English Intern
International

Allgemeine Informationen

Die Universität Würzburg bietet ein breites Angebot an Austauschmöglichkeiten. Plätze für ein Austauschstudium finden Sie innerhalb Europas vor allem über das Erasmus-Programm. Für Austausche außerhalb Europas hingegen, sind im Bereich der Partnerschaftsprogramme und für einige Fächer über die Erasmus-Mobilität mit Partnerländern Plätze zu finden.

Alternativ kann man sich den Auslandsaufenthalt als sogenannter "Free Mover" selbstständig organisieren. Dabei ist zu beachten, dass sowohl der finanzielle als auch der organisatorische Aufwand sehr viel höher sind. Beispielsweise müssen ggf. anfallende Studiengebühren selbst getragen werden. Eine finanzielle Förderung zu finden, ist als "Free Mover" deutlich aufwendiger und schwieriger.

An manchen Gastuniversitäten sind Kenntnisse in der Landessprache oder in Englisch nachzuweisen. Insbesondere in Frankreich, Spanien, Italien und den Ländern Lateinamerikas werden meist landessprachliche Kenntnisse (i.d.R. mindestens auf B1-Niveau) verlangt. Abgesehen von den USA, Großbritannien, Irland und Malta findet man auch in zahlreichen anderen Ländern des Erasmus-Raums (z.B. Baltikum, Ost- und Mitteileuropa, Skandinavien, Benelux-Staaten, Südosteuropa etc.) sowie Asiens ein umfangreiches Kursangebot auf Englisch.

Insbesondere bei Auslandspraktika sollte man von Anfang an in der Lage sein, sich angemessen in der Arbeitssprache zu verständigen.

Wer noch nicht über ausreichend Sprachkenntnisse verfügt, kann am Zentrum für Sprachen Sprachkurse besuchen. Bitte beachten Sie unbedingt die Anmeldefristen.

Wie viel ein Auslandsaufenthallt kostet, hängt u.a. davon ab, ob Sie Studiengebühren an der Gasthochschule entrichten müssen - diese entfallen i.d.R. nur bei Austauschprogrammen der Universität Würzburg. Darüber hinaus fallen Kosten für Reise, Lebenshaltung, Miete, Versicherung und ggf. Visa an.

Stipendien können helfen, den Auslandsaufenthalt zu realisieren.

Die häufigsten Stipendien für einen Auslandsaufenthalt während des Studiums an der Universität Würzburg sind zum einen die Förderung, die Sie über das Erasmus-Programm erhalten (inkl. Studiengebührenerlass), und zum anderen der Studiengebührenerlass (und ggf. finanzielle Zuschuss), der im Rahmen der Partnerschaftsprogramme  gewährt wird. Darüber hinaus vergibt die Universität Würzburg das PROMOS-Stipendium für Aufenthalte außerhalb des Erasmus-Raums.

Für Partnerschaften siehe auch: Fonds "Hochschule International" 

Auch das Auslands-BAföG kann bei der Finanzierung eines Auslandsaufenthalts helfen. Eine Beantragung lohnt sich, da für einen Auslandsaufenthalt wesentlich mehr Studierende Ausbildungsförderung erhalten als für eine Ausbildung im Inland.

Ein weiterer wichtiger Stipendiengeber in Deutschland ist der Deutsche Akademisch Austauschdienst (DAAD).

Schauen Sie auch bei den Bayerischen Hochschulzentren vorbei. Dort gibt es verschiedene Stipendienangebote.
BayCHINA
BayFRANCE
BayHOST
BayIND
BayLAT

Sie sind dazu verpflichtet, selbst für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen, da durch die Austauschprogramme und die Universität Würzburg keinerlei Versicherungsschutz besteht. (Hinweis: Es besteht die Möglichkeit, auf eigene Kosten an der Gruppenversicherung (Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung) des DAAD teilzunehmen).

Nähere Auskünfte erhalten Sie beim DAAD.

Vor allem bei Aufenthalten in Schwellen- oder Entwicklungsländern wird der Abschluss einer zusätzlichen Auslandskrankenversicherung (inklusive Rücktransport) dringend empfohlen!

Bitte beachten Sie auch die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.

Die Anerkennung von Studienleistungen, die an einer ausländischen Gasthochschule erworben werden, sollten Sie unbedingt VOR dem Antritt Ihres Auslandsaufenthalts mit den zuständigen Hochschullehrern an der Universität Würzburg absprechen. Informationen zu den Kursen und Modulen finden Sie auf den Internetseiten der Gasthochschule.

Gleichwertige Studienleistungen müssen von Ihrem Fachbereich anerkannt werden. Bei der Gleichwertigkeit muss eine Gesamtbetrachtung vorgenommen werden, so dass zwei in Betracht kommende Kurse oder Module inhaltlich und vom Arbeitsaufwand abhängig vergleichbar sein müssen, um anerkannt zu werden. Bitte sprechen Sie diesbezüglich mit Ihren Fachberatern.

Wenn Sie eine Anrechnung Ihrer Leistungen aus dem Ausland wünschen, beachten Sie bitte unbedingt, dass ein Antrag auf Anerkennung unmittelbar nach Beendingung des Auslandsaufenthalts beim Prüfungsamt der Universität Würzburg gestellt werden (siehe auch Webseite des Prüfungsamtes).

Weitere Informationen

Wer außerhalb der EU oder dem EWR studieren möchte, benötigt für viele Staaten, (z. B. die USA, Korea, Kolumbien) ein Visum. Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei der zuständigen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) und stellen Sie den Antrag, sobald Sie die offizielle Zulassungsbestätigung der Gasthochschule erhalten haben. Außerhalb Europas ist es üblich, dass Sie einen Reisepass benötigen; teilweise mit Vorschriften, wie lange dieser noch gültig sein muss.

Studierende können sich zum Zweck des Auslandsstudiums (auch des Auslandspraktikums) beurlauben lassen. Die Beurlaubung erfolgt jeweils für ein oder zwei Semester. Auskünfte und Beurlaubungsanträge erhalten Sie in der Studierendenkanzlei. Semester, in denen eine Beurlaubung erfolgt ist, zählen nicht als Fachsemester: Die Semesterzahl wird nicht weitergezählt und es können keine Prüfungen an der Universität Würzburg abgelegt werden. Ausgenommen sind Nachholklausuren und andere Studienleistungen, die offiziell im vorherigen Semester verbucht werden. Sie  können 29 ECTS aus dem Ausland in ihr Würzburger Studium einbringen, ohne dass die Semesterzahl nachträglich weitergezählt wird.

Die EU stellt im Erasmus-Programm für Studierende mit einer chronischen Erkrankung oder Behinderung zusätzliche Sondermittel zur Verfügung. Mehr Informationen finden Sie hier oder auf den Webseiten des DAAD

Im Erasmus+-Programm wird Studierenden, die ihr Kind mit ins Ausland nehmen, eine Sonderförderung angeboten. Mehr Informationen zu dem Thema finden Sie hier oder auf den Webseiten des DAAD

Im Erasmus+-Programm können Studierende, deren Eltern keinen akademischen Abschlss haben, Sonderförderung beantragen. Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie hier oder auf den Webseiten des DAAD

Im Erasmus+-Programm können Studierende, die neben dem Studium sozialversicherungspflichtig erwerbstätig sind, Sonderförderung beantragen. Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie hier oder auf den Webseiten des DAAD

Studierende, deren Eltern Kindergeld erhalten, sollten abklären, ob und unter welchen Voraussetzungen das Kindergeld auch während des Auslandsaufenthalts weiter gezahlt wird. Kindergeld wird zumindest immer dann weitergezahlt, wenn der Ausbildungsabschnitt im Ausland (auch Praktika!) studienrelevant ist.

Bitte informieren Sie sich im Vorfeld einer Bewerbung über Ihre Wunschuniversität. Sie sind verpflichtet, eigenverantwortlich Informationen einzuholen zu Studienangebot, Sprachvoraussetzungen oder Wohnmöglichkeiten. Diese dient auch dazu, keine falschen Erwartungen aufkommen zu lassen sowie für Ihre Bewerbung überzeugende Argumente zu finden. Dazu nutzen Sie in jedem Fall das Internetangebot der Gastuniversität, insbesondere die Hinweise für Austauschstudierende des dortigen International Office. Fragen Sie auch den Erasmus-Fachkoordinatoren an der Universität Würzburg nach entsprechenden Hinweisen und Erfahrungsberichten.

Bezugnehmend auf die Mitteilung des Auswärtigen Amtes und in Rücksprache mit der Hochschulleitung empfehlen wir unter den besagten Umständen von Reisen in Hochrisikogebiete bzw. Virusvariantengebiete abzusehen. Grundsätzlich gilt: Von Auslandsaufenthalten in Ländern mit COVID-bedingter Reisewarnung des Auswärtigen Amts raten wir dringend ab. Sollten Sie den Aufenthalt trotzdem antreten wollen, geschieht dies ausdrücklich auf eigene Verantwortung.

Informationen zu unseren einzelnen Austausch- und Förderprogrammen:

  • Erasmus-Studium oder -Praktikum: Eine Fortführung des Erasmus-Aufenthaltes im Rahmen von Online-Kursangeboten oder Home-Office (bei Praktika) ist möglich, sofern dies mit Ihrer aufnehmenden Einrichtung abgesprochen wurde. In diesem Fall wird Ihr Erasmus-Aufenthalt regulär fortgesetzt und die Förderung steht Ihnen weiterhin wie vereinbart zur Verfügung. Wenn Sie Ihren Erasmus-Aufenthalt aufgrund der Corona-Krise abbrechen mussten und damit unter die vom Erasmus-Programm vorgeschriebene Mindestdauer kommen oder aufgrund der Beschränkungen gar nicht erst antreten konnten, können Ihnen bereits entstandene Kosten dennoch erstattet werden. Weitere Informationen zu der Erstattung finden Sie hier.Bitte beachten Sie auch die Hinweise des DAAD.

  • Promos-Stipendium: Bitte wenden Sie sich bei Fragen an promos@uni-wuerzburg.de
  • Partnerschaftsprogramme: Bewerbungen für die ISO Partnerschaftsprogramme sind zu den jeweiligen Bewerbungsfristen weiterhin möglich. Sie durchlaufen den regulären Bearbeitungsprozess. Kurzfristig kann sich die Entscheidung der Gastuniversitäte zur Aufnahme von Austauschstudierenden ändern, ebenso die Einreisebestimmungen des Gastlandes. Teils sind Quarantänevorschriften im Gastland einzuhalten und mit Extrakosten verbunden. Die Gastuniversitäten informieren hierzu entsprechend und sobald die Informationen vorliegen. Bitte informieren Sie das ISO zeitnah über den Nichtantritt, die Verschiebung oder den Abbruch eines Aufenthaltes. 

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass das International Students Office keine Angaben und/oder Auskünfte zu den Themen Auslands-BAföG, Mietverträgen an der Gastuniversität oder zu Ein-und Ausreisebestimmungen machen kann. Wenden Sie sich bei diesen Themenbereichen bitte IMMER an die jeweils zuständige Behörde und kontrollieren Sie in regelmäßigen Abständen die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise

Wenn Sie Fragen zu Auslands-BAföG haben, wenden Sie sich bitte an das jeweils für Sie zuständige Amt für Auslands-BAföG: https://www.auslandsbafoeg.de/

Wenn Sie Fragen zu Ihrem Mietvertrag an Ihrer Gastuniversität haben, kontaktieren Sie bitte die zuständige Kontaktperson an Ihrer Gastuniversität. Dem ISO in Würzburg liegen keine Informationen zu den Mietverhältnissen in den Studentenwohnheimen unserer Partneruniversitäten vor.

Zu den Fragen der Anerkennung von abgebrochenenen Praktika oder Kursen kontaktieren Sie bitte das Prüfungsamt.