, um im Nachgang gezielte Präventionsmaßnahmen einzuleiten.  

Beteiligte Personenkreis:

  • AGTU vertreten durch die Sicherheitsfachkräfte und/oder weitere Fachkräfte,
  • bei Bedarf Betriebsarzt,
  • bei Bedarf Personalrat, Schwerbehindertenbeauftragter,
  • betroffene Mitarbeitenden,
  • Sicherheitsbeauftragte, Strahlenschutzbeauftragte und BBS
  • Vorgesetzte (Laborleiter, Lehrstuhlinhaber, Servicezentrum Technischer Betrieb…)

Betriebsbesichtigungen

Betriebsbesichtigungen dienen der Überwachung und Beratung und sind Teil des gesetzlichen Auftrags der Überwachungs- und Aufsichtsbehörden. Über die Betriebsbesichtigung hinaus werden weitere Präventionsleistungen eingesetzt, um Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren vorzubeugen. Übergeordnetes Ziel ist die nachhaltige Durchsetzung von wirksamen Maßnahmen im Hinblick auf die Weiterentwicklung der betrieblichen Kultur der Prävention.

Beteiligte Aufsichtsbehörden:

  • Unfallversicherungsträger: Landesunfallkasse (LUK; KUVB) 
  • Gewerbeaufsichtsamt (GAA)
  • Gesundheitsamt (GA)
  • Stadt (Veterinäramt, Berufsfeuerwehr)
  • Regierung Unterfragen (Reg. Ufr.)
  • Landesamt für Umweltschutz (LfU)