Intern
Zentrale Studienberatung

Lehramt an Gymnasien: Studium der Fächer Geschichte und Sozialkunde

26.08.2008

Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zur Kooperation der Fächer Geschichte und Sozialkunde in den Jahrgangsstufen 10 bis 12 des achtjährigen Gymnasiums. (Incl. Informationen zu den Auswirkungen der Kooperation auf die dienstliche Verwendbarkeit von Lehrkräften mit den Fächern Geschichte und Sozialkunde)

1. Kooperation der Fächer Geschichte und Sozialkunde
Am 25.04.2006 hat der Bayerische Ministerrat eine Kooperation der Fächer Geschichte und Sozialkunde in den Jahrgangsstufen 10 mit 12 des achtjährigen Gymnasiums beschlossen. Diese Zusammenarbeit drückt sich in einer inhaltlichen Abstimmung der Lehrpläne sowie gemeinsamen Noten aus. Weiterhin handelt es sich jedoch um eigenständige Schulfächer, nicht um ein Misch- oder Doppelfach, weshalb es auch künftig voneinander unabhängige Lehramtsstudiengänge für Geschichte und für Sozialkunde mit jeweils eigenen Staatsexamina geben wird.

2. Auswirkungen der Kooperation auf die dienstliche Verwendbarkeit von Lehrkräften mit der Fakultas (Lehrberechtigung) für die Fächer Geschichte und Sozialkunde
Aus schulorganisatorischen Gründen wird es sich an einzelnen Gymnasien anbieten, auf der Oberstufe bevorzugt solche Lehrkräfte einzusetzen, die über eine Lehrberechtigung für beide Fächer verfügen. Für Lehrkräfte, die nur die Lehrberechtigung für eines der beiden Fächer besitzen, könnte dies im Einzelfall bedeuten, dass ihr Einsatz auf der Oberstufe in diesem Fach eher selten ist, solange die Schule über Lehrer verfügt, die die Fakultas für beide Fächer inne haben. Studierenden und Lehrkräften ist mit Blick auf ihre Berufszufriedenheit und ihr Selbstverständnis als wissenschaftspropädeutisch arbeitende Gymnasiallehrkräfte durchaus zu empfehlen, über eine Erweiterung ihres Studiums die Fakultas in jedem der beiden Fächern zu erwerben. Fachfremder Unterricht (also Unterricht in einem Schulfach, für das die unterrichtende Lehrkraft keine Fakultas besitzt) ist für die abiturvorbereiten-den Jahrgangsstufen 11 und 12 nicht vorgesehen.

3. Auswirkungen der Kooperation auf die Einstellungschancen für Bewerber mit der Fakultas für Geschichte und Sozialkunde
Mit der bereits zitierten Entscheidung des Bayerischen Ministerrats wurde der Pflichtunterricht im Fach Sozialkunde verdoppelt (neunjähriges Gymnasium: 1,5 Wochenstunden; achtjähriges Gymnasium: 3 Wochenstunden). Da in den nächsten Jahren zahlreiche Lehrkräfte mit der Lehramtsbefähigung für Sozialkunde pensioniert werden, werden Bewerber mit dieser Fakultas auf längere Sicht gute Einstellungschancen haben. Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus weist auf diesen Einstellungsbedarf seit Jahren in der regelmäßig aktualisierten Broschüre „Prognose zum Lehrerbedarf in Bayern“ hin; in der im Oktober 2007 erschienenen Ausgabe heißt es: „Dagegen wird der Bedarf in Geografie, Geschichte (ohne Erweiterung mit Sozialkunde) sowie Wirtschaft und Recht rückläufig sein, da dieser nach jetzigem Sachstand im Wesentlichen durch die dann bereits vorhandenen Lehrkräfte gedeckt sein wird. Vor dem Hintergrund der geplanten Anbindung des Faches Sozialkunde an Geschichte in den Jahrgangsstufen 10 mit 12 am achtjährigen Gymnasium sollte im Hinblick auf die Einsatzmöglichkeiten das Studium einer Fächerverbindung, die das Fach Sozialkunde enthält, mit Geschichte erweitert werden; für das Studium einer Fächerverbindung, die das Fach Geschichte enthält, ist analog die Erweiterung mit dem Fach Sozialkunde empfehlenswert.“
Die Kooperation der beiden Fächer hat jedoch nicht zur Folge, dass grundsätzlich nur noch solche Bewerber in den Staatsdienst übernommen werden, die eine Fakultas für beide Fächer erworben haben.
Die genannte Broschüre kann auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus eingesehen werden:
http://www.km.bayern.de -> Lehrerbildung -> Allgemeine Informationen

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Der vollständige Artikel:  [PDF-Datei]

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